Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Ölpest Ibiza / Playa d'en Bossa
  6. Ölpest Ibiza / Playa d'en Bossa

Ölpest Ibiza / Playa d'en Bossa

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
10 Beiträge 7 Kommentatoren 3.5k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • diablo325D Offline
    diablo325D Offline
    diablo325
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo an alle!

    Durch die Ölpest vor Ibiza war der Strand von Playa d'en Bossa 5 Tage lang gesperrt, wodurch wir 5 Tage leider nicht im Meer baden konnten. 😞

    Am 5 Tag zu mittag, wurde der Strand dann zwar wieder zum baden freigegeben aber die Ölbarrieren sind nach wie vor noch im Meer geschwommen, womit nicht wirklich einer Lust bekam ins Wasser zu gehen. 😞

    Kann ich für die 5-tägige Unbenützbarkeit des Strandes Schadenersatz geltend machen? ❓

    Wenn ja an wem muss ich mich wenden, an das Reisebüro oder an den Reiseveranstalter Neckermann!

    Vorab vielen DANK für eure Hilfe!

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • holzwurmH Offline
      holzwurmH Offline
      holzwurm
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Da wirst Du sehr wahrscheinlich Pech haben.

      Für den Reiseveranstalter ist es höhere Gewalt.

      Wenn Du jemanden in die Verantwortung nehmen möchtest, dann wende Dich an die verantwortliche Redeerei des verursachenden Schiffes.

      LG
      holzwurm

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • Kessy05K Offline
        Kessy05K Offline
        Kessy05
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Auch höhere Gewalt schliesst nicht immer Preisminderung aus !

        Kopie aus Verbraucherzentrale NRW
        "Hurrikan & Co: Wenn höhere Gewalt die Urlaubsfreude trübt
        Wenn ein Krisenereignis das gebuchte Urlaubsziel heimsucht und den Traumort in einen Ort des Alptraums verwandelt, sind Pauschalreisende nicht rechtlos."

        Bei Kündigung nach Reisebeginn müssen nur die beanspruchten Leistungen bezahlt werden
        Wenn die Katastrophe den Reisenden erst am Urlaubsort ereilt und der Urlauber deswegen die Reise abbricht, muss er die Kosten für Hin- und Rückflug sowie die Hotelkosten bis zum Urlaubsabbruch bezahlen. Der Reisende bekommt sein Geld nur für noch nicht erbrachte Reiseleistungen zurück. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden schnellstmöglich zurückzubefördern. Ist der Rückflug teurer, werden diese Mehrkosten zwischen Urlauber und Veranstalter geteilt. Weitere Mehrkosten, etwa solche für einen längeren Aufenthalt, muss der Reisende allein tragen. Schadenersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter, z.B. wegen beschädigtem Reisegepäck oder vertaner Urlaubszeit, hat der Reisende nicht.

        **Wer seinen Urlaub nicht abbricht und im Krisengebiet bleibt, kann eventuell den Reisepreis mindern.**Das ist etwa dann möglich, wenn einzelne Reiseleistungen wie Transport, Verpflegung, Unterkunft oder Ausflüge nicht mehr dem gebuchten Standard entsprechen oder sogar ganz ausfallen.

        Siehe Bericht
        HIER

        Viele Grüße

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • ADEgiA Offline
          ADEgiA Offline
          ADEgi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @diabolo

          Nur mal angenommen, Du hättest einen fünf Tägigen Sommersturm erwischt, oder fünf Tage Regen. Dann wäre der Strand auch nicht nutzbar gewesen.
          Außerdem meine ich gelesen zu haben, daß die Strände offen waren und nur nicht gebadet werden durfte. Auch haben zumindest einige Reiseveranstalter einen Busshuttle an andere Strände organisiert.

          Gruß

          Berthold

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • carstenW.C Offline
            carstenW.C Offline
            carstenW.
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Bei höherer Gewalt sieht soetwas mau aus.
            LG

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • mosaikM Offline
              mosaikM Offline
              mosaik
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ich sehe es eher wie @kessy05 es mitteilte:

              Der Reiseveranstalter verspricht eine Leistung, die in diesem Fall die Benützung des Meeres heißt. Zwar kann er sich auf höhere Gewalt berufen, bleibt aber trotzdem die nicht erbrachte (Werkvertrags-) Leistung schuldig, nämlich den Zweck der Reise = Baden, zu erfüllen.

              Hätte er wirklich Transfers zu benutzbaren Stränden angeboten, läge hier nur eine Beeinträchtigung vor. Also im Bereich von vielleicht fünf Prozent.
              Hat er aber nichts dergleichen angeboten, fehlte die "Geschäftsgrundlage" des "Werkvertrages" = Baden, Erholung am Strand.

              Ein Hurrikan ist übrigens nicht unbedingt höhere Gewalt, da man ja weiß, zu welchen Zeiten diese in der Karibik auftreten. Somit nimmt ein Reiseveranstalter auch bewußt dieses Risiko in Kauf - und haftet für die Erfüllung seines Reisevertrages.

              Algen waren auch höhere Gewalt - im ersten Jahr ihres Auftretens! Und wer damals geklagt hatte, bekam Recht: zwar höhere Gewalt, aber der Reiseveranstalter schuldet die Benutzung des Meeres. Klingt eigenartig, ist aber so: Schiurlaub versprochen - kein Schnee --> Reiseveranstalter haftet, Badeurlaub versprochen - baden nicht möglich --> Reiseveranstalter haftet.

              Verspricht der Reiseveranstalter aber ein Hotelzimmer in Barcelona und die Strände in der Nähe wäre verschmutzt, so haftet er nicht. Denn er hat ja keinen Badeurlaub versprochen.

              Im konkreten Fall hier würde ich einen auf Reiserecht versierten Anwalt aufsuchen und nochmals genau nachfragen. Ich bin mir fast sicher, dass hier eine Reisepreisminderung erwirkt werden kann.

              Meint
              Peter

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • miriusM Offline
                miriusM Offline
                mirius
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ist schon manchmal eine komische Rechtsprechung.......

                Wenn man statt zwei gebuchten Zimmern nur eines mit Zustellbetten (wie in einem anderen Thread beschrieben) bekommt, soll man keine Reisepreisminderung erhalten, obwohl das doch eindeutig dem RV wegen Überbuchung zuzuschreiben ist.

                Wir hatten letztes Jahr an der Cala Mesquida von 10 Urlaubstagen 7 Tage die rote Flagge wegen Wind und Wellen und dieses Jahr konnten wir wegen der Quallen vor Sant Elm auch nur bedingt ins Meer. Aber ich wäre nie auf die Idee gekommen das dem RV anzuhängen, obwohl wir auch "vertraglichen" Badeurlaub gebucht hatten.

                Gruß Birgit

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • mosaikM Offline
                  mosaikM Offline
                  mosaik
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Wind und Wellen sind aber wiederum natürliche Erscheinungen, die man als Urlauber als natürliche Erscheinungen am Meer erwarten muss.

                  Quallen und Algen zählen auf jeden Fall zu bekannten Erscheinungen der letzten 10 Jahren in europäischen Meeren und sind somit ein "Risiko des täglichen Lebens" und somit auch hinzunehmen.

                  Aber eine Ölpest war dort weder vorher noch zu erwarten und liegt daher auch im Risikobereich des Reiseverstalters.

                  Gruß
                  Peter

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • diablo325D Offline
                    diablo325D Offline
                    diablo325
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    DANKE für die vielen Rückmeldungen!!!! 😄

                    Shuttleservice zu anderen Stränden gab es nur für die Leute die Gulet und 1,2,3 Fly gebucht hatten!

                    Mein Reiseveranstalter Neckermann war leider nicht in der Lage einen Shuttleservice zu einem anderen Strand einzurichten. 😞

                    Werde auf jedenfall Neckermann mal einen Brief mit ein paar Bildern schicken und abwarten was dabei rauskommt.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Kessy05K Offline
                      Kessy05K Offline
                      Kessy05
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      diablo325 wrote:
                      Shuttleservice zu anderen Stränden gab es nur für die Leute die Gulet und 1,2,3 Fly gebucht hatten!

                      Mein Reiseveranstalter Neckermann war leider nicht in der Lage einen Shuttleservice zu einem anderen Strand einzurichten. 😞

                      Die beiden anderen RV waren scheinbar umsichtiger und schlauer vor allem aber "informierter" !

                      Viele Grüße

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      Antworten
                      • In einem neuen Thema antworten
                      Einloggen
                      • Sortiert nach
                      • Älteste zuerst
                      • Neuste zuerst
                      • Meiste Stimmen

                      • 1 von 1
                      Reiseforum Service
                      • RSS-Feed abonnieren
                      • Verhaltensregeln im Reiseforum
                      • Reiseforum Hilfe
                      • Forensuche
                      • Aktuelle Themen

                      • Inhalte melden
                      • Veranstalter AGB
                      • Nutzungsbedingungen
                      • Datenschutz
                      • Privatsphäre-Einstellungen
                      • AGB
                      • Impressum
                      © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                      • Erster Beitrag
                        Letzter Beitrag