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"Markenpiratie" / Einkäufe in der Türkei

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Türkei (alt)
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  • doreenchen0305D Offline
    doreenchen0305D Offline
    doreenchen0305
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    hat eigentlich schon jemand Erfahrungen (z. B. mit deutschem Zoll) gemacht (machen müssen), bezüglich in der Türkei eingekaufter (und wohl nicht echter) Markenklamotten und Leder etc.? Eigentlich steht ja leider auf jedem Artikel (egal ob Socke, Gürtel, Handtasche oder Klamotte) eine Marke von Adidas bis Gucci drauf.
    Habe mir sagen lassen, dass bei 2-3 Teilen keiner was sagen würde... Ich habe mir auch in den Jahren vor 2004 (wir wurden 2004 vom Zoll kontrolliert) keine besonderen Gedanken gemacht und auch gekauft... Der Zoll hatte letztes Jahr diese Art Einkäufe aber auch wiederum nicht gerügt. Leider bin ich nun total verunsichert, habe mich aufgrund der Kontrolle in 2004 informiert und stoße immer auf so komische und nicht klare Aussagen... Man will ja auch nichts Verbotenes tun.

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    • holzwurmH Offline
      holzwurmH Offline
      holzwurm
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Bei Einkauf zum Eigenbedarf in geringen Mengen unternimmt der Zoll in der Regl nichts.

      Sollte die Stückzahl sehr groß sein,  entsteht beim Zoll der Verdacht des gewerblichen Handels. Dann gibt es Probleme.

      Gruß
      Karl-Heinz

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      • doreenchen0305D Offline
        doreenchen0305D Offline
        doreenchen0305
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Karl-Heinz,
        Frage ist ja immer was ist "geringe Menge". Wir bringen unseren Familien gerne T-Shirts etc. als Urlaubsmitbringsel mit. Ist - unseres Erachtens - sinnvoller als ein Aschenbecher oder Salz- und Pfefferstreuer... Außerdem kaufe ich schon gerne für Geburtstage und Weihnachten ein, aber das sollte ich mir wohl lieber "abschminken"?!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HolginhoH Offline
          HolginhoH Offline
          Holginho
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo doreenchen!

          Geh doch mal auf die Seite www.zoll.de und dort auf der rechten Seite der frontpage auf den Punkt "Reisefreigrenzen" - dort erhälst Du genaue Informationen!

          Die Einfuhr von Ware (z.B. in Bezug auf Kleidung) ist bis zu einem Wert von 175 Euro erlaubt - bei einer Kontrolle mußt (!!!) Du übrigens Belege vorweisen können ... anderfalls wird der tatsächliche "deutsche" Wert als Maßstab für eine Verzollung angelegt. Und das kann seeeeeeeehr teuer werden...

          Fakes sind im Sinne der Markenpiraterie übrigens grundsätzlich verboten - auch hier liegt die Beweispflicht bei Dir. Im Kontroll- und Beanstandungsfall mußt Du beweisen können, das Du "der festen Überzeugung" gewesen bist, keine Fakes zu erstehen.
          Und das ist seeeeeeehr schwierig!

          Schau doch auch mal im Türkei-Forum vorbei - dort gab es vor Wochen mal einen etwas "umkämpften" (für Dich aber vielleicht ganz interessanten) thread mit dem Titel "Shoppingparadies Türkei...".
          Du findest ihn sicherlich über die Suchfunktion.

          VG

          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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          • doreenchen0305D Offline
            doreenchen0305D Offline
            doreenchen0305
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Habe die Beiträge gelesen. Informativ- danke für den Tip.
            Gut, an die Euro 175,00 werde ich mich gerne halten (habe natürlich zoll.de schon studiert...), das mit den Belegen wird ein sehr großes Problem werden. Ich kann mich nicht erinnern schon mal einen Beleg von einem Händler in der Türkei bekommen zu haben (es sei denn bei Goldkauf oder Leder). Ich werde sicher versuchen, einen Beleg zu bekommen, bin auf die türkischen Reaktionen aber mal gespannt. Ich fürchte ich werde das in meinen Augen "Nötigste" kaufen und dann hoffen, dass ich nichts Falsches getan habe. Schade, dass ich nun bei jedem Einkauf so nachdenken und rechnen werde und beim Zoll vor den Schweissausbrüchen jetzt schon Angst habe. Irgendwie mindert das schon mein Urlaubsgefühl. Shoppen dort (und Geschenke schon dort kaufen) hat mir sehr viel Spaß gemacht und mir ein Haufen Zeit hier in Dtl. erspart.

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            • wukovitsW 1
              wukovitsW 1
              wukovits
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo doreenchen
              Im schlimmsten Fall wird die Ware beschlagnahmt.
              Es gab schon einmal einen Bericht eines Forumsmitgliedes dem genau das passiert ist.
              Schau doch mal in der Suchfunktion nach.
                                         
                                                                  Gruß
                                                                  Karl

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              • AarontaminoA Offline
                AarontaminoA Offline
                Aarontamino
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,

                schaut mal was ich noch so gefunden habe:

                Wenn die ital. Finanzpolizei "Bußgelder" verhängt, muß es in Italien doch wohl eine Strafvorschrift geben, die den Erwerb "nachgemachter" Markenartikel dem staatlichen Strafanspruch unterwirft. Natürlich gilt das Recht des "Tatorts". Jedenfalls für Deutschland ist mir aber keine derartige Vorschrift bekannt, lasse mich jedoch gerne aufklären.

                Unstrittig ist, daß das deutsche Markengesetz (MarkenG) Schadenersatz- und Unterlassungspflichten statuiert, wenn jemand im "geschäftlichen Verkehr" eine fremde Marke benutzt. Diese Ansprüche sind aber rein zivilrechtlicher Art (§ 14 MarkenG).

                Darüber hinaus stellt § 143 MarkenG die "widerrechtliche Benutzung einer Marke im geschäftlichen Verkehr" unter Geld- bzw. Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Bei "gewerbsmäßiger" Begehung ist die Strafe Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn sich jemand durch die Tat eine regelmäßige Einnahmequelle von einiger Höhe verschaffen will).

                Diese Vorschriften des dt. Rechts betreffen aber alle nicht den Urlauber, der sich eine "falsche" Tasche, T-Shirt,... kauft. Dem es höchstens passieren, daß ihm der dt. Zoll den ganzen Krempel abnimmt:
                § 146 MarkenG: "Waren, die widerrechtlich mit einer nach diesem Gesetz geschützten Marke oder geschäftlichen Bezeichnung versehen sind, unterliegen....auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung des Rechtsinhabers bei ihrer Einfuhr oder Ausfuhr der Beschlagnahme durch die Zollbehörde, sofern die Rechtsverletzung offensichtlich ist.

                Wenn aber jemand am Flughafen vom dt. Zoll mit zwei Koffern voll falscher Sonnenbrillen, Handtaschen usw. erwischt wird, liegt natürlich eine Markenverletzung im "geschäftlichen Verkehr" vor. Aber der Standard-Urlauber, der allein für den persönlichen Bedarf eingekauft hat....?

                Noch was: Bitte die ganze Thematik nicht mit dem Urhebergesetz durcheinanderbringen (dieses beträfe z.B. nachgemachte Musik-CDs, Software usw.).

                Noch was zum 2. (wird jetzt zwar Türkei-untypisch, gehört aber zum Thema -sorry Admin): Man muß gar nicht so weit gucken (Italien, Türkei): Auf den Basaren an den deutschen Grenzübergängen zu Polen und Tschechien wird nur solch nachgemachtes Zeug verkauft (Textilien, CDs usw.). Abgesehen davon, daß es keine regelmäßigen Zollkontrollen mehr gibt, ist dieser höchstens dann eingeschritten, wenn jemand die Wertgrenzen überschritten hatte (also mehr als eine Stange Zigaretten, 1 Flasche Schnaps usw.).
                 >
                Gruss
                Peter

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                • KemerliK Offline
                  KemerliK Offline
                  Kemerli
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo doreenchen,
                  die Geschäftleute in der Türkei sind verpflichtet einen Kassenbon (spricht sich "Fisch") zu geben. Bei höhren Beträgen kannst Du auch eine Rechnung verlangen. Ich glaube der Betrag, ab dem eine Rechnung ausgestellt werden muss liegt derzeit bei 350 YTL. Bei dem Betrag bin ich mir aber nicht ganz sicher. Den Kassenbon müssen sie Dir auf jeden Fall geben.

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                  • a-brahamA Offline
                    a-brahamA Offline
                    a-braham
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    hallo.
                    ich würde mir da keine großen gedanken machen.
                    wir fliegen in die türkei, auch um garderobe einzukaufen, denn oftmals handelt es sich garnicht um fakes in dem sinne, da wohl viele hosen zb. aus der originalfertigung kommen.
                    wir nehmen immer soviel koffer mit , dass wir genügend  platz haben.
                    ich würde vielleicht nur empfehlen, die sachen, die wirklich für  dich oder euch selbst sind, von den schildern zu befreien, da dann eh kein zöllner mehr nachweisen kann, dass die sachen nicht schon beim hinflug im koffer waren.
                    m.e. wird nichts passieren, ausser wenn man vielleicht 20 uhren im koffer hat.
                    also schönen stressfreien urlaub und lass dich nicht von denen verrückt machen, die was von 175,00 euro einfuhr oder so erzählen - das ist diesbezüglich absoluter kappes.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • HolginhoH Offline
                      HolginhoH Offline
                      Holginho
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo a-braham!

                      Diese Angabe von 175 Euro ist kein "Kappes", sondern rechtliche Grundlage!!!

                      Habe bitte Verständnis dafür, wenn darauf geachtet wird, das in einem Forum mit der Position von HC auf richtige Angaben geachtet wird!

                      Ha, oftmals geht es gut - aber geht es dann doch mal schief und es kommt zur Wegnahme der Waren oder gar zu einer Geldstrafe - dann soll dieser "tolle" Tipp bitteschön nicht aus dem HC-Forum stammen.

                      Übrigens, aufgrund der schon mehrmals beschriebenen Umstände und Auswirkungen (siehe den anderen, älteren thread) wird es schon in nächster Zeit zu starken Einschränkungen im Fake-Verkauf und wesentlich härtere Strafen bei Einfuhr derselbigen geben.

                      Áuf den tollen "Trick" mit den entfernten Schildern und Etiketten sind die Zollbeamte und auch der Gesetzgeber übrigens auch schon gekommen - auch hier liegt die Beweispflicht beim Touri.

                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                      • melbelleM Offline
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                        melbelle
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        huhu, komme gerade frisch aus dem super Urlaub Ibiza....und mich hat dort gewundert, da Ibiza = Spanien = EU, dass dort die Afrikaner auf offener Straße ihre Läden mit Fakes (Taschen, Geldbeutel, Sonnenbrillen, Gürtel...etc..) betreiben dürfen....ist es nicht gerade in EU Ländern strengstens untersagt? Bei Türkei und Thailand lass ich es mir noch eingehen, aber auf Ibiza? Der halbe Hippiemarkt war voll mit Fakeverkäufern. Und was für schlechte Fakes!!!!!

                        ;) melbelle

                        1 Antwort Letzte Antwort
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