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Flugzeitenänderung Air Berlin

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  • WaldschratW Offline
    WaldschratW Offline
    Waldschrat
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Na,ich würde sagen:Schön! Den Anreisetag kannst Du ab Mittag noch voll nutzen,und bist beim Rückflug nicht erst nach Mitternacht zu Hause.

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    • HDI2009H Offline
      HDI2009H Offline
      HDI2009
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      O.K da hast Du einerseits Recht. Dafür muss ich aber für den Hinflug bereits um 03.00 Uhr aufstehen.Aber ändern kann man daran ja sowieso nichts.

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      • NinchenN Offline
        NinchenN Offline
        Ninchen
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Ich habe auch eine Frage und zwar fliegen wir (zumindest haben wir es so gebucht) am 31.05.08 mit Air Berlin nach Sharm el Sheik ab Düsseldorf. Aber auf der Internetseite vom Düsseldorf ist dieser Flug gar nicht aufsgewiesen, bzw. fliegt laut dem Plan gar kein Flieger dahin. Hat sonst noch jemand diesen Flug gebucht?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • CaptainJarekC Offline
          CaptainJarekC Offline
          CaptainJarek
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Wenn Du diesen Flug hier meinst ...

          Flugnummer: AB5520
          Abflug DUS: 21:20
          Ankunft SSH: 03:05

          ... dann geht alles in Ordnung. Er findet statt, ist jedoch lediglich ein Charterflug ( die meisten Passagiere in der Maschine werden einen Urlaub mit dem Veranstalter ETI gebucht haben ) und taucht deswegen nicht zwangsläufig in allen Dir zugänglichen Systemen auf.

          Viele Grüße.

          Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • NinchenN Offline
            NinchenN Offline
            Ninchen
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            ja genau den meinte ich. danke schön...da bin ich aber beruhigt 🙂

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • JockyJ Offline
              JockyJ Offline
              Jocky
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Hi,

              ich habe gerade eine Flugzeitenänderung bekommen und bin stocksauer.

              Air Berlin Flug nach Antalya wurde gestrichen und der Reiseveranstalter hat einen Ersatzflug mit einer mir völlig unbekannten ausländischen Airline zu unmöglichen Zeiten (da 2 Fam. mit 4 Kindern unter 3 Jahren) festgelegt. Aussage FTI: Keinen Einfluss auf Air Berlin.

              Wie gesagt sehr schlechte Abflugzeiten und eigentlich auch noch eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer (natürlich nicht viel). Dafür bucht man schon ein halbes Jahr vorher, damit das alles passt.

              Alle Umbuchungen oder Stornierung müssen von uns selbst getragen werden. Absolut nicht akzeptabel. Hilft ein Rechtsanwalt? Wahrscheinlich wenig. Gibt es irgendwo Stellen oder Schwachstellen wo man einhaken könnte? Bitte dringend um Info!

              Gruss Jocky

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • kirschiiK Offline
                kirschiiK Offline
                kirschii
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Flugzeiten und Airline sind immer unverbindlich. Wird bei Buchung im Normalfall auch immer so vom RB mitgeteilt.

                Welche Airline ist es denn? Dann könnte man euch vielleicht was dazu sagen.

                Und. Was willst du mit einem RA bewirken? Dass man für euch eine AirBerlin Maschiene chartert?(ich weiß, etwas überspitzt ausgedrückt 😉 )

                Letzendlich kommt doch der Veranstalter seiner Leistung nach. Ihr werdet zur Destination gebracht und wieder zurück. Es steht nirgends geschrieben, dass es letztendlich auch die Airline ist, die euch "unverbindlich" bei Buchung mitgeteilt wurde.

                LG Kirschii

                August '09 - Barcelona
                ...........................................................
                Rettet Die Wälder, esst mehr Spechte !

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • JockyJ Offline
                  JockyJ Offline
                  Jocky
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Die Airline war Air Berlin und die neue ist German Sky Airlines.

                  Was ich damit bewirken will ist ganz einfach, dass man sich bemüht uns Alternativen anzubieten, was das RB natürlich versucht. Ich hatte mich direkt an den Reisveranstalter gewandt und der verweist nur auf das RB.

                  Dass man uns ein akzeptables Angebot macht, in irgendeiner Weise eine Entschädigung für diesen Mist.

                  Entweder andere Flugzeiten, einen Tag später Abreisen oder wenigstens ein späteres Auschecken. ....und kostenlos natürlich, das wär das mindeste.

                  Wir werden sehen, ob es überhaupt Alternativen gibt.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • privacyP Offline
                    privacyP Offline
                    privacy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    "Lassen Sie kümmern" - ein Vorteil der Pauschalreise
                    für alle, die eine fertige Reiselösung erwarten.
                    Aber wie jede Medaille hat diese auch eine 2. Seite.

                    Die unverbindliche Angabe von Flugzeiten und Fluglinien
                    ist ebenso ein Teil davon wie hohe Stornokosten,
                    gestaffelt nach dem Zeitpunkt der Abreise:

                    Seriöse Anbieter machen auch immer wieder darauf aufmerksam,
                    dass Reiseveranstalter bei abgeschlossenen Pauschalreisen
                    berechtigt sind, Abflugzeit und Fluglinie in deren Ermessen
                    frei festzulegen und auch zu ändern. Es ist gängige Praxis.

                    Und es ist legitim, mit diesem Freibrief natürlich jede Chance
                    zu nutzen, statt mit relativ teuren Airlines noch ein zusätzliches Schnäppchen zu machen und die Erlöse aufzubessern.
                    Sobald günstigere Flugzeug- Plätze auf dem Markt angeboten werden.
                    Just in time eben.

                    Ob airberlin den Flug wirklich gestrichen hat, könnte man auf
                    deren Homepage nachprüfen. Vielleicht ist er ja nur
                    um ein paar Stunden verlegt worden oder findet
                    gar noch statt. Vielleicht nur für andere Kunden.

                    Man muß das jetzt nicht gutfinden,
                    aber keine rechtliche Chance für Dich Jocky. Sorry.

                    Gruß emdebo

                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                    Bertrand Russell (1872-1970)

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                    • JockyJ Offline
                      JockyJ Offline
                      Jocky
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Der Flug findet nicht mehr statt. Das habe ich selbst sowie auch das RB geprüft.

                      Übrigens haben wir den Flug mit AB explizit bei der Reise ausgewählt, oder sagen wir das Paket mit AB.
                      AB ist für mich in Zukunft damit gestrichen. Vor allem geschäftlich hatte ich mich gerade darauf umgestellt.

                      Das Paket muss natürlich in Summe akzeptabel sein, was es nicht mehr ist durch die Flugänderung und außerdem geht Urlaubszeit verloren die ich in dem Paket bezahlt habe.

                      Auf alle Fälle sehr lehrreich, die Geschichte. Der Urlaub macht jetzt schon Spass. Am besten ich bleib zu Hause.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • kirschiiK Offline
                        kirschiiK Offline
                        kirschii
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Deine erwünschte rechtliche Grundlage läuft gegen Null. Wie gesagt, die Angaben bezg. Flugzeiten und Airline sind immer unverbindlich.

                        Was Eure Flugzeitenänderung betrifft:

                        Jocky wrote:
                        .....

                        Wie gesagt sehr schlechte Abflugzeiten und eigentlich auch noch eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer (natürlich nicht viel).
                        .....

                        Die neuen Zeiten scheinen angemessen zu sein.

                        Da in diesem Fall, jegliche bisherige Änderung laut AGB's ermessen scheint, bleibt dir wohl entweder die Flucht nach vorn, sprich Ihr habt einen schönen Urlaub. Oder Ihr storniert, was der allergrößte Quatsch wäre.

                        LG Kirschii

                        August '09 - Barcelona
                        ...........................................................
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                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • WaldschratW Offline
                          WaldschratW Offline
                          Waldschrat
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          @Jocky: Das war doch eine Pauschalreise,oder???
                          Ich weiß wirklich nicht ,warum Du in Zukunft AB für Dich ausschließen willst. Kennst Du denn den Grund,warum AB den Flug gestrichen hat ?
                          Vielleicht war ja auch Dein Veranstalter nicht in der Lage,sein Flugkontingent auszuschöpfen. Sollte dann Airberlin mit `nem halbvollen Flieger starten ? Erforsche doch mal die Ursachen! Und-bei einer Pauschalreise ist Dein Vertragspartner immer der Veranstalter-nicht die Airline. Dementsprechend sollte sich auch Deine Wut kanalisieren.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • ADEgiA Offline
                            ADEgiA Offline
                            ADEgi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            @jocky

                            Auch ich gehe davon aus, daß die Air Berlin recht wenig mit der Änderung zu tun hat. Hier dürfte es sich vermutlich sogar um einen Vollcharter des Veranstalters handeln.

                            Als Pauschalreise kaufst Du übrigens zwar ein Paket mit bestimmten Leistungen, doch diese sind weit anders als Du denkst. Sowohl Flugzeiten und Fluggesellschaft können sich ändern. Ebenso ist mindestens eine Zwischenlandung erlaubt. Der Reisevertrag ist erfüllt, wenn der Flug am Anreisetag vor 24.00 Uhr startet und am Rückreisetag nicht vor 0.01 Uhr abhebt. Folglich hätte es auch schlimmer kommen können. Bitte beachte, daß alle bei Veranstaltern genannten Flugzeiten (und zwar ausnahmslos bei allen Veranstaltern) unverbindliche Flugzeiten sind.

                            Wenn ich richtig informiert bin ist die German Sky eine Tochter der türkischen Sky Airlines. Als vermutlich erstes Flugzeug wird die rote Sky Maschine eingesetzt. Diese wäre dann zwar zwanzig Jahre alt, aber frisch aus dem großen Service. Eventuell bekommt die Airline auch neue Flugzeuge, die zur Auslieferung anstehen.

                            Technisch sollte also zumindest alles in bester Ordnung sein.

                            Im Übrigen hast Du, und da kann ich mich meinen Vorrednern anschließen, keinerlei rechtliche Möglichkeit etwas zu bewirken. Das wäre nur rausgeworfenes Geld. Wenn Du also gar nicht damit einverstanden bist, dann bleibt Dir nur ein kostenpflichtiger Storno.

                            Gruß

                            Berthold

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • JockyJ Offline
                              JockyJ Offline
                              Jocky
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Hallo zusammen,

                              recht herzlichen Dank für die vielen Beiträge. Und ich hab auch jetzt einen guten Eindruck wie sich die Sache verhält. Eine Verschiebung von 15 std, sowie einen Wechsel von einer renomierten deutschen zu einer ausländichen Unbekannten ist für mich nicht verhältnismäßig und müßte rechtlich anders geregelt werden. (alles subjektiv).

                              Eine Auslastung des Fluges interessiert mich als Kunde hier natürlich nicht. Das muss über eine Mischkalkulation abgedeckt werden.
                              Ich werde versuchen die Situation zu verbessern. Mal sehen.

                              Gruss J.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • privacyP Offline
                                privacyP Offline
                                privacy
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                @Jocky
                                Das Reiserecht gibt Pauschalreisenden häufig Anlaß zur Kritik.

                                Da der Gerichtsstand im Allgemeinen immer der Sitz des
                                Reiseveranstalters ist, hat sich die Rechtssprechung auf
                                wenige Orte konzentriert. Das ist häufig ein Übel.

                                Denke, daß Richter, die täglich mit einem Wust praktisch
                                gleich gelagerter Fälle konfrontiert werden, irgendwann
                                ein bestimmtes Schema entwickeln und auf Detail-
                                fragen erst gar nicht mehr eingehen (wollen).

                                Ob es immer objektiv ist und auch anders
                                geregelt werden könnte?
                                Glaube ich kaum, weil es eben schon immer so war. 😉

                                Gruß emdebo

                                PS: Ändern kannst Du eher etwas, wenn Du Deine
                                Flüge separat buchst. Auch hier wäre der Flug
                                vermutlich gestrichen worden, aber Du
                                könntest mit der Airline eine geeignete
                                Alternative abstimmen und hättest nicht
                                einflußlos die Änderung des Reiseveranstalters
                                schlucken müssen.

                                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                Bertrand Russell (1872-1970)

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • hema2812H Offline
                                  hema2812H Offline
                                  hema2812
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Also, unter Reiserecht, Flug um 2 Tage verschoben,
                                  habe ich gerade meinen Beitrag geschrieben.
                                  Kurz noch einmal:
                                  Es handelt sich um einen Transatlantikflug Düsseldorf - Vancouver, auf dem Air Berlin zwei Klassen anbietet: Touristen- und Relaxklasse.
                                  Die meisten haben wohl keine Pauschalreise gebucht. Wir jedenfalls haben nur den Flug gebucht mit fester Zeit und auch schon bezahlt.
                                  Durch Zufall erfuhren wir, dass unser Flug auf zwei Tage später umgebucht sei, ohne uns davon in Kenntnis zu setzen. Auch jetzt liegt weder beim Reisebüro noch bei uns etwas Schriftliches vor.
                                  Klar, stornieren ist möglich. Und was ist, wenn Air Berlin auch den Rückflug zwei oder drei Tage vor- oder rückverlegt? Wir sind ja nicht in einem Ferienhotel und können durch die Reiseleitung informiert werden.
                                  Kann man wie bei Nurflug Angeboten Schadensanspruch geltend machen?
                                  Wer kennt sich aus?

                                  Vielen Dank für eine schnelle Antwort

                                  Herbert

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Erika1E Offline
                                    Erika1E Offline
                                    Erika1
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Zufall...

                                    Wie habt Ihr von der Umbuchung erfahren?

                                    So lange Ihre keine Information von Eurer Fluggesellschaft erhalten habt, gilt der gebuchte Flug als verbindlich.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • hema2812H Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      @Erika1

                                      Zufall. Ich habe bei Air berlin wegen miles and more nachgefragt.
                                      Dabei erfuhr ich von der Umbuchung. Beim Reisebüro liegt heute morgen Umbuchung, ohne Begründung. Ich habe noch keine Nachricht erhalten, werde definitiv von meiner Seite nichts tun. Für mich ist der gebuchte Flug verbindlich. Bei Annulierung des Fluges ist dann die Fluggesellschaft in Haftung .
                                      Ich bleibe dran.

                                      Überflüssiges Zitat entfernt!

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        Hallo, ich hab da mal ne Frage bezüglich Flugzeitenänderung. Wir wollen am 4.06.2008 von Düsseldorf nach Vancouver fliegen. Dort machen wir eine Rundreise die wir bereits vorgeplant(gebucht haben). Heute erhielt ich Post von Air Berlin, dass unser Rückflug nun schon zwei Tage früher geht. Jetzt ist aber alles schon gebucht und geplant.
                                        Kann man AirBerlin denn in Regress nehmen? Sie haben mir nur eine Umbuchung auf den 23. angeboten oder das ich am 18. mit zurück muss.

                                        Müssen die für die Stornierungskosten aufkommen??

                                        Bin echt verzweifelt.

                                        Danke im Voraus für die Antworten.

                                        Grüße

                                        immer wieder - dieses Reisefieber...

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #40

                                          Oh sorry, oben stehen schon die Antworten, hab ich erst jetzt gelesen.

                                          😆

                                          immer wieder - dieses Reisefieber...

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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