Ab wann ist eine Buchung für den Veranstalter verbindlich / nachträgliche Preiseerhöhung.
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Hallo liebe Holidaycheck-Gemeinde.
ich liege derzeit im Streit mit meinem Reiseveranstalter.
Dabei fing alles so gut an.Im Frühjahr war ich auf der Suche nach einer günstigen Reise für meine Familie. Ich wurde schließlich Sonntags fündig und fand ein Hotel zu einem günstigen Preis.
Der Reisepreis war aber nicht so günstig, daß man stutzig werden musste oder schon vorab auf einen Fehler schließen konnte.
Doch dazu später.
Ich buchte also übers Internet. Etwa 30 Minuten nach der Online-Buchung führte ich dann eine Telefongespräch mit einer Callcenter-Mitarbeiterin die mir die Buchung bestätigte.
Es ging wohl auch eine Nachfrage beim Reiseveranstalter voraus. Die Mitarbeiterin sagte mir, sie hätte eine Vorgangsnummer des Veranstalters vorliegen, die Sache wäre also durch.
Gleich Montags änderte ich meinen Urlaub, und besorgte mir das benötigte Geld.Die Überraschung war perfekt als ich dann am Mittwoch die Reisebestätigung vom Veranstalter erhalten habe. Ohne viele Worte stand in der Rechnung ein seperater Punkt namens „Zuschläge“ in Höhe von über 600 Euro. Unter Bemerkung stand noch „EDV Fehler – Preiskorrektur durch den Veranstalter“.
Keine Entschuldigung, keine Nachfrage ob ich die Reise zu dem Preis noch antreten möchte, gar nichts.
Meine Familie war natürlich begeistert und auf Anraten eines Arbeitskollegen (er meinte das der Reiseveranstalter mir im Falle einer Reklamation mir die „Worte im Mund rumdrehen würde“ und ich besser beraten wäre wenn ich umgehend rechtlichen Beistand suchen würde) bin ich ein paar Tage drauf zu einem Anwalt gegangen.
Ich wollte auf die Reise nicht verzichten, es erstens recht kurzfristig (2-3 Wochen) vor Reiseantritt war und es schwer sein dürfte eine gleichwertige Alternative zu finden; zweitens ich meinen Urlaub schon geändert habe und mein Chef das nicht nochmal machen würde und drittens habe ich jetzt schon mein Festgeld für den Urlaub auf das normale Konto überwiesen.
Ausserdem hatte ich mich auf das Hotel eingeschossen
Mein Anwalt meinte ich sollte die Reise antreten. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden ginge es also in Urlaub. Der war voll gelungen.
Nach der Reise kümmerte sich mein Anwalt um die Angelegenheit.
Lange Rede kurzer Sinn, weder Reiseveranstalter noch das Internetportal zeigten sich in irgendeiner Weise kulant. Der Portalbetreiber meinte er würde lediglich die Reise vermitteln.
Der Veranstalter beruft sich darauf, das in der mir zugegangenen Reisebestätigung der korrekte Preis angegeben gewesen wäre. Die Buchungsbestätigung zählt wohl nicht.
Interessant fand ich, daß die Buchungsbestätigung eine Vorgangsnummer enthalten hat die mit der Rechnungsnummer auf der Reisebestätigung übereinstimmt.
Also kann man doch davon ausgehen, daß der Buchungsbestätigung eine Nachfrage beim Veranstalter voraus ging.
Interessant ist ebenfalls, daß ich kurz darauf nochmals meine Daten in dem Reiseportal eingegeben habe und mir erneut das selbe Hotel zum nahezu identischen Preis angeboten wurde.
Mir liegt der Verdacht nahe, daß diese „EDV-Fehler“ System haben!Meine Frage:
Gibt es zu meiner Sache schon irgendwelche Präzedenzfälle?
Gibt es Gerichtsurteile, kann mir jemand ggf. das Aktenzeichengeben?Ich weiß noch nicht ob ich Klage einreichen soll, denn ich komme mir ein wenig „verarscht“ vor, habe aber auch Angst vor Gericht hinten runter zu fallen.
Ich habe etliche Foren durchstöbert, die Meinungen gehen auseinander.
Zum einen meinen viele das die Reisebestätigung als Annahme des Vertrages seitens des Veranstalters gilt.
Es wird aber auch geschrieben, dass die Buchungsbestätigung als Annahme gilt wenn dieser eine Nachfrage beim Veranstalter voraus ging.Was ist denn nun korrekt?
Das war viel zu lesen – vielen Dank wer es getan hat.
Ich bin über jede Antwort (gerne auch per Boardmail) sehr dankbar.
Grüße
Subway-Fan
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Die Höhe der Zahlung - Preiserhöhung
Für den Reiseveranstalter bindend ist der Preis, den er in der Reisebestätigung nennt. Nachträgliche Preisänderungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig, nämlich bei einer* Steigerung der Beförderungskosten (z. B. erhöhte Treibstoffkosten) * Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen (z. B. Flughafengebühren) * Änderung des Wechselkurses.Voraussetzung ist aber immer, dass ein Änderungsvorbehalt im Vertrag vorgesehen ist und genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises gemacht werden. Dies geschieht meist im Kleingedruckten unter der Überschrift "Preisänderung". Darüber hinaus müssen zwischen dem Vertragsschluss - also dem Zugang der Reisebestätigung - und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
LG
holzwurm -
Interessante Frage.
Ich habe mal irgendwo gelesen "Preisirrtum vorbehalten."
Vor wenigen Tagen interessierte ich mich für ein wirklich tolles Hotel - eine Woche. Die Internetseite (Thomas Cook) zeigte mir einen Preis von 949,- für zwei Personen, eigene Anreise. Der HolidayCheck-Preisvergleich zeigte mir runde 3.000 Euro für eine Woche / eigene Anreise. Ich holte mir den Katalog: der Preis von € 3.000 / eigene Anreise für eine Woche war offensichtlich korrekt.
Ich war geneigt, das Hotel für 949,- Euronen im Internet zu buchen... aber ich dachte mir, dass das Probleme geben würde...
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Hallo,
also nach meinem Dafürhalten sieht es wie folgt aus.
Ich denke der Preis wird mit der Rechnung verbindlich. Danach ist eine Änderung nur noch möglich, wenn es sich für den Kunden um einen offensichtlichen Fehler handelt.
Mit der Annahme der Rechnung hast Du auch den neuen Preis angenommen. Ich denke hier hast Du keine Chance.
Anders sieht es allerdings aus, wenn Du nachweisen kannst, daß Deine Reise auch nach der vom Veranstalter erfolgten Korrektur, immer noch zu dem günstigeren Preis angeboten wurde. Dieser ist nämlich dazu verpflichtet Fehler umgehend zu korrigieren. Erfolgt dies nicht, hast Du Anspruch auf den falschen / niedrigeren Preis.
Hier also eine Frage der Nachweismöglichkeit.
Ansprechpartner ist immer der Veranstalter. Nicht das Reisebüro.
Gruß
Berthold
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@ Adegi:
Ich habe von dem Angebor, dass später nochmals auftauchte einen Screenshot gemacht. Wie ich schon sagte, ich hege den Verdacht das diese "EDV-Fehler" System haben. Soviele Zufälle gibt es nicht!
@ Adegi und Holzwurm:
Verstehe ich das richtig, die Buchungsbestätigung ist nichts anderes als ein bedrucktes Papier mit keinerlei Bindung seitens des Veranstalters.
Auch wenn es seitens des Portalbetreibers eine Online-Nachfrage gegeben hat und das Angebot scheinbar angenommen wurde?
Wird hier nicht ein Unterschied zwischen Reiseportalen im Internet und Reisebüros gemacht?
Im Reisebüro gilt doch dieser "Amadeus-Ausdruck" (ihr wisst sicherlich was ich meine) doch als Bestätigung., oder sehe ich das falsch?
Mir wurde jetzt, nachdem ich ins Reisebüro gegangen bin ohne zusätzliche Bestätigung eine Anzahlung vom Konto abgebucht.@ Erika
In deinem Fall ist ein Irrtum des Veranstalters offensichtlich. Das war bei mir nicht der Fall. Der Preisunterschied war nicht so gravierend das man hätte stutzig werden müssen.
Danke euch allen schon mal!
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Den Amadeus-Ausdruck ist eigentlich nichts anderes als ein Begehren eine bestimmte Reise buchen zu wollen bzw. ist für den Vermittler die Grundlage die Buchung zur Bestätigung durch den Reiseveranstalter weiterzuleiten.
Erst mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung durch den Veranstalter ist der Vertrag rechtskräftig geschlossen.
Wenn der Reiseveranstalter fair gewesen wäre hätte Dir direkt oder über den Vermittler erst mal mitteilen sollen, daß ein EDV-Fehler vorliegt und fragen ob Du noch gewillt bist die Reise zu den neuen Konditionen zu akzeptieren. Dies wurde Dir nicht angeboten und Du hast die Rechnung durch Zahlung akzeptiert.
In dem Falle hättest Du eigentlich gleich beim Reiseveranstalter auf der Matte stehen soll und auf den Tisch klopfen müssen und die Zahlung bis zur Klärung zurückhalten sollen.
Dann wären zwei Optionen offen gewesen:
- zum höheren Preis akzeptieren oder
- die Reise meiner Ansicht nach kostenlos stornieren können.
Das ist jetzt meine Sichtweise zu der Problematik.
Aber der User "mosaik" kann Dir sicherlich noch mehr dazu sagen.
LG
holzwurm -
Subway-Fan wrote:
@ ErikaIn deinem Fall ist ein Irrtum des Veranstalters offensichtlich. Das war bei mir nicht der Fall. Der Preisunterschied war nicht so gravierend das man hätte stutzig werden müssen.
Das vermag ich nicht ganz so zu sehen:
Wäre ich verpflichtet dazu gewesen, mir weitere Informationen zu holen?
Ich gebe die Antwort selbst: nein - ich hätte buchen können. Ich hätte die online-Bestätigung erhalten, zum genannten Preis. Der Reiseveranstalter hätte mir den Preisirrtum mitteilen müssen und damit die Nennung des korrekten Preises. Ich hätte ein Rücktrittsrecht. -
@subway-fan
Bei welchem Veranstalter wurde gebucht? -
Hallo Subway-Fan,
Du schreibst, dass Du im Frühjahr die Reise gebucht hast und der Reisetermin kurzfristig innerhalb2-3 Wochen lag. Warum kommst Du dann erst jetzt mit dem Thema hier ins Forum und überlegst erst jetzt zu klagen? Der Fall liegt dann doch schon 1halbes Jahr zurück.
Gruß Silvia -
Danke für eure Antworten.
@ Holzwurm:
Ich habe bei meinen Zahlungen im Verwendungszweck "Unter Vorbehalt" eingefügt. Das habe ich bisher vergessen zu erwähnen. Ich wollte die Reise ja auch antreten, die Gründe habe ich ja bereits erwähnt.
@ privacy:
Tjaereborg
@ Silvia:
Es ist nichts so das ich erst jetzt auf die Idee kommen Klage einzureichen. In dem halben Jahr kam es zu jede Menge Briefwechseln. Und die haben sich eben mittlerweile erledigt das seitens des Veranstalters keinerlei Entgegenkommen zu erwarten war.
Nochmals: Gibt es bereits irgendwelche Gerichtsurteile mit Aktenzeichen zu ähnlichen Fällen?
Mir kommt es so vor als ob die Sache System hätte! -
Hallo Subway-Fan,
bei einer Internetbuchung tätigst Du keine sogenannte "scharfe Buchung" sondern bei den meisten Veranstaltern wirst Du zu einem Back - Office weitergeleitet und diese Damen und Herren buchen das dann in die Amadeus (oder welches System auch immer) Maske ein. Daher entspricht der Ausdruck, den Du im Reisebüro erhältst gleich dem, den Du später per Post bekommst.
Auch wir hatten einen Veranstalter im Programm, der andere Internetpreise angeboten hat, als dann von uns einzubuchen waren. Nun kommt das als Fehler schon mal vor und die Veranstalter zeigten sich kulant. Hier war es allerdings so, daß der Veranstalter der Meinung war, wir sollten die Differenz tragen, oder dem Kunden ein neues Angebot machen. Da wir beides auf Dauer ablehnten, nahmen wir diesen Anbieter für mehrere Jahre aus dem Programm.
Jetzt funktioniert es wieder.
Gruß
Berthold
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@ erika1
Hallo,
solche Fake-Angebote, wie du sie bei TC gesehen hast, gibt es auch hier im HC Reisebüro öfters. Hier ein Beispiel:Direkt, als die ersten Reisen fürs Frühjahr 2008 freigeschaltet wurden, habe ich hier im HC Reisbüro im Juli diesen Jahres eine tolle Reise auf die Malediven nach Iru Fushi für rund 1500€ gefunden, die sonst so um die 5000€ im EZ um diese Zeit kostet .
Ich habe die Verfügbarkeit geprüft. Dann kam der Spruch "......IHRE ANFRAGE WIRD DIREKT BEIM VERANSTALTER GEPERÜFT....."
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"IHRE REISE IST VERFÜGBAR UND KANN JETZT MIT TIEFSTPREISGARANTIE VERBINDLICH GEBUCHT WERDEN"Da habe ich dann schnell diese Reise "verbindlich" gebucht, ebenfalls unter dem Eindruck, dass irgendwas wahrscheinlich nicht stimmt. Wenns aber doch stimmt, wäre es ein Riesen-Deal gewesen.
Nach einer Stunde kam eine email vom HC Reisebüro. Wörtlich (mail vom 19.Juli 2007):
Sehr geehrter Herr XXXXX,
vielen Dank für Ihre Buchungsanfrage im HolidayCheck Online-Reisebüro.
Gerne haben wir die Überprüfung der Verfügbarkeit für Sie vorgenommen. Leider hat uns der Veranstalter mitgeteilt, dass das von Ihnen angefragte Angebot mit Anreise am 10.03.2008 nicht mehr buchbar ist. Bitte haben Sie angesichts der großen Nachfrage dafür Verständnis.
Unsere Reiseangebote werden mehrmals täglich aktualisiert. Wir sind uns sicher, dass Sie hier eine passende Alternative finden.
Freundliche Grüsse

Da wird dann also schlagartig die "verbindliche Buchung" zur "Buchungsanfrage". Und meine angeblich "verbindliche Buchung" zum "angefragten Angebot" beim Veranstalter. Dann wird noch flott behauptet, die Reise sei ausgebucht, obwohl dieses Reisziel erst wenige Stunden zur Buchung freigeschaltet war - was völliger Blödsinn ist. Mich ärgert einfach, dass man nicht einfach zugibt, einen falschen Preis eingetippt zu haben- da ist doch nichts dabei, alle machen Fehler. Aber nein, stattdessen muss man sich noch wie der letzte ***** verscheissern lassen. :?
Zu dem Niedrigpreis blieb die Reise dann übrigens noch bestimmt 4 oder 5 Tageim HC Programm, ab da war sie dann zum hohen Preis von ca. 5000 € buchbar- übrigens noch monatelang- von wegen "ausgebucht".
Auch aktuell finde ich immer wieder solche Fake-Angebote bei HC, wenn ich nach Urlaubszielen suche.
Das gibt es hier übrigens auch in der Variante:
Man findet eine Reise zum Preis von 1310 € . Bei der Prüfung ist die Reise dann frei, aber es kommt der erstaunlich Zusatz: Der Veranstalter hat den Reispreis auf 2540 € erhöht. Dieses Beispiel ist auch seit vielen Wochen bei HC drin (Hotel Roca Nivaria, Tenriffa ab Düsseldorf, Abflug 5.12.2007, 2 Wo EZ, Touristik Schürmann).Ich denke nicht, dass dies Absicht ist. Ärgerlich ist das aber schon. Bei solchen Diskrepanzen zwischen dem angezeigten und tatsächlichen Preis nützt das ganze Preise vergleichen im HC nix.
Gruß Serramanna
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Hallo,
das Problem ist sehr häufig ganz einfach die EDV und die Datenaktualisierung. Mit meiner eigenen Homepage habe ich auch immer mal wieder das Problem. Auch werden dort oft Reisen angezeigt, die bei Prüfung nicht verfügbar sind. Dann zwar automatisch geöscht werden, bei einer kompletten Neuanfrage, aber wieder erneut auftauchen.
Der Text mit der verbindlichen Buchung betrifft in diesem Fall nur den Kunden. Hier muß einfach garantiert sein, daß der Kunde, so die Reise so gebucht wird, auch tatsächlich verbindlich die Reise abnimmt.
Soll das auch für die Gegenseite so gelten, dann wirst Du leider eine Abfragemaske haben, auf der Du gar nichts verstehst. Da jeder Veranstalter mit eigenen Systemen arbeitet oder eigenen Eingabeformen im gleichen System verlangt, wird dieses Problem für die nächsten Jahre sicher immer wieder aktuell sein.
Gruß
Berthold
p.s.: Der Programmierer, der diese Fehler endgültig löst, wird sicher den Rest seines Lebens nie mehr arbeiten müssen!
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Diese TOC-Geschichte hatte mit Datenaktualisierung wohl wenig zu tun: Auf der Veranstalter-Homepage war der Preis falsch angegeben, um etwa 2/3 zu niedrig. Beim HolidayCheck-Preisvergleich wurde der Preis korrekt angegeben, was durch die Katalogangabe bestätigt wurde.
serramanna,
das habe ich ebenfalls mehrfach gesehen: HC-Preisvergleich, mehrere Angebote geprüft, wobei erschien: der Preis wurde inzwischen durch den Veranstalter angehoben. Da stimmte dann die ganze Liste nicht mehr, denn nicht alle Veranstalter haben die Preise erhöht.
Als Fake würde ich diese Dinge dennoch nicht bezeichnen, die Preise werden ja nicht absichtlich falsch angegeben.
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....... und da haben wir es mal wieder :IT ist schuld.
Als Erklärung immer einfach. griffig und unwiderlegbar
. Und so ist IT nun mal, statt Probleme zu lösen, immer erklären können, warum irgend etwas NICHT funktioniertOK, erika 1
: ich gebe zu FAKE ist ein harter Ausdruck. Dabei meine ich auch nicht so sehr die falschen Preise im System, sondern die kackfreche Behauptung, eine Reise sei ein par Stunden nach Freischaltung ausgebucht, statt freundlich zu sagen: "leider ist uns ein Fehler bei der Auspreisung unterlaufen".Gruß Serramanna
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also mein bescheidenes wissen (studiere jus und habe auf bürgerliches einen 1er gg)
wenn dem so ist, dass die inetbesteellung ein angbeot von dir ist und eigentlich nur eine info für dich ist (so hab ich das jetzt aus den beiträgen heraus gelesen, wie das system übers inet funzt und was da für ein text dabei steht weiß ich leider nicht - ich gehe jetzt davon aus dass die leute hier recht haben)
du machst ja dem veranstalter mit dem anklicken der reise im inet das ANGEBOT "ja, das will ich haben, magst du mit mir einen vertrag machen?!"
der preis im inet ist eine information. das angebot kommt von dir.der veranstalter schickt dir " ja ich nehme dein angbeot an, zu dem preis xxx".
da der preis xxx höher als der preis deines angebotes ist, habt ihr keine übereinstimmende willenserklärungen. es würde kein vertrag zu stande kommen.
ABER: du hast ja den betrag xxx eingezahlt und bist auf urlaub geflogen --> ergo hast du das NEUE ANGEBOT vom veranstalter angenommen und es wurden zu seinen bedingungen der vertrag geschlossen. (konkludente annahme des angebotes)
und da kommst du nicht drum herum. du hast dich ja nicht geirrt, du hast ja gewusst, dass der preis xxx nicht der preis ist den du wolltest.
::::::::::::::::::::::.
zum irrtum:
wenn sich der veranstalter geirrt hat, dann muss er nicht die reise zum angebotenen preis verkaufen. allerdings muss er sich wirklich irren. wenn ihr dann öfters (trotz dass er es ja schon weiß) die reise wieder um den gleichen preis ins inet stellt, dann irrt er sich ja nicht mehr........
ich weiß nicht welche einen anwalt du hattest. der muss dir doch gesagt haben, WARUM er der meinung ist, dass du auf urlaub fahren kannst.
sowas lernt man bei uns im 1. semester.
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wenn dem so ist - wie hier alle sagen - dass eine "bestellung" übers inet nix fix ist, sondern erst dann bearbeitet wird, dann ist das im inet eine INFORMATION.
so wie du vom aldi ein prospekt im briefkasten findest. dann gehtst du auch erst ins geschäft und legt zb die milch auf das band --> angebot, ich will die milch kaufen. der kassiererin nimmt die milch und verkauft sie dir (annahme).
für einen verkauf brauchst du:
ANGEBOT + ANNAHME
sie hat das angebot gemacht.
der RV hat das angebot nicht angenommen, weil ja ein anderer preis da stand.
er hat also neuerlich ein ANGEBOT gemacht(mit dem hohen preis). sie hat das angebot ANGENOMMEN. sie war sich über den preis des RV bewußt.
ergo ist der kaufvertrag zu den bedingungen des RV abgeschlossen worden.--> sie hat pech. es war wohl ein komischer anwalt.
das mit dem irrtum ist klar, oder?
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@ Schatzerle und die anderen:
Ich nenn mal ein anders Beispiel:
Deine Tante Erna hat am Freitag, dem 23. Januar Geburtstag.
Tante Erna hat keinen größeren Wunsch zu ihrem Geburtstag als
drei Obstkuchen mit grischen Erdebeeren.
Du suchst lange im Internet und wirst dann auf einen Obsthändler aufmerksam der dir im Januar drei Kilo Erdebeeren zu 6 Euro per Kilo anbietet.
Du bist begeistert und bestellst die Ware. Kurz drauf bekomst du einen Anruf, das die Bestellung klar geht.
Mittwochs bekommst du dann eine Rechnung für deine Erdebeeren, allerdings istder Preis 8 Euro pro Kilo.
Um größeren Ärger zu vermeiden und um deiner Tante Erna ihren Wunsch zu erfüllen bezahlst du widerwillig, allerdings unter Vorbehald.
Freitags bekommst du dann die Erdbeeren, und deine Tante Erna ist zu ihrem Geburtstag eine glückliche Frau.Nachdem die Party vorbei ist beschwerst du dich bei dem Osthändler wieso der Preis auf einmal gestiegen ist.
Der wimmelt ab, beruft sich auf einen Fehler der IT und weigert sich den alten, zuvor vereinbarten Preis zu akzeptieren.
Du sagst noch: "Hör mal zu, dein Fehler darf nicht zu meinen Lasten gehen. Ich in sogar bereit, den Differenzbetrag bei der nächsten Bestellung zu verrechnen" (ich bin dem Reiseveranstalter nämlich soweit entgegengekomen das ich dazu bereit war die nächste Reise wieder bei ihm zu buchen. Insofern hätte er doppelt an mir verdient!).Allerdings lehnt der Obsthändler dies ab.
Richtig dicke kommt es aber als der Obsthändler zwei Wochen nach Tante Ernas Geburtstag das Kilo Erdbeeren wieder zum günstigen Preis anbietet (und die Saison hat sich nicht verändert, das habe ich im Katalog überprüft).
- Würdest du dir nicht verarscht vorkomen?
- Würdest du nicht denken, daß der Obsthändler bewusst falsche Preise einstelt um dann abzukassieren?
Oder sehe ich was falsch????
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