Reisemangel kein Arzt an Bord
-
Hallo zusammen,
was meint ihr dazu: Mein Mann und ich hatten eine Nilkreuzfahrt mit Anschlußhotel gebucht. Bei Nachfrage des Reiseveranstalters sollte ein Arzt an Bord sein. (war uns wichtig, da gesundheitl. angeschlagen). Dies war leider nicht der Fall.
Ebenso wurde das Schiff während unseres Aufenthaltes renoviert. (Lärm- und Geruchsbelästigung)
Weiterhin sollte es Büffet geben, dies wurde jedoch erst nach Beschwerden in Angriff genommen. (lohne sich bei so wenigen Gästen ca. 40 nicht)
Nun bietet Reiseveranstalter 182,-- Euro Gesamtentschädigung. Ist das ausreichen? Mitreisende erhielten ein Angebot von 142,-- ohne Arztmangel.
Kann mir jemand einen Tip geben? Soll ich akzeptieren?
Danke. Gruß Margo
-
Ich würde sagen Ja, hört sich reell an...
Hattest Du den tatsächlich einen Arzt nötig? In der Regel liegt das Schiff ja sowieso Abends an Land, so dass es keine wirkliches Problem und somit auch kein wirklicher Mangel ist.... -
Hallo,
auf den üblichen Nilkreuzfahrten ist nie ein Arzt "ständig"an Bord! Bei Bedarf wird er an den Anlegestellen bestellt. Es sei denn, es ist eine ausgeschriebene NK speziell für kranke und behinderte Menschen (z.B. MS Amarco), dann ist ein Arzt und Pflegepersonal an Bord. So ein Nillschiffchen ist schliesslich nicht mit einem grossen Kreuzfahrtschiff zu vergleichen. Würde mich interessieren, welche Nilreise und welcher RV es war?
Das während der Reise renoviert wird und das angekündigte Büffet nicht stattfindet, ist natürlich eine Frechheit, das würde mir auch nicht gefallen !LG
S. Hartmann -
Ob das Fehlen eines laut Katalog (das wäre ja die Anspruchsgrundlage) zugesagten Arztes einen Reisemangel darstellt oder nicht kann man so nicht ohne weiteres sagen.
Mir ist da ein Urteil im Ohr, da wurde - angeblich - eine Passagierin auf einem Kreuzfahrtschiff vom Bordarzt "falsch" behandelt. Es gab erhebliche Genesungskosten, die eingeklagt wurden - die Klage wurde abgewiesen, weil es sich bei der "Leistung" Arzt nicht um eine reisevertragliche Leistung gehandelt hatte. Genauere Begründung habe ich im Moment nicht im Kopf.
Will sagen: alleine das Nichtvorhandensein eines Arztes trotz Zusage könnte selbst im Notfall keinen Reisemangel darstellen. Es erhebt sich weiters die Frage, ob diese Arzt an Bord eines Nilkreuzfahrtschiffes im Falle eines ernsteren oder aktuten Notfalles mehr als die Verständigung einer weiteren Rettung hätte bewirken können.
Allerdings bleibt eines schon bekannter Fakt: man kann nur dann einen Mangel reklamieren, wenn man diese Leistung auch in Anspruch hätte nehmen wollen oder müssen!
Klassisches Beispiel: ein älteres Ehepaar ging vor Gericht, weil es in der Clubanlage nicht den versprochenen Miniclub gab. Das Ehepaar hatte keine Kinder dabei... die Klage wurde abgewiesen...
erklärt
Peter -
Lexilexi wrote:
@t-h.
sagst du das auch, wenn du selbst oder dein partern/partnerin auf einem solchen schiff mitten im meer einen herzinfarkt bekommen würdest?NILKREUZFAHRT !
-
Also, uns war der Arzt an Bord so wichtig, da mein Mann erst einen Herzinfarkt im Urlaub erlitten hatte und mir seitdem die Angst im Nacken sitzt. Es reicht nämlich nicht, einen Arzt am Ufer irgendwo zu erreichen, wenn Not am Mann ist. Es geht ihm gottlob heute gut, doch bei solchen Sachen hätte ich gerne die Verantwortung in kompeteten Händen gewußt. Da ich vermutet hatte, dass ein Arzt gerufen wird wurde extra beim Veranstalter nachgefragt. Es hieß: Arzt permanent an Bord.
LG Margo
-
Wurde das schriftlich bestätigt oder steht das im Katalog? Sonst ist es leider nix wert.....weil unbeweisbar.
-
Hallo Margo,
ich frage mich, wofür du die 182Euro bekommst, denn dein Bericht vom 24.07. hörte sich ja ganz gut an.
"JensH1" wrote:
wir waren vor 2 Wochen auf der Nile Style. Insgesamt betrachtet waren wir mit dem Schiff ganz zu frieden.Deine Antwort:
Zur Nile Style kann ich mich nur Jens H1 anschließen
Zu den Renovierungsarbeiten:
Farb- und Klebergeruch
Zum Essen:
Büffet sollte zum Menü geändert werden, da es sich für ca. 35 Personen nicht lohnen würde. Essen wurde jedoch nach Beschwerden in Büffetform gestaltet.
Und zum Arzt:
Desweiteren hatte ich mich vorab über das Reisebüro informiert, ob ein Arzt an Bord ist. Reiseveranstalter bestätigte; dem war leider nicht so!!Brauchten zum Glück auch keinen.
Also ich denke mal, da bist Du gut bedient, war es doch ein wunderbarer Urlaub:
Toll und preiswert sind die Massagen an Deck. Super schön zur Entspannung. Ausflüge mit Mustafa waren super klasse und interessant.
chepri
-
Hallo,
ja gott sei dank brauchten wir keinen Arzt!!!!!!!!!! und haben das beste aus der ganzen Situation gemacht.
Kann ja nicht alles schlechtgemacht werden, nur weil mir die Angst im Nacken saß. (Ausflüge ect. waren ja auch o.k.)
Was wäre aber gewesen, wenn ich dringend einen Arzt gebraucht hätte? Ich kann über manches im Urlaub hinwegsehen, doch dafür kläre ich das für mich wichtige im Vorfeld ab.
Die Rahmenbedingungen sollten schon stimmen, sonst brauche ich keinen Katalogvergleich vornehmen. Dann nehme ich alles, so wie es ist.
LG Margo
-
So sehr ich die Sorgen verstehen kann: ein Reisemangel ist es dann, wenn ein Reiseveranstalter eine Leistung oder Einrichtung versprochen hat, die man selbst nutzen oder in Anspruch nehmen wollte und nicht konnte.
Man kann also aus dem Fehlen eines Arztes, den man nicht brauchte, keine Reisepreisminderung verlangen.
Oder sagen wir es noch anders: wenn man keine Bestätigung vom Reiseleiter über diesen Mangel hat, also keine Mängelrüge getätigt und Abhilfe verlangt hat, auch kein Fall der Notwendigkeit eingetreten ist, ist diese Forderung abzulehnen.
Es steht natürlich jedem frei, hier eine schriftliche Reklamation mit extra Forderung an den Veranstalter zu stellen. Aber weitergehende Schritte sind wohl hinaus geschmissenes Geld...
meint wohlwohlend
Peter -
Thorben-Hendrik wrote:
Lexilexi wrote:
@t-h.
sagst du das auch, wenn du selbst oder dein partern/partnerin auf einem solchen schiff mitten im meer einen herzinfarkt bekommen würdest?NILKREUZFAHRT !
ach göttchen. ersetzte meer durch nil. aber das problem bleibt doch dasselbe.
-
mosaik wrote:
Man kann also aus dem Fehlen eines Arztes, den man nicht brauchte, keine Reisepreisminderung verlangen.meint wohlwohlend
PeterDas ist sehr beruhigend.
Sollte ich wegen des fehlenden Arztes das Zeitliche segnen, können sich meine Erben wegen des dann relevanten Reisemangels an den Veranstalter wenden und sich mit ihm herumschlagen!.
-
Lexilexi wrote:
Thorben-Hendrik wrote:
Lexilexi wrote:
@t-h.
sagst du das auch, wenn du selbst oder dein partern/partnerin auf einem solchen schiff mitten im meer einen herzinfarkt bekommen würdest?NILKREUZFAHRT !
ach göttchen. ersetzte meer durch nil. aber das problem bleibt doch dasselbe.
.....auf dem Nil bist du maximal 50 Meter vom Ufer entfernt, ob der Arzt auf dem Schiff ist oder peng.
Aber darum geht es Dir ja nicht, willst ja nur stänkern.
-
Thurgau wrote:
mosaik wrote:
Man kann also aus dem Fehlen eines Arztes, den man nicht brauchte, keine Reisepreisminderung verlangen.Das ist sehr beruhigend. Sollte ich wegen des fehlenden Arztes das Zeitliche segnen, können sich meine Erben wegen des dann relevanten Reisemangels an den Veranstalter wenden und sich mit ihm herumschlagen!.
Nochmals: ein Arzt wird vieles, aber auch nicht alles an Bord eines Nilkreuzfahrtschiffes helfen können. Ich gehe zum Beispiel davon aus, dass der Arzt keine wirkliche "Ordination" an Bord hätte, wo er z. B. kleinere Eingriffe vornehmen könnte. Dies haben aber sehr wohl moderne große Kreuzfahrschiffe, die auf Meeren kreuzen (schon allein natürlich aus dem Grund, weil diese Pötte im Verhältnis zu einem Nilkreuzfahrtschiff zig Mal größer sind).
Aber um nochmals auf den Reisemangel zurück zu kommen.
Man schneidet sich an der Reeling an einer scharfen Kante das Fleisch auf und möchte Erste Hilfe haben. Es eilt ein Steward mit Erste Hilfe Kasten herbei und versorgt den Patienten. Der aber will nur vom Arzt behandelt werden und weist den Steward zurück und ruft den Arzt. Der nicht da ist.
Auch hier wird kein Reisemangel vorliegen, wenn die Reederei nachweisen kann, dass der Steward in Erster Hilfe ausgebildet war.
Es kommt aber KEIN Steward vorbei und auch der Arzt ist nicht vorhanden - dann läge ein Reisemangel vor, selbst wenn man die Schnittwunde mit einem Pflaster selbst letztendlich versorgt hat.
Man spielt nicht Tennis und reklamiert fehlende, versprochene Tennisplätze - kein Reisemangel
Man reklamiert fehlende, versprochene Disko, obwohl man selbst nie gegangen wäre - kein Reisemangel
Man reklamiert fehlenden Tauchkurs, obwohl man gar nicht tauchen wollte - kein Reisemangel... es ist halt im Streitfall eine "Beweissache", DASS man ja alles eigentlich wollte...
Aber ich sehe schon, im vorliegenden Fall wird wohl die Klagserhebung wegen fehlenden, versprochenen, jedoch nicht benötigten Arzt unausweichlich sein. Die Entschädigung liegt dann im Bereich von fünf Prozent vom Reisepreis und weil sich die Anwälte aussergerichtlich vergleichen, teilt man sich die Kosten - € 300.-- sind da gleich mal zusammen.
Lohnt sich das wirklich?
Vor allem, wo doch die Reise vorbei ist?
Dem Veranstalter seine Meinung zu diesem Thema schreiben: ja
Aber ich finde, die Gerichte hätten Wichtigeres zu erledigen als die Frage von einem fehlenden ägyptischen Nilkreuzfahrtschiffsarzt zu klären, meint ihr nicht auch?
fragt Peter
-
Muss mich wieder mal einklinken. Es geht hier nicht um Pflaster ect., sondern um das Sicherheitsgefühl, dass jemand da ist, der helfen hätte können. In diesen Situationen ist man nämlich meist "kopflos". Eingriffe hätte ich auch nicht erwartet, sondern nur die "Erstversorgung", welche lebenswichtig werden kann. Doch das kann nur jemand nachvollziehen, der dies schon einmal erlebt hat. Die Arztbestätigung liegt durch das Reisebüro vor.
Also, danke und macht euch keine weiteren Gedanken. Ist ja gut ausgegangen wie mosaik so treffend feststellte, ansonsten sehe ich das wie Thurgau könnten die Erben sich rumstreiten.
Wozu also sich im Vorfeld informieren. Lassen wir doch gleich alles offen. Bleib alle schön fit und gesund und braucht nie Hilfe!!!
LG Margo
-
Hallo Margo!
Einen behandelnden Arzt gibt es, soweit mir bekannt ist, auf keinem Fluß-Kreuzfahrtschiff, ganz gleich in welchem Land.
Aber war es nicht schon ein bißchen riskant, im Hinblick auf den Gesundheitszustand Deines Mannes, eine Reise nach Ägypten zu machen.
Wir sind vor der gleichen Frage gestanden, bei unserer Reise wollte eigentlich mein Vater damals mitfahren. Nach Rücksprache mit seinem Hausarzt hat er aber schweren Herzens doch verzichtet, da er manchmal mit dem Kreislauf massive Probleme hatte.
Er war sich nicht sicher, ob er dieses Risiko hätte eingehen sollen
-
mosaik wrote:
mosaik wrote:
Man kann also aus dem Fehlen eines Arztes, den man nicht brauchte, keine Reisepreisminderung verlangen.Man schneidet sich an der Reeling an einer scharfen Kante das Fleisch auf und möchte Erste Hilfe haben. Es eilt ein Steward mit Erste Hilfe Kasten herbei und versorgt den Patienten. Der aber will nur vom Arzt behandelt werden und weist den Steward zurück und ruft den Arzt. Der nicht da ist.
Auch hier wird kein Reisemangel vorliegen, wenn die Reederei nachweisen kann, dass der Steward in Erster Hilfe ausgebildet war.
Es kommt aber KEIN Steward vorbei und auch der Arzt ist nicht vorhanden - dann läge ein Reisemangel vor, selbst wenn man die Schnittwunde mit einem Pflaster selbst letztendlich versorgt hat.
Man spielt nicht Tennis und reklamiert fehlende, versprochene Tennisplätze - kein Reisemangel
Man reklamiert fehlende, versprochene Disko, obwohl man selbst nie gegangen wäre - kein Reisemangel
Man reklamiert fehlenden Tauchkurs, obwohl man gar nicht tauchen wollte - kein Reisemangel... es ist halt im Streitfall eine "Beweissache", DASS man ja alles eigentlich wollte...
@ mosaik
Ich denke doch das die erste Frage ist, wurde ein Arzt zugesichert? Ich habe auch in Deutschland schon Reiseangebote (Rundreisen) gesehen in welchen explizit die ärztliche Begleitung angeboten wurde.
Wenn das Fehlen eines Arztes erst dann ein Mangel ist wenn ich ihn benötigt hätte, dürfte ich ein defektes ABS System am Auto auch erst dann bemängeln wenn ich einen Unfall hatte.
Bei dem Vorhandensein eines Arztes geht es um ein Sicherheitssystem welches vorsorglich vorhanden ist wie Schwimmwesten, Rettungsboote, Feuerlöscher und ähnliches. Das Nichtvorhandensein ist demnach ein Mangel ohne konkreten Bedarf.
MfG Rainer