Flugverspätung - an wen schicke ich die Reklamation?
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Hallo,
habe einen Nur-Flug bei 5vorflug gebucht, als Veranstalter war dort Neckermann angegeben, die Flüge wurden von Air Berlin durchgeführt. Wir hatten zurück arge Verspätung und mir wurden die zustehenden Telefonate verwehrt. Deshalb möchte ich mich jetzt beschweren, nur an wen muss ich mich wenden?
samanas
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....was ist arge Verspätung ???
1 Stunde, 3 Stunden ? 5 Stunden ????
Mit wem wolltest du telefonieren und an wen hast du dich am Flughafen gewendet ?Schreib doch mal ein bisschen mehr zu dem ganzen !
Dann kommen vielleicht auch Antworten. -
Hast du kein Handy oder wieso hat man dir Telefonate "verwehrt"????
Blixnet.

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Hallo!
Sorry, aber ich denke du hast wenig Chancen mit einer Reklamation durchzukommen. Egal mit welchen Gründen auch immer.
Hoffentlich zeigt der Veranstalter oder die Airline ein wenig Kulanz, aber aus meinen Erfahrungen und den Postings hier ist nicht viel zu erwarten.
Flugzeitenverschiebungen sind an der Tagesordnung und auch wenn einem ein ganzer Tag eines Urlaubs komplett "flöten" geht gibt es fast nichts!Dennoch viel Erfolg und Glück!
Euer André
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Hallo,
vielen Dank für die Postings, leider keine Antwort auf meine Frage. Ich möchte hier nicht diskutieren, ob ich eventuell eine Chance habe, was zu bekommen. Das werde ich dann schon sehen. Aber was mich brennend interessierte: **AN WEN MUSS ICH MEINE REKLAMATION SCHICKEN?**Nur-Flug wurde bei 5vorflug gebucht, als Reiseveranstalter dort war Neckermann angegeben, durchgeführt wurde der Flug letztendlich mit Air Berlin.
s.
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Flugverspätungen und deren Handhabung sind auch zu Zeiten geltender
EU-Verordnung 261/2004 noch nicht eindeutig in allen Punkten juristisch
klar geregelt.Selbst der Bundesgerichtshof hat jetzt im Falle einer,
man beachte, 25-stündigen-Verspätung den
Europäischen Gerichtshof zur Findung einer verbindlichen
Regelung um Hilfestellung gebeten.Bericht Spiegel online > hier klicken <
Versuche es mal mit
LBA.de - Luftfahrtbundesamt als Beschwerdestelle
- dort sind die aktuellen EU-Regelungen nachzulesen -
Das würde dann dazu führen, daß das LBA evtl.
eine Anhörung intern bei der Airline durchführt
und Dich evtl. darüber unterrichtet.
Das hilft Dir persönlich aber nicht wirklich weiter.
Oder wende dich an die Schlichtungsstelle Mobilität.
Allerdings wird dort immer beklagt, daß z.B. Lufthansa
und Air Berlin sich nicht der Schlichtung unterstellen.Ansonsten kannst Du ja noch die direkt Beteiligten mit
einem Rundschreiben versorgen. Sehe sowohl 5-vor-Flug
als auch Neckermann nur als Vermittler der Flugreise an. - dort sind die aktuellen EU-Regelungen nachzulesen -