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Änderung Ankunft Flughafen nach Reisebestätigung

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  • malyM Offline
    malyM Offline
    maly
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,
    habe ein kleines Problem, habe am 4.09,2007 von meinem Reiseveranstalter die Reisebestätigung erhalten mit Abflug und Ankunft Flughafen Dortmund. Gestern erhielt ich eine EMail mit der Mitteilung, dass der Reiseveranstalter die gebuchten Rückflüge nicht mehr zur Verfügung stellen kann und eine Umbuchung vorgenommen hat mit Ankunft Düsseldorf.
    Mir dafür aber 27 Euro gutgeschrieben hat für Rail and Fly. Leider ist die Möglichkeit nicht gegeben mit dem Zug zu den Zeiten nach Dortmund zu gelangen.
    Kann mir jemand sagen, wie da die Möglichkeiten sind oder hat jemand schon die gleichen Erfahrungen gemacht.
    Für eine baldige Antwort bin ich sehr dankbar.

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    • holzwurmH Offline
      holzwurmH Offline
      holzwurm
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich würde den RV darauf hinweisen, daß es nach Ankunft in Düsseldorf nicht möglich ist mit dem Zug zum ursprünglichen gebuchten Flughafen zu kommen und ihn daher bitten die entsprechenden Mehrkosten (Taxi oder Übernachtung) zu übernehmen.

      LG
      holzwurm

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Grundsätzlich können Leistungen nur mit Zustimmung aller beteiligten Parteien geändert werden. Ändert also ein Reiseveranstalter nach Vertragsabschluss den Rückflughafen, dann ändert er sein Angebot, dem man nicht zustimmen muss.

        Aber Vorsicht: manche Richter neigen zur Ansicht, dass jeder Flughafen, der mit zumutbaren ICE-Verbindung im Bundesgebiet oder angrenzendes Ausland zu erreichen ist, zu akzeptieren ist. Es hängt also sehr von den Flughäfen ab.

        Meines Erachtens muss der Reiseveranstalter ein kostenloses Rücktrittsrecht einräumen und je nach Entfernung zum Abreisetermin eventuell sogar auch Schadenersatz leisten (vorausgesetzt, es tritt ein Schaden ein!).

        Meint
        Peter

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