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kann hotelbuchung verfallen?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • nemezN Offline
    nemezN Offline
    nemez
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    es wurde flug + 1 woche hotel gebucht. kunde verbringt die erste nacht privat und erscheint erst am 2. tag im hotel. dort wird ihm eroeffnet, dass die buchung verfallen sei.
    ich weiss nicht, ob sogenannte "bausteine" gebucht wurden oder pauschalreise. auf jeden fall flug+hotel beim selben deutschen veranstalter.
    bezahlt wurde natuerlich vor reisebeginn.
    kann das rechtens sein? der betreffenden war es schliesslich egal, da sie weiter privat wohnte. bestehen ansprueche auf teilrueckzahlung?

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    • ADEgiA Offline
      ADEgiA Offline
      ADEgi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      ich denke hier hängt wirklich viel von der Art der Buchung ab. Ein Rückzahlungsanspruch sollte bestehen, zumal ja die Hotelnutzung nicht in Anspruch genommen wurde.

      Anders kann es aussehen, wenn eine Pauschalreise gebucht worden ist, bei der mit der Hotelübernachtung eventuelle Subventionen verbunden sind. So kann es im Winter durchaus sein, daß in der Türkei die Buchung mit Hotel günstiger ist als nur der Flug. Dann kann ich mir eine solche Regelung vorstellen.

      Jedoch ohne genaue Angaben ist es schwer hier etwas zu sagen.

      Gruß

      Berthold

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      • privacyP Offline
        privacyP Offline
        privacy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Die Reisebedingungen diverser Reiseveranstalter unterscheiden
        häufig nicht zwischen Pauschalreise und Nur-Hotel-Buchung.

        Die Stornogebühren bei "No-show" sind entsprechend hoch
        angesiedelt. Um diese zu vermeiden, hätte das Hotel zumindest
        telefonisch informiert werden müssen, daß die Anreise erst am
        nächsten Tag stattfindet. Dann wäre das vermutlich problemlos
        möglich gewesen.

        Ansonsten hilft oft nur die Buchung über Hotelportale
        (auch hier bei HC möglich).

        Die Bedingungen sehen dann bei "Nichterscheinen" die Aufhebung
        der Reservierung auch vor. Allerdings entstehen dabei
        in der Regel keine Kosten (wird ja bei den kundenfreundlichen
        auch erst im Hotel bezahlt) oder beispielsweise die Gebühr
        der 1. Übernachtung wird über die hinterlegte Kreditkarte abgebucht.

        In Deinem Fall die Bedingungen des Veranstalters prüfen.
        Vermutlich sind noch ca. 10 Prozent Erstattung möglich,
        wenn z.B. die No-Show-Stornierungsgebühr 90 Prozent beträgt.

        Gruß privacy

        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
        Bertrand Russell (1872-1970)

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        • dillenD Offline
          dillenD Offline
          dillen
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          das heisst in diesem fall, doppeltes geld für den hotelier? oder wie versteh ich das jetzt. wenn die buchung verfallen war, ok. war denn noch ein zimmer frei? und wenn nicht, wovon ich jetzt grad ausgeh, dann kann 90% storno verlangt werden? wow, staun.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • AntoniaWA Offline
            AntoniaWA Offline
            AntoniaW
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @dillen

            Von einem doppelten Verdienst würde ich nicht unbedingt ausgehen. Wenn ein Gast trotz gebuchtem Zimmer nicht anreist, fällt ja nicht kein zahlender Ersatzgast vom Himmel! Das Zimmer bleibt leer, der Hotellier hätte ohne NowShow-/Stornogebühren einen unverschuldeten finanziellen Schaden.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • miriusM Offline
              miriusM Offline
              mirius
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Aber wenn das Zimmer nicht belegt war, hätte der Betreffende ja auch noch am zweiten Tag einziehen können. Es war ja schließlich bezahlt.

              Groß mirius

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • AntoniaWA Offline
                AntoniaWA Offline
                AntoniaW
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Durch eine Buchung erwirbt man doch den Anspruch von Tag 1 bis Tag X in einem Hotelzimmer zu "wohnen". Wird Tag 1 ohne jedlichen Hinweis Hinweis nicht angetreten ("No Show") muss der Hotelier davon ausgehen, dass es auch an den Tagen 2 bis X so sein wird. In diesem Sinn kann man vielleicht von so etwas wie einer Stornierung durch Nichterscheinen sprechen. Wenn dan ein Gast - sozusagen zufällig der ursprüngliche Gast - das Zimmer buchen möchte, fallen natürlich die regulären Zimmerpresie an.

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                • holzwurmH Offline
                  holzwurmH Offline
                  holzwurm
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Viele Hotels haben in ihren AGBs drin, daß ein Nichterscheinen am Anreisetag automatisch zu einer Stornierung führt. Dies kann meiner Meinung nach nur umgesetzt werden, wenn, die Hotelrechnung vor Ort bezahlt wird.

                  Ist das Zimmer bereits vor Anreise bezahlt, dann hat der Hotelier das Zimmer auch frei zu halten bzw. bei einer Stornierung seinerseits die anteilig unter evtl. Berücksichtigung der Stormokosten, die ihm zustehen zu erstatten.

                  meint
                  holzwurm

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • privacyP Offline
                    privacyP Offline
                    privacy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @Holzwurm
                    Wie bereits geschrieben, bei einer Hotel-Buchung über Reiseveranstalter,
                    wie im vorstehenden Fall geschildert, tritt bei Nichterscheinen die
                    entsprechende Stornopauschale in Kraft. Die AGBs lauten auf:
                    Der Zimmeranspruch verfällt. Stornokosten i.d.R.75 bis 90 Prozent.

                    Bleibt die Frage, wo die bezahlten Stornogebühren verbleiben.
                    Eher weniger oft beim Hotelier. Denn der gibt sich bei
                    anderen Vertriebswegen auch mit 0 Euro bei kurzfristiger
                    Stornierung oder Nichterscheinen zufrieden.

                    Gruß privacy

                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                    Bertrand Russell (1872-1970)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • holzwurmH Offline
                      holzwurmH Offline
                      holzwurm
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ob dies rechtlich haltbar ist zumal das Zimmer bereits im Voraus bezahlt wurde.

                      Wie schon geschrieben bei Buchungen die erst vor Ort bezahlt werden ist es klar, denn der Hotelier hat keinerlei Sicherheiten ob der Gast anreist oder nicht.

                      LG
                      holzwurm

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