Alles über Wasserbetten
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Ich hab' mal gehört, dass das Rauchen im Wasserbett vööööööllig ungefährlich sein soll.
Schläft man beim Rauchen ein und die Zigarette entzündet das Bett, wird das Feuer einen Augenblick später automatisch gelöscht.
Stimmt das ? Hat da jemand schon Erfahrungen gesammelt ?
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Hardy01 wrote:
Ich hab' mal gehört, dass das Rauchen im Wasserbett vööööööllig ungefährlich sein soll.Schläft man beim Rauchen ein und die Zigarette entzündet das Bett, wird das Feuer einen Augenblick später automatisch gelöscht.
Stimmt das ? Hat da jemand schon Erfahrungen gesammelt ?
Erfahrungen nicht, aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass man in dem Fall sehr schnell zum Nichtraucher wird, wenn man keine ausreichende Versicherung hat.

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Du meinst sicherlich eine Wasserschadenversicherung ?
Ok, aber jede praktische Lösung (hier Brandschaden) hat irgendwo einen kleinen Haken ...
Man könnte ja zum Beispiel auch vom 2. Stock in das Erdgeschoß umziehen, dann ist der Schaden nicht so groß.
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Hardy01 wrote:
Man könnte ja zum Beispiel auch vom 2. Stock in das Erdgeschoß umziehen, dann ist der Schaden nicht so groß.dann darf aber auch kein Keller drunter sein....
und jetzt sag nicht Du würdest mit dem Wasserbett auch in den Keller ziehen um größeren Schaden zu vermeiden

aber um die Diskussion noch etwas mehr "anzuheizen"

Ich hab mal gelesen es gäbe Wasserbetten für Anfänger ....
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frische luft wrote:
SEHR komplexes Thema, sollte man nicht weiter drauf eingehen !eben weil es so komplex ist, gibt es die unterschiedlichsten Erfahrungen

frische luft wrote:
Nur als Beispiel gedacht:
Besondere Bedingungen zur Hausratversicherung z. B.(BBHR 2001)
dürfte der sogenannte "Wasserschaden aus einem Wasserbett" dem Leitungswasser gleichgesetzt werden, dann auch ersatzpflichtig.und was ist wenn es mit Meerwasser gefüllt ist?

frische luft wrote:
NICHT VERSICHERT SIND:Schäden, die durch ein Feuer verursacht werden, das sich nicht selbst ausbreiten kann (z.B. Sengschäden durch Bügeln, Trocknen, brennenden Tabak, Heizmaterial etc.), Schäden an Elektrogeräten durch die Energie des elektrischen Stromes.
und was ist mit langen Fingernägeln und spitzen Knieen
... soll es ja auch geben

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Peterkengel wrote:
Also immer schön langsam und vor allem der Reihe nach. das Rauchen kommt ja danach.
Katze und besonders mich interessiert Eure Erfahrung mit Wasserbetten v o r dem Rauchen. Also los, Leute
.... hab mir erlaubt Dein Posting etwas zu überarbeiten Pedro

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frische luft wrote:
SEHR komplexes Thema, sollte man nicht weiter drauf eingehen !Nur als Beispiel gedacht:
Besondere Bedingungen zur Hausratversicherung z. B.(BBHR 2001)
dürfte der sogenannte "Wasserschaden aus einem Wasserbett" dem Leitungswasser gleichgesetzt werden, dann auch ersatzpflichtig.Mit dem, durch das Rauchen entstandenen Schaden am Wasserbett dürfte man Probleme bekommen.
NICHT VERSICHERT SIND:
Schäden, die durch ein Feuer verursacht werden, das sich nicht selbst ausbreiten kann (z.B. Sengschäden durch Bügeln, Trocknen, brennenden Tabak, Heizmaterial etc.), Schäden an Elektrogeräten durch die Energie des elektrischen Stromes.
Es gibt genug Vers.-Experten, die sich sicherlich noch zu Wort melden werden.
der wasserschaden an sich wäre bei einem einfachen loch schon versichert, weil es bestimmungswidriger austritt ist.
jedoch wird rauchen im bett als grob fahrlässig eingestuft.
und grobe fahrässigkeit ist in der hausratersicherung nicht versichert.
weitere infos über die versicherung gegen gebühr
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Mujer wrote:
Peterkengel wrote:
Also immer schön langsam und vor allem der Reihe nach. das Rauchen kommt ja danach.
Katze und besonders mich interessiert Eure Erfahrung mit Wasserbetten v o r dem Rauchen. Also los, Leute
.... hab mir erlaubt Dein Posting etwas zu überarbeiten Pedro

Ertappt
Übrigens, woher weißt Du, daß ich vor dem Rauchen im Wasserbett immer leidenschaftlich.............................lese? 
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Lexilexi wrote:
frische luft wrote:
SEHR komplexes Thema, sollte man nicht weiter drauf eingehen !Nur als Beispiel gedacht:
Besondere Bedingungen zur Hausratversicherung z. B.(BBHR 2001)
dürfte der sogenannte "Wasserschaden aus einem Wasserbett" dem Leitungswasser gleichgesetzt werden, dann auch ersatzpflichtig.Mit dem, durch das Rauchen entstandenen Schaden am Wasserbett dürfte man Probleme bekommen.
NICHT VERSICHERT SIND:
Schäden, die durch ein Feuer verursacht werden, das sich nicht selbst ausbreiten kann (z.B. Sengschäden durch Bügeln, Trocknen, brennenden Tabak, Heizmaterial etc.), Schäden an Elektrogeräten durch die Energie des elektrischen Stromes.
Es gibt genug Vers.-Experten, die sich sicherlich noch zu Wort melden werden.
der wasserschaden an sich wäre bei einem einfachen loch schon versichert, weil es bestimmungswidriger austritt ist.
jedoch wird rauchen im bett als grob fahrlässig eingestuft.
und grobe fahrässigkeit ist in der hausratersicherung nicht versichert.
weitere infos über die versicherung gegen gebühr
ein wasserbett kann keinen wasserschaden verusachen, da die befüllte MATRATZE in einem auffangbecken liegt
selbst unsere katzen können es mit ihren krallen nicht beschädigen
gruss
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frische luft wrote:
eine Frage, ist da richtiges Wasser drin, oder etwas anderes
hab mal gehört, dass es Leute geben soll, die in Champagner baden !
evtl. ist da ja Wackelpeter drin, so mit Waldmeistergeschmack

Gruß vom
RolfIst eben alles Geschmackssache

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