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Wegen Flugverspätung kein Anschlusszug nach Hause

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • tom2020T Offline
    tom2020T Offline
    tom2020
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Guten Tag allerseits,

    gestern abend sollte mein swiss-flug plangemäss um 22.30 in zürich landen. aufgrund einer technischen panne eines british airways flugzeuges war jedoch in london die startbahn gesperrt und unser flug konnte erst mit einer zweistündigen verpätung starten. somit landeten wir um 00.30 uhr in zürich und hatten keine zugverbindung mehr nach hause (luzern). ein taxi nach luzern würde sfr 300.- kosten denn die hotels in flughafennähe waren alle ausgebucht. kann ich von der fluggesellschaft (swiss oder BA?) dafür eine entschädigung verlangen oder muss ich für die kosten selbst aufkommen?

    besten dank für eure hilfe

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    • ADEgiA Offline
      ADEgiA Offline
      ADEgi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      ich kenne mich natürlich im schweizer Recht nicht aus, doch ich gehe davon aus, daß es sich hierbei um höhere Gewalt handelt. Die Frage ist aber: Wie bist Du nach Hause gekommen?

      Sicher kannst Du nicht die Taxikosten verrechnen, so diese nicht angefallen sind. Außerdem wäre eventuell ein Mietwagen eine brauchbare Alternative gewesen. Auch ein Hotel, das weiter vom Flughafen entfernt ist wäre nach deutschem Recht zumutbar. Schließlich bist Du zur Schadensminimierung verpflichtet.

      Außerdem finde ich nur eineinhalb Stunden Reserve ohnehin recht knapp! Zumal hier die Landezeit gerechnet ist! Diese Verspätung kann es in London gerne einmal haben.

      Gruß

      Berthold

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      • krabelK Offline
        krabelK Offline
        krabel
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        es handelte sich wohl um diesen Zusammenstoß zweier Flugzeuge:

        http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,511655,00.html

        LG
        Ute

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • tom2020T Offline
          tom2020T Offline
          tom2020
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          schlussendlich übernachtete ich bei einer bekannten in der nähe von zürich, hatte aber auch taxikosten von sfr 50.- und kam heute verspätet zur arbeit.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • privacyP Offline
            privacyP Offline
            privacy
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @tom2020
            Und wann ging der 1. Zug am Morgen ?

            Es gibt in Deutschland ein Gerichtsurteil, wonach nur derjenige
            zusätzliche Hotelkosten (allerdings beim Abflug) verlangen
            kann, wenn diese auch tatsächlich angefallen sind.
            Wer also am Flughafen nächtigt, hat keinen Anspruch.

            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
            Bertrand Russell (1872-1970)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • tom2020T Offline
              tom2020T Offline
              tom2020
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              krabel wrote:
              Hallo,

              es handelte sich wohl um diesen Zusammenstoß zweier Flugzeuge:

              http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,511655,00.html

              LG
              Ute

              Nein, ein anderes Flugzeug der BA hatte wegen überhitzen Bremsen einen platten Reifen. aber so wie's aussieht hatten die BA gestern abend nicht so glück mit ihren flugzeugen :?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Sina1S Offline
                Sina1S Offline
                Sina1
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                2 Stunden Verspätung sind nach gängiger Rechtsprechung eine hinzunehmende Unannehmlichkeit. Die Weiterfahrt vom Flughafen zum Heimatort ist kein Bestandteil der gebuchten Reiseleistung, sondern alleine Sache des Fluggastes. Der Beförderungsvertrag endet m. E. mit der Aushändigung des Gepäcks am Kofferband.
                Somit wird die Fluggesellschaft nicht für die Mehrkosten aufkommen müssen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • tom2020T Offline
                  tom2020T Offline
                  tom2020
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  privacy wrote:
                  @tom2020
                  Und wann ging der 1. Zug am Morgen ?

                  Es gibt in Deutschland ein Gerichtsurteil, wonach nur derjenige
                  zusätzliche Hotelkosten (allerdings beim Abflug) verlangen
                  kann, wenn diese auch tatsächlich angefallen sind.
                  Wer also am Flughafen nächtigt, hat keinen Anspruch.

                  der erste Zug heute morgen wäre um 05:00 gefahren...

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                  • Shiny01S Offline
                    Shiny01S Offline
                    Shiny01
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Es wird wohl niemand für die Unkosten aufkommen, da es sich um höhere Gewalt handelt. Die Swiss kann nichts für die Verspätung. Das Problem das Passagiere nicht mehr nach Hause kommen, gibt es am Flughafen Zürich fast täglich. Da Flugzeuge (Linienflieger) bis 00.30 Uhr landen dürfen, die letzte Bahn aber um 23.43 nach Luzern aber auch nach Basel fährt. Vielleicht sollte die SBB mal einen Zug nach Mitternacht einführen?

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                    • mosaikM Offline
                      mosaikM Offline
                      mosaik
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Auch ich kenne das Schweizer Reiserecht nicht. Auf jeden Fall findet die Fluggastverordnung der EU keine Anwendung, weil Abflugs- und Zielflughafen kein EU-Flughafen sind.

                      Ob nach Schweizer Reiserecht Ersatz für Hotel oder und Taxi zu leisten wären, kann ich, wie eingangs erwähnt, nicht sagen. Generell meine ich aber in diesem konkreten Fall, dass kein Anspruch besteht, da der Grund für die Verspätung nicht im Einflussbereich von der transportierenden Fluggesellschaft gelegen ist.

                      Meint
                      Peter

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • privacyP Offline
                        privacyP Offline
                        privacy
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Ansprüche in diesem Fall eher nein,
                        EU-Verordnung aber ein ganz klares JA 😉

                        "Seit 1. Dezember 2006 gilt in der Schweiz die EU-Verordnung (EG 261/2004), welche die Ansprüche der Passagiere bei Nichtbeförderung, Annullierung oder grosser Verspätung eines Fluges regelt."

                        Die Schweiz und die EU-Verordnung 261/2004 >hier klicken<

                        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                        Bertrand Russell (1872-1970)

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                        • mosaikM Offline
                          mosaikM Offline
                          mosaik
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @privacy - danke für diesen Hinweis, das wusste ich noch nicht.

                          lg
                          Peter

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • ADEgiA Offline
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                            ADEgi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Shiny01 wrote:
                            Es wird wohl niemand für die Unkosten aufkommen, da es sich um höhere Gewalt handelt. Die Swiss kann nichts für die Verspätung. Das Problem das Passagiere nicht mehr nach Hause kommen, gibt es am Flughafen Zürich fast täglich. Da Flugzeuge (Linienflieger) bis 00.30 Uhr landen dürfen, die letzte Bahn aber um 23.43 nach Luzern aber auch nach Basel fährt. Vielleicht sollte die SBB mal einen Zug nach Mitternacht einführen?

                            Laut bahn.de um 0.10 Uhr ab Airport!

                            Gruß

                            Berthold

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