Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Höherer Reisepreis
  6. Höherer Reisepreis

Höherer Reisepreis

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
9 Beiträge 6 Kommentatoren 3.6k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • SchnuckelhaseS Offline
    SchnuckelhaseS Offline
    Schnuckelhase
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo allerseits,

    ich habe eine Frage an die Reiseexperten unter euch.

    Ich habe vor 2 Monaten eine Reise gebucht. Nun sehe ich, dass dieselbe Reise um 18, -- Euronen teurer geworden ist, weil seitens des Veranstalters ein Kerosinzuschlag erhoben wird. Verständlich bei den hohen Kraftstoffpreisen im Moment.

    Darf der Veranstalter mir jetzt auch diesen Kerosinzuschlag nachträglich in Rechnung stellen? Oder bleibt es bei dem vereinbarten Preis?

    Ich habe erst eine Anzahlung geleistet, der Rest des Reisepreises wird im September fällig.

    Nicht dass mich jetzt jemand falsch versteht: es geht mir nicht um die 18 Euro, sondern nur um die rechtliche Frage, ob der mit dem Veranstalter geschlossense Vertrag gültig bleibt oder ob Nachforderungen statthaft sind.

    Ich freue mich auf eure Beiträge.

    Gruss, der Schnuckelhase

    Mein liebster Vogel ist der Erlentrillich!

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • juanitoJ Offline
      juanitoJ Offline
      juanito
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Bis zum September könnten es auch noch 36 werden ❓ 😱

      Warum buchst du so langfristig?

      Vielleicht geht die Welt inzwischen unter? 😄

      Vereinbarte Preise sind nur 4 Monate bindend.
      Jedenfalls bei Autos.

      En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • pittpatt01P Offline
        pittpatt01P Offline
        pittpatt01
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        nach meinem Kenntnisstand sind das 90 Tage aber Schnaps drüber. Bis zum September können noch viele Preisrunden kommen.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • SchnuckelhaseS Offline
          SchnuckelhaseS Offline
          Schnuckelhase
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Danke für eure Beiträge, aber wirklich geholfen habt ihr mir damit nicht.

          Ich wollte wissen ob der Veranstalter überhaupt berechtigt ist, einen erhöhten Resiepreis nachzuforden oder ob der vereinbarte Reisepreis zum Zeitpunkt der Buchung rechtlichen Bestand hat.

          Ich habe so früh gebucht, um für meine Urlaubsplanung Klarheit zu haben und weil der Preis so unschlagbar günstig war, auch alle anderen Kriterien, die für mich wichtig sind, passten haargenau! Da habe ich schnell zugeschlagen...

          Mein liebster Vogel ist der Erlentrillich!

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • privacyP Offline
            privacyP Offline
            privacy
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            An solchen nachträglichen Preiserhöhungen haben sich in der Vergangenheit selbst renommierte Veranstalter "die Zähne ausgebissen". Neben der
            Festpreisregel, wie oben bereits geschrieben. über einen Zeitraum
            von 4 Monaten, gilt auch, dass sich der Veranstalter dann mehr oder
            weniger in die Karten schauen lassen muß, um solche nachträglichen
            Forderungen nachvollziehbar zu belegen.

            Bei 18 Euro oder ähnlich wird das so schnell keiner versuchen.
            Und wenn es dennoch eine solche nachträgliche Reisepreis-
            anforderung gibt, dann muß diese erst einmal den
            vom BGH aufgestellten Richtlinien entsprechen.

            Also erst mal Tee trinken 😉

            Gruß privacy

            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
            Bertrand Russell (1872-1970)

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • carstenW.C Offline
              carstenW.C Offline
              carstenW.
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @schnuckelhase
              haben auch Urlaub gebucht während der Frühbuchersaison. 2 Wochen vorher war der Reisepreis pro Person noch 40 Euro günstiger als zum gebuchten Zeitpunkt (obwohl wie gesagt es noch Frühbucherzeit war). Ich hatte dann im Reisebüro der Dame auch so die Frage an einem Beispiel gestellt, wie Du es oben geschildert hast.
              Sie gab mir folgende Antwort:
              "Bei kleineren Preiserhöhungen (z. B. durch Kerosin) werden die bereits gebuchten Urlauber nicht zur Zahlung aufgefordert, dies wird nur dann gemacht, wenn der Kerosinzuschlag deutlich nach oben steigt. Nur die jetzt buchenden müssen dies zahlen".
              LG

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • privacyP Offline
                privacyP Offline
                privacy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                ... und hier noch ein wenig Lesestoff zum Thema
                "nachträgliche Preiserhöhungen" - >hier klicken<

                Gruß privacy

                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                Bertrand Russell (1872-1970)

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • carstenW.C Offline
                  carstenW.C Offline
                  carstenW.
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @privacy
                  ahhh danke. Mal interessant. Spiegelt das wieder was mir in etwa gesagt wurde.
                  LG

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • reifelR Offline
                    reifelR Offline
                    reifel
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Schau mal in die Bedingungen Deines Reiseveranstalters. Da steht in der Regel drin an welche Fristen sich der Veranstalter gebunden sieht un sich das Recht herausnimmt einen Zuschlag nachzufordern.

                    Ob er das dann auch tatsächlich tut und ob es dann rechtens ist sei mal dahingestellt. Ich habe noch nie etwas nachzahlen müssen (waren aber auch immer kleine Beträge), auch wenn der veranstalter sich dieses Recht in den AGB's herausgenommen hat.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    Antworten
                    • In einem neuen Thema antworten
                    Einloggen
                    • Sortiert nach
                    • Älteste zuerst
                    • Neuste zuerst
                    • Meiste Stimmen

                    • 1 von 1
                    Reiseforum Service
                    • RSS-Feed abonnieren
                    • Verhaltensregeln im Reiseforum
                    • Reiseforum Hilfe
                    • Forensuche
                    • Aktuelle Themen

                    • Inhalte melden
                    • Veranstalter AGB
                    • Nutzungsbedingungen
                    • Datenschutz
                    • Privatsphäre-Einstellungen
                    • AGB
                    • Impressum
                    © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                    • Erster Beitrag
                      Letzter Beitrag