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Wenn krank im Urlaub - muss der Arbeitgeber die Tage gutschreiben?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
19 Beiträge 14 Kommentatoren 10.1k Aufrufe
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  • Thea11T Offline
    Thea11T Offline
    Thea11
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    meine Nichte ist im Urlaub auf Fuerte erkrankt. Nachdem sie dort von einem Arzt behandelt wurde, hat dieser ihr sieben Tage Bettruhe verordnet. Nun kam sie zurück, sogar mit einer Bescheinigung des Arztes, der ihr alles bestätigte. Ihr Arbeitgeber will ihr nun diese Krankheitstage nicht gutschreiben. Muss er das nicht trotzdem tun? Wie ist die rechtliche Lage in diesem Fall? Für eine Antwort wäre ich dankbar.

    LG
    Thea11

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    • krabelK Offline
      krabelK Offline
      krabel
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      wenn Sie eine Krankmeldung hat, muss der Arbeitgeber die Tage gutschreiben.

      Grüße Ute

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        ist zwar keine Reiserechtsfrage, aber sowohl in Deutschland als auch in Österreich unterbricht Krankenstand den Urlaub. Schon erst recht mit einer ärztlichen Bestätigung.

        Gruß
        Peter

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Thea11T Offline
          Thea11T Offline
          Thea11
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Danke für Eure Antworten
          @peter, was ist denn dann eine Reiserechtsfrage, das hat ja wohl auch mit Urlaub zu tun ❓ In welchen Thread hätte ich denn sonst die Frage stellen können?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • chepriC Offline
            chepriC Offline
            chepri
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,

            mag sein dass ich falsch liege und es nicht überall so ist, aber ich denke es ist notwenig, den Arbeitgeber unverzüglich von der Erkrankung in Kenntnis zu setzen (Telefon, Fax oder mail) und nicht erst hinterher das Attest vorzulegen.

            gruss chepri

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • holzwurmH Offline
              holzwurmH Offline
              holzwurm
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              chepri wrote:
              Hallo,

              mag sein dass ich falsch liege und es nicht überall so ist, aber ich denke es ist notwenig, den Arbeitgeber unverzüglich von der Erkrankung in Kenntnis zu setzen (Telefon, Fax oder mail) und nicht erst hinterher das Attest vorzulegen.

              gruss chepri

              So ist es.

              Daher kann ihr der Anspruch auf Gutschrift verwirkt werden und evtl. sogar zumindelst eine Abmahnung geben, Unter Umständen sogar eine Kündigung.

              Es reicht ja schon wenn man z. B. dem Chef anruft und sagt: Du ich bin jetzt ne Woche krank geschrieben aber stehe wieder zum geplanten Arbeitsbeginn auf der Matte und bringe dann die Krankmeldung mit.

              LG
              holzwurm

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • mosaikM Offline
                mosaikM Offline
                mosaik
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Thea11 wrote:
                was ist denn dann eine Reiserechtsfrage, das hat ja wohl auch mit Urlaub zu tun ❓ In welchen Thread hätte ich denn sonst die Frage stellen können?

                Reiserecht - Fragen, die im Zusammenhang mit der gebuchten und erhaltenen Leistung auftreten, Fragen, die sich um Reisebüro - Reiseveranstalter - Hotel - Flug drehen; es gibt ein eigenes Reiserecht

                Ob Krankheit einen Urlaub unterbricht - Arbeitsrecht (was, wenn der "Urlaub" zu Hause verbracht wird...). Das Arbeitsrecht ist ein eigenes Recht.

                Aber ich freue mich natürlich, dass meine Antwort hinterfragt wird. Denn ich denke, das wissen wahrscheinlich wirklich nicht alle.

                Gruß
                Peter

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • krabelK Offline
                  krabelK Offline
                  krabel
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo chepri,

                  da hast Du recht. Ich bin davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber unverzüglich per Mail, Telefon oder Fax informiert wurde und das Attest dann vorgelegt wurde.

                  Grüße Ute

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • privacyP Offline
                    privacyP Offline
                    privacy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    ... und wenn Du im Urlaub z.B. ein Plagiat kaufst,
                    ist es Vertragsrecht und/oder Strafrecht und ....

                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                    Bertrand Russell (1872-1970)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Thorben-HendrikT Offline
                      Thorben-HendrikT Offline
                      Thorben-Hendrik
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Es sollte eine Gutschrift der Urlaubstage geben, wenn der AG ordnungsgemäß informiert wurde........
                      Die Frage bleibt, ob es noch viel Spaß macht dort zu arbeiten, wenn man das rechtlich auch durchsetzt....

                      [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                      [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vivianeV Offline
                        vivianeV Offline
                        viviane
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Wenn man zuhause krank wird informiert man ja auch sofort seinen arbeitgeber und nicht erst nach 7 Tagen. könnte nämlich sein das man das nur einmal bringt und dann gekündigt wird.

                        Wenn ich abends rausgehe, zündet meine mama eine Kerze an.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • KaGuK Offline
                          KaGuK Offline
                          KaGu
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Wenn ich zuhause Krank werde sieht er ja wenn Ich nicht komme.
                          Im Urlaub kann das schon mal schwieriger sein.
                          Die Tage werden aufjedenfall gutgeschrieben.

                          Es gibt noch viel zu sehen, lasst uns Reisen....

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • rosi0808R Offline
                            rosi0808R Offline
                            rosi0808
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Auszug aus MDR Ratgeber.de

                            Krankheit in den Auslandsferien
                            Bei einer Erkrankung während eines Auslandsurlaubs gilt folgendes: Gehen Sie zu einem Arzt und lassen Sie sich ein Attest ausstellen. Melden Sie sich umgehend bei Ihrem Arbeitgeber. Spätestens am 4. Tag muss ihm eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Schicken Sie den Krankenschein nötigenfalls vorab per Fax an Ihren Arbeitgeber und reichen Sie das Original später nach. Ihre Krankenkasse kann Sie dazu verpflichten, ihre Erkrankung einer ausländischen Krankenversicherung zu melden.

                            Gruss
                            Rosi

                            Die Menschen sind so. Andere gibt es nicht

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • holzwurmH Offline
                              holzwurmH Offline
                              holzwurm
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Krankheit - Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern
                              auf dieser Seite:
                              Informationspflicht schon am ersten Tag
                              Krank im Urlaub
                              Krankheit in den Auslandsferien
                              Krankheit durch Unfall
                              Was Sie während der Krankheit dürfen und was nicht
                              Welche Sanktionsmöglichkeiten hat der Arbeitgeber?

                              Dauert die Krankheit länger als drei Tage, muss ein Arzt aufgesucht werden.; Rechte: MDR
                              Bildansicht
                              Dauert die Krankheit länger als drei Tage, muss ein Arzt aufgesucht werden.
                              Wer in einem festen Arbeitsrechtsverhältnis steht, bekommt, wenn er krank ist, sechs Wochen lang vom Arbeitgeber seinen Lohn gezahlt. Das setzt jedoch voraus, dass der Arbeitnehmer die entsprechenden Regeln einhält. Sie sind im so genannten Entgeltfortzahlungsgesetz festgeschrieben. Darüber hinaus haben viele Unternehmen abgewandelte und erweiterte Regeln verbindlich in ihren Tarifverträgen vereinbart. DIESE FESTSCHREIBUNGEN HABEN IMMER VORRANG VOR DEN ALLGEMEINEN REGELN.

                              Verletzt der Arbeitnehmer seine Pflichten im Krankheitsfall schuldhaft, kann das zum Verlust der Lohnfortzahlung, zu einer Abmahnung und sogar zur Kündigung führen.

                              Informationspflicht schon am ersten Tag
                              Das Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet Sie als Arbeitnehmer, Ihren Arbeitgeber unverzüglich, also am ersten Tag, (persönlich, telefonisch, per Fax oder durch einen Dritten usw.) von Ihrer Krankheit in Kenntnis zu setzen. Sie müssen außerdem darüber informieren, wie lange Sie voraussichtlich arbeitsunfähig sind.

                              Sie müssen, wenn Sie krank sind, nicht sofort zum Arzt gehen. Bis zu drei Tage können Sie ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben. Dauert die Krankheit länger, sind Sie verpflichtet, bis spätestens zum vierten Kalendertag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinung beim Arbeitgeber vorzulegen. Der Krankenschein muss die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit angeben.

                              Sind Sie länger krank als zunächst vom Arzt diagnostiziert, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Nachfolgebescheinigung vorlegen. Dieser Schein muss auch dann zum Arbeitgeber, wenn Sie schon länger als sechs Wochen krank sind, Sie also schon keine Lohnfortzahlung mehr, sondern Krankengeld bekommen.

                              Krank im Urlaub
                              Werden Sie während des Urlaubs krank, müssen Sie Ihren Arbeitgeber ebenfalls so schnell wie möglich informieren - so schreibt es das Entgeltfortzahlungsgesetz vor. Außerdem müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Adresse inklusive Telefonnummer angeben, unter der Sie während Ihres Urlaubs regelmäßig erreichbar sind. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie diese Angaben auch Ihrer Kasse übermitteln. Haben Sie das vorgeschriebene Prozedere und die Fristen eingehalten, können Sie die Tage, an denen Sie krank waren, vom genehmigten Urlaub abziehen.

                              Krankheit in den Auslandsferien
                              Bei einer Erkrankung während eines Auslandsurlaubs gilt folgendes: Gehen Sie zu einem Arzt und lassen Sie sich ein Attest ausstellen. Melden Sie sich umgehend bei Ihrem Arbeitgeber. Spätestens am 4. Tag muss ihm eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Schicken Sie den Krankenschein nötigenfalls vorab per Fax an Ihren Arbeitgeber und reichen Sie das Original später nach. Ihre Krankenkasse kann Sie dazu verpflichten, ihre Erkrankung einer ausländischen Krankenversicherung zu melden.

                              Krankheit durch Unfall
                              Ist Ihre Krankheit durch einen Unfall verursacht, den ein Dritter verschuldet hat, dann haben Sie finanzielle Ansprüche gegen ihn. Da Sie jedoch vom Arbeitgeber Lohnfortzahlung erhalten, geht dieser Anspruch auf ihn über. Deshalb sind Sie verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber unverzüglich die Adresse desjenigen mitzuteilen, der Ihre Krankheit verschuldet hat.

                              Tun Sie das nicht, kann Ihnen die Lohnfortzahlung gestrichen werden, bis Sie Ihrer Verpflichtung nachgekommen sind. Verschweigen Sie den Unfallverursacher, kann Ihnen der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung komplett streichen.

                              Was Sie während der Krankheit dürfen und was nicht
                              Generell gilt: Wenn Sie krank sind haben Sie die Pflicht, sich an die Anweisungen des Arztes zu halten und alles zu unterlassen, was Ihre Genesung verzögern oder gefährden könnte. Das bedeutet nicht, dass Sie in der Wohnung bleiben müssen. Wenn es Ihrer Genesung dient, kann Ihnen Ihr Arzt sogar eine Reise verordnen. Allerdings sollten Sie davon Ihren Arbeitgeber in Kenntnis setzen und ihm Adresse und Telefonnummer Ihres Aufenthaltsortes hinterlassen.

                              Das Ausüben einer Nebenbeschäftigung ist dagegen tabu. Sie sollten, wenn es nicht ausdrücklich die Genesung fördert, Ihre tägliche Joggingstrecke meiden und Ihre Zeit nicht in einer Gaststätte oder auf der Baustelle Ihres Hausneubaus verbringen.

                              Welche Sanktionsmöglichkeiten hat der Arbeitgeber?
                              Wer gegen die oben erwähnte Informationspflicht verstößt, den kann der Arbeitgeber abmahnen und im Wiederholungsfalle kündigen. Die Informationsvorschriften können durch den Arbeitsvertrag übrigens noch verschärft werden. So kann tariflich vereinbart sein, dass eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Tag vorzulegen ist.

                              Hat der Arbeitgeber - vielleicht weil Sie sehr häufig oder sehr lange nicht einsatzfähig sind - den Verdacht, dass Sie nur "blaumachen", dann kann er Sie zu Kontrollzwecken auch zu Hause anrufen oder sogar besuchen. Bei begründetem Verdacht auf "Blaumachen" kann Sie der Arbeitgeber außerdem dazu verpflichten, sich dem Betriebsarzt oder dem medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse vorzustellen.

                              Wird Ihnen auf solche Weise eine betrügerische Absicht nachgewiesen, kann das zur Kündigung führen. Fristlos kündigen kann Ihnen Ihr Arbeitgeber dann, wenn er Sie während Ihrer Krankheit bei einer nebenberuflichen Beschäftigung erwischt.

                              Sind Sie sehr oft oder sehr lange krank, kann der Arbeitgeber eine so genannte personenbedingte Kündigung aussprechen. Sie setzt allerdings einiges voraus, u.a. eine deutlich negative Prognose Ihres Gesundheitszustandes. Im Klartext: Ein Arzt muss bestätigen, dass sich Ihr Gesundheitszustand in absehbarer Zeit nicht bessert oder sogar verschlechtert, Sie also Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nicht im vollen Umfang oder gar nicht mehr erbringen können.

                              Werden die betrieblichen Abläufe durch häufiges Kranksein eines Arbeitnehmers deutlich beeinträchtigt, kann der Arbeitgeber auch eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen.

                              Quelle

                              LG
                              holzwurm

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • TangomausT Offline
                                TangomausT Offline
                                Tangomaus
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo!

                                Bin zwar kein Experte, aber aus eigener Erfahrung weiß ich, daß der Arbeitgeber umgehend vom Krankenstand informiert werden muß.
                                Ein kleines Telefonat, oder ein Fax . Eventuell sollte man eine Kopie der Bestätigung an die entsprechende Krankenkasse schicken.
                                Damit bis nach dem Urlaub zu warten, halte ich für keine gute Idee.

                                Aber nun ist es mal passiert.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • juanitoJ Offline
                                  juanitoJ Offline
                                  juanito
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Das Ausüben einer Nebenbeschäftigung ist dagegen tabu. Sie sollten, wenn es nicht ausdrücklich die Genesung fördert, Ihre tägliche Joggingstrecke meiden und Ihre Zeit nicht in einer Gaststätte

                                  oder auf der Baustelle Ihres Hausneubaus verbringen.

                                  Wird immer wieder gern gemacht 😄

                                  En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • salvamor41S Offline
                                    salvamor41S Offline
                                    salvamor41
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    So ist es, Thorben-Hendrick! So wie die Dinge zur Zeit auf dem Arbeitsmarkt liegen, kann man sich so eine Krankmeldung aber höchstens einmal leisten. Beim nächsten Mal stehst Du auf der Liste....
                                    Und wenn der AG sich querstellt und Du in die Lage versetzt wirst, das arbeitsrechtlich gegen den Brötchengeber durchzufechten, stehst Du ebenfalls auf der Liste...

                                    Das mag in den Betrieben graduell unterschiedlich gehandhabt werden, aber tendenziell ist das so!

                                    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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                                    • Miss Money PennyM Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Gerade vor ein paar Wochen wurde wir von unserem Arbeitgeber davon in Kenntnis gesetzt wie wir uns in einem solchen Fall verhalten sollen.

                                      Und zwar unverzüglich dem Arbeitgeber aus dem Urlaub mitteilen, dass man erkrankt ist (am gleichen Tag der Erkrankung) und auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Diese dann an dem Arbeitgeber schicken (vorab wenn möglich per Fax). Nur dann werden einem die Krankheitstage als Urlaubstage gutgeschrieben. Wer hinterher kommt und sagt, dass er im Urlaub krank war, hat bei uns im Öffentlichen Dienst keine Anspruch mehr, dass die Urlaubstage wegen der Krankheit gutgeschrieben werden.

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                                      • Thorben-HendrikT Offline
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                                        Thorben-Hendrik
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        salvamor41 wrote:
                                        So ist es, Thorben-Hendrick! So wie die Dinge zur Zeit auf dem Arbeitsmarkt liegen, kann man sich so eine Krankmeldung aber höchstens einmal leisten. Beim nächsten Mal stehst Du auf der Liste....
                                        Und wenn der AG sich querstellt und Du in die Lage versetzt wirst, das arbeitsrechtlich gegen den Brötchengeber durchzufechten, stehst Du ebenfalls auf der Liste...

                                        Das mag in den Betrieben graduell unterschiedlich gehandhabt werden, aber tendenziell ist das so!

                                        Genau das ist das Problem....das kann nach hinten los gehen...

                                        [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                                        [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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