schadenersatzansprüche
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Hallo,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich wollte am Montag von Sofia nach frankfurt fliegen. Planmäßiger Abflug 14:55Uhr, aufgrund technischer Probleme wurde dieser Flug gestrichen. Ersatzweise wurde eine Maschine nach München angeboten, welche dann auch um 16:50Uhr losflog.
von München aus ging es um 19:35Uhr wieder mit Verspätung weiter nach frankfurt. Um 21 Uhr dort angekommen musste ich feststellen, dass kein Zug mehr nach Trier, also nach Hause fährt. aufgrund dessen war ich gezwungen einen Bekannten aus Trier nach Frankfurt kommen zu lassen.
Was denkt Ihr-ersetzt Lufthanse die dadurch entstandenen Unkosten, für Zeit und Weg.Lg
Ines
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Wie willst Du die Kosten Deines Bekannten nachweisen?
Hättest Du ein Taxi genommen, dann hättest Du eine Quittung über die Kosten bekommen und diese dann bei LH mit der Bitte um Kostenerstattung einreichen können.
So sehe ich persönlich eigentlich schwarz bzw. wenn dann nur auf Kulanz.
LG
holzwurm -
...wirf doch mal einen Blick in die EU-Fluggastrechte. Wenn Dein ursprünglicher Flug gestrichen wurde, sollte die Airline entsprechend Schadensersatz leisten müssen...

Annullierung
Wird Ihr Flug annulliert, muss Ihnen die befördernde Fluggesellschaft anbieten:* die Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises (und notfalls einem kostenlosen Rückflug zum Abflugort) oder anderweitiger Beförderung zum Zielort und * Mahlzeiten, Getränke, notfalls Hotelunterkunft (inklusive Transfer) sowie Möglichkeiten zur Telekommunikation.Die Fluggesellschaft muss Ihnen außerdem die gleiche Höhe an Entschädigung wie für Nichtbeförderung gewähren, es sei denn, Sie wurden vorab rechtzeitig und ausreichend informiert. Über anderweitige Beförderung sollen Sie informiert werden.
Nichtbeförderung
Übersteigt die Zahl der Passagiere die Zahl der verfügbaren Plätze, muss die Fluggesellschaft zunächst feststellen, ob Passagiere bereit sind, ihre Plätze gegen vereinbarte Entschädigungen aufzugeben. Dabei müssen Sie wählen können zwischen der Erstattung des Ticketpreises (und notfalls einem kostenlosen Rückflug zum Abflugort) oder anderweitiger Beförderung zum Zielort.
Stellen Sie Ihren Platz nicht freiwillig zur Verfügung, muss Ihnen die Fluggesellschaft folgende Entschädigung leisten:* 250 Euro bei Flügen von 1.500 km oder weniger, * 400 Euro bei längeren Flügen innerhalb der EU und anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km, * 600 Euro bei Flügen über 3.500 km außerhalb der EU.Die Entschädigung kann nur die Hälfte betragen, wenn sich Ihre Reise, je nach Entfernung, nicht länger als 2, 3 oder 4 Stunden verzögert.
Die Fluggesellschaft muss Ihnen zusätzlich anbieten:
* die Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises (und notfalls einem kostenlosen Rückflug zum Abflugort) oder anderweitiger Beförderung zum Zielort und * Mahlzeiten, Getränke, notfalls Hotelunterkunft (inklusive Transfer) sowie Möglichkeiten zur Telekommunikation. -
Hallo Ines,
aus kürzlichen Erfahrungen meiner Kunden schätze ich, daß du nichts bekommen wirst.
Fall war der, daß auch eine Maschine ausgefallen ist. Gezahlte Übernachtung, Weiterflug am nächsten Morgen mit der Lufthansa - das war's. Den Rest hat die Damen und Herren nicht interessiert. Tchnischer Defekt - höhere Gewalt.
Gruß
Berthold
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Um 22:38 Uhr geht vom Frankfurt(M) Flughafen Fernbahnhof ein Zug nach Trier. Einmal umsteigen in Saarbrücken. Ankunft in Trier um 05:59 Uhr.
Über 7 Stund Zugfahrt sind zwar 'ne lange Zeit – aber einen Zugverbindung nach Hause gab es doch noch. Und so könnte ich mir es vorstellen, dass es die Lufthansa auch so sieht.