Nach der Ausbildung doch keine Übernahme: Urlaub stornieren???
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Hallo liebe Urlauber,
habe am Freitag von meinem Chef bescheid bekommen, dass ich nun doch nicht nach meiner Ausbildung übernommen werden kann!
Bei meiner Urlaubsbuchung anfang November 2007, wurde mir aber mündlich zugesagt, dass ich nach meiner Ausbildung in dem Unternehmen in ein Angestelltenverhältnis übernommen werde.
Mein bzw. unser Urlaub wäre für die letzten beiden Augustwochen geplant!
Großzügigerweise wurde mir angeboten, noch bis mitte August in dem besagten Unternehmen weiterarbeiten zu können, so dass ich mir theoretisch für September 08 einen neuen job suchen könnte!!Nun meine Frage: Soll ich den Urlaub stornieren, damit ich mir schon ab Juli einen Job suchen kann? Würde natürlich schon für früher suchen, nur wenn ich etwas bspw. für Juli 08 finde wird das mit der Stornierung ziemlich knapp!
Andererseits, falls ich nichts finde, hab ich meinen Urlaub ja "umsonst" storniert!!Haben auch eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen!!
Vielen Dank für eure Antworten
Cathi
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Ist der Job nicht wichtiger als der Urlaub

Du musst es selber wissen, aber in dieser Situation würde ich mich nicht binden wollen und jeden Cent sparen bis ich wieder fest im Sattel sitze.....
Bedenke auch wenn Du früher etwas findest z.B. zum Mai, dann hast Du eine 6 Monate Probezeit und es wird auch nix......
Suche Dir so bald als nötig etwas neues.....Urlaub ist nicht wirklich wichtig, der Job schon...viel Glück!
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Im Normalfall sind die Stornogebühren jetzt und bis 30 Tage vor
Abflug gleich. Wenn Du nicht eine spezielle Reise-Rücktrittskosten-
versicherung hast, die bei Verlust des Arbeitsplatzes zahlt und
entsprechend sofort zu benachrichtigen ist, kannst Du mit der
Stornierung noch warten. Aber rechtzeitig stornieren,
bevor es teurer wird. Bedingungen nochmal nachprüfen.Vielleicht hat sich die Situation dann schon geklärt.
Prinzipiell sieht Thorben-Hendrik das wohl schon richtig.Viel Erfolg bei der Stellensuche.
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Ich würde bereits jetzt auf die Suche nach einem neuen Job gehen.
Solltest Du früher einen Arbeitsplatz bekommen, würde ich ganz offen mit dem neuen Chef über die Urlaubsplanung sprechen. Auch daß der Urlaub bereits letztes Jahr aufgrund einer mündlichen Zusage gebucht wurde.
Viele Chefs haben dann Verständnis und suchen dann mit Dir zusammen eine Lösung.
Ebenso würde ich die Stornobedingungen prüfen und evtl. Rücksprache mit der Rücktrittsversicherung nehmen, wie Du weiter verfahren sollst.
Viel wichtiger ist, daß Du bereits am Montag das Arbeitsamt über die evtl. bevorstehende Arbeitslosigkeit informierst. Sonst kannst kann Dir das Arbeitsamt im September das ALG sperren bzw. kürzen.
LG
holzwurm -
Hallo,
eigentlich ist bei einer Rücktrittskostenversicherung Arbeitslosigkeit und auch der Wiedereintritt in die Arbeitswelt bei vorangegengener Arbeitslosigkeit versichert.
Ich könnte mir aber vorstellen, daß dies bei Dir nicht greifen würde, da Du die Zusage der Übernahme ja nur mündlich hattest. Rede doch bitte zum einen mit Deinem Chef, ob er diesen Sachverhalt bestätigen würde und zum anderen mit der Versicherung, ob diese trotzdem zahlt.
Falls ja, dann kläre ab, ob Du sofort stornieren mußt, oder ob Du noch warten kannst bis kurz vor dem Zeitpunkt an dem die Stornokosten sich erhöhen. Bei Rückfragen bitte die Aussagen schriftlich geben lassen oder den Namen des Mitarbeiters notieren.
Gruß
Berthold
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Hallo,
jetzt Catharina, da bist Du in der gleichen Situation, wie meine große Tochter. Auch bei ihr endet die Ausbildung zum 31.07.
Auf Stellensuche würde ich mich jetzt auch schon begeben. Auf konkrete Stellenangebote kannst Du Dich ja jetzt noch nicht beziehen, also sind Initiativbewerbungen gefragt.
So, wie ich Dich verstanden habe, bietet Dir Dein Ausbildungsbetrieb ja die Möglichkeit an, bis Mitte August dort zu arbeiten. Danach könntest Du in Urlaub fahren. Frag doch Deinen Chef mal, ob er nicht bereit ist, den Vertrag bis zum 31.08. zu verlängern, so könntest Du Dir Deinen zustehenden Urlaub nehmen, ohne umbuchen oder stornieren zu müssen. Urlaub steht Dir ja in jedem Fall für die Zeit von Januar bis Ende Juli zu.
Der Start bei einem neuen Arbeitgeber wäre ja dann für Dich der 01.09. Wenn Du zu diesem Datum eine Stelle hast, bräuchtest Du Dich auch nicht beim Arbeitsamt zu melden.
Das brauchst Du ohnehin erst im Mai/Juni machen. Jetzt ist das noch unnötig. Drei Monate im voraus reicht. Sicherlich erhälst Du auch von Deinem Arbeitgeber noch schriftlich, daß Du nicht übernommen werden kannst, bzw. ich würde mich das schriftlich geben lassen, damit Du etwas in der Hand hast.
Ich würde mich aber auch bei der RRV erkundigen, wie das im Falle wäre, wenn Du bereits zum 01.08. eine neue Stelle bekämst und Dein neuer Arbeitgeber Dich nicht in Urlaub fahren lassen würde.
Wenn Du doch arbeitslos werden würdest, steht Dir genauso, wie jedem Arbeitnehmer Urlaub zu. Da Du den Urlaub ja bereits Ende letzten Jahres gebucht hast, unter der Voraussetzung, daß Du übernommen wirst, wird Dir das Arbeitsamt diesen Urlaub auch genehmigen. Ich hatte da letztes Jahr auch kein Problem mit. Das mußt Du dem Arbeitsamt aber auch früh genug mitteilen (nimm eine Kopie Deiner Buchungsbestätigung mit).
LG
Birgit -
Hallo Birgit,
kleines Veto. Wenn ich richtig informiert bin, dann muß man sich sofort beim Arbeitsamt melden, sobald klar ist, daß man eine Stelle verliert. Zumindest, wenn man Leistungen von denen möchte. Es kann ja sein, daß Cathi in einem Job arbeitet, bei dem die Vermittlungen gerade in dieser Zeit laufen. Hier könnte sonst die Arbeitsagentur argumentieren, daß um diese Zeit genügend Jobangebote vorhanden gewesen wären.
Also bitte gleich melden. Schaden tut das sicher nicht.
Gruß
Berthold
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Das stimmt! Mein Mann steht auf der Seite der Arbeitgeber und es wird
sogar im Kündigungsschreiben darauf hingewiesen, dass man den Verlust
des Arbeitsplatzes sofort dem Arbeitsamt mitzuteilen hat. Ansonsten
hat man für eine bestimmte Zeit keinen Anspruch auf Leistungen. -
Das arbeitslosen Urlaub zusteht, ist sowieso so ein Treppenwitz unserer Freizeitgesellschaft :?
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Früher hat es gereicht, wenn man sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit gemeldet hat. Das Gesetz wurde zwischenzeitlich geändert.
Bei Auszubildenden läuft der Hase eh etwas anders. Grundsätzlich endet das Arbeitsverhältnis mit Bestehen der Prüfung bzw. spätestens zu dem Datum welches im Ausbildungsvertrag steht. Der Arbeitgeber braucht nicht mal kündigen, wird aber anstandshalber und der Form wegen gegenüber den Arbeitsämtern gemacht.
LG
holzwurm -
@ T-H
Zum besseren Verständnis deiner Anmerkung:
Dass Arbeitslosen Urlaub zusteht,...
Wenn Du die Großschreibung besser anwenden würdest, müßte man nicht erst überlegen wieso Du " Das Urlaub" schreibst

Grüße
j.Ansonsten ist Urlaub für Arbeitslose natürlich nachdenkenswert.
Aber während des Urlaubs stehen sie eben dem AA nicht zur Verfügung, was sie immer müssen. -
Dass

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Hallo Catharina!
Also was die RRV angeht: Die tritt ein, wenn man NACH VORANGEGANGENER Arbeitslosigkeit wieder eingestellt wird! Sprich wenn Dein Vertrag am 31.07. ablaufen sollte (dazu gleich noch was) und Du zum 01.08. einen Job findest, dann ist das kein Versicherungsfall, weil Du nicht arbeitslos warst.
Wie aber auch schon richtig gesagt wurde endet ein Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung, nicht an dem Datum, dass in Deinem Vertrag angegeben ist. Je nachdem, wann Du die Prüfung hast, bleibt also noch Zeit dazwischen.
Ich würde den Urlaub jetzt auch noch nicht stornieren, da es ja erstens sein kann, dass Du eh keinen Job findest zum 01.08. sondern vllt erst zum 01.09. oder so, und zweitens sind die Stornogebühren bis 30 Tage vor Abreise dieselben wie heute.
Und wenn Du also was findest, kann man ja ruhig mal nachfragen und die Situation schildern. Der neue Arbeitgeber könnte die Probezeit ja z.B. auch um die 2 Wochen verlängern.
Viele Grüße, Jenny -
Der Vertrag endet zwar mit Bestehen der Prüfung. Jedoch wird ein Unternehmer, der noch ein bisschen soziales Engagement hat, den Vertrag solange weiterführen wie es auch im Lehrvertrag drin steht. Aber dann nicht mehr zum Azubigehalt, sondern zum Gesellengehalt. So ging es jedenfalls mir.
LG
holzwurm -
Gemeldet werden muß es beim Arsbeitsamt, wie es sich dann entwickelt ist eine andere Sache. Würde möglichst lange die Stonierung abwarten, da ja eh wahrscheinlich bis 31 Tage vorher prozentual ein Betrag anfällt. Bis dahin kann man immer noch abwarten was passiert. Ansonsten gilt ganz einfach die Einstellung von jedem selbst, wie er es finanziell kann bzw. was jedem wichtiger ist.
LG -
carstenW. wrote:
Gemeldet werden muß es beim Arsbeitsamt, wie es sich dann entwickelt ist eine andere Sache. Würde möglichst lange die Stonierung abwarten, da ja eh wahrscheinlich bis 31 Tage vorher prozentual ein Betrag anfällt. Bis dahin kann man immer noch abwarten was passiert.
LGSo sehe ich es auch.
LG
holzwurm -
Ich hatte diese Situation vor 4 Jahren auch.Zwar nicht ,wie bei dir ,nach der Ausbildung,aber gebucht und dann erfahren,das zum 31.9. Schluss ist.

Als erstes war ich sofort beim Arbeitsamt und dann bin ich los um mir selber einen neuen Arbeitgeber zu suchen.
Manchmal muss man die Leute erst drauf bringen,das sie einen brauchen.

Ich hatte dann Glück und hab tatsächlich was gefunden.
Habe denen geschildert das ich bis 2.Woche Oktober Urlaub gebucht habe und wir sind so verblieben,das ich halt am 13.10. anfange.Also sprich 12 Tage arbeitslos.
Kümmer dich also auf jeden Fall jetzt schon,denn neue Arbeitgeber registrieren deine frühen Bemühungen in jedem Fall.
Ich wünsch dir alle 3 Dinge.
Eine gute Prüfung,denn die ist für dich.
Eine neue Arbeit UND einen schönen Urlaub.
LG Marlena