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  • caliblueC Offline
    caliblueC Offline
    caliblue
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    wir sind schon seit Mitte Nov. mit unserem RV zugang, um eine Erstattung wg. Baulärms: 14 Tage, 12 Stunden/Tag, im Hotel am"Ruhepool" und am Strand - zu erhalten.
    Höhepunkt bei dieser Reklamation ist, dass wir unser ursprünglich gebuchtes (und erheblich besseres) Hotel wg. einer Mitteilung des RV umgebucht hatten und jetzt vom Regen in die Traufe gekommen sind.
    😞
    Man hat uns jetzt ca. 12% des Gesamtreisepreises als Entschädigung angeboten.
    Sollten wir das akzeptieren, oder versuchen das vor Gericht zu klären ? ❓
    Hatten so etwas noch nie und sind daher ziemlich unsicher.
    Danke für Hilfe und Gruss
    Caliblue

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    • ADEgiA Offline
      ADEgiA Offline
      ADEgi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      die Frage ist nicht leicht zu beantworten, da man ja nicht dabei war. Die als Richtlinie anzusehende Tabelle nennt Summen zwischen 5 und 25 % Erstattung. Wie allerdings ein Gericht im Einzelfall entscheiden würde muß man abwarten.

      Entscheidend ist letzten Endes wie störend dies gerade für Euch war und ob Ihr erst aus dem gleichen Grund Euer Hotel nach einer Information des RV geändert habt.

      Sicher hängt auch das Ziel mit der Erstattung zusammen. War es Dubai, so wäre es sicher wesentlich angemessener, als wenn es die Malediven gewesen wären.

      Kleine Frage am Rande: Habt Ihr eigentlich Euer ursprünglich gebuchtes Hotel angesehen und verglichen? Das kann auch eine Rolle spielen.

      Gruß

      Berthold

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      • caliblueC Offline
        caliblueC Offline
        caliblue
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Berthold,
        wir haben genau wegen der Info, dass in unserem eigentlich gebuchten Hotel mit Baulärm zu rechnen ist, umgebucht und hatten dann richtig die berühmte A....karte, denn das neue Hotel war zusätzlich zu dem Baugetöse auch noch erheblich schlechter.
        War übrigens die DomRep. und aufgrund der Entfernung haben wir uns das "alte" Hotel nicht angeschaut, haben aber am Flughafen von Mitreisenden gehört, dass dort der Baulärm mehr oder weniger kaum zu merken war, also richtig was zum "Freuen" .......
        Gruss
        Caliblue

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        • zockerrudiZ Offline
          zockerrudiZ Offline
          zockerrudi
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ganz klare Antwort:
          nein, nein und nochmal nein !
          Es gibt Sachen, die muss man durchziehen. Hoffentlich seit ihr rechtsschutzversichert und findet einen guten Anwalt.
          Ihr wolltet den Regen vermeiden und kamt trotzdem in die Traufe. Aber ohne Zweifel, es gibt ein Risiko ! Wer kämpft, kann verlieren, aber wer nicht kämpft, hat schon verloren.
          Ich unterstelle, dass ihr deswegen umgebucht habt, weil das Risiko "Baulärm" in allen Variationen ausgeschlossen sein sollte.
          Ich wünsche euch viel Glück.
          Gruss Rüdiger

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ADEgiA Offline
            ADEgiA Offline
            ADEgi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Caliblue,

            hier wäre es schon überlegenswert, ob Ihr klagen wollt. Googelt doch mal verschiedene Urteile durch und seht, wie in anderen Fällen entschieden wurde. Hattet Ihr eigentlich vor Ort reklamiert und auf Abhilfe bestanden? Gibt es eine Bestätigung der Reiseleitung über diesen Umstand. Unabhängig vom Angebot des Veranstalters wäre das hier sehr wichtig. Nur dann habt Ihr vor Gericht wirklich Chancen.

            Wichtig wäre es auch die Mängel möglichst genau dokumentieren zu können. Existiert eventuell ein Video? Das wäre hier sicher das Beste.

            Denkt bitte alles in Ruhe durch. Überlegt auch wieviel mehr Ihr bekommen könntet, wenn Ihr klagt. Eventuell reicht ja auch ein zweites Schreiben um eine höhere Erstattung zu erzielen.

            Gruß

            Berthold

            p.s. Bevor Ihr so ohne weiteres Rüdigers Rat befolgt seid bitte so nett und schaut Euch seine anderen Beiträge zu ähnlichen Themen an.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • zockerrudiZ Offline
              zockerrudiZ Offline
              zockerrudi
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              oh oh oh schon wieder Berthold !
              Aber er hat Recht: schaut euch meine Beiträge an, wenn ihr wissen wollt, wie ich in Bezug auf AGB`n, Reiserecht etc. denke ! Meine Position - allerdings im
              Gegensatz zu vielen anderen hier im forum- ist ganz klar.
              In eurer Sache:
              wenn ihr einen Grundsatz verfechten wollt, streitet wie von mir empfohlen ! Wenn nicht, wenn ihr also einen höheren Prozentsatz Erstattung haben wollt, also das erste Angebot des RV ist sicher nicht sein letztes Angebot !
              Der RV macht folgendes: er sagt dem Vertragshotel, ich habe dir in deiner Baulärmphase 500 Buchungen verschafft, 5 haben reklamiert, 495 nicht, ich musste den Betrag von € xxx erstatten, dass musst du mir bezahlen. Kapiert ? Es ist auch richtig, dass es Präzedenzfälle in euerer Sache gibt, aber wenn ich es richtig gelesen habe, habt ihr genau wegen dem jetzt streitigem Problem ein anderes Hotel storniert.
              Das sind gute Chancen, in welcher Richtung wie auch immer.
              Wundert euch nicht über Beiträge in diesem Forum, die Interessenlage der user ist manchmal ..................
              Wie ihr euch auch entscheidet, ich wünsche euch Glück, denn aus eurer Asugangslage habt ihr es verdient.
              Gruss Rüdiger

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • zockerrudiZ Offline
                zockerrudiZ Offline
                zockerrudi
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo:
                habe gerade euren thread noch mal durchgelesen:
                sehe ich das richtig, dass ihr -also kein Rechtsanwalt- mit dem RV seit November streitet ?
                Sorry, das hilft nichts ! Die Rechtsabteilungen der RV labern euch zu Tode, mit dem Ziel, euch mürbe zu machen. Die schreiben euch eine unendliche Zahl von Briefen mit den tollsten Behauptungen, wonach ihr total im Unrecht seit und ihr
                Angebot für den doch eigentlich lächerlichen Ansatz schon absolut super sei.
                Noch einmal sorry: die nehmen euch nicht Ernst ! So ist es leider !
                Jetzt kommt aber das 2. Problem: auch ein Rechtsanwalt will so eine Sache geräuschlos und schnell abwickeln, er will die Probelamtik nicht angreifen, aber wer will zumindest ein Lösung zu Gunsten seines Klienten.
                Gruss Rüdiger

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • curiosusC Offline
                  curiosusC Offline
                  curiosus
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  ...lt. Frakfurter Tabelle stehen euch zwischen 5 und 25% Reisepreisminderung zu. In Anbetracht dessen, daß ihr eben wg. zu erwartender Lärmbelästigung aus dem ursprünglich gewählten Hotel umgebucht habt, sehe ich die euch angebotenen 12% schlicht als "Frechheit" an und würde es eben so dem RV mitteilen.
                  Beruft euch auf die Leitlinie der Frankfurter Tabelle und fordert vom RV 25% Rückerstattung. Dieses mit Fristsetzung (binnen 14 Tagen) und entsprechend angekündigten Konsequenzen (Klage). Sollte der RV euch nicht ein verbessertes Angebot unterbreiten oder sich gar nicht rühren, so würde ich einen RA einschalten um euren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Sucht aber bitte einen RA der eben wirklich eure Interessen vertritt und sich auch im Bereich des Reiserechts auskennt. Geht ruhig und bedacht vor und vergleicht die jetzige Situation mit der einer Gerichtsverhandlung und einem meist daraus resultierenden Vergleichs.
                  Nur des Streiten wegen lohnt sich der Aufwand sicher nicht.
                  Viel erfolg bei der Entscheidungsfindung und starke Nerven... 😉

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                  • ADEgiA Offline
                    ADEgiA Offline
                    ADEgi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo Curi,

                    im Prinzip hast Du Recht, wobei sich aber zwei Fragen stellen.

                    1. Was muß passieren, damit man Anspruch auf die 25% hat? Respektive eine Chance hat diese zu bekommen. Dies ist ja immerhin der Veranschlagte Maximalwert. Reicht das erlebte dafür aus, oder nicht. Hier hängt es sicher auch von der Beweislage ab.

                    2. Die Umbuchung in eine andere Anlage wurde ja angeboten als Information des Veranstalters. Daß dies dann in die Hose geht ist um so ärgerlicher, da man dort genau das erlebt hatte, was man eigentlich vermeiden wollte. Doch kann es sein, daß die Änderung vor Antritt der Reise eventuell überhaupt keine Rolle spielt und die Reise als einzeln, so gebuchte Reise, in das zweite Hotel gewertet wird. Ich denke dies dürfte so sein.

                    Hier kann ich allerdings nur nach Peter schreien. Dazu bräuchte es wirklich einen Fachmann um dies zu beurteilen.

                    An sich finde ich das Angebot des Veranstalters auch als zu niedrig, wiederum bin ich auch nicht dabei gewesen. Lärm wird ja durchaus unterschiedlich empfunden. Da wo ich wohne gibt es auch Leute, die sich über Fluglärm beklagen. Nach meiner Meinung gehören die alle zum Psychiater.

                    Gruß

                    Berthold

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                    • bcronenbergB Offline
                      bcronenbergB Offline
                      bcronenberg
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hi,

                      wir hatten auch Baulärm in unserem Urlaub. Allerdings Tag und Nacht und haben auch das angebotene Geld nicht akzeptiert. Nächste Woche kommt es zum Vergleichstermin vor Gericht. Bin echt gespannt. Wir hatten Zeugen, Berichte, Fotos und sogar Video. Also mal sehen.

                      Kennt einer einen Link, wo man solche Gerichtsurteile lesen kann????

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • ADEgiA Offline
                        ADEgiA Offline
                        ADEgi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo,

                        Du kannst bei unserem Reiserechtsexperten Peter / Mosaik auf seiner Homepage schauen. Ich meine er hat hier einiges veröffentlicht.

                        Gruß

                        Berthold

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