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Tui-Buchung nur gegen Bankeinzug

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • carstenW.C Offline
    carstenW.C Offline
    carstenW.
    schrieb am zuletzt editiert von
    #61

    @bernhard
    Tui in Deutschland? Also die Reiseleitung vor Ort kann bzw. darf das nicht?

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    • bernhard707B Offline
      bernhard707B Offline
      bernhard707
      schrieb am zuletzt editiert von
      #62

      carsten

      TUI in Deutschland ist Ansprechpartner für die Rechnungsstellung habe ich geschrieben.

      Die Reiseleitung vor Ort ist selbstverständlich der Ansprechpartner für Reklamationen im Hotel, Organisation der Rückflüge und vielleicht noch ein Ansprechpartner um Ausflüge zu buchen. Dafür darf sie auch eine Quittung ausstellen, bzw. wie auch einmal in unserem Fall, für ein Upgrade in ein anderes Hotel und fällige Zuzahlung den Erhalt der Zahlung quittieren.

      Im konkreten Fall wurde wahrscheinlich die Reiseleitung vor Ort mit dem Inkasso einer noch ausstehenden Forderung von TUI beauftragt, dafür gab es ja auch eine Quittung.

      Ob die Forderung von TUI berechtigt ist wissen wir alle nicht, Housil lässt uns da ja auch (vielleicht bewusst) im Unklaren.

      Vor allem seine Äusserung

      „„Selbst wenn wir den Differenzbetrag in Deutschland vor Reiseantritt schon bezahlt hätten, müssen wir ihn jetzt noch einmal bezahlen. Und das habe ich schwarz auf weiß - als keine "Räuberpistole" wie oben auch schon mal in Erwägung gezogen...“

      bezweifle ich.

      Life is too short to limit your vision ... indeed

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      • carstenW.C Offline
        carstenW.C Offline
        carstenW.
        schrieb am zuletzt editiert von
        #63

        ja Bernhard, das ist mir soweit klar. Mich hat einfach mal rein informativ interessiert, in wie fern eine Reiseleitung vor Ort eine solche Bestätigung ausstellen kann/darf?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HousilH Offline
          HousilH Offline
          Housil
          schrieb am zuletzt editiert von
          #64

          bernhard707 wrote:
          Ob die Forderung von TUI berechtigt ist wissen wir alle nicht, Housil lässt uns da ja auch (vielleicht bewusst) im Unklaren.

          Es ging um eine ursprüngliche Kinderermäßigung für die 14 jährige Tochter die dann vor Ort "plötzlich" widerrufen wurde, da die Tochter mittlerweile 15 war. Das Alter hatten wir aber bei der Buchung angegeben und steht auch so auf unserer Rechung. ❓

          Selbst wenn die Nachforderung berechtigt ist/wäre, seit wann ist es legitim bzw. das Aushängeschild eines großen Reiseunternehmens mit solchen Moskau-Inkasso Methoden dem Kunden vor Ort das Geld aus der Tasche zu (er)pressen.
          Von einem seriösen Unternehmen kann ich erwarten, mir eine ordnungsgemäße oder korrigierte Rechnung zu stellen. Oder hat die TUI etwas zu verbergen 😱 das sie sich mit Händen und Füßen dagegen wehrt?!

          bernhard707 wrote:
          Vor allem seine Äusserung

          „„Selbst wenn wir den Differenzbetrag in Deutschland vor Reiseantritt schon bezahlt hätten, müssen wir ihn jetzt noch einmal bezahlen. Und das habe ich schwarz auf weiß - als keine "Räuberpistole" wie oben auch schon mal in Erwägung gezogen...“

          bezweifle ich.

          "Seine" Äusserung habe ich - wie da steht - schwarz auf weiß (d.h. schriftlich)! Ich habe auch angeboten es jedem zu mailen der es ganz genau wissen will. Gemeldet hat sich aber bis Dato keiner bei mir. 😉

          Die TUI schreibt in ihrem Fax vom 20.05.:

          (...)Die aktuelle Preisdifferenz, zu deren Ausgleich sie verpflichtet sind, beträgt €438. Um eine weiterhin ordnunggemäße Unterbringung sowie Rückbeförderung zu sichern, möchten wir sie deshalb auffordern, den Differenzbetrag am Mittwoch, den 21.05. bei unserer TUI Betreuung mittels ... zu begleichen.
          Soweit sie an ihr Reisebüro den Reisepreis einschließlich des Differenzbetrages bereits gezahlt haben, bitten wir Sie, dieses direkt dann mit ihrem Reisebüro zu klären. Hierzu können sie die erhalte Quittung... verwenden

          Die Interpretation des Reiseleiters zu dem Schreiben, nach Rücksprache mit dem Verfasser(!), war: Wenn sie das jetzt nicht bezahlen, schmeissen die (=das Hotel) sie raus - so wie es da steht.
          Vom Rückflug mal garnicht erst zu sprechen...

          In Deutschland wäre so etwas eine Nötigung nach §240 StGB. "Gott sei Dank" interessiert das ja in Ägypten keinen...

          Edit: Gestern kam die Antwort der TUI (nach 4 Wochen!). Zu den ganzen Vorwürfen sagen sie gar-nichts.
          Sie schreiben nur, dass sie nach ihren AGB´s sogar berechtig wären, eine "Bearbeitungsgebühr" von €30 noch zu kassieren..

          Naja. Habe gestern schon mit meinem RA telefoniert. 😛

          Ring frei für die 2. Runde - aber nicht mehr hier.

          Wer nichts weiß, muß alles glauben

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • bernhard707B Offline
            bernhard707B Offline
            bernhard707
            schrieb am zuletzt editiert von
            #65

            Housil

            „Es ging um eine ursprüngliche Kinderermäßigung für die 14 jährige Tochter die dann vor Ort "plötzlich" widerrufen wurde, da die Tochter mittlerweile 15 war. Das Alter hatten wir aber bei der Buchung angegeben und steht auch so auf unserer Rechung“
            So etwas ähnliches dachte ich mir schon. Welches Alter habt ihr bei Buchung angeben, bzw. steht auf der Rechnung?
            Kinderermässigungen gelten selbstverständlich für das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Wenn Du bei Buchung 14 Jahre angeben hast, obwohl Du wusstetest sie ist bei Reiseantritt bereits 15 Jahre alt, ist die Nachforderung von TUI jedenfalls berechtigt. Evtl. kann Dir sogar das Verschweigen des tatsächlichen Alters bei Reiseantritt als Täuschungsversuchangelastet werden.

            „Die TUI schreibt in ihrem Fax vom 20.05.:

            Die aktuelle Preisdifferenz, zu deren Ausgleich sie verpflichtet sind, beträgt €438. Um eine weiterhin ordnunggemäße Unterbringung sowie Rückbeförderung zu sichern, möchten wir sie deshalb auffordern, den Differenzbetrag am Mittwoch, den 21.05. bei unserer TUI Betreuung mittels ... zu begleichen.
            Soweit sie an ihr Reisebüro den Reisepreis einschließlich des Differenzbetrages bereits gezahlt haben, bitten wir Sie, dieses direkt dann mit ihrem Reisebüro zu klären. Hierzu können sie die erhalte Quittung... verwenden“

            TUI hatte zumindest zu diesem Zeitpunkt keinen Zahlungseingang des Reisebüros vorliegen. Es gibt auch keine Aussage von Dir, ob eine Zahlung der EUR 438 ans Reisebüro überhaupt geleistet wurde.

            In den AGB von TUI ist als Gerichtsstand Deutschland angeben, der ebenso anwendbar wäre, sollte das Reisebüro Deine Zahlung nicht an TUI weitergeleitet haben.

            „Die Interpretation des Reiseleiters zu dem Schreiben, nach Rücksprache mit dem Verfasser(!), war: Wenn sie das jetzt nicht bezahlen, schmeissen die (=das Hotel) sie raus - so wie es da steht.
            Vom Rückflug mal garnicht erst zu sprechen..."

            Diese Aussage des Reiseleiters beruht für den Leser allenfalls auf „Hörensagen“. Sollte sie nachweislich so gefallen sein, ist der Bezug die Formulierung von TUI:

            „Um eine weiterhin ordnunggemäße Unterbringung sowie Rückbeförderung zu sichern, möchten wir sie deshalb auffordern, den Differenzbetrag am Mittwoch, den 21.05. bei unserer TUI Betreuung mittels ... zu begleichen.“
            Ob hier tatsächlich eine Nötigung vorliegt, kann nur ein Gericht entscheiden. Ob´s die Mühe lohnt ist fraglich.

            „Edit: Gestern kan die erste Antwort der TUI (nach 4 Wochen!). Zu den ganzen Vorwürfen sagen sie gar-nichts.
            Sie schreiben nur, dass sie nach ihren AGB´s sogar berechtig wären, eine "Bearbeitungsgebühr" von €30 noch zu kassieren..“

            TUI könnte damit Recht haben, denn immerhin war eine Nachbearbeitung der ursprünglichen Buchung erforderlich.

            Life is too short to limit your vision ... indeed

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            • eva-mariaE Offline
              eva-mariaE Offline
              eva-maria
              schrieb am zuletzt editiert von
              #66

              Hallo Zusammen,

              wir haben die TUI Card Gold und sämtliche Kosten werden immer über diese Visakarte bezahlt, sowohl die 20% Anzahlung, als auch die Restzahlung, die zumindest bei uns immer schon ca. 3 Wochen vor Urlaubsantritt eingezogen wird. Anschliessend erhalten wir immer sehr zügig unsere Dokumente. Wir hatten noch niemals irgendwelche Probleme oder Beanstandungen.

              LG

              eva

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • KerniniK Offline
                KerniniK Offline
                Kernini
                schrieb am zuletzt editiert von
                #67

                Erst einmal ein Frohes neues Jahr....
                Wir haben schon öfters bei Tui gebucht und haben die Anzahlung und den Restbetrag immer überwiesen. Und es gab damit auch nie Probleme. Uns wurde auch nie was von einziehen gesagt. Wußte das bis gerade noch nicht einmal das die das sonst wollen...
                Lg Kerstin

                Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume !!!!!!!!!

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                • Ralle08R Offline
                  Ralle08R Offline
                  Ralle08
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #68

                  Nochmal zur Eröffnungsfrage.(Weil ich finde, Ihr driftet vom Thema ab)

                  Wenn man dem Reisebüro bekannt ist ,kann man auch ganz normal die
                  TUI Reise in Bar im RB zahlen.

                  Seit 2000 muss ich noch nicht mal mehr die Anzahlung leisten.

                  Mein Stammreisebüro ruft mich an wenn die Reiseunterlagen bei Ihnen
                  eingetroffen sind und ich hole sie dann gegen Bar ab. Buche in der Regel ca.
                  halbes bis dreiviertel Jahr vor Abflug.

                  Liebe Grüße
                  Michael

                  ML World03-Iberotel Makadi Oasis06-ML Manar07-ML Kalawy09-ML Fuerte10-ML Sarigerme11-ML Candia Maris12-ML Kos Marmari.13l-ML Jacaranda 14/15/April17,Iberotel Boltenhagen21/TUI Blu Nissaki Beach22,Kairaba Mythos Palace Korfu

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • carstenW.C Offline
                    carstenW.C Offline
                    carstenW.
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #69

                    @Ralle
                    kommt auch vieleicht individuell auf das Reisebüro bzw. den/die Mitarbeiter an.
                    LG

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Günter/HolidayCheckG Offline
                      Günter/HolidayCheckG Offline
                      Günter/HolidayCheck
                      Admin Experte Fuerteventura
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #70

                      Noch eine kleine Info, die das Thema auch aus Sicht einer anderen Veranstalter-Gruppe beleuchtet:
                      Thomas Cook verlangt inzwischen drei Euro für Überweisungen- lt.fvw wird der Beitrag fällig für alle Buchungen ab 18.12.2008. Gültig für die Marken Thomas Cook und Neckermann, Ab März auch für Bucher!
                      Begründung: Die hohen Prozesskosten für Überweisungen.
                      Bei Bezahlung via Lastschrift oder Kreditkarte entfallen diese Kosten.

                      Quelle fvw

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Günter/HolidayCheckG Offline
                        Günter/HolidayCheckG Offline
                        Günter/HolidayCheck
                        Admin Experte Fuerteventura
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #71

                        Große Bitte:
                        Das Thema ist klar vorgegeben, daher bitte auch nur zu dieser Thread-Heradline posten. Dankeschön
                        Einen Beitrag habe ich inzwischen gelöscht!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • John2k6J Offline
                          John2k6J Offline
                          John2k6
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #72

                          Hm, wie ist es mit der Abbuchung bei TUI? Wird da ALLES AUF EINMAL abgebucht? Oder ist das irgendwie getrennt? (Flug und Hotel getrennt) Weiß da jemand etwas?

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • KourionK Offline
                            KourionK Offline
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #73

                            @John
                            Da du in einem anderen Thread von einer Pauschalbuchung schreibst:

                            Wenn das der Fall ist, (lt. AGB "i. d. R." ) 25% des Gesamtpreises innerhalb einer Woche nach der Buchungsbestätigung.
                            Die restlichen 75% des Gesamtpreises fallen ca. 1 Monat vor Reiseantritt an.

                            Zu "i. d. R." guckst du hier: AGB / mögliche Abweichungen  😉

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • eva-mariaE Offline
                              eva-mariaE Offline
                              eva-maria
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #74

                              @John,

                              es ist genau so, wie Kourion es beschrieben hat. Hast Du keine Auftragsbestätigung bzw. Rechnung erhalten? Da steht nämlich genau drin, wann welcher Betrag abgebucht wird. Die Reiseunterlagen bekommst Du ja erst nach Abbuchung des Restbetrages.

                              LG
                              Eva

                              eva

                              1 Antwort Letzte Antwort
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