Info über ausgebuchtes Hotel erst am Zielflughafen - anderes Hotel war 50km weiter entfernt!
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Hallo!
Hatten im August einen Urlaub an der Ägäisküste in Seferihisar gebucht. Bevor es losging hatten wir uns zuhause ganz ausführlich über den Ort und die Umgebung informiert und dabei ein paar schöne Ziele und Sehenswürdigkeiten ausgesucht. Mit einigen Reiseführern und Infos kamen wir am Flughafen in Izmir an - jetzt konnte der Urlaub beginnen!
Aber leider wurde uns mitgeteilt das unser gebuchtes Hotel überbucht ist und wir in ein anderes Hotel gebracht werden. Da die Verständigungsprobleme nicht gerade gering waren, wußten wir nur in welchem Ort unser neues Hotel ist und wurden also spontan mit einem Taxi in 1 1/2 Stunden Fahrtzeit dort hingebracht.
Wir kamen in einer großen Stadt an, da war die Enttäuschung schon groß da wir uns auf einen erholsamen Urlaub gefreut hatten.
Endstation war ein großes Hotel mit über 300 Zimmern und nicht, wie eigentlich gebucht, in einer Bungalowanlage auf einer Landzunge mit vielen Schnorchelmöglichkeiten.
Im Verlauf der Woche haben wir das Beste daraus gemacht, aber ein paar Sachen fanden wir doch sehr störend:- wir waren die einzigsten deutschen in der Hotelanlage.
- die sanitären Anlagen waren sehr dreckig. Mein Partner ist erkrankt.
- wir hatten ein Zimmer in der 5. Etage ohne Aufzug! 63 Stufen zum Zimmer, dabei sind die unzähligen Stufen auf dem Gelände nicht mitgezählt..............
und so weiter......
Wir haben noch vor Ort am Tag der Ankunft auf eigene Kosten mit dem deutschen Reiseanbieter telefoniert und auch sofort ein Fax zur Bestätigung der Beschwerde erhalten.
Wieder zuhause hat uns der Reiseanbieter geraten ein Beschwerdeschreiben aufzusetzen. Wie mache ich das am Besten?
Was ist dabei zu beachten und was sind die wichtigsten Punkte?Vielen Dank für eure Antworten!!
Danke Sonja
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Schreib eine Beschwerdebrief....etwas Preisminderung wird es geben, aber da Ihr das neuen Hotel bezogen habt....wird es nicht die Welt sein...
Lasse die unwesentlichen Teile weg, wie viele Deutsche in der Anlage waren ist unwesentlich oder wurde Dir eine bestimmte Anzahl zugesagt?
Gleiches gilt für alles was vor Ort nicht OK war....die schmutzigen Toiletten hättest Ihr schriftlich vor Ort rügen müssen.....das Zimmer sicher tauschen usw. das ist also alles nicht erstattungsfähig....Die Abweichende Lage und Größe ist sicher ein kleiner Mangel....nur durch die Annahme des Ersatz-Hotel-Angebotes sind auch hier eure Möglichkeiten sehr beschränkt.....
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ja, ich möchte auch keinen Aufstand machen! Der Urlaub war ja wohl ok, nur nicht ganz nach unseren Vorstellungen und Wünschen!! Allerdings haben die Mitarbeiter im Reisebüro selbst gesagt das wir alles aufführen sollen, selbst die kleinste Kleinigkeit.
Danke für deine Antwort! -
Ägäisurlauber wrote:
Der Urlaub war ja wohl ok, nur nicht ganz nach unseren Vorstellungen und Wünschen!!Ein Urlaub der nicht nach meinen Vorstellungen und Wünschen ist ist NICHT OK und völlig unakzeptabel! Wieso lässt man sich das bieten und macht nicht schon vor Ort den Aufstand?
Blixnet.
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Wir haben direkt am ersten Tag beim Reisebüro angerufen und auch ca. 2 Stunden später ein Fax ins Hotel bekommen, welches unsere Beschwerde bestätigt! Mehr konnten wir vor Ort nicht machen, wir hatten keinen Ansprechpartner vor Ort.
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Hallo,
wir hatten das gleiche Problem auf Rhodos. Ein Hotel in Faliraki gebucht.
das war die erste Woche überbucht (Mitteilung am Flughafen!). Man hatte uns nichts anderes an zu bieten als ein Hotel in Kolymbia (da liegt der Hund begraben) 15km weiter weg für unsere erste Urlaubswoche. Und wir haben extra Faliraki ausgesucht wegen des FKK-Strandes.
Wir haben von Neckermann als Gegenleistung die Kosten für ein Mietwagen verlangt für die eine Woche, und nach viel Überzeugungsarbeit auch bekommen. Das fanden wir so in Ordnung. Wir hatten ja schon in November 06 gebucht für den Sommerurlaub, und dann ist das Hotel überbucht! (Scheint in Griechenland überall gängige Praxis zu sein ). -
@ Ägäisurlauber
Ihr habt den Urlaub mit ganz konkreten Vorstellungen über Hotel und Umgebung gebucht. Eure Vorstellungen wurden infolge der Überbuchung Eures Hotels völlig über den Haufen geworfen. An dieser Stelle hättet Ihr darauf dringen müssen, ein anderes Hotel, das Euren Wünschen zumindest nahe gekommen wäre, zu erhalten. Wenn das nicht möglich gewesen wäre, hättet Ihr wieder nach Hause fahren können und der Veranstalter wäre zum vollen Schadensersatz verpflichtet gewesen.
Statt dessen habt Ihr Euch mit einem Umzug in ein anderes Hotel, das überhaupt nicht Euren Vorstellungen entsprach, abspeisen lassen und durch dieses konkludente Verhalten, so heißt das bei den Juristen, dokumentiert, daß Ihr diese Lösung anstelle des ursprünglich gebuchten Hotels voll akzeptiert.
Die Tatsache, daß dieses 2. Hotel Eurer Meinung nach grobe Mängel hatte, hättet Ihr an Ort und Stelle mit der Reiseleitung besprechen und ein Protokoll darüber verfassen müssen, das von einem Vertreter des Reiseveranstalters (in der Regel ein Reiseleiter) hätte unterschrieben werden müssen. Eure Reklamation hättet Ihr binnen vier Wochen per Einschreiben/Rückschein an den Veranstalter schicken müssen mit der Bezifferung Eurer Ansprüche.
Daß Ihr die einzigen Deutschen in der Anlage wart, hättet Ihr reklamationsseitig nicht verwerten können, da Euch niemand zugesagt hatte, daß nicht auch noch andere Nationalitäten dort vertreten sind.
Daß die Toiletten dreckig waren, hättet Ihr angeben können. Nicht aber, daß die Erkrankung Deines Partners aufgrund der dreckigen Toiletten ausgebrochen war. Das hätte vor Ort zumindest ein Arzt schriftlich attestieren müssen.
Bleibt der 5. Stock ohne Aufzug.
Aber.....hätte, hätte, hätte....Ihr könnt jetzt höchstens noch auf eine Kulanzregelung durch den Veranstalter hoffen.
Pauschalurlaub kann kompliziert und anstrengend sein! Gelle?
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P.S. Bevor mir irgendwelche Experten hier Schadenfreude vorwerfen:
Nein, so ist mein Beitrag nicht gemeint! Sondern Fakten, Fakten, Fakten...
Wer in Urlaub fährt, muß heute zwingend vorher Grundkenntnisse des Reiserechts erwerben, sonst ist er der Gelackmeierte!
Der, der sie hat, und nicht erst erwerben muß, ist klar im Vorteil: der Veranstalter! -
Ich würde der Reiseleitung ganz klar am Flughafen ins Gesicht sagen:
Suchen Sie sich einen anderen Dummen. Ich habe das Hotel gebucht und will dort hin, andernfalls Bestätigung der Überbuchung, sofortigen Rückflug mit Schadensersatz.
Was denkste wie schnell die springen.
LG
holzwurm -
@ holzwurm
zu spät um "hätte ich gesagt" zu sagen.
@ salvamore
Jou, mittlerweile fahre ich mit Katalog und Preisteil und meinem neuerworbenem Holidaycheck - wissen in den Urlaub.
Und wehe es ist nicht so , wie beschrieben.... .(mittlerweile wieder eine Rechtsschutz vorh.)
(komisch, seitdem ich HC nutze und den ganzen Aufwand betreibe, war ich immer ( naja 2x ) voll zufrieden.