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HILFE brauche dringend eine Antwort, schnellst möglich! - Stornierung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • ek9995E Offline
    ek9995E Offline
    ek9995
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    brauche dringend Hilfe. Meine Partnerin hat sich von mir getrennt und wir haben vor 1 1/2 Monaten eine Karibikreise gebucht. Nun möchte sie natürlich stornieren. Die Stornokosten wären derzeit 15% des Reisepreises, also 440,70€...

    Inwiefern kann sie sich alleine aus der REise "ausklinken", sprich sie storniert nur sich selbst, ich habe aber unterschrieben?!? Kann sie nur sich selbst stornieren und ich bleibe auf den Kosten sitzen oder muss ich stornieren? Kann sie also da sie nicht unterschrieben hat, sondern nur als Reiseteilnehmer mit eingetragen ist, sagen ich zahle nichts ist deine Sache. Wie würde sowas vor Gericht ausgehen? WAs ich nicht hoffen will... Hat da vielleicht jemand Erfahrung (hoffe nicht:-)

    LG, Tim & Jenny (beste Freundin)

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    • Erika1E Offline
      Erika1E Offline
      Erika1
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wenn Du als Vertragspartner unterschrieben hast, kann Deine Ex-Partnerin die Reise nicht stornieren. Das kannst nur Du - und die Hälfte der Stornokosten von ihr fordern.

      Die Forderung von 220 Euronen einzutreiben, steht wieder auf einem anderen Blatt - normalerweise lässt sich so etwas außergerichtlich regeln.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • ek9995E Offline
        ek9995E Offline
        ek9995
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Also kann sie sicht nicht alleine stornieren lassen, wenn Stornierung, dann muss das von mir aus gehen, richtig?

        Natürlich lässt sich sowas ausser gerichtlich klären, aber was wenn nicht? Was ist wenn sie alles nicht mehr interessiert, ich sogar die ganzen 440€ zahlen müsste?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Pharao 3P Offline
          Pharao 3P Offline
          Pharao 3
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @ek9995

          ...schon mal dran gedacht, mit ner anderen Person zu fliegen( Kumpel, beste Freundin o.ä.) Wenn sie sich bei ner Stornierung deinerseits quer stellt die 200€ zu zahlen, bleibst Du auf den Kosten sitzen.
          LG Pharao 3

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ek9995E Offline
            ek9995E Offline
            ek9995
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ja schonmal dran gedacht, klar aber ich liebe sie noch so sehr, ich wollte mit ihr in diesen Urlaub nicht mit jemand anderen, ausserdem hat niemand einfach mal so 1500€...

            Hat man Chancen das einzuklagen, falls sie sich querstellst?

            LG Tim

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Erika1E Offline
              Erika1E Offline
              Erika1
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Das ist richtig, ek9995, Du bist der Vertragspartner - die Ex kann nicht daran rütteln, nichts ändern, nichts stornieren.

              Außergerichtlich bedeutet z.B. Mahnbescheid... aber so weit bist ja noch nicht. Vielleicht ist Deine Ex ja auch so fair, ihren Anteil an den Stornokosten zu übernehmen.

              Du könntest auch Pharaos Vorschlag in Betracht ziehen und mit einem Freund/Bekannten fliegen. Das kostet dann nur eine geringe Umschreibungsgebühr. Dabei sind aber Fristen zu beachten.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • privacyP Offline
                privacyP Offline
                privacy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                "Der Reisevertrag erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat."

                So oder ähnlich steht es in der Anmeldung, der Du vermutlich ebenso wie
                die abgegebene gesonderte Erklärung ( 2. Unterschrift ) zugestimmt hast.

                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                Bertrand Russell (1872-1970)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Pharao 3P Offline
                  Pharao 3P Offline
                  Pharao 3
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Keine Ahnung, aber wegen 200€...?
                  Nicht daß ich die so übrig hätte, aber Anwalt-und Gerichtskosten sind auch nicht ohne. Wär es eben zu überlegen, wenn sie sich wirklich quer stellt, sich da selbst rauszuboxen. LG Adriana

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • ek9995E Offline
                    ek9995E Offline
                    ek9995
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @privacy: Soll in meinem Fall also was genau bedeuten, was gibt es für mich zu tun?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Erika1E Offline
                      Erika1E Offline
                      Erika1
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Einklagen dürfte schwierig sein, denn Du müsstest nachweisen, dass sie mit der Reise einverstanden war und ihren Anteil tragen wollte.

                      Gibt Fälle, bei denen ein Partner den anderen überraschen wollte, die Reise eigenverantwortlich buchte und der Partner sagte dann "nööö, will ich nicht". Und dann?

                      Du hast unterschrieben...

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • ek9995E Offline
                        ek9995E Offline
                        ek9995
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Vielleicht dann nur mit zu drohen, aber wenn man dann droht, dann sollte ja auch was hinterstecken, sprich wenn jemand weiß, dass ein Richter dagegen entscheiden würde, dann müsste man nicht damit drohen und ja ich mein 200€ sind in anbetracht der zzgl. Gerichtskosten es nicht wert, jedoch bin ich 19j. und 200€ ist halt nicht ohne...

                        LG Tim

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • ek9995E Offline
                          ek9995E Offline
                          ek9995
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Ja schon, aber ich meine meine Eltern und ja einfcah jeder wusste doch das sie mit mir fliegen will, ausserdem habe ich eine Überweisung von ihr, für den Anteil der Anzahlung, mit dem Buchungstext "Anzahlung Dom. Rep." hilft sowas?

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • privacyP Offline
                            privacyP Offline
                            privacy
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo Tim,

                            lass Dir mit der Stornierung der Reise noch etwas Zeit,
                            solange dies nicht mehr als 15 Prozent Rücktrittsgebühren kostet.

                            Aber Achtung, das geht normalerweise nur bis 30 Tage vor Abflug.
                            Auf alle Fälle rechtzeitig schriftlich stornieren.

                            Zwischenzeitlich kannst Du ja alle Möglichkeiten prüfen:

                            • Freundin überlegt es sich vielleicht noch anders
                            • Jemand anderes fliegt mit Dir in Urlaub
                            • Du verkaufst die Reise an 2 Personen

                            Also erst mal in Ruhe darüber schlafen.

                            Gruß privacy

                            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                            Bertrand Russell (1872-1970)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • serramannaS Offline
                              serramannaS Offline
                              serramanna
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              ..... nun, Dir stehen die anteiligen Stornogebühren von Deiner Freundin sicher zu, so dass Du darauf hinweisen kannst, dass Du im Notfall die Sache rechtlich klären läßt, mit fast 100%iger Erfolgsaussicht.

                              Das wirklich gerichtlich durchzuziehen, ist natürlich Mumpitz. Das deckt vermutlich nicht mal Deine Anwaltskosten. Du solltest Deine Freundin, nachdem die Reise storniert wurde. in Abständen von etwa 3 Wochen Wochen 3x anschreiben (ES/Rückschein) = 3 Mahnungen mit dem Hinweis, dass, wenn sie nicht reagiert, Du das gerichtliche Mahnverfahren einleitest. Das kannst Du dann notfalls auch tun, ohne Anwalt- mit Kosten weit unter 200€. Wenn sie dann auch nicht zahlt, wird automatisch das Gerichtsverfahren eröffnet, auf IHRE Kosten, wenn sie verliert. Und das wird sie sich gut überlegen. Nähres gibt es z.B. hier:

                              http://www.trenkler.de/rechtsanwalt/mahnverfahren.shtml

                              Trotzdem solltest Du, wie es auch andere Forumsmitglieder vorgeschlagen haben, eine gütliche Einigung versuchen.

                              Man muss ja nicht gleich vom Honeymoon zum Mahnverfahren übergehen.
                              Gruß Serramanna

                              To be is to do (Sokrates)
                              To do is to be (Sartre)
                              Do be do be do (Sinatra)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • BulgarienfanB Offline
                                BulgarienfanB Offline
                                Bulgarienfan
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                ek9995 wrote:
                                Ja schon, aber ich meine meine Eltern und ja einfcah jeder wusste doch das sie mit mir fliegen will, ausserdem habe ich eine Überweisung von ihr, für den Anteil der Anzahlung, mit dem Buchungstext "Anzahlung Dom. Rep." hilft sowas?

                                Ist denn die (anteilige) Anzahlung niedriger als die (anteilige) 15% Stornogebühr? Wenn nicht, hast du das Geld doch bereits bekommen.

                                Gruß

                                Manfred

                                Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                                Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                                Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • bombes-spatzB Offline
                                  bombes-spatzB Offline
                                  bombes-spatz
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Bulgarienfan , ich denke , das hier die reine Anzahlung der Reise gemeint war , es geht ja noch um die Restzahlung der Reise. Da muß sie ja auch die Hälfte tragen . Also hat er sein Geld von ihr noch nicht bekommen.
                                  wenn die Reise schon bezahlt ist , dann gehts um die Hälfte der Stornogeb. , auf jeden Fall bekommt er dann noch Geld von ihr...
                                  Das Reisebüro zahlt ja die Anzahlung nicht zurück , die Stornokosten kommen ja noch dazu , oder ??

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • cippoC Offline
                                    cippoC Offline
                                    cippo
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Bei diesen Ansprüchen gegenüber der Freundin handelt es sich ja um eine rein zivilrechtliche Sache, gegenüber dem Reiseveranstalter bist Du ja alleine zahlungspflichtig. Ich wäre mir nicht sicher, ob Du damit vor Gericht durchkommen würdest, abschließend kann Dich da eh nur ein Rechtsanwalt beraten, die "Laienmeinungen" hier im Forum werden Dich bei dieser Sache eher nicht weiter bringen.

                                    @Serramanna: Deine Ausführungen sind falsch. Nach einem gerichtlichen Mahnverfahren wird nicht automatisch ein Gerichtsverfahren eröffnet. Reagiert der Schuldner nicht, hast Du zwar einen Titel, eintreiben musst Du ihn dann aber selbst lassen, und auch die Kosten vorstrecken. Ein Gerichtsverfahren kann eröffnet werden, wenn der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhebt, in diesem Falle würde ich aber auf einen ungewissen Ausgang tippen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • BulgarienfanB Offline
                                      BulgarienfanB Offline
                                      Bulgarienfan
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @bombes-spatz,

                                      die Fragen im Eingangsbeitrag sind noch etwas unklar. Wie hoch war die Anzahlung, höher oder niedriger als 15%? Wie ich diesen Beitrag verstanden habe, geht es um die zur Zeit eventuell fälligen Stornogebühren, die 15% betragen würden.

                                      Ich kenne das von meinen Urlauben so, dass die Anzahlung 20 Prozent beträgt, und die Stornogebühr in der ersten Zeit ebenfalls. Damit wäre bei einer frühen Stornierung eben "nur" die Anzahlung futsch. Und die hat die Ex ja schon anteilig überwiesen. Deswegen meine Frage. Wenn ich das richtig sehe, wird die Anzahlung mit der Stornogebühr verrechnet. Es kommt dann nur dann etwas hinzu, wenn die Stornogebühr höher ist als die Anzahlung.

                                      Der "Unterschreiber" haftet auch für alle Mitreisenden, für die er mitgebucht hat. Deswegen sollte hier die Frage, ob er stornieren will oder nicht, schnellstens geklärt werden.

                                      Gruß

                                      Manfred

                                      Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                                      Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                                      Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • ADEgiA Offline
                                        ADEgiA Offline
                                        ADEgi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hallo,

                                        ich sehe das auch so wei Bulgarienfan. Du hast ja die Anzahlung für die Reise, die normalerweise auch die Stornokosten abdecken sollte. Folglich fällt nur Dein Stornoanteil zusätzlich an. Das andere Geld hast Du ja.

                                        Deinen Anteil könntest Du allerdings nur dann bekommen, wenn Ihr Euch privat einigt. Gerichtlich wäre dieser allerhöchstens bei einer absolut groben und arglistigen Täuschung einkalgbar.

                                        Also nur, wenn Deine Freundin nachweislich von beginn der Buchung an nicht vorhatte, mit Dir zu verreisen. Nachweis wäre hier Beispielsweise eine, zum gleichen Zeitpunkt, schon mit jemandem anderen gebuchte Reise oder ähnliches.

                                        Umgekehrt hat Sie wohl auch kaum Chancen Ihr Geld zurückzufordern, da Sie ja mit der Anzahlung an Dich in die Buchung eingewilligt hat und somit auch eine getrennte Kasse bestätigt hat. Sie kann dann also nicht argumentieren, daß Du ohnehin bereit warst die Reise zu zahlen und nur wegen der Trennung Geld von Ihr forderst.

                                        Gruß

                                        Berthold

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                                          Hallo!

                                          Denke Du wirst nicht viel Chancen haben da gut raus zu kommen.

                                          lg

                                          Liebe Grüße
                                          Thomas

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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