Übertragung der Aufsichtspflicht
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Hallo,
nächste Woche fliegen wir das 1. Mal ohne Kind in den Urlaub. Unsere 16 jährige Tochter bleibt in dieser Zeit bei der Oma.
Ich möchte meiner Mutter eine Aufsichtspflichtsübertragung geben.
Hat jemand Erfahrung ob diese im Notfall anerkannt wird, bzw. was man dabei beachten muß? Für Tipps wäre ich dankbar!LG
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Frag doch mal bei Eurem zuständigen Jugendamt nach, ob dies erforderlich ist.
Wenn ja denke Ich, daß Ihr schriftlich rein schreibt, über welchen Zeitraum (auch Daten sowie Namen, Adressen usw) ggf. Krankheiten sowie Medikamentengabe sowie. die Großeltern die Betreuung bzw. das Sorgerecht haben.
LG