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Reiserücktrittskostenversicherung und kranke Kinder

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
19 Beiträge 8 Kommentatoren 55.0k Aufrufe
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  • MühlengeistM Offline
    MühlengeistM Offline
    Mühlengeist
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    ich habe auch mal eine Frage?
    Wann tritt - außer ich komme schon mit dem Kopf unterm Arm an - eine Reiserücktrittskostenversicherung ein?

    Habe heute gerade vor dem Problem gestanden (zum Glück wollen wir morgen nicht verreisen), das mein Sohn so richtig krank ist mit hohem Fieber, Schüttelfrost und allem was dazu gehört. Der liegt schon seit fast 2 Tagen nur noch im Bett - und das ist bei ihm schon ein Wunder.

    Was wäre aber, wenn wir jetzt Urlaub gebucht hätten (morgen gehen bei uns die Schulferien los), Autofahren ist fast nicht möglich, an fliegen wäre nicht zu denken. Wäre das von der Versicherung abgedeckt (natürlich mit Nachweis - sonst kann ja jeder kommen 😉 ), oder würde ich auf den Kosten sitzen bleiben ❓ ❓

    Birgit

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    • Sina1S Offline
      Sina1S Offline
      Sina1
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Das würde in aller Regel abgedeckt werden - es kann schließlich niemand verlangen, daß Du deinen Sohn krank und allein zu hause läßt, um in den Urlaub zu fahren...

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • ADEgiA Offline
        ADEgiA Offline
        ADEgi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Birgit,

        in so einem Fall würde die Versicherung eintreten. Du müsstest eine Schadensmeldung an die Versicherung geben (macht evt auch dein Reisebüro) und die Reise unverzüglich stornieren. Dies würde auch dann gelten, wenn Dein Sohn, als naher Angehöriger gar nicht auf die Reise mit soll und Du aus Pflegegründen zuhause bleibst. Hier ist allerdings die Notwendigkeit wichtig und die Pflege darf natürlich auch nicht problemlos von einem anderen Angehörigen ausgeführt werden können.

        Da Dein Sohn ja nicht stationär behandelt wird, würde Dir, je nach Versicherung, ein Selbstbehalt von 20 % des Erstattungsfähigen Schadens (die Stornokosten) oder eine Mindestpauschale zu zahlen bleiben. Wichtig ist aber immer, daß der Arzt ein Schadensformular ausfüllen muß und dieser auch von der Schweigepflicht entbunden wird.

        Gruß

        Berthold

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • wamicW Offline
          wamicW Offline
          wamic
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ja. Wäre absolut ein Fall für die RRV. Was man genau zurück erhält kommt aber darauf an, welche Versicherung man abgeschlossen hat. Ist bei fast jedem Absicherer anders geregelt. Bei manchen bekommt man 100 % der Stornokosten ersetzt, der andere behält einen Selbstbehalt von 20 % von den Stornokosten.

          LG

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • holzwurmH Offline
            holzwurmH Offline
            holzwurm
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hier mal ein Auszug aus den AGBs der Elvia:

            1. Risikopersonen sind neben der versicherten Person
              a) die Angehörigen der versicherten Person. Dies sind der
              Ehegatte oder Lebenspartner, deren Kinder, Adoptiv und
              Stiefkinder, Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern, Geschwister,
              Großeltern, Enkel, Onkel und Tante, Nichte und Neffe,
              Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der
              versicherten Person;
              b) diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder
              pflegebedürftige Angehörige betreuen;
              c) diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine
              Reise gebucht und versichert haben, und deren Angehörige.
              Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht,
              gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner
              der versicherten Person und deren Betreuungsperson als
              Risikopersonen

            LG
            holzwurm

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • MühlengeistM Offline
              MühlengeistM Offline
              Mühlengeist
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Danke an euch. Mir war bloß nicht klar, ob das auch bei einem " nur "starken grippalem Infekt gilt.

              Birgit

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Erika1E Offline
                Erika1E Offline
                Erika1
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Als Ergänzung:

                Die RRV tritt ein bei schwerer / lebensbedrohlicher Erkrankung (und anderen Ereignissen wie Unfall, Tod...) ;

                ein grippaler Infekt gehört definitiv nicht dazu.

                Ich finde es etwas leichtfertig, auf eine solche Frage einfach zu antworten "Klar, das ist ein Versicherungsfall und der Versicherer zahlt."

                edit:
                Ergänzung zum versicherten Personenkreis...

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • curiosusC Offline
                  curiosusC Offline
                  curiosus
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  ...eine Grippe/starker grippaler Infekt sollten gleichwohl abgesichert sein, da wohl in den meisten Vertragsgrundlagen folgende Passagen enthalten sind:

                  Versicherungsbedingungen wrote:
                  Welche Ereignisse sind versichert?
                  ■ Tod, schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft oder unerwartete Impfunverträglichkeit bei einer versicherten Person oder einer Risikoperson.

                  ...

                  ■ Voraussetzung ist dabei immer, dass die Reiseunfähigkeit bei der versicherten Person nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist und dass ihr der Antritt der Reise oder die planmäßige Rückreise objektiv nicht zugemutet werden kann.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Erika1E Offline
                    Erika1E Offline
                    Erika1
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Es ist nicht einfach, und meist sitzen die Versicherer am längeren Hebel, ab und an mit Unterstützung des Gerichtes.

                    “Grippaler Infekt - kein Grund für Reiserücktritt

                    Experten warnen Urlauber: Nicht jede Krankheit wird als Grund akzeptiert, um die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch zu nehmen.

                    So ist beispielsweise die Diagnose “grippaler Infekt in einem ärztlichen Attest grundsätzlich nicht ausreichend, um eine gebuchte Reise nicht anzutreten. Fachleute der ARAG verweisen auf einen Fall, in dem eine Urlauberin ihre gebuchte Kuba-Reise aufgrund eines grippalen Infektes nicht antrat. Die Reiserücktrittsversicherung verweigerte trotz ärztlichem Attest jedoch die Zahlung. Auch die Richter urteilten, dass die Diagnose “grippaler Infekt nichts über die schwere der Krankheit aussage und weitere Anhaltspunkte für ein besonderes Beschwerdebild nicht vorgetragen seien. Die Erkrankung wäre mit einem einmaligen Arztbesuch behandelbar gewesen. Damit ein grippaler Infekt als schwere Erkrankung im Sinne der Versicherungsbedingungen betrachtet werden kann, müssten besonders ausgeprägte Beschwerden vorliegen (AG Hamburg, AZ: 12 C 145/01)."

                    Grippaler Infekt = Schnupfen/Erkältung. Eine harmlose Missbefindlichkeit im Gegensatz zur Grippe - sollte man nicht verwechseln.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • holzwurmH Offline
                      holzwurmH Offline
                      holzwurm
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @ erika

                      Ich denke es kommt darauf an ob der Versicherte selbst (Erwachsener) oder ein Kind den grippalen Infekt hat.

                      Und bezugnehmend ging es dabei um hohes Fieber, welches für einen Rücktritt ausreichend sein kann, zumal es sich dabei um ein kind handelt.

                      LG
                      holzwurm

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Erika1E Offline
                        Erika1E Offline
                        Erika1
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @holzwurm,

                        ob es sich um ein Kind handelt, danach wird - leider nicht - gefragt.

                        Relevant ist der versicherte Personenkreis (Riskopersonen), den Du aufgeführt hast und der bei allen Versichereren identisch ist. Zum anderen sind die versicherten Risiken in den jeweiligen Bedingungen aufgeführt - ein Schnupfen (auch mit Fieber) ist z u n ä c h s t keine lebensbedrohliche/schwere Erkrankung.

                        Die erste Anlaufstelle für Betroffene wäre der Arzt, der ein Attest schreibt, danach sollte unverzüglich Rücksprache mit dem Versicherer genommen werden.

                        Man sollte sich bei Abschluss eines Versicherungsvertrages bewusst sein, dass sich nicht jedes Risiko versichern lässt. In diesem Fall: wenn Eltern ihre Reise nicht antreten wollen, müssen sie das selbstverständlich nicht, müssen aber damit rechnen, dass die RRV nicht eintritt.

                        Ich formuliere mal so:

                        Stets und ständig wird in diesem Forum hinsichtlich Reiseveranstaltern etc. auf die Bedingungen hingewiesen. Das gilt auch für Versicherungsunternehmen. Das schließt aber nicht aus, dass es Einzelfallentscheidungen gibt - auf die man sich aber nicht verlassen kann.

                        Bei einer Erkältung mit Fieber wenige Tage vor Reiseantritt sehe ich keine Chance.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • ADEgiA Offline
                          ADEgiA Offline
                          ADEgi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo Erika,

                          im Grundsatz hast du ja recht. Im geschilderten Fall darf aber auf jeden Fall von einer Reiseunfähigkeit gesprochen werden. Nur ein Attest mit "Grippalem Infekt" reicht natürlich nciht aus. Das zu bewerten ist aber die Entscheidung des Arztes und nach dem von der Threaderöffnerin geschilderten Krankheitssymptome ist hier eine Reise sicher ausgeschlossen.

                          Mal ganz davon abgesehen, daß ich als Vater oder Mutter erst einmal auf das Geld pfeiffen würde. Es also nicht wirklich eine Rolle spielt.

                          Gruß

                          Berthold

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • holzwurmH Offline
                            holzwurmH Offline
                            holzwurm
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @ erika

                            es ist mir schon klar, daß man zuerst zum Arzt gehen und sich die entsprechende Bescheinigung beschaffen um überhaupt bei Versicherung es anmelden zu können.

                            Du wairst aber nicht gleuben, daß Versicherer die Zahlung verweigert, wenn ein Kind mit beispielsweise 40 GRad Fieber im Bett liegt. Das Fieber könnte ja weiterhin so hoch bleiben bzw. natürlich auch in kürzester Zeit sinken.

                            Jedoch ist meiner Ansicht nach eine Person - egal ob Erwachsener oder Kind mit Fieber - nicht reisefähig, wenn das hohe Fieber beispielsweise einen Tag vor der Abreise kommt. Und dies war ja eigentlich die Ausgangsfrage.

                            LG
                            holzwurm

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • MühlengeistM Offline
                              MühlengeistM Offline
                              Mühlengeist
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo noch mal an alle,

                              mir ging es darum, welche Chance habe ich als Familie wenn mein Kind wirklich richtig flach liegt, wie man so schön sagt, und ich kurz vorm Abflug stehe. Ich glaube kaum, das jemand sein Kind krank "macht", bloß weil er nicht fliegen will oder so...

                              Und ich kann mir vorstellen, das viele schon beim Buchen der Reise vor der Frage gestanden haben, was tun falls doch das Kind krank wird.
                              Schließlich bucht man, gerade wenn man auf die Ferien angewiesen ist, schon längere Zeit vorher, und Familienpreise sind kein pappenstiel.
                              Also buche ich die Reiserücktrittskostenversicherung mit dazu, und hoffe das die im Notfall eintritt.

                              und da unser am letzten Schultag krank wurde (er hatte aber keine Zeugnisangst 😄 ) kam mir die Frage was wäre wenn..

                              Birgit

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Erika1E Offline
                                Erika1E Offline
                                Erika1
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Birgit-Mühlengeist,

                                das ist schon klar, niemand wünscht sich oder anderen eine ernsthafte Erkrankung und Du würdest das sicherlich auch nicht vorgeben Wenn ein Kind schwer krank ist, zahlt die Versicherung natürlich. Maßgebend ist die Schwere der Erkrankung, allgemein in den Bedingungen umschrieben mit "schwere Unfallverletzung / unerwartete schwere Erkrankung".

                                Ich möchte hier nur darstellen, dass ein Schnupfen mit Fieber nicht als schwere, lebensbedrohliche Erkrankung angesehen wird.

                                +++

                                @ADEgi & holzwurm

                                Hier ein Auszug aus den Bedingungen eines großen Versicherers, denen man entnehmen kann, was ggf. auf jemanden zukommen kann, der Ansprüche an die Versicherung stellt, nämlich Fachärztliches Attest, Fachärztliches Gutachten oder gar Vertrauensarzt des Versicherers.

                                Man wird regelrecht bis aufs Hemd ausgezogen und hat eine Menge Laufereien.

                                Zitat:

                                Die versicherte Person ist zum Nachweis des versicherten Ereignisses auf
                                Verlangen der Y-Versicherung außerdem verpflichtet,

                                a) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie ggf. ein fachärztliches Attest einzureichen;

                                b) der Y-Versicherung das Recht einzuräumen, die Frage der Reiseunfähigkeit infolge eines schweren Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung durch ein fachärztliches Gutachten überprüfen zu lassen;

                                c) sich durch einen von der Y-Versicherung beauftragten Vertrauensarzt
                                untersuchen zu lassen.

                                Zitatende

                                Das verlangte Attest vom Fach- oder Hausarzt ist eher leicht zu bekommen. Die Hürden b und c sind schwerer zu nehmen und man darf davon ausgehen, dass b und c nicht der Meinung des Hausarztes sind - bei einem Schnupfen mit Fieber.

                                Wahrscheinlich würde sich niemand mit einem Kind, das einen grippalen Infekt + Fieber hat, auf Reisen begeben, sagt uns der gesunde Menschenverstand - aber das bedeutet nicht automatisch, dass es sich um einen Versicherungsfall handelt.

                                Die Reiserücktrittskostenversicherung ist eine gute Sache, sie tritt auch noch bei einer Reihe weiterer Ereignisse ein (Bedingungen lesen), aber eben nicht bei einer alltäglichen Erkrankung.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • holzwurmH Offline
                                  holzwurmH Offline
                                  holzwurm
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @ erika

                                  letztendlich entscheidet der Sachbearbeiter des Falles.

                                  Bei der Gesellschaft A stellt man sich quer, die Gesellschaft B akzeptiert dies ohne Diskussion.

                                  Du kannst Dir doch sicherlich vorstellen bei welcher Gesllschaft sich der Urlauber zukünftig versichert.

                                  Du willst doch nicht behaupten, daß ein Versicherer am Tag vor der Abreise - wie jetzt als Beispiel angenommen wurde - ein amtsärztliches Gutachten verlangt, wenn das Kind beispielsweise mit 40 Grad Fieber im Bett liegt.

                                  Denk mal darüber nach.

                                  LG
                                  holzwurm

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Erika1E Offline
                                    Erika1E Offline
                                    Erika1
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Wäre schön, wenn man vor Abschluss des Vertrages wüsste, wer Gesellschaft A und wer Gesellschaft B ist...

                                    holzwurm,

                                    ich behaupte gar nichts, ich gebe zu bedenken.

                                    Am Tag vor der Abreise, oder in der Nacht zuvor kann man nicht mehr viel unternehmen, oder - was auch vorkommt - die Reisenden haben einen Autounfall auf der Fahrt zum Flughafen. Da passiert erst einmal nicht viel: der Flieger fliegt ohne die betroffenen Urlauber. Keine Zeit zum Stornieren, keine Zeit für das ganze Prozedere bei einem Reiserücktritt.

                                    Am Tag oder in der Nacht vor der Abreise bekommt man kaum ein Attest des Hausarztes, auch ein Notarzt stellt ein solches Dokument i.d.R. nicht vor Ort aus. Etwas anderes anzunehmen, wäre lebensfremd.

                                    Aber die Fragebögen des Versicherers kommen so sicher wie das Amen in der Kirche, ebenso wie seine Nachfragen.

                                    Ist es denn so schwer zu verstehen, dass Versicherer ebenso bedingungsgemäß handeln wie Reiseveranstalter?

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                                    • Erika1E Offline
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                                      Erika1
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Wäre schön, wenn man vor Abschluss des Vertrages wüsste, wer Gesellschaft A und wer Gesellschaft B ist...

                                      holzwurm,

                                      ich behaupte gar nichts, ich gebe zu bedenken.

                                      Am Tag vor der Abreise, oder in der Nacht zuvor kann man nicht mehr viel unternehmen, oder - was auch vorkommt - die Reisenden haben einen Autounfall auf der Fahrt zum Flughafen. Da passiert erst einmal nicht viel: der Flieger fliegt ohne die betroffenen Urlauber. Keine Zeit zum Stornieren, keine Zeit für das ganze Prozedere bei einem Reiserücktritt.

                                      Am Tag oder in der Nacht vor der Abreise bekommt man kaum ein Attest des Hausarztes, auch ein Notarzt stellt ein solches Dokument i.d.R. nicht vor Ort aus. Etwas anderes anzunehmen, wäre lebensfremd.

                                      Aber die Fragebögen des Versicherers kommen so sicher wie das Amen in der Kirche, ebenso wie seine Nachfragen.

                                      Ist es denn so schwer zu verstehen, dass Versicherer ebenso bedingungsgemäß handeln wie Reiseveranstalter?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • serramannaS Offline
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                                        serramanna
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hallo,
                                        letztes Jahr habe ich einen Reiserücktritt bei der Europäischen Versicherung wegen Krankheit abgewickelt.

                                        1. Wenns soweit ist, unverzüglich einfach die Versicherung anrufen.

                                        2. Die Versicherung geht davon aus, dass, wenn man nicht fahren kann, eine Schwere der Erkrankung vorliegt, wegen der man zwangsläufig ärztlich behandelt wird.

                                        3. Man braucht deshalb N I C H T unmittelbar zum Arzt zu laufen, um irgendein "Attest" zu holen, wenn man das Gefühl hat man selber oder Mitreisende können nicht fahren. Eine wie immer aussehende manuelle "Bescheinigung" eines Arztes ist für die Versicherung irrelevant.
                                          Im Falle eines Unfalles ebenfalls die Versicherung anrufen.

                                        4. Es folgt der von der Versicherung zugeschickte Fragebogen. Dieser IST das ATTEST.

                                        5. Im Fragebogen muss der Arzt gute Gründe für die bescheinigte Nicht- Reisfähigkeit angeben. Das Kreuzchen bei "Nicht-Reisefähigkeit" am geplanten Abreisetag ist der ausschlaggebende Faktor, der zur Rückerstattung unter Abzug des Selbstbehaltes führt.

                                        Hier noch ein Kommentar zum Thema Willkür der Versicherungen bez. Erstattung:

                                        Die Versicherungen werden einen ****** tun und die ärztliche Beurteilung in Zweifel ziehen und alleine daraufhin die Erstattung ablehnen. Mit diesem Versuch scheitern sie reproduzierbar- denn keine Versicherung wird sich auf eine Diskussion der ärztlichen Integrität des bescheinigenden Arztes einlassen. Dazu habe sie nicht die Kompetenz. Im Zweifel werden sie einen weiteren Vertrauensarzt hinzuziehen.

                                        Der oben beschriebene Fall "grippaler Infekt" stellt sich sicher im Detail anders dar- vielleicht handelte es sich um manuelles Attest außerhalb des offiziellen Fragebogens o.ä.

                                        Jedenfalls hat die Europäische Versicherung bei mir problemlos den Fall abgewickelt- wegen verstauchter und dick geschwollener Hand, die vom Chirurgen in einer Schiene fixiert wurde. Ich konnte keine Koffer tragen und mußte unter Beobachtung bleiben.

                                        Gruß Serramanna

                                        To be is to do (Sokrates)
                                        To do is to be (Sartre)
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