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14 Stunden Flugverspätung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • dwarfyD Offline
    dwarfyD Offline
    dwarfy
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    in der Suche habe ich zwar 3 Threads gefunden, aber alle enden irgendwann 2006 und sind in den Postings dazu sehr widersprüchlich. Vielleicht wird das Thema jetzt wieder aktuell, auch wenn dieser Thread verschoben wird. Es soll neue Regelungen durch EU-Gesetze geben, wer kennt sie mit entsprechenden Paragraphen, oder kennt Präzendens-Urteile mit AZ?

    Die Fakten:
    Buchung Pauschalreise bei Thomas Cook incl. Flug mit Condor Comfort-Class und einer Pro-Forma Hotelübernachtung in Bangkok. Die bestätigte Reisezeit Abflug Frankfurt 17.01.08, Rückflug ab Phuket 10.02.08, also 24 Reisetage. Reisepreis pro Person EUR 2.046.-
    Die als Baustein bei Neckermann als Baustein gebuchten tatsächlichen Hotelübernachtungen sind für die Höhe der Entschädigung wohl rechtlich irrelevant.

    Am 10.02. Rückflug mit Condor ab Phuket nach Frankfurt mit planmässigem Zwischen-Stop in Sharjah. Weiterflug nach Frankfurt offziell am Gate am 10.02. um 14.50 Uhr Ortszeit. Tatsächlicher Weiterflug am 11.02. um 04.50, also mit 14 Stunden Verspätung wegen technischen Defekts, wie von der Crew dann offiziell per Durchsage an Bord bestätigt wurde. Tatsächliche Landung in Frankfurt am 11.02. um 08.45 Uhr Ortszeit, geplante Landung 10.02. um 18.40 Uhr.

    Zu erwähnen ist die absolute Null-Information während der 14 Stunden Wartezeit in Sharjah durch Vertreter von Thomas Cook/Condor, auch nicht ausserhalb des Transitbereichs oder später im Hotel. Nach einigen Stunden wurden Getränke und eine Lunchbox verteilt, wenn es Informationen gab, dann nur über sehr schlecht Englisch sprechende Flughafen-Mitarbeiter, konkrete aber erst nach 5 Stunden. Die Infos wurden aber nicht per Lautsprecher Durchsage erteilt, sondern nur mündlich an einzelne hartnäckig fragende Passagiere, ebenso wie die Info alle 260 Passagiere werden in ein Hotel gebracht, was dann nach 6 Stunden auch geschah. Die Mehrzahl der Passagiere war also auf Mundpropaganda angewiesen, bzw. folgte dann einfach der Meute. Kosten für ein Abdendessen und 3 ½ Stunden in einem Hotelzimmer wurden übernommen.

    Der letzte Abschnitt ist wahrscheinlich ohne rechtliche Relevanz, da Getränke und eine Lunchbox gereicht wurden und eine Hotelunterbringung nach 6 Stunden erfolgte. Die eigentliche Frage betrifft also die 14 Stunden Flugverspätung und welche Ansprüche man an den RV stellen kann.

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    • JulieL.J Offline
      JulieL.J Offline
      JulieL.
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Laut Fluggastrechten stehen Dir lediglich Verpflegung, Telefonate und ggfl. eine Übernachtung zu.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • ADEgiA Offline
        ADEgiA Offline
        ADEgi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        falls es sich um völlig getrennte Flüge und Hotelbuchungen handelt, dann hat Julie recht. Wenn ich Dich aber richtig verstehe, dann hast Du eventuell eine Pauschalreise gebucht. Dann würden als Anhaltspunkt die Angaben der Frankfurter Tabelle zutreffen.

        War denn bei der Buchung ein Transfer dabei und wurde der Flug auch über Thomas Cook als Veranstalter gebucht? Denn auch eine Bausteinreise ist, sofern alles aus einer Hand stammt, eine Pauschalreise.

        Gruß

        Berthold

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        • dwarfyD Offline
          dwarfyD Offline
          dwarfy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @ADEgi

          Noch einmal die Fakten:
          Buchung Pauschalreise bei Thomas Cook incl. Flug mit Condor Comfort-Class und einer Pro-Forma Hotelübernachtung in Bangkok. Die bestätigte Reisezeit Abflug Frankfurt 17.01.08, Rückflug ab Phuket 10.02.08, also 24 Reisetage. Reisepreis pro Person EUR 2.046.-
          Die als Baustein bei Neckermann gebuchten tatsächlichen Hotelübernachtungen sind für die Höhe der Entschädigung wohl rechtlich irrelevant, auch wenn Neckermann zur Thomas Cook Gruppe gehört.

          Transfers wurden nicht gebucht.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ADEgiA Offline
            ADEgiA Offline
            ADEgi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo dwarfy,

            schätze dann ist wenig zu machen. Hättest Du zur Hotelübernachtung in Bangkok - wobei es hier keine Rolle spielt, ob Du diese genutzt hast - noch einen Transfer zugebucht, dann hättest Du jetzt eine Pauschalreise und könntest Rückforderungen stellen.

            Ich denke, daß die Condor sich wohl auf ein unvorhersehbares Ereignis berufen wird und daher außer den geleisteten Dingen kein weiterer Anspruch besteht. Daß es mit den Informationen vor Ort gehapert hat, wird für weitere Entschädigungen wohl nicht genügen.

            Schreibe aber dennoch unbedingt an Condor. Eventuell ist ja auf dem Kulanzweg etwas für Dich drin.

            Gruß

            Berthold

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            • privacyP Offline
              privacyP Offline
              privacy
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo dwarfy,

              Fakt ist, daß eine "individualisierte Pauschalreise" mit allen Rechten
              der Pauschalreise bereits bei einer Zusammenfassung von 2 Elementen,
              hier Flug und Hotel, einwandfrei vorliegt.

              "Die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, die zu einem Gesamtpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten wird, wenn diese Leistung länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschließt:

              **** Beförderung
              * Unterbringung
              * andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen."***

              Details zur Pauschalreise >hier klicken<

              Es hat schon Gerichtsurteile gegeben, in denen die Zusammenfassung
              von Bahnanreise und Flug als Pauschalreise gewertet wurde,
              da zusammen gebucht. Aber Auslegungssache des
              jeweiligen Gerichtes eben.

              Den Reiseveranstalter, der Dir die 2 Einzelpakete in einer gemeinsamen
              Buchung verkauft hat, wirst Du demnach in Anspruch nehmen können.
              Allerdings werden die Erstattungsgebühren pauschal am Tagessatz
              Deiner Reise festgemacht. Also keine großen Erwartungen hegen.

              Was den Flug und die Verspätung betrifft, auch da gibt es ggf. noch
              Möglichkeiten. Weil - ausgerechnet Condor - derzeit ein
              Musterverfahren beim Europäischen Gerichtshof anhängen hat.

              Thema: Ab wieviel Stunden Verspätung kann eine Flugverzögerung
              gleichgesetzt werden mit einer Stornierung des Fluges?

              Eine Flugstornierung schlägt bei der EU-Verordnung bei Fernflügen
              mit 600 Euro pro Person zu Buche. Im offenen Verfahren geht es
              aber gar um 25 Stunden. Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiß,
              auch welche Stundenzahl (wenn überhaupt) fixiert wird.

              Details hier: Condor und EU-Gerichtshof >hier klicken<

              Gruß privacy

              Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
              Bertrand Russell (1872-1970)

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              • Thorben-HendrikT Offline
                Thorben-HendrikT Offline
                Thorben-Hendrik
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Es war kein Storno und die Rückforderung bei der Pauschalreise wäre lächerlich, weil noch nicht einmal 50% eine Tagessatzes...also abhaken Leben geht weiter, wer eine Reise tut muss mit so etwas rechnen!

                [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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                • mosaikM Offline
                  mosaikM Offline
                  mosaik
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  was @privacy und Thorben-Hendrik schrieben trifft zu.

                  Die Streitfrage ist, ob 14 Stunden eine Verspätung oder Absage sind. Und genau diese Frage liegt jetzt beim EuGH zur Klärung.

                  Meine persönliche Meinung ist, dass eine "Verspätung", die sich in den nächsten Tag hineinzieht, grundsätzlich eine Absage ist. Denn es ändert sich in jedem Fall damit der vereinbarte Reisetag.

                  Noch kurz zum Thema: die Ansprüche aus Gewährleistung wegen der Verspätung bei einer Pauschalreise sind an den Reiseveranstalter zu richten. Die Ansprüche aus der Fluggastverordnung an die Fluglinie

                  meint
                  Peter

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                  • BulgarienfanB Offline
                    BulgarienfanB Offline
                    Bulgarienfan
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @Peter

                    Planmäßiger Abflug 23.00 Uhr am 1.5., tatsächlicher Abflug 1.00 Uhr am 2.5. = Absage, weil ein neuer Tag angebrochen war?

                    Gruß

                    Manfred

                    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                    Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                    Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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                    • miriusM Offline
                      miriusM Offline
                      mirius
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Uns wurden die Flüge im Januar nach Budapest mit Airberlin gestrichen. Wir hatten schon frühzitig gebucht, ich nehme an es lag an der Umstellung vom Sommer auf den Winterflugplan. Jedenfalls waren 6 Wochen nach der Buchung plötzlich 50 Euro von Airberlin auf unserem Konto. Ohne Mitteilung oder Erklärung.

                      Auf die telefonische Anfrage hin teilte man uns mit, wir wären auf den Dienstag umgebucht, da Airberlin montags nicht mehr fliegt.

                      Wir hatten allerdings schon fest ein Appartement bei Hapimag für eine Woche von Mo bis Mo gebucht. Also verfiel uns ein Tag in der gebuchten Anlage und für die letzte Nacht mussten wir ein Hotelzimmer nehmen und extra nochmals umziehen.

                      Wir haben es bei den 50 Euro "Schadensbegrenzung" belassen, weil die Flüge sowieso recht günstig waren.

                      Mich würde aber trotzdem interessieren, was man in so einem Fall von der Airline fordern kann.
                      Diese 250 Euro für stornierte Flüge oder wenigstens die Hotelkosten?? (Die 50 Euro reichte nicht aus 😞 . )

                      Grüße Birgit

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • ADEgiA Offline
                        ADEgiA Offline
                        ADEgi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo,

                        Ihr hättet Beispielsweise auf eine Beförderung am angegebenen Tag bestehen können. Eventuell auch mit einer anderen Airline und ggf. Umstieg. Alternativ hättet Ihr Eure Mehrkosten fordern können, sofern kein anderer Flug angeboten wurde.

                        Wobei eine Gutschrift ohne Benachrichtigung recht komisch klingt. Denke hier wurde vielelicht eine Nachricht übersehen. Entweder versehentlich gelöscht oder im Spam Filter gelandet.

                        Gruß

                        Berthold

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • miriusM Offline
                          miriusM Offline
                          mirius
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Die Benachrichtigung kam 2 Tage nach der Gutschrift. Ich habe meinen Spam Ordner schon gut im Auge 😉 .

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • privacyP Offline
                            privacyP Offline
                            privacy
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo Birgit,

                            interessante Variante. Airline zahlt freiwillig einen Betrag zurück.
                            Nun, wahrscheinlich die günstigere Alternative - für die Airline.

                            Da Du einen Vertrag mit der Airline, Beförderung am Tag X
                            von A nach B zu einer bestimmten Zeit geschlossen hast,
                            ist die Airline in dieser Verpflichtung.

                            Bisher war es üblich, alternative Flüge aus dem
                            eigenen Programm dem Kunden vorzuschlagen,
                            um zu einer Lösung zu kommen.

                            Du hättest alternativ auch auf eine Umbuchung auf eine
                            andere Airline, die diesen Flug am gewünschten Tag durchführt,
                            durch AB bestehen können. Mehrkosten zu Lasten AB. Sei es mit
                            Lufthansa oder sonst wem. Machen die nicht gerne, klar

                            • aber wird bei entsprechendem Druck auch so gehandhabt.
                              Der von Dir bezahlte Flugpreis ist dabei kein Argument.
                              Denn der wurde einzig von der Airline festgelegt.
                              Die Leistung ist unabhängig davon komplett zu erbringen.

                            Eine Vergütung für den ausgefallenen Flug gem.
                            EU-Verordnung gibt es allerdings nur, soweit die
                            Absage erst innerhalb 14 Tagen vor dem
                            vorgesehenen Abflugtermin erfolgt.

                            Man wird, sollte dies zutreffen, vermutlich argumentieren,
                            daß Du mit der Annahme des 50 Euro-Betrages
                            der Änderung zugestimmt hast.

                            Gruß privacy

                            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                            Bertrand Russell (1872-1970)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • miriusM Offline
                              miriusM Offline
                              mirius
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Danke für eure Auskünfte.

                              Das mit den 14 Tagen traf nicht zu. Die Stornierung war wesentlich früher.

                              Nach einem Ersatzflug hatte ich mich schon umgesehen. Fakt ist nur , dass es ab Nürnberg nur mit Airberlin Direktflüge gab. Und wegen eine Flugzeit von ca. 1 Stunde noch umsteigen. ?

                              Ich ärgere mich nur ein bißchen, dass ich die Mehrkosten (Hotel etc.) nicht in Rechnung gestellt habe. Aber vorbei......Wir hatten einen schönen Aufenthalt 😄 .

                              Und Du hast schon recht, mit der Annahme der 50 Euro (für 2 Flüge) habe ich akzeptiert.

                              Gruß Birgit

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Shiny01S Offline
                                Shiny01S Offline
                                Shiny01
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @ dwarfy
                                Da stimme ich Thorben-Hendrik zu! Wenn einer eine Reise tut,... Passagiere, welche wegen jeder Verspätung gleich nach Schadenersatz oder Entschädigung verlangen, sollte man das Fliegen einfach verbieten!!! Oder in einen Flieger mit technischen Problemen einsteigen lassen... 😆 ...dann ist es vielleicht zu spät für Schadensersatzforderungen oder Rückerstattungen.
                                Shiny

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  mosaikM Offline
                                  mosaik
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Bulgarienfan wrote:
                                  @Peter

                                  Planmäßiger Abflug 23.00 Uhr am 1.5., tatsächlicher Abflug 1.00 Uhr am 2.5. = Absage, weil ein neuer Tag angebrochen war?

                                  Gruß

                                  Manfred

                                  ...meinem Gefühl nach ja, weil die Fluglinie einen Abflug am 1.5. zugesagt hatte. Andererseits zeigt dein Beispiel auf, wie problematisch die Fluggastverordnung im Sinne von "Verspätung" und "Annullierung" ist.

                                  Wäre der Flug am 1.5. um 9 Uhr angesagt gewesen und tatsächlich geht er erst um 15 Uhr ... Verspätung? eher ja, wenn um 22 Uhr erst: Verspätung? eher nein, aber das ist der Kernpunkt der Streitereien: ab wie viele Stunden ist es nicht mehr Verspätung?

                                  Fragt sich auch noch im Moment
                                  Peter

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • BienchenmausB Offline
                                    BienchenmausB Offline
                                    Bienchenmaus
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hallo,

                                    so ähnlich wie Mirius ist es mir jetzt auch ergangen. Habe heute auf meinem Konto eine Gutschrift von ganzen 15 Euronen einer Auslandsüberweisung der Sun Express festgestellt und bin jetzt völlig ratlos, wie ich mich am Besten verhalte. Aber mal von vorne:

                                    Wir hatten über Weihnachten/Sylvester eine Pauschalreise für 3 Erwachsene und 1 Kind in die Türkei gebucht. Die Flüge waren mit Sun Express. Der Hinflug startete wegen technischer Probleme (die Maschine stand in Hamburg und sollte von Frankfurt fliegen. Bei der Landung hatte ein Vogel die Scheibe beschädigt, die ausgetauscht werden musste. Danach verzögerte dann noch Eisregen den Flug von HH nach FRA) statt um 19.00h am 23.12. um 1.00h morgens am 24.12.2007 (dank Sondererlaubnis trotz Nachtflugverbot).

                                    Nach der Rückkkehr habe ich beim Reiseveranstalter reklamiert, u.a. eben die Flugverspätung, und hierfür 1/14 des Reisepreises zurück gefordert, weil wir definitiv einen Tag verloren hatten. Als Antwort bekam ich, dass der Vorgang an die Fluggesellschaft weiter geleitet wurde.

                                    Mal davon abgesehen, dass 15 Euronen für 4 Personen bei 6 Stunden Verspätung und einem verlorenen Urlaubstag m.E. wohl etwas wenig erscheinen, weiss ich jetzt nicht, wie ich am Besten damit umgehe, um unsere Rechte auch gegenüber dem Reiseveranstalter nicht zu gefährden.

                                    Kann mir da jemand weiter helfen? Danke schon mal im Voraus.

                                    LG Sabine

                                    P.S.: Ich wollte nicht extra einen neuen Thread eröffnen, weil es hier irgendwie rein passt.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Thorben-HendrikT Offline
                                      Thorben-HendrikT Offline
                                      Thorben-Hendrik
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Es werden nur die Stunde anteilig die über 6 Stunden Verspätung hinaus gehen bezahlt...also bei 15 Stunden 9 Stunden.

                                      Also Reisepreis 399.- / 7 Tage / 24 Stunden = €2,37 pro Stunde

                                      Bei einer Reise für €129.- sieht es dann natürlich noch besser aus 😆

                                      Bei 6 Stunden hätte es eigentlich gar nix geben dürfen......aber vielleicht hat man euch 30 Minuten als Kulanz bezahlt, passt also! 😛

                                      [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                                      [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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                                      • dwarfyD Offline
                                        dwarfyD Offline
                                        dwarfy
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Danke erst mal an mosaik und privacy für die hilfreichen und kompetenten Tips, besonders an mosaik wegen der PN’s. Thorben-Hendrik’s Posting war wie üblich sehr pragmatisch und absolut „schmerzfrei“, aber trotzdem immer wieder schön zu lesen, auch wenn ich nicht unbedingt immer seiner Meinung sein muss, wie auch in diesem Fall. Man kann es zumindest ja mal versuchen und der Eingang, Dank mancher Hilfe fundierten Schreiben an den RV und Airline, sind auch schon bestätigt. Mal sehen was kommt.

                                        @Shiny01

                                        “…Passagiere, welche wegen jeder Verspätung gleich nach Schadenersatz oder Entschädigung verlangen,!!! Oder in einen Flieger mit technischen Problemen einsteigen lassen... ...dann ist es vielleicht zu spät für Schadensersatzforderungen oder Rückerstattungen.“

                                        „wegen jeder Verspätung“ würde ich bei 14 Stunden nicht unbedingt als Lappalie bezeichnen. Natürlich setze ich voraus, dass ein renommierter RV und eine ebenso renommierte Airline, im Gegensatz zu manchen Billigfliegern, ihre Pax nur in technisch einwandfreie Flieger einsteigen lassen. In dem konkreten Fall geht es aber darum, dass es weder von der Crew nach der zum Glück erfolgreichen Zwischenlandung eine Info gab, dass der Flieger einen technischen Defekt hat und mit Weiterflug nach dem geplanten Stop nicht gerechnet werden kann, noch eine konkrete Info an die stundenlang im Abflug-Gate wartenden Pax durch Vertreter des RV oder der Airline. Auch wurden die sonst üblichen 2 freien Telefonate, Faxe oder mails keinem angeboten. Hier geht es alleine um das chaotische und nicht aktzeptable Handling über 14 Stunden und rechtlich um die wohl erfolgte, nach EU-Verordnung schadenersatzpflichtige Flugannullierung. Ja ich weiss, derzeit anhängig beim EUGh.

                                        „… sollte man das Fliegen einfach verbieten“ ist ja wohl lächerlich. Wenn z.Bsp., wie mir schon passiert, bei einem nagelneuen Auto nach 80 Km mit moderatem Tempo 130km/h der Motor Selbstmord begeht, sollte man mir also künftig das Autofahren verbieten, oder?!

                                        Ich habe wirklich schon bessere Postings als Deines in HC gelesen.

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                                        • Shiny01S Offline
                                          Shiny01S Offline
                                          Shiny01
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          dwarfy wrote:
                                          „wegen jeder Verspätung“ würde ich bei 14 Stunden nicht unbedingt als Lappalie bezeichnen. Natürlich setze ich voraus, dass ein renommierter RV und eine ebenso renommierte Airline, im Gegensatz zu manchen Billigfliegern, ihre Pax nur in technisch einwandfreie Flieger einsteigen lassen. In dem konkreten Fall geht es aber darum, dass es weder von der Crew nach der zum Glück erfolgreichen Zwischenlandung eine Info gab, dass der Flieger einen technischen Defekt hat und mit Weiterflug nach dem geplanten Stop nicht gerechnet werden kann, noch eine konkrete Info an die stundenlang im Abflug-Gate wartenden Pax durch Vertreter des RV oder der Airline. Auch wurden die sonst üblichen 2 freien Telefonate, Faxe oder mails keinem angeboten. Hier geht es alleine um das chaotische und nicht aktzeptable Handling über 14 Stunden und rechtlich um die wohl erfolgte, nach EU-Verordnung schadenersatzpflichtige Flugannullierung. Ja ich weiss, derzeit anhängig beim EUGh.

                                          Vielleicht wusste die Crew beim Landeanflug noch nichts von den Problemen?!?! Technische Probleme bei Flugzeugen sind meistens so komplex, dass das Personal am Gate auch keine konkrete Infos erhält. Stell dir vor du bist in der Situation eines Gate-Agents. Erhälst nur die Info, dass es technische Probleme gibt, keine weiteren Angaben. Das einzige was du in dieser Situation machen kannst, ist ein Ausruf, dass sich der Abflug aufgrund technischer Probleme verspätet und dass man weitere Infos erteilt sobald man diese erhält. Passagiere die nach Auskunft drängen, welche der Gate-Agent selber nicht hat, sind nicht besonders Fördernd. Klar hilft ein Ausruf, aber man kann nur Infos weitergeben, welche man selber hat. Ihr habt Verpflegung und Hotel erhalten und seit am nächsten Tag sicher nach Hause gekommen (!!!!), meiner Meinung nach sollte das reichen.

                                          dwarfy wrote:
                                          „… sollte man das Fliegen einfach verbieten“ ist ja wohl lächerlich. Wenn z.Bsp., wie mir schon passiert, bei einem nagelneuen Auto nach 80 Km mit moderatem Tempo 130km/h der Motor Selbstmord begeht, sollte man mir also künftig das Autofahren verbieten, oder?!

                                          Kann man wohl nicht vergleichen!

                                          dwarfy wrote:
                                          Ich habe wirklich schon bessere Postings als Deines in HC gelesen.

                                          Zum Glück gibt es Meinungsfreiheit... Ich find es lächerlich, dass man sich immer gleich wegen allem beklagen muss. Du machst dir dein Leben selber schwer.

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