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GTI-Travel - Erlebnisse und Meinungen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • chepriC Offline
    chepriC Offline
    chepri
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #501

    bisher haben wir immer noch Presse- und Meinungsfreiheit, und die ist im BGB geregelt
    Es ist zwar unser Grundgesetz, aber das ist ja fast das Gleiche 😉

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    • schmidtbox9S Offline
      schmidtbox9S Offline
      schmidtbox9
      schrieb am zuletzt editiert von
      #502

      Als bezahlten Aufpasser von GTI gratuliere ich Ihnen für Ihre sinnlosen Worte.
      Ich bin hier im falschen Film.
      Mir war wirkich nicht bekannt das "hollydaycheck" von den Reiseveranstaltern bezahlt wird. Ganz im Sinne von China.

      Ich berende hiermit den Austausch dieser Informationen.

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      • soedergrenS Offline
        soedergrenS Offline
        soedergren
        schrieb am zuletzt editiert von
        #503

        ❓ Sorry, aber für so viel Unfug fehlt mir in der Tat jedes Verständnis.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • privacyP Offline
          privacyP Offline
          privacy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #504

          Bezüglich Reiserücktrittsversicherung: Keine dieser Versicherungen erkennt z.B.
          Vorerkrankungen an. Aus diesem Grunde dem Teilnehmer ohne weitere Kenntnis
          zu unterstellen, er hätte alleine aus Sparsamkeitsgründen diese nicht abgeschlossen, ist schon recht anmassend.

          Auch wenn es tatsächlich so wäre, ist das leidige Thema der Nichtumbuchbarkeit
          bei den sogenannten Dynamic-Packaging-Anbietern in Verbindung mit der erhöhten
          Stornopauschale von Beginn an ein fortbestehendes und aus meiner Sicht auch nicht hinnehmbares Ärgernis.

          Die Argumentation, daß z.B. Airlines keine Namensänderung zulassen, trifft in der Regel auch nicht zu. Egal ob Germanwings, Easyjet, Condor, airberlin und Tuifly -
          alle erlauben diese Änderung - wenn auch zu unterschiedlichen Gebühren.
          Und in keinem Fall besteht 100% ige Klarheit, ob der Name nicht gar
          zu einem späteren Zeitpunkt an die Airline weitergegeben wird.

          Mit Mehrarbeit für den Veranstalter verbunden, rechtfertigen sie dennoch nicht die Ablehnung von Namensänderungen oder im Einzelfall diese heftigen Stornierungs-gebühren. Man kann wirklich nur hoffen, daß diese Gebührenschneiderei in abseh-
          barer Zeit durch klare rechtliche Vorgaben auf ein gesundes Maß zurückgeführt
          wird. Benachteiligt sie doch in erheblichem Maße die Anbieter, die sich durch
          umsichtiges Verhalten das Vertrauen der Kundschaft erarbeitet haben.

          Gruß privacy

          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
          Bertrand Russell (1872-1970)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • soedergrenS Offline
            soedergrenS Offline
            soedergren
            schrieb am zuletzt editiert von
            #505

            Privacy, das hab ich ihm auch gar nicht unterstellt. Ich habe lediglich behauptet, dass eine RRV viel Ärger hätte vermeiden können. Und wer diese nicht bucht, egal aus welchen Gründen, kann sich mE hinterher nicht beschweren, dass er im Falle einer Erkrankung Stornogebühren zahlen muss.

            Und zum Thema "Vorerkrankung", Originalzitat: "Durch eine plötzliche Erkrankung meiner Frau können wir diese Reise nicht mehr antreten."

            Man kann wirklich nur hoffen, daß diese Gebührenschneiderei in abseh-
            barer Zeit durch klare rechtliche Vorgaben auf ein gesundes Maß zurückgeführt
            wird. Benachteiligt sie doch in erheblichem Maße die Anbieter, die sich durch
            umsichtiges Verhalten das Vertrauen der Kundschaft erarbeitet haben.

            Die Hoffnung habe ich auch, das ändert mE nichts daran, dass schmidtbox9 in drei (!) verschiedenen Threads in einer wie ich finde unsachlichen Art und Weise immer wieder das selbe vorbringt.

            Gruß,

            soedergren

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • chepriC Offline
              chepriC Offline
              chepri
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #506

              Aber hat es nicht der Verbraucher selbst in der Hand? Würde niemand diese Angebote buchen, müßte sich doch zwangsläufig etwas ändern. Auch habe ich keine Erfahrung mit diesen Veranstaltern und werde auch keine sammeln, aber warum buchen die Leute dort? Sind die tatsächlich soviel billiger? Oder sind die Bestimmungen (AGB´s) so schwer zu verstehen?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • privacyP Offline
                privacyP Offline
                privacy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #507

                @soedergren
                Mir geht es mehr um das Thema. In der Sache ist es ein ernsthaftes
                Kundenanliegen, was problembehaftet in Zukunft ein immer
                größeres Gewicht bekommen wird.

                Die Darstellung solcher Probleme, auch unter emotionalen Gesichtspunkten
                der Betroffenen, ist nun mal wie Menschen generell immer sehr unterschiedlich.

                @chepri
                Seit Jahrzehnten sind es Kunden gewohnt, Pauschalreisen zu buchen.
                Viele haben die Veränderungen, die ein kleines oder großes X da
                ausmachen, noch gar nicht erkannt und vertrauen auf den
                Service ihres Reisevermittlers, egal ob vor Ort oder
                auch online. Das böse Erwachen kommt häufig
                später - zu spät.

                So wie bei Dir habe ich diese Probleme ebenfalls nicht,
                eine Buchung zu derartigen Konditionen - nein danke.

                Gruß privacy

                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                Bertrand Russell (1872-1970)

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                • izulI Offline
                  izulI Offline
                  izul
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #508

                  Die Moral dieser Geschichte, Hände weg von den virtuellen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • soedergrenS Offline
                    soedergrenS Offline
                    soedergren
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #509

                    Privacy, natürlich sind da ganz sicher Emotionen im Spiel, auch bei den Antworten: wie es in den Wald hineinruft usw.

                    Die reinen Stornokosten sind hier in der Sache mE nicht mal wesentlich über dem Durchschnitt (auch bei vielen "normalen" TUI-RVs lautet die Formel "29 bis 7 Tage vor Reiseantritt 70 %"). Das hat insofern mit überhöhten Stornokosten "virtueller" RVs absolut nichts zu tun.

                    Lediglich die Nichtübertragbarkeit auf andere Reisende könnte problematisch sein, dies rechtfertigt aber meiner Meinung nach nicht drei verschiedene Threads unter dem Motto "absolute Warnungen vor dem RV so und so" samt China-Paranoia.

                    Gruß,

                    soedergren

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • privacyP Offline
                      privacyP Offline
                      privacy
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #510

                      @soedergren
                      Bis zum 26. April sind es aber deutlich mehr als 30 Tage vorher.
                      Von daher trifft da genau der Unterschied zwischen 10 bis 20 Prozent
                      wie bei den traditionellen Veranstaltern zu 70 Prozent auch hier voll zu.
                      Also doch beide angeführten Punkte.

                      Der Einstiegs-Prozentsatz und der Zeitpunkt solcher Strafgebühren
                      sind das Problem. Auch ist mir bewußt, daß man dem Veranstalter
                      geringe Kosten (wie auch immer) nachweisen müßte.
                      Der Knackpunkt ist also die Umkehr der Beweislast.

                      Gruß privacy

                      PS: Über Doppelthreads machen sich ja hier Andere Gedanken.
                      Die werden - und haben das ja teilweise schon geregelt.
                      Da können wir uns hier voll dem Thema widmen 😉

                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                      Bertrand Russell (1872-1970)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • soedergrenS Offline
                        soedergrenS Offline
                        soedergren
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #511

                        Stimmt, den 26.04. hatte ich irgendwie überlesen, sorry.

                        Für ein Dynamic Packaging Angebot sind die "bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 70%" dennoch relativ günstig, da gibt's andere, die noch viel mehr zuschlagen.

                        Wie auch immer, ich gebe dir insofern recht, als das das Thema Stornogebühren gerade bei Dynamic Packaging noch viele Probleme bereiten wird. Dennoch: simples Lesen der Bestimmungen würde hier viel Ärger vermeiden (ja, ja, ich weiss, ich hab den 26. April auch nicht gelesen ... das schiebe ich dann aber nicht jemand anders in die Schuhe).

                        Und da kommt dann chepris Argument ins Spiel, dass die Leute um diesen Ärger zu vermeiden ja auch bei anderen RVs buchen könnten, die "normale" Stornokosten haben.

                        Gruß,

                        soedergren

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • chepriC Offline
                          chepriC Offline
                          chepri
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #512

                          Jetzt vielleicht noch eine blöde frage von mir: Bei der RRV ist es doch egal, wieviel Stornogebühr ich zu zahlen habe, sofern ein von der Versicherung gedeckter Stornierungsgrund besteht. Ich denke mal, wenn man schon keine Jahresversicherung hat sollte man zumindest die RRV-Gebühren zu den Fix-Kosten für die Kosten einer Urlaubsreise rechnen, ebenso wie die Ausgaben, die man vor Ort noch hat. Nichts ist doch ärgerlicher, als viel Geld für eine nicht in Anspruch genommene Leistung (teure Urlaubsreise) hinzulegen. Auf Kulanz bei den Veranstaltern zu hoffen halte ich für etwas lebensfern. Das Geschäftsleben ist nun mal hart und "pacta sunt servanto". So wie jeder eine Privathaftpflicht hat, sollte auch eine RRV und eine Auslandskrankenschutzversicherung selbstverständlich sein.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • privacyP Offline
                            privacyP Offline
                            privacy
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #513

                            @soedergren
                            Vollkommen richtig, aber mein Eindruck ist, dass -nachvollziehbar- erst mal die
                            Buchung des Kunden unter "Dach und Fach" gebracht wird. Und der bucht vielfach eben nur, wenn es der zum jeweiligen Zeitpunkt absolute Bestpreis ist.

                            Und kümmert sich zunächst nicht um das "Kleingedruckte". Und wo das Problem
                            nicht bekannt ist, wo nicht ausdrücklich auf solche Konditionen hingewiesen wird,
                            da schiebt man das auch als Kunde in der Vorfreude der Buchung erst mal zur Seite. Oder überliest es wohlwollend. Auch online im Internet natürlich.
                            Zudem bucht man ja in der Regel nicht, um zu stornieren.
                            Und wenn, ist es auch für den Reisevermittler lukrativer,
                            eine Provision von einem möglichst hohen Stornobetrag zu erhalten.

                            Es gibt aber reichlich Gründe, die den Nichtantritt der Reise vereiteln oder wo auch eine RRV keinen Schutz bietet. Da bleibt dann nur, zähneknirschend nahezu den Reisepreis ohne Gegenleistung zu zahlen. Wer das einmal gemacht hat, steht als Kunde Pauschalreisen skeptisch gegenüber, sucht und findet schnell Alternativen. Im Zweifelsfall ist es dann wieder ein (langjähriger) Kunde weniger. Man wird sich also mit diesem Geschäftsmodell kaum Stammkundschaft schaffen. Da steht eher der kurzfristige Mitnahmeeffekt im Vordergrund. Zumal, wie schon weiter oben erwähnt, das Gebührenmodell zumindest nicht transparent ist hinsichtlich tatsächlich anfallender Kosten.

                            Gruß privacy

                            @chepri
                            Übrigens ist es ja schon vorprogammiert, daß die Kosten der RRV in Zukunft
                            explodieren werden, je mehr Extrem-Stornogebühren anfallen.
                            Auch da zahlt der Kunde zukünftig drauf - systembedingt.

                            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                            Bertrand Russell (1872-1970)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • soedergrenS Offline
                              soedergrenS Offline
                              soedergren
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #514

                              Auch wenn wir uns jetzt gemäß Meister Russell gefährlich einem Bereich nähern, wo Vorsicht geboten ist, muss ich dir in weiten Teilen zustimmen 😉

                              Einzig: bei aller Nachvollziehbarkeit hinsichtlich Enttäuschungen und Überraschungen finde ich, dass auch beim Reisenden/ Buchenden ein Stück Verantwortung für seine Vertragsabschlüsse erwartet werden kann und muss, er also nicht aus Unkenntis sämtliche Verantwortung auf andere abwälzen sollte.

                              Gruß,

                              soedergren

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • privacyP Offline
                                privacyP Offline
                                privacy
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #515

                                Auch da Zustimmung. Aber in der Praxis ... 😉

                                Gruß privacy

                                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                Bertrand Russell (1872-1970)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • schmidtbox9S Offline
                                  schmidtbox9S Offline
                                  schmidtbox9
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #516

                                  Reiseschiedsstelle
                                  Hallo liebe Leute,
                                  für alle die sich dafür interessieren.
                                  Für Probleme und Leistungen, die Sie bei einem angeschlossenen Online-Reiseunternemen gebucht haben, gibt es eine Reise-Schiedsstelle.
                                  Das ist noch viel zu wenig bekannt.
                                  Viele namhafte Online-Unternehmen haben sich bereits dieser Schiedsstelle angeschlossen und akzeptieren dessen Urteil.
                                  GTI war leider nicht dabei.
                                  Die Beratung und die Umsetzung der evl Ansprüche ist kostenlos, wenn es um ein angeschlossenes Unternehmen geht.
                                  Die Bedingungen hierzu sind streng festgelegt (Nur für Reisebuchungen im Internet.)

                                  Ich will es kurz machen. Mein Eintrag entspricht den gesetzlichen Bestimmungen und ist weder Beleidigend noch Geschäftsschädigend.
                                  Lt. Rechtsanwalt für Reiserecht

                                  Das die Meinungsfreiheit im Grundgesetz und nicht im BGB steht ist selbst mir bekannt.
                                  Sorry für meinen Schreibfehler.

                                  Der sachliche Inhalt meines Eintrags ist völlig korrekt, auch wenn er etwas emotional geschrieben ist.

                                  GTI hätte nicht den Hauch einer Chance die Namensänderung zu verweigern wenn ich meine Tochter benennen würde, weil die gesetzlichen Bestimmungen hierzu gelten.

                                  In diesem Moment erhalte ich einen Anruf, das GTI sich bereit erklärt hat zu 25,-- Euro, nicht mehr pro Person eine Namensänderung vorzunehmen.
                                  Aber nur heute bis zum Geschäftsschluss.
                                  Wo soll ich so schnell 2 Personen für die Reise finden.
                                  Was soll ich davon halten ?????

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    privacy
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #517

                                    Cool bleiben und antworten, daß die Frist zu kurzfristig und nicht angemessen ist und Du dir die Entscheidung bis zum ...03.2009 vorbehältst. Oder was meint Dein
                                    Anwalt?

                                    Gruß privacy

                                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                    Bertrand Russell (1872-1970)

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                                    • schmidtbox9S Offline
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                                      schmidtbox9
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #518

                                      Ich habe die Reise vor 2 Stunden verkauft. Wegen der kurzen Zeitspanne auch noch mit Verlust der etwas schmerzt.

                                      Aber bei weitem keine 70 Prozent.

                                      Ich bin mit den Käufern zum Reisebüro gefahren.
                                      Wie es im Urteil vom Amtsgericht Leipzig steht, mit 3 Mausklicks war die Sache erledigt.
                                      Das junge Ehepaar hat sogar noch einem schönen Blumenstrauß für meine Frau mitgebracht.
                                      Ich habe mich sehr darüber gefreut, daß GTI jetzt für die gebuchten Leistungen zahlen muß, und keinen Mitnahmeeffekt hat.
                                      Mir soll noch eimal einer was über "Dynamik Packaging" erzählen.
                                      Die hatten die Namen vermutlich noch nicht einmal weitergegeben.
                                      An Gebühren wurden 2 mal 25 EUR fällig.
                                      Aber mit welchen Tricks hier gearbeitet wird. Kaum zu glauben. Das GTI mit der kurzfristigen Freigabe der Namensumschreibung von noch nicht einmal einem ganzen Tag den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen hat wage ich zu bezweifeln.
                                      Der RA z. B. hat mir empfohlen den 2. Namen auf meine Tochter umschreiben zu lassen.
                                      Wenn GTI das verweigert hätte, wäre von rechtlicher Seite ein Reiserücktritt möglich gewesen, so wie im Urteil. Mit voller Rückgabe des Reisepreises, ohne Abzug.
                                      Aber die Gefahr bestand, daß GTI dem zustimmt, und dann ??
                                      Die haben ja auch schlaue RA´s.
                                      Wie gesagt, hier wird mit allen Tricks gearbeitet.
                                      Im übrigen meinte der Mitarbeiter vom Reisebüro das Urteil macht wohl schon die Runde.
                                      Anbieter die ausschließlich mit "DYnamic Packaging" oder mit dem X handeln, könnten wohl in Zukunft einen schweren Stand haben.
                                      Aber eine Reiseschiedstelle kennen ja auch nicht alle, einfach mal googeln.
                                      Damit schließe i c h jetzt endgültig ab.

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                                      • StrohmannS Offline
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                                        Strohmann
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #519

                                        .......endlich.........denn es bleibt jedem selbst überlassen über welchen Reiseveranstalter gebucht wird.......wir werden immer wieder GTI buchen,waren immer sehr zufrieden!!!!!!!!!!

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Günter/HolidayCheckG Offline
                                          Günter/HolidayCheckG Offline
                                          Günter/HolidayCheck
                                          Admin Experte Fuerteventura
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #520

                                          Eben, denn die Buchungen erfolgen ja von Anfang an nicht zum Zweck der Stornierung.
                                          Das Thema D.Packaging wird uns verstärkt verfolgen, denn mittlerweile haben die meisten Veranstalter X Töchter gegründet.

                                          Passend und gelungen dazu fand ich die Ausssage von soedergren zu dieser Geschichte:

                                          "....bei aller Nachvollziehbarkeit hinsichtlich Enttäuschungen und Überraschungen finde ich, dass auch beim Reisenden/ Buchenden ein Stück Verantwortung für seine Vertragsabschlüsse erwartet werden kann und muss, er also nicht aus Unkenntis sämtliche Verantwortung auf andere abwälzen sollte."(Zitat Ende)

                                          Mehr gibts dazu sicher auch nicht mehr zu sagen...

                                          ===========

                                          Ok, machen wir mit anderen Themen weiter....

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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