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Flugverspätung - an wen schicke ich die Reklamation?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
7 Beiträge 6 Kommentatoren 16.4k Aufrufe
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  • samanasS Offline
    samanasS Offline
    samanas
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    habe einen Nur-Flug bei 5vorflug gebucht, als Veranstalter war dort Neckermann angegeben, die Flüge wurden von Air Berlin durchgeführt. Wir hatten zurück arge Verspätung und mir wurden die zustehenden Telefonate verwehrt. Deshalb möchte ich mich jetzt beschweren, nur an wen muss ich mich wenden?

    samanas

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    • Mausebaer120M Offline
      Mausebaer120M Offline
      Mausebaer120
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ....was ist arge Verspätung ???

      1 Stunde, 3 Stunden ? 5 Stunden ????
      Mit wem wolltest du telefonieren und an wen hast du dich am Flughafen gewendet ?

      Schreib doch mal ein bisschen mehr zu dem ganzen !
      Dann kommen vielleicht auch Antworten.

      Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
      ( Epikur von Samos )

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • santamarinelloS Offline
        santamarinelloS Offline
        santamarinello
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hast du kein Handy oder wieso hat man dir Telefonate "verwehrt"????

        Blixnet. ❓

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • d-rockD Offline
          d-rockD Offline
          d-rock
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo!
          Sorry, aber ich denke du hast wenig Chancen mit einer Reklamation durchzukommen. Egal mit welchen Gründen auch immer.
          Hoffentlich zeigt der Veranstalter oder die Airline ein wenig Kulanz, aber aus meinen Erfahrungen und den Postings hier ist nicht viel zu erwarten.
          Flugzeitenverschiebungen sind an der Tagesordnung und auch wenn einem ein ganzer Tag eines Urlaubs komplett "flöten" geht gibt es fast nichts!

          Dennoch viel Erfolg und Glück!

          Euer André

          Lebe lustig, lebe froh, wie der Mops im Haferstroh.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • samanasS Offline
            samanasS Offline
            samanas
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,

            vielen Dank für die Postings, leider keine Antwort auf meine Frage. Ich möchte hier nicht diskutieren, ob ich eventuell eine Chance habe, was zu bekommen. Das werde ich dann schon sehen. Aber was mich brennend interessierte: **AN WEN MUSS ICH MEINE REKLAMATION SCHICKEN?**Nur-Flug wurde bei 5vorflug gebucht, als Reiseveranstalter dort war Neckermann angegeben, durchgeführt wurde der Flug letztendlich mit Air Berlin.

            s.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • privacyP Offline
              privacyP Offline
              privacy
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @samanas

              Flugverspätungen und deren Handhabung sind auch zu Zeiten geltender
              EU-Verordnung 261/2004 noch nicht eindeutig in allen Punkten juristisch
              klar geregelt.

              Selbst der Bundesgerichtshof hat jetzt im Falle einer,
              man beachte, 25-stündigen-Verspätung den
              Europäischen Gerichtshof zur Findung einer verbindlichen
              Regelung um Hilfestellung gebeten.

              Bericht Spiegel online > hier klicken <

              Versuche es mal mit

              LBA.de - Luftfahrtbundesamt als Beschwerdestelle

              • dort sind die aktuellen EU-Regelungen nachzulesen -
                Das würde dann dazu führen, daß das LBA evtl.
                eine Anhörung intern bei der Airline durchführt
                und Dich evtl. darüber unterrichtet.
                Das hilft Dir persönlich aber nicht wirklich weiter.

              Oder wende dich an die Schlichtungsstelle Mobilität.
              Allerdings wird dort immer beklagt, daß z.B. Lufthansa
              und Air Berlin sich nicht der Schlichtung unterstellen.

              Ansonsten kannst Du ja noch die direkt Beteiligten mit
              einem Rundschreiben versorgen. Sehe sowohl 5-vor-Flug
              als auch Neckermann nur als Vermittler der Flugreise an.

              Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
              Bertrand Russell (1872-1970)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Sina1S Offline
                Sina1S Offline
                Sina1
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Das das Thema hier schon ausreichend diskutiert wird, schließe ich an dieser Stelle ab.

                1 Antwort Letzte Antwort
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