Gebühreneinzugszentrale
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Hallo,
ich habe mal eine Frage zu den Wegelagerern von o.g. Verein.
Ich bin privat bei der GEZ angemeldet. An meinem Arbeitsplatz in unserem Büro ( ca. 8 Personen ) habe ich an meinem Platz ein Radio. Gestern war nun so ein Geldeintreiber bei uns auf Arbeit und wollte mal die Anmeldungen überprüfen. Dummerweise stand er nun direkt neben meinem Platz und sah und hörte auch mein Radio. Er hat auch meinen Vorgesetzten darauf angesprochen. Am Montag wird er nun wieder kommen um mit einer Kollegin, die für diese Sachen zuständig ist, über die angemeldeten Geräte in unserer Firma zu sprechen.
Meine Frage ist nun, ob mir jemand von Euch sagen kann, ob das Radio über meinen Chef angemeldet sein muß oder ob das meine Privatsache ist. Wenn das so ist, muß ich das Radio extra anmelden oder ist das über meine private Anmeldung automatisch mit angemeldet ? Konnte auch bei google keine Antwort auf meine Frage finden und hoffe, dass mir von Euch jemand eine sichere Auskunft geben kann ( möglichst noch an diesem Wochenende ).
Vielen Dank schon einmal für die hoffentlich zahlreichen Antworten !
Gruß Zoni69
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Ganz klare Antwort - das Radio am Arbeitsplatz muss angemeldet sein.
Nachzulesen auf der Homepage von GEZ.Eine andere Frage - wie kommt der Knabe in Eurer Firma bis zu Deinem Schreibtisch ?? Die kommen alle auf den blauen Dunst hin (weil keine Firmenanmeldungen vorliegen) und "begehren" Einlass - haben aber absolut keinen Anspruch darauf, eingelassen zu werden.
Zitat von der GEZ-Site:
"1. Arbeitsplatz
Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz sind grundsätzlich gebührenpflichtig.
Stellt das Unternehmen Rundfunkgeräte wie Radios, Radiorekorder oder Fernsehgeräte zur Verfügung, so hat das Unternehmen die Rundfunkgeräte anzumelden und die Gebühren zu zahlen.
Stellen Mitarbeiter ihre eigenen Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz auf, müssen die Mitarbeiter diese Geräte selbst anmelden und Gebühren zahlen. Dies gilt unabhängig von den in der Wohnung zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkgeräten.
Auch tragbare Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz sind anmelde- und gebührenpflichtig. Das gilt auch, wenn das Gerät nur ab und zu an den Arbeitsplatz mitgenommen wird. Zu den tragbaren Rundfunkgeräten zählen auch neuartige Geräte wie ein Laptop oder ein PDA (Personal Digital Assistant), mit denen Rundfunkprogramme über Angebote aus dem Internet empfangen werden können. Rundfunkgeräte müssen unter der Anschrift (Ort, Straße) der Arbeitsstätte auf den Namen des Rundfunkteilnehmers angemeldet werden."
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/index.html
Gruß, hardy
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Hallo Hardy,
vielen Dank für die schnelle Antwort, auch wenn ich auf andere Antwort gehofft habe
Ich habe mir zwar auch die GEZ - Site durchgelesen, aber das habe ich irgendwie nicht entdeckt.Zu Deiner Frage wie der Typ bis zu meinem Schreibtisch kommt: Ich arbeite in einer Spedition und eigentlich ist da den ganzen Tag über ein Kommen und Gehen unserer Fahrer, fremder Fahrer, Vertreter, Kunden unserer anderen Geschäftsbereiche und diesmal eben auch besagter Typ... Und ich sitze dort nun einmal an vorderer Front !
Konsequenz ist dann wohl dass ich das Radio am Montag verschwinden lasse, dann kann der Typ mir ja wohl nichts mehr, oder ?
Gruß Zoni69
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Hallo,
er kann Dir nichts mehr für die Zukunft, wenn das Radio nicht mehr da ist, natürlich nicht.
Aber er will auch wissen, wie lange das Radio da schon stand, wobei es egal ist, ob es eingeschaltet war oder nicht.Ich will, kann und darf Dir hier an dieser Stelle nichts in den Mund legen, aber vielleicht hattest Du ja das Radio erst am gleichen Tag mitgebracht ? Ist nur eine Frage, ich weiß es ja nicht.
Gruß, Hardy
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Ok danke Euch beiden.
Ich zahle dann also zu Hause für etwas was ich nicht will und weil ich den Tag über arbeiten gehe, zahle ich dort noch einmal für die Sender, die ich schon zu Hause nicht will... Große Klasse ! Naja, die "Grundversorgung" mit ca. 20 Fernsehsendern und noch mehr Radioprogrammen kostet halt Geld.
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Hi Zoni, du hattest eigentlich eine PN schon gleich nach deiner Threaderöffnung, in der steht aber im Prinzip, was Hardy01 dir perfekt geantwortet hat. Grins. also weisste Bescheid und kannst es löschen...
LG
Spatzl