Mobilhome ein Reinfall
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Hallo,
wir hatten für unseren Sommerurlaub ein Mobilhome gemietet, leider haben wir es versäumt uns vorher Bilder vom "Innenleben" geben zu lassen :?
Hier ein Auszug wie es uns beschrieben wurde:- Am komfortablen Mobilheim finden Sie eine große Terasse, Gartenmöbel inklusive Sonnenliegen! Ihr Auto kann direkt dort abgestellt werden. Das Mobilheim hat natürlich alles, was Sie im Urlaub brauchen. Komplette Küchenausstattung, Bad mit Dusche/ WC. Fließend Wasser (w+k). Zwei (!) Schlafzimmer und Wohnzimmer.
Komfortabel war unserer Meinung nichts an dem Mobilhome. Die Matratzen waren in allen Betten im Eimer, so das man wirklich auf der Sprungfeder lag. Die Fenster bis auf das Bad, konnte man nur geöffnet halten mit Stöckern, da diese defekt waren.
Der Schimmel in der Dusche war einfach mit einer Schicht neuen Fugenkleber überdeckt, das Waschbecken war kurz davor von der Wand zu krachen. Also mussten wir auf die Kids achtgeben das diese sich daran nicht abstützen.Anstatt 4 Steppdecken, waren nur 3 vorhanden, so das einer von uns einen Überwurf in einen Bettbezug gestopft hat, was blieb uns denn auch.
Ob das was wir da angetroffen haben ein Wohnzimmer war lasse ich einfach mal so stehen, damit konnten wir schon noch "leben".Am schlimmsten waren für uns tatsächlich der Mängel an den Betten, denn wir sind durch zu wenig Schlaf in den 14 Tagen, mehr wie unausgeruht die Rückfahrt angetreten. Und eben das die Fenster so kaputt waren, bei über 30 Grad wird das dann unfein.
Eine "Terasse" war da, Liegen völlig verschmutzt ohne Auflagen auch....
Gestern habe ich dem Anbieter eine Email geschrieben, bisher aber ohne Reaktion.
Was sollten wir überhaupt nun am tun? Oder sind wir tatsächlich überempfindlich und man muss mit so etwas rechnen?
VG Trinchen
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Keine Chance.......Du hättest bei Übernahme reklmieren müssen im Nachhinein NULL Chance.........
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Hallo,
nur bei wem denn? Bei Mobilhomes ist ja nichts mit Reiseveranstalter vor Ort.
Und der Platzbesitzer ist doch gar nicht befugt uns ein anderes Mobilhome zu geben
Da gibts zwar die Leute die dir den Schlüssel geben und die Abnahme für den Besitzer machen, das Gas wechseln wenn es ausgegangen ist, aber das war es auch schon.
VG Trinchen
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Hmm, also irgendwo habt ihr ja wohl die Blechdose gemietet, also einen Vertrag geschlossen. An diesen Vertragspartner wendet man sich im Bedarfsfall, zur Not auch über einen rechtlichen Vetreter (z.B. Platzwart). Dass man sich an niemanden wenden kann, ist mir etwas unverständlich.
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Hallo Kutte,
klar hat die Blechbüchse wer vermietet....
Ich rufe aber gewiss nicht aus Südfrankreich den Besitzer/Firma in Deutschland an, wer ersetzt mir denn diese Kosten? Wir reden hier nicht von einem Hotel was eventuelle Ausweichzimmer hat.... Unser Besitzer hat KEIN weiteres Mobilhome auf dem Platz, es gab also sowieso keine Lösung vor Ort. Oder glaubt wer hier an Matratzeneinflug nur für uns?
Auch am Ort hat NIEMAND, somit auch der "Platzwart" nicht, deutsch gesprochen. Nun bitte neue Tipps. Was hättet ihr an unserer Stelle getan(ausser da nicht mehr zu buchen)?Erst einmal dumm geschaut oder? Richtig wir auch

Den Besitzer habe ich nun per Telefon erreicht, dieser hat natürlich behauptet er hätte uns neue Matratzen besorgt und wahrscheinlich auch die Fenster erneuert hust.
Diskussion hin und her , er wusste genau was er da tut und was nicht und nannte mir auch gleich 50 Euro die er uns erstatten wird. Mal sehen ob der Scheck hier ankommt.
Die Summe beläuft sich nach meinen jetzigen Wissen rechtlich GENAU auf das was er uns geben MUSS.
Ein Schelm wer böses denkt.VG Trinche
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Hat man bei einem Veranstalter in Deutschland eine Leistung gebucht, so ist dieser verpflichtet, eine Notrufnummer bekannt zu geben, sofern er keine örtliche Vertretung hat.
Hat man Probleme, ist niemand vor Ort erreichbar, so ist man verpflichtet, diese Notrufnummer vom Problem zu informieren. Die Kosten hat der Veranstalter zu ersetzen.
Meldet man niemanden den Mangel, obwohl man eine Notrufnummer hätte, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, eine Reklamation im nachhinein anzuerkennen.
Selbst wenn alle anderen Objekte ausgebucht waren: es hätte vielleicht in der Nähe etwas gegeben und selbst wenn das nicht wäre, hätte man dann eben Anspruch auf Preisminderung, sofern die Mängel tatsächlich begründet sind,
meint allgemein gehalten
Peter