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Sicherungsschein bezahlen ??!!

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Martina02M Offline
    Martina02M Offline
    Martina02
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    ich stehe kurz davor eine 14tg. Rundreise zu buchen.
    Das Reisebüro - ein Spezialveranstalter für Reisen nach Mittel- und Südamerika- mit Sitz in Deutschland verlangt für den Sicherungsschein 8 € pP.

    Ich bin der Meinung, da mir bei Reisebuchung der Anspruch auf e. S.schein zusteht, müsse ich dafür auch nichts zahlen.

    Hat jmd. von Euch schon einmal diese Erfahrung gemacht und musste dafür extra zahlen??

    LG,
    Martina

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    • LadyguenesL Offline
      LadyguenesL Offline
      Ladyguenes
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ❓ ❓ ❓ ❓ NEVER!

      -Einseitige Denkweisen führen in den Tunnel der Blindheit-

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • yuccapalmeY Offline
        yuccapalmeY Offline
        yuccapalme
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Nein, noch nie!!!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • kgevertK Offline
          kgevertK Offline
          kgevert
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Schon wieder Versuch einer *******!!!

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Erika1E Offline
            Erika1E Offline
            Erika1
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Letztendlich bezahlt der Urlauber bei den großen Veranstaltern den Sicherungsschein auch, er ist in den Reisepreis einkalkuliert.

            Wenn es ein kleiner Spezialveranstalter ist, möchte er seine Berechnung vielleicht transparent gestalten und führt den Sicherungsschein separat auf.

            Sind die einzelnen Positionen auf dem Angebot denn ebenso detailliert aufgeführt?

            Wenn es nur ein Gesamtpreis zuzüglich der Kosten für den Sicherungsschein ist, würde ich verhandeln.

            Ist das gesamte Angebot detailliert, hätte ich nichts zu beanstanden, wenn der Gesamtpreis in Ordnung ist.

            Ich finde eine detaillierte Rechnung sehr begrüßenswert, da sieht man genau, wofür man wieviel bezahlt.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • santamarinelloS Offline
              santamarinelloS Offline
              santamarinello
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hm. Sehe ich im Prinzip ähnlich wie Erika. Andererseits, das ist kein "kann", sondern ein "muss". Aber Spezialveranstalter leben von der Seriösität, wenn sie das nicht sind dann sind sie bald weg vom Fenster. Wenns den Verein also schon länger gibt - dann zahl halt die 8 Euro, ich meine in der Relation zum Reisepreis kann das nicht die Welt sein!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Martina02M Offline
                Martina02M Offline
                Martina02
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Danke Euch!

                Ich war halt nur der Ansicht, dass der Schein gar nichts kosten darf, wenn ich doch den gesetzl. Anspruch drauf habe.
                Kenne mich im ReiseR nicht genau aus...

                LG,
                Martina

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • juanitoJ Offline
                  juanitoJ Offline
                  juanito
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  <> Link

                  In der Vergangenheit hat es zahlreiche Fälle gegeben, in denen (auch namhafte) Reiseveranstalter pleite gegangen sind und die Reisenden auf dem dadurch entstandenen Schaden sitzen geblieben sind.

                  Deshalb sind Reiseveranstalter seit November 1994 verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge ihrer Zahlungsunfähigkeit (nicht des vermittelnden Reisebüros!) Reiseleistungen ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen. Diese Absicherung muss der Reiseveranstalter mit einem Sicherungsschein, der an den Reisenden auszuhändigen ist, nachweisen.

                  Folgende Themen sollen an dieser Stelle behandelt werden:

                  1. Allgemeine Informationen zum Sicherungsschein [mehr dazu]
                  2. Was tun wenn ...?

                  Der Veranstalter ist verpflichtet den Sicherungsschein auszuhändigen! Da der nur die Urkunde über erfolgte Ver-Sicherung der Gelder des Kunden ist.

                  Also keine Extrazahlung.
                  Hätte er keine Versicherung, machte er sich strafbar.
                  +++
                  ruf die seite auf und click: "mehr dazu" an

                  En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Erika1E Offline
                    Erika1E Offline
                    Erika1
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Schön und gut, juanito, das wissen wir.

                    Es bedeutet nur, dass Martinas Veranstalter die Reise nicht ohne Sicherungsschein verkaufen darf.

                    Es bedeutet nicht, dass der Sicherungsschein kostenlos ist.

                    Die Pauschal-Veranstalter legen die Kosten auf die Reisepreise um; ein Spezialveranstalter weist sie eventuell gesondert aus.

                    Mir wäre lieber, ich würde wissen, wieviel ich wofür bezahle.

                    Kürzlich las ich hier im Forum, dass ein Urlauber 80 Euronen für die Reiseleitung bezahlt hat. Ein Pauschalurlauber nimmt das hin, er kann die Leistung nicht abschätzen, er kennt den Preis für die einzelnen Leistungen nicht. Sein pauschaler Reisepreis ist nicht aufgeschlüsselt.

                    Der Reisende, der € 80 für eine quasi nicht vorhandene Reiseleitung bezahlt hat, wusste, was das ihn kostete. Und er beschwerte sich - zu Recht.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • LexilexiL Offline
                      LexilexiL Offline
                      Lexilexi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @juanito
                      ich sehe es auch so, wie erika.
                      der va muß den sicherungsschein auustellen. es steht aber nirgends, dass er dafür kein geld nehmen darf.

                      Das "F" in Montag steht für Freude.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • SueCologneS Offline
                        SueCologneS Offline
                        SueCologne
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Der Sicherungsschein ist der Nachweis, dass der Veranstalter seiner Verpflichtung zur Versicherung nachgekommen ist. Wird der Sicherungsschein nicht von der Versicherung ausgestellt?

                        Mir kommt das aber auch komisch vor:

                        Vergleich: ich kaufe ein Auto und muss den Fahrzeugschein extra bezahlen?
                        Ich schließe eine Versicherung ab und muss bezahlen, um die Police zu erhalten?

                        Ich denke eher, der Sicherungsschein ist Bestandteil der Reiseunterlagen.

                        Liebe Grüße aus Köln
                        Sue

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • santamarinelloS Offline
                          santamarinelloS Offline
                          santamarinello
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Na jaaa - den Fahrzeugschein gibts ja erst nach der Zulassung, und die kostet ja auch. Der Sicherungsschein ist ein Nachweis über eine Versicherung (letztendlich). Der Schein selbst koscht nix, aber die Versicherung an sich schon. Und wenn besagter Veranstalter das extra ausweist und nich in die allgemeine Kalkulation verwurstelt, dann taucht das halt als extra Position auf.

                          No Prob.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • KaGuK Offline
                            KaGuK Offline
                            KaGu
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            "Martina02" wrote:
                            Hallo,

                            ich stehe kurz davor eine 14tg. Rundreise zu buchen.
                            Das Reisebüro - ein Spezialveranstalter für Reisen nach Mittel- und Südamerika- mit Sitz in Deutschland verlangt für den Sicherungsschein 8 € pP.

                            LG,
                            Martina

                            Soll das heissen wer die 8 € nicht bezahlt hat keinen Sicherungsschein?
                            Heisst das etwa man kann die Reise mit oder ohne Sicherungsschein buchen?

                            Es gibt noch viel zu sehen, lasst uns Reisen....

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • ADEgiA Offline
                              ADEgiA Offline
                              ADEgi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo,

                              also ich denke auch eher, daß der Preis für den Sicherungsschein einfach extra ausgewiesen ist. Sollte das Geld aber erst nachträglich zum Reisepreis verlangt worden sein, dann wäre es von Gesetzes wegen sicherlich verboten.

                              Ach ja! Glaubt eigentlich ernsthaft jemand in diesem Forum, daß die Kosten für den Sicherungsschein nicht in den Reisepreis eingerechnet werden?

                              Gruß

                              Berthold

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • MarykayM Offline
                                MarykayM Offline
                                Marykay
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Auch ich bin geneigt zu glauben, daß Erika Recht hat.
                                Als potenzieller Pauschaltouri nehme ich die gefoderten Preise hin
                                und freue mich dann über den Sicherungsschein. Der macht ganz sicher auch einen bestimmten Wert in der Pauschalsumme aus.
                                Ein Spezialverananstalter kalkuliert ganz anders und weist in diesem betreffenden Fall den Betrag aus.
                                Das ist doch super und sollte Schule machen. ( natürlich auch für die andren Posten )
                                Lg. Anna-Maria

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • privacyP Offline
                                  privacyP Offline
                                  privacy
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Das aktuelle Wettbewerbsrecht fordert einen Endpreis der Reise.

                                  Der Sicherungsschein war z.B. in einem Paketangebot einer Supermarktkette nicht enthalten. Veröffentlicht unter Neue Urteile. http://www.reiserecht-fuehrich.de/:

                                  ....................................................................................................

                                  " 28. LG München I / Reisender muss bei Reise "ohne wenn und aber" Sicherungsschein erhalten / Unlauterer Wetbewerb

                                  Verkauft eine Supermarktkette eine Pauschalreise für 299,- Euro in Form einer sog. "Urlaubsbox", nämlich einer Schachtel, die folgende Leistungen enthält: " 2 Übernachtungen in einem Disney-Hotel im Disneyland Resort Paris inklusive Frühstück sowie 2 Tage Eintritt in das Disneyland," so muss der Kunde entweder mit Inhalt der Box, aber spätestens an der Kasse nach der Bezahlung einen Sicherungsschein ausgehändigt bekommen. Dies hat das Landgericht München I auf eine Klage der Wettbewerbszentrale entschieden.

                                  Der Kunde der Supermarktkette musste den Preis der "Urlaubsbox" bezahlen, allerdings bekam er bei der Bezahlung weder von der Kassiererin einen Sicherungsschein ausgehändigt noch enthielt die "Urlaubsbox" einen Sicherungsschein.Der Reiseveranstalter ist der Auffassung mit dem Verkauf der Box hätte der Kunde noch keinen Sicherungsschein erhalten müssen. Denn in der "Urlaubsbox" sei ein Voucher mit Nummer und Pin enthalten, so dass der Kunde per Telefon oder Internet die Reise aktivieren könne. Bei der Aktivierung würden die persönlichen Kundendaten erhoben. Es entstehe damit erst die Berechtigung, die Reise in Anspruch zu nehmen. Bis zu dieser Aktivierung bestehe ein vom Supermarkt garantiertes Rückgaberecht innerhalb eines Monats ab Kaufdatum.

                                  Das LG München I führt hierzu aus. Die Übergabe eines Sicherungsscheins wäre gemäß § 651 k Abs. 4 BGB bereits vor Zahlung beim jeweiligen Supermarkt erforderlich gewesen. Dies ergibt sich aus der streng formalen Regelung des § 651 k Abs. 4 BGB und insbesondere aus dem Sicherungszweck dieser Vorschrift. Der Reisende soll, wenn er den Reisepreis vor Beendigung der Reise entrichtet, sichergehen können, dass entweder die Reise vertragsgemäß durchgeführt wird, oder er den von ihm entrichteten Reisepreis zurückerhält. Er soll also zu keinem Zeitpunkt ohne entsprechende Sicherheit Zahlungen auf den Reispreis leisten. Diesem Sicherungsbedürfnis genügt auch -dieses unterstellt- das Rückgaberecht gegenüber der Supermarktkette innerhalb eines Monats ab Kauf bis zur Aktivierung der Reise nicht. Zum einen fehlt bereits ein Hinweis auf dieses Rückgaberecht auf der Außenseite der "Urlaubsbox" oder an einer sonst für den Kunden erkennbaren Stelle. Es ist nicht sichergestellt, dass der Kunde sein Rücktrittsrecht überhaupt kennt. Zum anderen ist auch im Falle eines Rückgaberechts nicht ausreichend gewährleistet, dass der Kunde die vom ihm gezahlten 299,- Euro tatsächlich von der Supermarktkette zurückerhält.

                                  § 651 k Abs. 4 BGB ist eine gesetzlichen Vorschrift, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln,

                                  so dass der Verkauf der "Urlaubsbox" ohne Sicherungsschein zugleich wettbewerbswidrig gemäß § 4 Nr. 11 UWG war.
                                  LG München I, 28.11.2006 - 33 O 8239/06

                                  ...................................................................................................

                                  Könnte mir vorstellen, daß analog der beworbene Preis einer
                                  Pauschalreise eben den Sicherungsschein beinhalten muß.
                                  Wettbewerbsrechtlich ist von vornherein laut Preisangaben-
                                  Verordnung der Endpreis der Reise, also auch incl.
                                  Preissicherungsschein, anzugeben. Schließlich ist
                                  dieser zwangsweise an die Pauschalreise gekoppelt.

                                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                  Bertrand Russell (1872-1970)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • ADEgiA Offline
                                    ADEgiA Offline
                                    ADEgi
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hallo,

                                    falls bei der Pauschalreise der Endpreis genannt wurde inkl. Sicherungsschein, so wäre es aber dennoch möglich, daß der Veranstalter diesen in einer detailierten Rechnung extra ausweist? Die Frage ist hier: Wei war es ganz genau?

                                    Hierzu muß sich Martina äußern. Wir können nur raten.

                                    Gruß

                                    Berthold

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • LexilexiL Offline
                                      LexilexiL Offline
                                      Lexilexi
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      ich finde, dass es doch dasselbe ist, wie mit den visagebühren in ägypten. manche reisen nach ägypten kosten bspw. 550 euro inkl. visum und andere halt 530 euro und du mußt das visum selbst bezahlen.
                                      auf jeden fall gilt, ohne visum keine einreise.

                                      nur dass diese versicherung halt pflicht ist. und einfach extra als position ausgewiesen wird. und mal ehrlich: bei 8 euro würde ich da auch nicht groß nachdenken und bezahlen.

                                      Das "F" in Montag steht für Freude.

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                                      • LexilexiL Offline
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                                        Lexilexi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        "SueCologne" wrote:
                                        Ich schließe eine Versicherung ab und muss bezahlen, um die Police zu erhalten?

                                        Ich denke eher, der Sicherungsschein ist Bestandteil der Reiseunterlagen.

                                        ja ja liebe sue. eigentlich ist es so. früher wurde extra noch ein betrag für die police ausgewiesen. heute wird dieser betrag im gesamten beitrag "versteckt".

                                        Das "F" in Montag steht für Freude.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • privacyP Offline
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                                          #20

                                          Hallo LexiLexi,
                                          das ist m.E. nicht vergleichbar. Was irgendwo in der weiten Welt
                                          an Gebühren anfällt, kann nicht mit dem Gesamtpreis einer
                                          Pauschalreise in Deutschland und dem vorgegebenen
                                          Endpreis in Verbindung gebracht werden.

                                          Und ob 8 oder 80 Euro ist nicht die Frage.
                                          Entweder es gibt eine klare Linie
                                          oder irgendwelche Basarpreise.
                                          Wo fängt das an - wo hört das auf?

                                          Gruß privacy

                                          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                          Bertrand Russell (1872-1970)

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