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Reiserücktritt?

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  • corbeileC Offline
    corbeileC Offline
    corbeile
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo, 😞
    ich habe für meinen Mann und ein befreundetes Ehepaar eine Indienreise gebucht. Rechnung, etc. laufen auf meinen Namen, die Anzahlung wurde von meinem Konto eingezogen. Der Sicherungsschein enthält keine Namen. "Sicherungsschein für Pauschalreisen gem. § 651k des BGB"
    Jetzt ist mein Mann an Krebs erkrankt, die Behandlung steht noch nicht fest, er kann aber keinesfalls reisen. Unsere Freunde wollen die Reise nicht allein antreten. Wie sieht es mit dem Rücktritt (?) aus? können wir alle vier die Reise aus diesem Grund stornieren (?) oder "müssen" die zwei doch alleine fahren? Die Reise sollte Anfang Oktober beginnen.
    Wäre schön, wenn mir dazu jemand was sagen könnte.
    Danke

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    • SentinaS Offline
      SentinaS Offline
      Sentina
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo. habt Ihr denn für alle 4 Personen eine Reiserücktrittsversicherung gemacht? Das geht nicht hervor in Deiner Anfrage! ( Sicherungsschein hat damit nix zu tun ) Gruss Sentina.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • corbeileC Offline
        corbeileC Offline
        corbeile
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Sentina,
        ja wir haben für alle eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.
        Gruß Corbeile

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Erika1E Offline
          Erika1E Offline
          Erika1
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo corbeile,

          der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittskosten-Versicherung gilt für alle in einem Versicherungsschein versicherten Personen. Hier spielt eine Verwandschaft keine Rolle, Eure Freunde können somit auch stornieren.

          Wichtig ist, dass die Reise sofort storniert wird, nachdem der Versicherungsfall (=die Erkrankung Deines Mannes) eingetreten ist. Mit der Stornorechnung des Veranstalters und der Bescheinigung des Arztes solltest Du Dich dann umgehend mit dem Versicherer in Verbindung setzen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @Erika1 ... nicht ganz zutreffend: es können auch verschiedene Versicherungspolizzen sein (denke an die Möglichkeit einer Familienpolizze und Einzelpolizzen, zumindest über System nur getrennt buchbar).

            Es muss der Nachweis der Gemeinsamkeit erbracht werden: Buchung gemeinsam beim selben Reisebüro und Reiseveranstalter beispielsweise oder zumindest gleiches Reisedatum und Reise.

            Wobei ich der Meinung bin, dass nicht einmal das selben Reisebüro ausschlaggebend sein darf. Denn es kann ja sein, dass A bei B immer bucht und C bei D. Was mir soeben auch am Telefon die Europäische Reiseversicherung (Wien) bestätigt hat.

            Gruß
            Peter

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Erika1E Offline
              Erika1E Offline
              Erika1
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Doch, mosaik,

              was ich schrieb, ist vollkommen zutreffend im Hinblick auf corbeiles Frage.

              corbeile schrieb, sie habe für vier Personen eine gemeinsame Reise gebucht und angezahlt.

              corbeile schrieb, sie habe für vier Personen für diese Reise eine RRV abgeschlossen.

              corbeile schrieb übrigens n i c h t, dass sie bei der Europäischen abgeschlossen hat.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • fareinF Offline
                fareinF Offline
                farein
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                ich würde die AGB's studieren und bei der Versicherung nachfragen. Denn alles andere hier grenzt eher an Spekulation

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • corbeileC Offline
                  corbeileC Offline
                  corbeile
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo,
                  wollte nur kurz mitteilen, dass die Reiseversicherung (Hanse-Merkur) die Stornogebühren für alle vier Reisenden innerhalb von drei Wochen kommentarlos übernommen hat. Es gab keinerlei Debatten etc. darüber, ob das befreundete Ehepaar allein fahren müsste/sollte, sondern nur die Frage, ob die Stornierung auch für sie gelten soll. Nachdem dies bejaht wurde, kam ein freundliches Schreiben mit der Ankündigung der Zahlung und das wars dann. Fand ich sehr angenehm in unserer jetzigen Situation!
                  Nochmals vielen Dank an alle, die mir mit gutem Rat zur Seite standen.
                  Corbeile

                  1 Antwort Letzte Antwort
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