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Zimmerkategorie, Autobahnlärm, Hallenbad (?!!)

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • EnttäuschterE Offline
    EnttäuschterE Offline
    Enttäuschter
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo erst mal,
    hier kurz unsere Problemschilderung:

    wir (Familie mit 2 Kleinkindern) buchten über einen Reiseveranstalter in einem Hotel ein "Appartement" (lt. Prospekt verfügen diese "zusätzlich über zwei getrennten Schlafzimmer"; war uns wichtig am Abend/Nacht); lt. Prospekt-Beschreibung verfügt das Hotel auch über ein "Hallenbad" und es liegt "ruhig, aber dennoch zentral, ca. 300m vom Ortszentrum".
    Bei Ankunft bekamen wir statt des Appartements mit zusätzlich zwei getrennten Schlafzimmern zwei zusammenhängende Doppelzimmer und vor allem ohne eine Möglichkeit, diese beiden Räume durch eine Türe am Abend zu trennen (war uns ja bei Buchung wichtig wegen der Kinder);

    Frage:Ist dies eine Abweichung in der Unterbringung, welche man reklamieren sollte und mit welcher Reisepreis-Minderung können wir ggf. rechnen? (Frankfurter Tabelle ?) Hat vielleicht jemand auch ein passendes Urteil zur Hand ??

    Zum "Hallenbad":
    Größe ca. 3,50m x 6,00m; hiervon wurde aber die eine lange Seite durch Whirlpool-Liegen (ca. 1,70m tief) und die Eingangstreppe "besetzt, so dass die tatsächliche "freie" Wasserfläche ca. 1,80m x 6,00m betrug; für die Kinder und die restlichen 200 Gäste nicht viel Platz oder ??!!!

    Frage: liegt hier bereits ein Hallenbad vor bei diesen Ausmaßen ?? oder doch nur ein Whirlpool ??? sind die Angaben im Prospekt "Hallenbad" überhaupt korrekt? können wir evtl. Ansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend machen?

    Zur Lage "ruhig, aber dennoch zentral":
    etwa 200 m Luftlinie führt die Brennerautobahn-Brücke (LKW !!!) vorbei; der Verkehrslärm ist beim Hotel deutlich zu hören. bei geschlossenem Fenster ist der Lärm nicht zu hören
    Frage: I aufgrund des beschriebenen Umstandes eine Reisepreis-Minderung gerechtfertigt und wenn ja, in welcher Höhe ?

    vielen Dank für Eure Beiträge/Antworten im Voraus

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    • ADEgiA Offline
      ADEgiA Offline
      ADEgi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      meine Meinung hierzu:

      Zimmer: Wenn ich es richtig verstehe, dann waren Euch gesamt drei Zimmer zugesichert, effektiv bekommen habt Ihr aber nur zwei und zwischen den Zimmer gab es keine Türe. Hier liegt nach meiner Meinung ein klarer Mangel vor.

      Hallenbad: Wenn keine Größe angegeben ist, wird das mit dem Mangel hier schwer werden. Könnte aber vielleicht dennoch sein, da das Hallenbad nur sehr eingeschränkt nutzbar war.

      Lage: Sicher kein Mangel. Zentral aber dennoch ruhig kann sicher nicht mit einer 200m entfernten Autobahn in Verbindung gebracht werden. Das ergibt sich sicher schon aus der Beschreibung. Vermutlich lag das Hotel ja auch in einem Tal und daher ist schon mit einer gewissen Beeinträchtigung zu rechnen. Ich denke hier passt die Beschreibung, zumal ja bei geschlossenem Fenster Ruhe war.

      Mein Tipp: Ich würde mich bezüglich der Mängel auf das Zimmer konzentrieren und zusätzlcih das Hallenbad anführen. So eine Reklamation an den Veranstalter senden. Also orientierung die Frankfurter Tabelle zur Hand nehmen und etwa 10% für das hallenbad aufschlagen, damit der Veranstalter die Chace hat auch etwas zu streichen...

      Gruß

      Berthold

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      • Sue1975S Offline
        Sue1975S Offline
        Sue1975
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        die 10% fürs hallenbad bekommt man aber nur, wenn das hallenbad nicht vorhanden ist !!!! hier ist aber eins vorhanden, über die größe wurde vorher nichts gesagt ABER es ist DA und nutzbar! und auch die treppe und die whirlpoolliegen (die ganze zeit an???) sind teil des hallenbades! davon abgesehen ist ein hallenbad im hotel, ich tippe mal ihr wart im warmen ausland?, mit sicherheit nicht dazu gedacht, 200 leute dort unterzubringen - oder?

        ihr hattet ein familienzimmer gebucht - und zwei miteinander verbundene doppelzimmer bekommen. sprich, ihr HATTET zwei schlafzimmer, auch wenn keine türe da war aber der "abstand" zu den kids war vorhanden, egal ob tür oder nicht. glaube auch nicht, dass ihr hier weit kommt.

        inwiefern hat euch der lärm gestört - nachts anscheinend nicht, da du selbst sagst, waren die fenster zu hat man nichts gehört. also tagsüber? ihr müßtet also nachweisen, dass der lärm der straße euch in eurem urlaub massiv gestört hat - nur wie?

        LG Sue

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • NexaLotteN Offline
          NexaLotteN Offline
          NexaLotte
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          😉 heisst "zentral aber ruhig gelegen" nicht auch übersetzt in den Veranstalterkatalogen: Am Ar... der Welt aber an der Hauptverkehrsstrasse?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Sue1975S Offline
            Sue1975S Offline
            Sue1975
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            ich habe dazu gegoogelt aber nichts gefunden ... zentral aber ruhig gelegen heißt in meiner auffassung so viel wie, man kommt ziemlich schnell überall hin aber ist nicht mitten im zentrum des geschehens - sprich z.b. seitenstraße vom kudamm... (ums mal auf deutschland umzumünzen)

            zum hallenbad ist mir noch eingefallen, dass ihr vielleicht durch fotos hättet beweisen müssen, dass ihr keine möglichkeit zum schwimmen hattet, weil der pool voll war. dass also eine nutzung überhaupt gar nicht möglich war. die maße hier reichen aber sicherlich für jeden reiseveranstalter aus...

            wir hatten auch einen hallenpool - komplett ungenutzt bei über 30 grad im schatten. der pool war so dermaßen a***kalt, dass da auch mit sicherheit keiner reingegangen wäre. außer die, die gerade aus der sauna kamen.

            LG Sue

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            • sandyS Offline
              sandyS Offline
              sandy
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Naja, wenn Enttäuschter schreibt: Brennerautobahn, dann denke ich i.M. nicht gerade ans warme Ausland, oder? Und im Hochsommer wird er nicht dort gewesen sein, wenn er jetzt eine Reklamation schreiben will.
              Allerdings frage ich mich, ob man bei einer Hotelbuchung nicht mal die Lage auf google maps o.ä. nachsieht und dabei bemerkt, dass eine Autobahn mehr oder weniger knapp am Hotel vorbeiführt?
              Eine Minderung des Reisepreises bzw. Erstattung deswegen kann ich mir nicht vorstellen.

              Trotzdem viel Glück.
              LG
              Sandy

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              • FränkimänF Offline
                FränkimänF Offline
                Fränkimän
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                :? Die Geschichte mit der Zimmeraufteilung ist wohl ein Mangel, nur ob das angerechnet wird ? Da hab ich so meine Zweifel.
                Ich denke mal bei dir Lage und dem Krach wird's wohl eher nix. Ist uns in der Türkei letztes Jahr auch so gegangen.
                Der Pool ist ja wohl auch ne Frechheit. Versuchen könnt Ihr das ja, mit der Reisepreisminderung, ich würde aber erst mal zum Anwalt und mich beraten lassen ob es den ganzen Streß wert ist.
                Viel Glück

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                • ADEgiA Offline
                  ADEgiA Offline
                  ADEgi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo,

                  wieso eigentlich Stress? Da schreibt man eine fundierte Reklamation und wartet erst einmal die Reaktion des Veranstalters ab. Entsprechend dieser kann man dann immer noch weitermachen.

                  Und um es nochmals kurz zu machen bezüglich der Reisemängel:

                  Zimmer - garntiert
                  Hallenbad - vielleicht
                  Autobahn - nein

                  Gruß

                  Berthold

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Sue1975S Offline
                    Sue1975S Offline
                    Sue1975
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    was das zimmer angeht - es waren zwei separate schlafzimmer vorhanden - insofern wurde die reiseleistung erfüllt. tür da oder nicht. ich habe da neulich erst einen schönen beitrag gelesen über zwei auseinander stehende betten, die das liebesleben der urlauber beeinträchtigten und die dann beschwerde eingelegt haben gg und wenn die schon abgeschmettert wurden, dann kann ich mir kaum vorstellen, dass es eine reisepreisminderung gibt, wenn zwei schlafzimmer vorhanden waren, wo lediglich die tür fehlte...

                    LG Sue

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                    • ADEgiA Offline
                      ADEgiA Offline
                      ADEgi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo Sue,

                      bitte lies den Eingansthread richtig.

                      Zugesichert war ein Appartement mir zwei zusätzlichen Schlafzimmern. Also gesamt drei Zimmer! Bekommen hat er aber nur zwei!

                      Auch muß, wenn es zugesichert ist, daß es sich um separate Zimmer handelt, jeweils eine Türe vorhanden sein. Das ist dann eine Zusicherung die Bestandteil der Reise ist.

                      Diese war in Deinem Beispiel mit den Betten sicher nicht gegeben. Wäre ein französiches Bett zugesichert gewesen hätte es dort sicher auch eine Entschädigung gegeben. Keine hohe zwar, aber immerhin.

                      Gruß

                      Berthold

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