Flugverspätung bei keiner EU Airline
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Hy, ich hätte mal eine Frage, bei der mir hoffentlich jemand weiterhelfen kann. Wir waren letztens in Ägypten und sind mit der Fluggesellschaft Air Cairo geflogen. Beim Rückflug, als wir schon im Flugzeug saßen, viel auf, das Kerosin aus der rechten Tragfläche austritt und wir wurden in Hurghada in einen sogenannten Transitroom gesteckt. Nach etlichen Fehlinformationen und Hinhaltetaktiken stellte sich dann raus, das wir die Nacht über im Flughafen verbringen müssen. Nach 4 Stunden warten, bekamen wir erstmalig etwas zu trinken und nach 10 Stunden dann endlich mal was zu essen. Die Nacht über schliefen wir dann auf den Flughafenbänken und hatten dann insgesamt eine Verspätung von 15 Stunden. Nach der Beschwerde an das Reiseunternehmen ETI erhielten wir darauf hin ein Entschädigungsangebot von 33 Euro pro Person, welches wir allerdings für ziemlich lächerlich halten. Leider bekommen wir wenig Infos darüber in welcher Höhe man die Entschädigung ansetzen kann und ob überhaupt eine Anspruch in Frage kommt, da die Fluggesellschaft nicht in der EU registrierten Gesellschaften mit auftaucht und wir von einem nicht EU Land in die EU geflogen sind.
Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus...
Vielen Dank im Vorraus
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@xxochris
Gerne mal ein paar nähere Informationen.
Zunächst mal macht es keinen Unterschied, ob es sich um einen
Flieger eines "Drittlandes" handelt. Das Flugziel EU ist als Voraus-
setzung für Ausgleichszahlungen EU 261/2004 ausreichend.Allerdings unterscheidet die EU-Regelung zwischen Verspätung und
Stornierung eines Fluges. Da sich Euer Flug auf den ersten Blick
"nur" um 15 Stunden verspätet hat, sind Hilfestellung wie Speisen,
Getränke, 2 Telefonate und bei absehbarer Verzögerung auf den
nächsten Tag auch eine Hotelübernachtung zu gewähren.Erst bei einer Stornierung des Fluges kommen Ausgleichszahlungen
in Betracht. Es gibt aktuell ein anhängiges Verfahren gegen Condor.
Der Bundesgerichtshof hat den Fall zur Klärung an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Konkret geht es um die Frage, ab wieviel
Stunden eine Verspätung und ob überhaupt mit einer Flugannulierung
gleichgesetzt werden kann. Im Streitfall dort geht es um 25 Stunden.
Die Entscheidung steht noch aus.Sollte sich die Flugnummer des Fluges geändert haben und sind bspw.
neue Bordkarten ausgegeben worden, liegt die Vermutung nahe, daß
es sich um eine Beförderung nach vorheriger Annullierung handelte.Wie oben geschrieben, kannst Du auf der Homepage LBA.de
Details einsehen. Interessant bei Problemen mit Airlines ist auch
die schlichtungsstelle-mobilitaet.de . Fühlen sich bei
Pauschalreisen aber nicht zuständig.Weitere Infos bei Euro-Infozentrum Kehl, einfach mal googlen.
Natürlich hätte Euch bei dieser langen Zeitspanne auch die Unterbringung
durch die Airline (resp. dem Reiseveranstalter) in einem Hotel zugestanden.Hast Du aber die Nacht in der Abflughalle verbracht, kannst Du
nachträglich eher keinen Schadensersatz für (die nicht in
Anspruch genommene) Hotelunterbringung verlangen.
Zumindest gibt es ein entsprechendes Gerichtsurteil
aus jüngster Vergangenheit.Bei weiteren Fragen kannst Du mir gerne eine PN schicken.
Gruß privacy
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Hallo,
so wie Du schreibst gehe ich davon aus, daß Du eine Pauschalreise bei ETI gebucht hattest. Somit wäre der Veranstalter dein Ansprechpartner und nicht die Fluggesellschaft! Wende Dich also dorthin.
Als Anhaltspunkt kann die Frankfurter Tabelle dienen.
Gruß
Berthold
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Hallo xxochris
Laß Dich nicht irritieren. Laut EU-Verordnung hast Du die freie Wahl,
ob Du Dich an die Airline oder an deinen Reiseveranstalter wendest.Zwar ist dieser letztlich ebenso verpflichtet, Deine Forderung - hinsichtlich
EU-Verordnung - an die Airline weiterzuleiten. Die Frankfurter Tabelle kannst Du da knicken, da kommen maximal 10 Prozent vom Preis eines Reisetages, also vielleicht mal gerade 30 Euro pro Tag oder so bei heraus.Deckt sich wahrscheinlich mit dem Angebot, das Dir bereits vorliegt.
Sollte das LBA zu der Erkenntnis kommen, daß es sich um einen
Verstoß gegen die EU-Regeln handelt ( und zumindest im Fall der
nicht gewährten Hotelübernachtung ist das der Fall), hast Du eine
Bestätigung von neutraler Stelle und kannst dann Deine
Entscheidungen treffen.Natürlich immer Kopien zusätzlich an den Reiseveranstalter.
Air Cairo direkt wäre ja auch zu kompliziert.Gruß privacy
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Sollte das LBA zu der Erkenntnis kommen, daß es sich um einen
Verstoß gegen die EU-Regeln handelt ( und zumindest im Fall der
nicht gewährten Hotelübernachtung ist das der Fall), hast Du eine
Bestätigung von neutraler Stelle und kannst dann Deine
Entscheidungen treffen.==> Meinst du damit ich sollte den Fall dem LBA schildern und auf
deren Antwort abwarten? -
Es gibt auf deren Internetseite einen entsprechenden Vordruck.
Den solltest Du allemale ausfüllen.Das LBA setzt sich mit der Airline in Verbindung
und fordert eine Stellungnahme zum Vorgang ab.
Nur so können gewisse "Pappenheimer" der Branche,
die durch Meldungen der Fluggäste überproportional
auffallen, erfaßt und ggf. sanktioniert werden.Da Du Deinem Reiseveranstalter aus Deinen Schilderungen
heraus bereits Mitteilung gemacht hast (hinsichtlich 4 Wochen
Frist bei Pauschalreisen), solltest Du zusätzlich
eine Kopie des Formulars an das LBA dort einreichen.Natürlich kannst Du nicht nach EU-Verordnung und
Frankfurter Tabelle 2 x abrechnen, aber in der
Regel deckt die EU-Verordnung andere
anfallende Kosten.Wenn Sie Dir denn zugesprochen werden ..
Gruß privacy


