Diesmal waren "wir" die Übeltäter, lol
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Brite bekommt Abfindung für Urlaub unter Deutschen
London (dpa) - Weil er nur mit Deutschen Urlaub machen musste, hat ein britischer Tourist eine Abfindung zugesprochen bekommen

Könnten wir dies im umgekehrten Falle auch beanspruchen?
Von einem Gericht bekam er laut "Sun" knapp 960 Euro Abfindung zugesprochen, wegen "verdorbener Ferien".

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Unverschämtheit! Dabei benehmen wir Deutsche uns im Urlaub in jeder Beziehung vorbildlich! Da können sich alle anderen, auch die Engländer, eine Scheibe von abschneiden. Eigentlich sollte es eine Ehre sein für jeden Ausländer, unter Deutschen Urlaub machen zu dürfen.
Am deutschen Wesen wird die Welt genesen!
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@ maximax:
Ich hoffe, Du hast nur die
in Deinem Posting vergessen bzw. interpretiere ich es so.Die genaue Urteilsbegründung wäre in diesem Fall interessant, "nur" an den Deutschen kann es eigentlich nicht gelegen haben. Sie mögen zwar für die Presse ein schöner und reisserischer Aufhänger gewesen sein, aber da müssen noch andere Gründe für eine Reisepreisminderung vorgelegen haben.
Und daß in einem griechischen Hotel niemand der englischen Sprache halbwegs mächtig ist, kann ich mir wirklich beim allerbesten Willen nicht vorstellen. -
Hallo,
also ich wäre, einmal ganz sachlich betrachtet, bezüglich der Quelle etwas vorsichtig. Es passt doch gerade so schön in die Vorferienzeit. Da ist die Meldung der "Sun" ,eine renomierte englischen Tageszeitung, wie es unsere "Bild" wohl nennen würde, doch ganz leicht fragwürdig.
Wetten, daß das auch ganz schnell in der anderen genannten Zeitung breitgetreten wird. Mal wieder üblich D gegen GB. Beide haben dann ihre Auflagen und gut ist.
Wahrscheinlich gab es für die Rückerstattung noch tausend andere Gründe, die den Boulevard allerdings recht wenig interessieren dürften.
Gruß
Berthold
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Ohne hier jetzt eine Nationalitätendiskussion anfangen zu wollen - wenn man sich anschaut, wie deutsche Boulevardmedien nichtdeutschsprachige Urlauber (auch Engländer - gerade auf griechischen Inseln) "verwursten", wundert mich die Machart des Artikels herzlich wenig. Ich würde sie eher als konsequent bezeichnen.
Wurde z. B. im Katalog des Gastes ein englischsprachiges oder zumindest internationales (auch da kann man davon ausgehen, daß zumindest englisch gesprochen wird) Animationsprogramm zugesagt und somit Bestandteil des Reisevertrages und wurde das Animationsprogramm im Gegensatz dazu nur einsprachig (z. B. auf deutsch) durchgeführt, liegt bei nüchterner Betrachtungsweise ein Reisemangel vor.
Wie das Urteil dann letztendlich an die Öffentlichkeit kommuniziert wird, ist eine andere Sache

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Ob ich für unseren letzten Urlaub auch Geld einklagen kann
Es waren fast nur russische und englische Gäste im Hotel. Vom Personal sprach niemand deutsch. Ich glaube, ich such mir 'nen Anwalt 
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Mich würde interessieren, ob in irgendeinem Katalog oder Information eines Reiseveranstalters steht das in irgendeinem Hotel das Personal nur bestimmte Sprachen spricht.
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Hogit wrote:
Hallo Berthold,der Artikel ist auch online bei "focus" zu lesen.
Lg

Hallo,
für mich kein wirklicher Qualitätsbeweis. Da der Focus nach meiner Meinung nur eine Bild-Zeitung in etwas anderem Format ist, (die aussehen möchte, wie der Spiegel) ändert sich vorerst nichts an meiner Meinung. Auch dort wird sicherlich nicht allzuviel nachrecherchiert worden sein.
Interessant wäre es nur, wenn hier eine exakte Urteilsbegründung vom Gericht vorliegt. Erst dann glaube ich, daß nur der besagte Anlass der einzige Grund für die Erstattung war.
Ausschließen will ich das ja auch nicht, da ich das britische Reiserecht ja nicht kenne. Nur hätte ich gerne vernünftige Quellen.
Gruß
Berthold
p.s.: Vielleicht hat Peter / Mosaik ja das Urteil parat?
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Riviera_tr wrote:
Mich würde interessieren, ob in irgendeinem Katalog oder Information eines Reiseveranstalters steht das in irgendeinem Hotel das Personal nur bestimmte Sprachen spricht.Hallo,
Du findest bei verschiedenen Dingen im Katalog den Hinweis auf "deutschsprachige Animation / Abendunterhaltung /Kinderclub" und ähnliches. Steht das nicht dort, dann hat man keinerlei Anspruch auf Regress, sofern die Unterhaltung in landestypisch zu erwartender Art erfolgt.
Der Klassiker diesbezüglich war eine Karibik-Kreuzfahrt, auf der eine große Gruppe schweizer Volksmusik-Begeisterter (und Ausübender) die gesamte Bordunterhaltung an sich gerissen hatte und während der ganzen Kreuzfahrt nur solche Musik zu hören war. Für den Klagenden gab es eine ordentliche Entschädigung.
Gruß
Berthold
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Hier der genaue Text gefunden bei AOL.
Ein britischer Tourist hat vor Gericht Schadenersatz für eine Griechenlandreise erstritten, weil zu viele Deutsche in seinem Hotel wohnten. Da das komplette Ferienprogramm in seinem Hotel auf Deutsch organisiert wurden, konnte die britische Familie nicht daran teilnehmen.
Ein britischer Tourist hat vor Gericht Schadenersatz für eine Griechenlandreise erstritten, weil zu viele Deutsche in seinem Hotel wohnten. David Barnish hatte 4000 Pfund (5100) Euro für einen Urlaub mit seiner Frau und seinen drei Töchtern auf der griechischen Ferieninsel Kos bezahlt, wie die Zeitungen „Daily Telegraph“ und „Sun“ am Samstag berichteten. Da aber alle Aktivitäten für Kinder und Erwachsene in dem Hotel auf Deutsch organisiert wurden, konnte die britische Familie nicht daran teilnehmen. Barnish verklagte daraufhin die Firma Thomson wegen Vertragsbruchs, da sie verschwiegen hatte, dass das Grecotel Park Hotel fast ausschließlich von Deutschen bewohnt wird.
Den Zeitungsberichten zufolge sprach ein Gericht in der englischen Stadt Stoke dem 47-Jährigen Schadenersatz in Höhe von 750 Pfund zu, da ein in einem englischen Prospekt aufgeführtes Hotel auch für englischsprachige Gäste sorgen müsse. „Ich bin kein Rassist“, sagte Barnish den Blättern, „ich würde auch nicht in ein Hotel gehen wollen, dass von Engländern übervölkert ist, und das würde auch für Franzosen oder Spanier oder andere Nationalitäten gelten“. Doch in dem von ihm gewählten Hotel „war alles, vom Zettel am Morgen bis hin zu der Sprache der Reiseleiter alles deutsch“.
Der erfolgreiche Kläger sagte, von 700 Gästen in dem Hotel seien im August 2007 insgesamt 25 englischsprachig gewesen. Ein Sprecher der Firma Thomson sagte: „Es tut uns leid, dass Herr Barnish fand, dass die Unterhaltung in seinen Ferien nicht seinen Erwartungen entsprach.“ -
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Deputy District Judge Naish ruled that a customer going to a hotel featured in an English brochure “doesn’t expect to have to press for activities to be accessible in their own language”.
He added: “The brochure is significantly misleading.”
Es geht also darum, dass der Katalog ein falsches Bild erzeugt hat, entsprechend im dt. Recht einen Irrtum hervorgerufen hat, dass die Unterhaltung international gehalten wird und man nicht erst vor Ort darum kämpfen muss den Anweisungen folgen zu können. Und da deutsch ja nicht gerade die weltumspannende Sprache ist, die bei allen Gästen zumindest ansatzweise zu verstehen ist, hätte zumindest der Versuch gestartet werden müssen die Familie in die Aktivitäten einzubeziehen.
Dass man damit gleich vor das Gericht zieht, naja...
Aber viele von uns würden auch einen Reisemangel befürworten, wenn es anders herum wäre. Er hat diesen eben vom Gericht durchsetzen lassen. :?
Das Zitat lässt sich übrigens auf der Seite der Sun finden
http://www.thesun.co.uk/sol/homepage/news/article1231344.eceLG Franziska
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Hallo,
also ich kann maximax schon verstehen. Mir sind internationale Hotels weit lieber, als fast rein deutsche. Allerdings wäre die Kombination von Amerikanern und Italienern auch nicht gerade oben auf meinem Wunschzettel. Vor allem letztere sind mir, völlig überaschend, schon mehrmals negativ aufgefallen.
Ansonsten kann ich dem nur zustimmen. Lieber keine Landsleute im Hotel, dann ist deutlich weniger Gemecker........
Gruß
Berthold
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Naja, bei meinem nächsten Kuba-Urlaub bekomm ich dann sicher auch etwas. Soooo viele Kanadier im Hotel, is ja unzumutbar
