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Was ist erlaubt?!

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  • NLHoldemN Offline
    NLHoldemN Offline
    NLHoldem
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo.

    Ich habe eine Frage, vielleicht kann mir jemand eine Rat geben.

    Wenn ich online etwas in Amerika bestelle, z.B. Digitalkamera, MP3-Player etc. muss ich die bei der Einfuhr verzollen.

    Wenn ich nach Amerika fliege und dort einen dieser Artikel kaufe und mitnehme zahle ich nichts oder?
    Rein theoretisch kann mir keiner Beweisen ob ich das schon beim Hinflug mithatte oder erst dort erstanden habe...

    Nun meine Frage, wie viele Kameras dürfte ich mitnehmen ohne die verzollen zu müssen?

    Würde mich über Hilfe sehr freuen!

    Danke

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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Es gibt einen Freibetrag für Einfuhren aus Drittländern (außerhalb der
      Zoll-EU) in Höhe von 175 Euro pro Person. Ob du da jetzt 1, 2 oder
      3 Kameras für kaufst, liegt an Deinem Verhandlungsgeschick.
      Allerdings ist es immer ratsam, eine Originalrechnung vorlegen
      zu können. Im Zweifelsfall zahlst Du Zoll. Da bist Du in der
      Beweispflicht - auch rein theoretisch.

      Ansonsten kannst Du alles zu "Reisefreigrenzen"
      hier in dieser Broschüre nachlesen.

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • ADEgiA Offline
        ADEgiA Offline
        ADEgi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        nur mal so ne kleine Anmerkung: Auf eventuelle Garantieleistungen willst Du im Zweifelsfall ganz verzichten? Dort steht das Kaufdatum und auch der Händler. Soviel zu Deinem Plan und der Möglichkeit Dir den Kauf nachzuweisen.

        Bezüglich der Einfuhrmöglichkeiten wende Dich einfach an den Zoll. Dort findest Du sicher, was Du brauchst.

        Gruß

        Berthold

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • kutteK Offline
          kutteK Offline
          kutte
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Es ist für den Zoll ein Leichtes, nachzuweisen, dass die Kameras, Uhren oder sonstiges Gut in den USA erworben wurde. U.a. weisen die Seriennummern auf das Erwerbsland hin.
          Mit der etwaigen Angabe, die Kamera in D gekauft zu haben, hängt man recht schnell am Fliegenfänger.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • chriwiC Offline
            chriwiC Offline
            chriwi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Der Freibetrag von 175 Euro gilt nur für Waren, die man bei der Einreise nach D bei sich hat, NICHT jedoch für Waren, die z.B. per Post kommen.

            Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
            Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • reiselillyR Offline
              reiselillyR Offline
              reiselilly
              Experte Südtirol
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,

              für die Waren die aus USA mit der Post kommen, bekommt man dann eine persönliche "Einladung" vom Zoll und man darf sie dann auch persönlich beim Zoll abholen. Man sollte dann auch möglichst die Rechnung bzw. Quittung dafür mitbringen. Wenn es als Geschenk hier ankommt (muß man schon beweisen können), dann braucht mann nichts zu verzollen.
              LG
              Reiselilly

              Vergangenheit ist Geschichte,
              Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • juanitoJ Offline
                juanitoJ Offline
                juanito
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Wenn es als Geschenk hier ankommt (muß man schon beweisen können), dann braucht mann nichts zu verzollen.
                LG

                Dann lass ich mir mal einen Jeep schenken 😆

                Bin ja ein MANN 😄

                En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • reiselillyR Offline
                  reiselillyR Offline
                  reiselilly
                  Experte Südtirol
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ja, so ein Jeep als Postpaket, vielleicht noch ein Schleifchen drum, wäre ja nicht schlecht! 😄

                  Aber, ach MANN, ich meinte ganz normale kleine Paketchen aus den USA, die dann erst mal beim Zoll landen.
                  Ganz LG
                  Reiselilly

                  Vergangenheit ist Geschichte,
                  Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

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                  • OlyaSolO Offline
                    OlyaSolO Offline
                    OlyaSol
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ich habe bereits vielfach in den USA online bestellt - auch "kritische Dinge" wie nach dem Waffengesetz erlaubnispflichtige Dinge. Alles kein Problem. Die Ware geht durch den Zoll und man sie dann nach Zahlung der Zollgebuehren am Zollamt abholen. Einfuhrzoll wird auf jeden Fall faellig.

                    Am Besten dem Haendler sagen, er soll dass ganze ohne beiliegende Rechnung schicken und dann als Geschenk schicken, dass klappt auch ganz gut 😉

                    живи сам и дай жить другому!!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • OrchideeO Offline
                      OrchideeO Offline
                      Orchidee
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      chriwi wrote:
                      Der Freibetrag von 175 Euro gilt nur für Waren, die man bei der Einreise nach D bei sich hat, NICHT jedoch für Waren, die z.B. per Post kommen.

                      Da muss ich Dich leider enttäuschen!!! Wir haben schon häufig Waren aus den USA bestellt und immer hat der Zoll diese geöffnet und die Rechnungen, welche beiliegen müssen kontrolliert 😉 ! Auch hier gilt die Grenzen einzuhalten oder aber zu verzollen.

                      Auch ein Geschenk, welches aus den USA an uns versandt wurde, ist geöffnet worden und der Zoll wollte nachträglich eine Rechnung von haben, die wir natürlich nicht hatten, denn die Sachen wurden ja auch als Geschenk deklariert!
                      😆
                      Gruß
                      Tanja

                      Man lebt nur einmal, mach das Beste daraus....

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • panguitchP Offline
                        panguitchP Offline
                        panguitch
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo,

                        mein Sohn hat sich mal was aus Asien schicken lassen, Wert ca. 30 €, das mußte er verzollen.

                        Ich denke, die Sache mit der Garantie ist schon wichtig. Also, mehrere Kameras o.ä. würde ich nicht durchschmuggeln. Da wäre mir das Risiko in jeder Richtung zu groß.

                        Da kann der Urlaub doch auch mal in die Hose gehen.... 😉

                        Alles Gute,
                        Elke

                        Ich werde meinen Laptop in den Urlaub mitnehmen. Der ist ca. 1 Jahr alt, ich habe mich entschieden keinen Kopie der Rechnung mitzunehmen, da auf dem Laptop Dateien drauf sind, die beweisen, dass er schon älter ist und nicht im Urlaub gekauft wurde (habe ich bei Dell bestellt an meine Heimatadresse). Ich denke mal, das ist eindeutig. Sonst könnte ich die Rechnung ja nachweisen....

                        Wenn mein Mann geschäftlich verreist, hat er auch den Laptop dabei und nie ne Rechnung.

                        Schöne Reise!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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