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29 Stunden Flugverspätung / Punta Cana Flug DE 5233 Wer war dabei?

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  • squacatS Offline
    squacatS Offline
    squacat
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Ihr Lieben - es geht um den Flug von Punta Cana am 10.11. der 29 Stunden Verspätung hatte. Wer war dabei - wie laufen Eure Schadensersatzansprüche?

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    • Ronny87R Offline
      Ronny87R Offline
      Ronny87
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wenn ich das schon immer lese "Wer war dabei?" ...

      Setzt eure Rechte jeder fur euch selbst durch, entsprechende Tipps gibt es im Forum genug und können jederzeit neu gestellt werden und wenn du so etwas schon schreibst, dann erzähle doch mal bitte die ganze Story für alle User hier.

      Liebe Grüße

      Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • squacatS Offline
        squacatS Offline
        squacat
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Und wenn ich schon immer lese wer nicht dabei war 🙂 und dann so gut gemeinte Ratschläge gibt. 🙂 Sicherlich ist auch selbstverständlich, dass jeder seine Rechte selbst durchsetzen muss - allerdings soll dies kein Rechtsberatungtread hier werden - wurde wohl nicht richtig verstanden- sondern ein Austausch wie ein großer Reiseveranstalter und eine Fluggesellschaft hier mit Urlaubern verfährt. Erfahrungsberichte sind erwünscht - die jeniegen die es betrifft wissen wie nervenaufreibend die Situation war.

        Kurz zum Vorfall:

        Gebuchter Rückflug 9.10. 16:40 Uhr / man lies die Urlauber im Hotel ausschecken, obwohl bekannt war, dass der Flug erst "Verspätung" hatte und dann "anuliert" wurde. Welche Rechtsaufassung hier richtig ist vermag ich nicht zu beurteilen. Es liegt ja wohl in der Schwebe wenn es um die Frage geht "was ist eine Verspätung" und "was ist eine Annulierung".

        Nächste Info 17 Uhr - Flug startet 2:00 Uhr

        Nächste Info 21:00 Uhr - Flug fällt aus - Rückflug 10.11. ca. 19:00 Uhr

        Rückflug war dann gegen 21:45 Uhr am 10.11. also rund 29 Stunden Verspätung. Wer Interesse an den Details hat die dazwischen vorgefallen sind - wie ein namenhafter Reiseveranstalter mit Urlaubern umgeht und diese quasi im Regen stehen lässt - dies könnte ein neues Thema geben.
        "Rückflug fiel aus - die größte Massenverarschung von .... Reisen"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • mosaikM Offline
          mosaikM Offline
          mosaik
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Jetzt bleiben wir doch einmal etwas emotionsloser am Boden der rechtlichen Situation... Flüge können immer ausfallen und mir ist es lieber, der Flug fällt ohne mich an Bord aus (runter :? ).

          Was die Vorgangsweise anbelangt, kann ich noch nicht viel dazu sagen. Möglich wäre beispielsweise, dass die Maschine gestartet war und unterwegs aufgrund von Problemen umkehren oder landen musste. Da war der Check out vielleicht schon geschehen.

          Eine andere Erklärung ist, dass man zwar wusste, dass die Maschine verspätet oder gar nicht kommen wird, das Hotel aber nicht bereit war die Gäste noch eine Nacht länger aufzunehmen, zumindest nicht um den Preis, den die Fluglinie/Reiseveranstalter dafür bezahlt hätten.

          Was mir hier noch fehlt: wurde die Nacht dann am Flughafen oder in einem Ersatzhotel verbracht?

          Rechtlich gesehen ist die Sache ganz klar:
          Hier handelt es sich aufgrund der bisherigen Urteile in ähnlichen Fälle eindeutig um Annullierung und die Fluglinie - NICHT der Reiseveranstalter - muss die dafür vorgesehene Entschädigungszahlung zahlen.

          Darüber hinaus stellt das Reiseende einen Tag nach vereinbarten Reiseende einen Reisemangel dar, den der Reiseveranstalter durch eine Reisepreisminderung in der Höhe von ca. 10 % von einem anteiligen Reisepreistag ausgleichen muss.

          Sind aufgrund der Annullierung höhere Kosten als die Ausgleichszahlung - nachweislich - im Zusammenhang mit dieser Annullierung entstanden, so haftet die Fluglinie für diese Mehrkosten.

          Jeder Aktivlegitimierte muss seine Forderungen selbst beim Reiseveranstalter oder der Fluglinie einbringen. Sammelklagen unterliegen bestimmten Voraussetzungen.

          Also wozu auf andere warten? War man nicht einverstanden, mit dem, was geschehen ist ---> Vorgangsweise wie oben. Erwartet man, dass andere für einen Geld locker machen --> Fehlanzeige! Gell! 😞

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • happy-holiday182H Offline
            happy-holiday182H Offline
            happy-holiday182
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            hmm,so wie ich das hier verstehe,wollte squacat einfach nur kontakt zu anderen beteiligten aufnehmen,um sich mit ihnen über bereits erzielte,oder nicht erzielte, ergebnisse zu unterhalten. oder seh ich das falsch. wen das thema nicht interessiert,muss es doch nicht lesen. ich dachte hier hat jeder das recht seine fragen zu stellen. und sind wir doch mal ehrlich....,jeder von uns wäre stinkig,wenn er 29 stunden auf dem flughafen warten muss. (was sich ja allerdings noch nicht geklärt hat,wo die nacht verbracht wurde)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • SentinaS Offline
              SentinaS Offline
              Sentina
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              ...genau so seh ich das auch, holiday 😉

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • agricolaA Offline
                agricolaA Offline
                agricola
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Guten Abend,

                bin nach der Wende seinerzeit auf Gran Canaria gestrandet.
                Als Urlauber steht man einer solchen Situation ziemlich
                hilflos gegenüber.
                Das Wichtigste in einer solchen Situation ist Daten sammeln,
                das heißt Beweißmittel.
                Ohne solche Daten kann kein Anwalt für den Urlauber etwas
                tun. Die oftmals angebotene Entschädigung erscheit im
                Verhältnis zum Wert der Urlaubsreise recht viel.
                Ein versauter Urlaub ist nicht bezahlbar. Wer übernächtigt und
                hungrig auf den Flug wartet, erschöpft einschläft und vor Stress
                nicht mehr logisch denken kann, der denkt oftmals nicht mehr
                an solche Dinge.
                Nur ohne solche Daten (Beweismittel) ist kein Prozess zu
                gewinnen. Mann wird dann billig mit einem Trostpreis (1OO,- Euro)
                oder weniger abgespeist.
                Mein Rat: Zieht eine solche Sache gewissenhaft und zielsicher
                durch oder laßt es sein.
                Nur Frust abreagieren im Forum ist nicht sinnvoll.
                Wer einen Rat braucht, schreibe mir eine Mail.
                Man muß nicht alles im Forum breittreten. Es muß ein Ergebnis
                am Ende stehen, und zwas gutes (Geld).

                Einen schönen Abend noch
                Agricola

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • mosaikM Offline
                  mosaikM Offline
                  mosaik
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  agricola wrote:
                  Als Urlauber steht man einer solchen Situation ziemlich
                  hilflos gegenüber.

                  ...das örtliche Personal aber auch meist..., denn oft erhalten die auch nicht mehr an Info, als dass die Maschine verspätet oder nicht kommt. Was also soll das Bodenpersonal zu solchen Situationen sagen?

                  agricola wrote:
                  Die oftmals angebotene Entschädigung erscheit im
                  Verhältnis zum Wert der Urlaubsreise recht viel. Ein versauter Urlaub ist nicht bezahlbar. Wer übernächtigt und hungrig auf den Flug wartet, erschöpft einschläft und vor Stress nicht mehr logisch denken kann, der denkt oftmals nicht mehr an solche Dinge.

                  Zunächst, die Geschädigte hat sich immer noch nicht dazu geäußert, wo sie die Nacht verbracht hat. Bitte daher keine Horrarzenarien verbreiten, bevor man Näheres weiß. Ganz abgesehen davon, dass man ja nach einem Urlaub erholt sein sollte und nicht "erschöpft" sein sollte und "nicht mehr logisch denken kann".

                  Vor allem letzteres sollte man bei (Fern-)Reisen immer können, denn Reisen bedeutet, sich auf Ungewisses einzulassen. Darüber habe ich schon mehrmals berichtet. Und eine Reise in die Dominikanische Republik ist und bleibt eine Fernreise.

                  Dann erhebt sich die Frage, weshalb ein ganzer Urlaub versaut sein sollte, wenn der Rückflug nicht so ganz klappt? 14 Tage Urlaub sind 336 Stunden, dann wären eine 29stündige Rückreise 8,6%, somit blieben 91,4 % Urlaub noch übrig.

                  Ich habe schon verstanden, dass der Rückflug im konkreten Fall nicht geklappt hat und die Fluglinie sich - vorerst - weigert, die den Geschädigten zustehende Entschädigungszahlung nach der Fluggastverordnung zu bezahlen. Die es übrigens auch erst seit wenigen Jahren gibt, vorher gab es gar nichts.

                  Da braucht man keine Beweise sammeln, denn im Fall einer Klage gegen die Fluglinien muss die Fluglinie ihre "Unschuld" beweisen! Was, wie bereits von mir geschildert, bisher noch in keinen einzigen mir bekannt gewordenen Fall konnte, der vor Gericht gelandet ist.

                  Daher braucht man hier weder Emotionen noch Zeit vergäuden, sondern wendet sich nochmals schriftlich an die Fluglinie mit Hinweis auf die Fluggastverordnung und einem Hinweis, dass im Fall einer nicht zufriedenstellenden Antwort die Sache dem Anwalt übergeben wird. Das ist es. Fristen einhalten, sachlich bleiben.

                  Meint
                  Peter

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                  • puschellotteP Offline
                    puschellotteP Offline
                    puschellotte
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    wir haben ähnliches mit der gleichen Fluggesellschaft vor 2 jahren allerdings auf dem hinflug von FRA nach HOG / Kuba erlebt.
                    Ich muss hier jedoch die Condor massiv verteidigen.
                    der ablauf der verspätung (16 std.) war in ordnung.
                    es verzögerte sich zwar am flughafen einige - lange - stunden bis der kapitän endgültig sein "nein" gab, d.h. dass es mit dieser maschine nicht fliegt, obwohl alle checks keinen defekt ergaben.
                    wir waren darüber sehr erleichtert.
                    daraufhin wurden wir für die halbe nacht ins Steigenbergerhotel gebracht, es gab ordentliches essen, getränke und allen komfort dieses hotels.
                    um 3 uhr früh sind wir dann mit einer ersatzmaschine abgeflogen,
                    beim boarden hat man uns die bestätigung der flugverspätung in die hand gedrückt, die barauszahlung erfolgt noch am urlaubsort.

                    ich finde diese abwicklung in ordnung, war allerdings kein Cancelling sondern eine verspätung.

                    und lieber einmal später geflogen als panik über dem atlantik 😛

                    wenn ich mich darüber soooo aufregen müsste, würde ich in zukunft lieber zuhause auf dem sofa bleiben oder beim nächsten urlaub mit dem auto nach Rimini fahren.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • squacatS Offline
                      squacatS Offline
                      squacat
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Dieser Tread sollte kein Aufreger sein sondern eine Kommunikation zwischen den Betroffenen ermöglichen.

                      350 € gabs vom Reiseveranstalter - die Fluggesellschaft stellt sich stur- es wird die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abgewartet 🙂

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • icepowerI Offline
                        icepowerI Offline
                        icepower
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo Selyna,
                        ich bin zwar kein Betroffener (ist ja bis jetzt keiner öffentlich aufgetaucht), die Sache interessiert mich aber trotzdem.
                        Wieso zahlte der Reiseveranstalter 350€? Laut Mosaik ist rechtlich gesehen doch die Fluggesellschaft entschädigungspflichtig.
                        Und wer klagt jetzt beim Europäischen Gerichtshof?
                        Übrigens finde ich 350€ Entschädigung sehr hoch, das dürften bei einem normalen DomRep-Urlaub um die 25% des Reisepreises sein.
                        Wie kommt es zu diesem unverhältnismäßig hohen Betrag? Hattet ihr zusätzliche Kosten, die damit abgegolten wurden?

                        Sonnige Grüße, Jutta


                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • carstenW.C Offline
                          carstenW.C Offline
                          carstenW.
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          In der Tat, 350 Euro sind eine Menge Holz. War das pro Person?
                          Wie war sonst die Regelung (Unterbringung im Hotel) bis zur endgültigen Abdreise?
                          LG

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • squacatS Offline
                            squacatS Offline
                            squacat
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo sorry für die verspätete Rückmeldung.
                            Also es gab 350 EUR für 2 Personen vom Reiseveranstalter. Gem. einer Frankfurter Tabelle aus der sich diese Erstattung ableiten lässt.
                            Die Unterbringung war bis zum Ende der Abreise in einem anderen Hotel. Allerdings siehe hierzu die Hotelbewertungen Hotel Caribe Beach ex Garden.

                            Beim Europ. Gerichtshof ist ein Verfahren anhängig, bei diesem klagen 2 Reisende aus genau dem selben Grund gegen die Condor. Diese Reisenden hatten 26 Stunden Flugverspätung. Der Unterschied ist nun liegt eine Verspätung oder Anulierung vor? Nur bei einer Anulierung gibt es Geld zurück von der Fluggesellschaft.

                            Ich krame die Tage mal die Anwaltsschreiben raus und dann berichte ich genauer.
                            Bis bald Selyna

                            Hotel aus diesem Beitrag
                            46%
                            Hotel Caribe Youth Only
                            Costa Brava/Spanien
                            Zum Hotel
                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Ronny87R Offline
                              Ronny87R Offline
                              Ronny87
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              350,- € ist doch eine Top-Entschädigung oder siehst du das anders, squacat? Klagst du selber auch?

                              Übrigens nochmal für alle zum Verständnis, da immer wieder dieser Satz auftaucht. Die Frankfurter Tabelle ist lediglich ein richtwert und nicht verbindlich bei einer Gerichtsverhandlung. Zudem hilft in diesem Fall eigentlich die Fluggastverordnung der EU, die alles regelt!

                              Grüße

                              Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • privacyP Offline
                                privacyP Offline
                                privacy
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @Ronny87
                                Nicht nur eigentlich, bei dem Verfahren vor dem Europäischen
                                Gerichtshof geht es ausschließlich um die Anwendung der
                                EU-Verordnung 261/2004.

                                Und dann stehen bei Fernflügen 600 Euro pro Person im Raum.
                                Da sind 175 Euro pro Person nur relativ viel.
                                Unabhängig davon ob angemessen. 😉

                                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                Bertrand Russell (1872-1970)

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • mosaikM Offline
                                  mosaikM Offline
                                  mosaik
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Ich sehe die Sache so:

                                  Der Reiseveranstalter bietet für den Mangel "verspätete Rückkehr" € 350.--an. Was auch korrket ist. Der Reiseveranstalter muss aber nicht Entschädigungszahlungen nach der Fluggastverordnung zahlen / anbieten.

                                  Unbeachtet davon muss aber die Fluggesellschaft aus dem Titel der Fluggastverordnung zusätzliche € 600.-- pro Person auszahlen.

                                  Die € 350.-- vom Reiseveranstalter werden in diesem Fall nicht auf die € 600.-- angerechnet, weil dies zwei verschiedenen Rechtsgrundlagen sind.

                                  Die Fluglinie wartet wahrscheinlich auf das EuGH Urteil, das eine Klarstellung zwischen "Verspätung" und "Annullierung" bringen soll, da hier die verschiedensten und kuriosesten Anschauungen bei Gerichten herum schwirren.

                                  meint
                                  Peter

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • DoromausiD Offline
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                                    Doromausi
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Ich hatte zwar nicht das Problem das ich dort "gefangen" war. Aber ich war dafür in dem Flugzeug "gefangen" das für die Strecke 28 Stunden gebraucht hat.....
                                    Das Problem das wir hatten war:
                                    Wir sind fast Planmäßig in Frankfurt gestartet, nach ca 5 Std waren wir über den Azuren.
                                    Die Crew konnte den Russen nicht dazu bekommen sich zu benehmen. Er hat den Laptop von seinem Sitznachbar zerstört sowie die Stuardessen betroht. Der Skymarschal hat Ihn dann an seinen Sitz gefässelt ganz hinten im Flugzeug. Aber unser Pilot xxxx (wegen Persönlichkeitsrechte editiert) wollte kein Risiko eingehen und landen. Geplannt war es den Fluggast aus dem Flugzeug zu werfen und weiter zufliegen. Leider haben Sie seinen Koffer nicht gefunden. Und der ganze Papiergram hat ewig gedauert. Nach knapp 3 std in dem Flugzeug auf der Landebahn wurde uns dann mitgeteilt das wir nicht weiter fliegen können da die Flugzeit überschritten ist.
                                    Das Flugzeug durften wir nicht verlassen da es ein Militärflughafen mit dem namen Latjes war. Nach einiger Zeit wurden wir dann in das Terminal des Flughafens gebracht wo wir Hotelzimmer zugeteilt bekommen haben. Nochmal ne halbe Std. Später haben wir dann unsere Koffer bekommen und wir wurden Bussen zugeteilt. Diese haben uns dann in das knapp 30 Minuten entfernte Hotel gefahren. Der Koch dort scheint mit den Knapp 275 Leute etwas überfordert gewesen zu sein. (Warum auch wenn plötzlich über nacht so viele Gäste kommen) Nach dem Frühstück sind wir dann wieder zum Flugzeug gefahren und durften weiterfliegen. Ca 6 Std später waren wir dann in Punta Cana (ca 13 Uhr Ortszeit) 28 Std verspätet!!!! Dann ist noch unser Bus ins Hotel verreckt und unser Hotel das Iberostar Dominikana war eine Baustelle aber das ist wieder eine andere Geschichte..... Jetzt kennst du Ihr die Geschichte warum das Flugzeug nicht da war ^^ Ich hätte lieber noch einen Tag länger in der Sonne gelegen wie auf Latjes aber naja...... Mein Urlaub wurde um einen Tag verkürzt........ Rechtschreibfehler könnt Ihr behalten 🙂

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                                    • KourionK Online
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                                      Kourion
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @Doromausi
                                       
                                      Eines ist mir nicht ganz klar:
                                      Wolltest du die Sache nur schildern oder hast du eine Frage in Zusammenhang mit dem Titel dieses Unterforums ?

                                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                      • LuganskL Offline
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                                        Lugansk
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hallo!
                                         
                                        Doromausi hat keine Frage gestellt sondern nur erklärt warum damals das Flug aus der Dom Rep zurück des TO "squacat", so verspätet war.

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                                        • bernhard707B Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Dann nicht eben brandaktuell, die Frage im Eröffnungsbeitrag ist vom 22.11**.2007**!

                                          Life is too short to limit your vision ... indeed

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