Muscheln / Souvenirs aus der Karibik mit nach Deutschland nehmen, erlaubt?
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AngieBaby wrote:
Hi ivy!Hattest Du die Tüte im Handgepäck oder im Koffer?Bis zu welcher Größe waren die Muscheln(spielt ja vielleicht ne Rolle ob man mitnehmen darf oder nicht)Aber in welchem Gesetz steht, dass man keine Muscheln mitnehmen darf?
Es waren tlws sehr große Muscheln, ich hatte sie im Koffer. Genauso wars vor kurzem in Andalusien. Wir haben 2 große Tüten mitgenommen, die wir tlws im Handgepäck meiner Tochter verstaut hatten.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es verboten ist.
AngieBaby wrote:
Ich verreise jetzt seid 25 Jahren und was ich kaufe im Urlaub geht bei weitem über 175 Euro(kein Wunder bei 4 Kinder)Denken hier einige die reißen hier den ganzen Koffer auf und können genau sehen ob ein doofes Handtuch und ein paar getragene Hosen oder Shirts oder Billigketten aus dem Urlaubsland kommen???
Laßt euch doch nicht blöde machen!LGGenauso ist es bei uns auch und kaufen auch oft für mehrere Hundert Euro ein . Meist trägt man die Sachen ja schon im Urlaub und verstaut sie dann im Koffer. Woher soll der Zoll noch wissen, was man einführt und was nicht ?
Gruss, Ivy
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AngieBaby wrote:
pittpatts Seite hat genau das aufgezeigt was ich auch vermutet habe.Die Seite ist aber zu süß. So darf man z.B. von den Seychellen keine Elefanten oder Riesenschlangen ausführen. Aha. Wusste noch gar nicht dass es sowas da gibt

Achtung, einzelne Staaten, wenn auch nicht die DomRep, sind bei der AUSFUHR von Muscheln etc. sehr streng!
LG Adriana
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Hi ivy!Also ich habe mir das mit den Artenschutz immerwieder durchgelesen.Für die Dom. Rep und auch andere Länder stehen immer wieder bestimmte Riesenmuscheln (-bzw. deren Schalen)unter Artenschutz und selbst diese dürfen pro Person bis zu drei Schalen und bis zu drei Kilo ausgeführt bzw nach Deutschland eingeführt werden.Von Muscheln die in der Größe darunter liegen gibt es KEIN VERBOT !Bedingung ist jedoch das diese im eigenen persönlichen Gepäck befördert werden!Von den heißgeliebeten Kegelschnecken die von einer Person immer wieder benannt wurden,wurde garnichts im Artenschutz geschrieben
Übrigegens sind davon nicht alle selten oder wertvoll!!Und viele Exemplare werden hier wo ich wohne in MASSEN verkauft!! Liebe Grüße Angie -
Hallo AngieBaby,
Deine Ignoranz ist schon erstaunenswert. Ich möchte Dir aber dennoch ein paar klärende Worte zum geltenden Gesetzestext vermitteln.
AngieBaby wrote:
Für die Dom. Rep und auch andere Länder stehen immer wieder bestimmte Riesenmuscheln (-bzw. deren Schalen)unter Artenschutz und selbst diese dürfen pro Person bis zu drei Schalen und bis zu drei Kilo ausgeführt bzw nach Deutschland eingeführt werden.Der deutsche Zoll schreibt stimmend dazu:
"...Bei privaten Einfuhren zum persönlichen Gebrauch sind bis zu drei Gehäuse der Fechterschnecke pro Person genehmigungsfrei, wenn diese im persönlichen Gepäck transportiert werden."Du muss aber auch weiterlesen und umsetzen können, dass die Fechterschnecke nach Anh. B EG-ArtenschutzVO geschützt ist:
"Anhang B enthält die Arten, die auf Grund ihrer Gefährdung unter besonderen Schutz gestellt sind. Die Ein- und Ausfuhr in die und aus der Europäischen Union ist reglementiert und erfordert grundsätzlich die vorherige Genehmigung einer Artenschutzbehörde eines EU-Mitgliedstaates. Die Ein- bzw. Ausfuhr von toten Exemplaren zum persönlichen Gebrauch erfordert in der Regel Genehmigungen des Herkunftslandes. Innerhalb der EU unterliegt der Besitz und Handel einschränkenden Bestimmungen. Bei Kauf, Verkauf oder Besitz muss der Erwerber bzw. Eigentümer grundsätzlich nachweisen können, dass er die Exemplare rechtmäßig erworben hat."Zur zolltechnischen Abfertigung von Exemplaren gemäß der Artenschutz-VO zur Einfuhr von Arten des Anhangs B wir noch folgendes geklärt:
"Werden Exemplare der Anhänge B der EG-Artenschutz-Verordnung in die EG eingeführt, ist der Einfuhrzollstelle eine vom Bundesamt für Naturschutz zuvor erteilte Einfuhrgenehmigung vorzulegen. Je nach Anhangszugehörigkeit ist die Erteilung der Genehmigung an unterschiedliche Kriterien geknüpft. Diese Genehmigung kann in den Fällen, in denen Arten betroffen sind, die auch in den Anhängen I bis III Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) aufgeführt sind, nur erteilt werden, wenn die entsprechenden Ausfuhrdokumente des Ausfuhrstaates vorhanden sind. Die Einfuhrgenehmigung und ggf. die Dokumente des Herkunftslandes sind der zuständigen Zollstelle bei der Abfertigung vorzulegen."Persönlich empfehle ich Dir, nicht so viel Aufsehen hier im Forum zu erregen. Nicht nur Urlaubsinteressierte lesen hier mit – auch Menschen die sich für die Urlauber interessieren.
Zumindest würde ich mal das Avater ändern.Ist es wirklich nötig – auch wenn es erlaubt ist – die Natur mit so Kleinigkeiten zu beuteln, nur um seine kleinen naiven und primitiven Interessen zu befriedigen.
Von früher kenne ich noch den Spruch:
Stell Dir mal vor, wenn das alle Menschen machen würden?!Liebe Grüße
Dylan
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Dylan, schön geschrieben. Aber ich fürchte vergebliche Liebsmüh', auch du wirst nicht verhindern können dass immer noch Leute es schick finden ihre Wohnung mit Sand und Muscheln aus der DomRep oder anderen Reisezielen zu "verschönern". :?
LG Adriana
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Dylan ich danke Dir für Deine Belehrung aber eines dürfte mal fest stehen ich schade weniger der Natur als ihr den Menschen, denn eure Hetzjagd ist ja unglaublich!!!!Ihr wollt ja wohl nicht wirklich einen Menschen an die Wand stellen weil er ne Muschel aufhebt !Mein Gott tut doch bloß nicht so !Und übrigens habe ich das auch garnicht nötig !Kinder sammeln aber nun mal!Im übrigen Dylan hatte ich nur zusammengefaßt was 'ICH' gelesen hatte. Ich hatte auch nie behauptet ich wolle eine Riesenmuschel haben.Worum es mir in erster Linie ging ist gegen diese endlosen Übertreibungen anzugehen!!!!Aber wenn man schon mal so schön beim hetzen ist dann macht es doch spaß so richtig von allen Seiten mitzumischen und möglichst gemein zu sein ,möglichst viel dazu zu erfinden nicht wahr?Das ist igitt igit!!Und was soll das von dir Adelaide,bist hier kaum angemeldet da spielst du schon den Trittbrettfahrer!Schaff du dir erst mal Kinder an dann wirst du feststellen das du genau in die gleichen Situationen und Fragen gerätst wie jede Mutter!!Und wenn ihr schon so gerne hetzt dann hetzt gegen Kindeprostitution in den Ländern in die ihr alle so OFT hinfliegt und tut etwas dagegen als euch an harmlosen Fragen hochzuziehen oder seid ihr so unglücklich in eurem Leben das ihr nichts anderes habt?
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...könnten wir jetzt bitte auf unnötige Kommentare hier verzichten.

AngieBaby hat ihre eigene Sicht kund getan und dabei sollten wir es belassen, so denke ich. Das Thema ist zum einen zu sensibel um es zu sperren, zum anderen ist der "Schlagabtausch" es letztlich nicht wert, daß man noch weiter eingreifen muß.
Es wäre schön, wenn wir von der persönlichen Schiene uns jetzt hiermit wieder verabschieden könnten, das eigentliche Thema wird es danken...

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curiosus wrote:
AngieBaby hat ihre eigene Sicht kund getan und dabei sollten wir es belassen...Sollte ich folgende Sicht von AngieBaby...
AngieBaby wrote:
Und wenn ihr schon so gerne hetzt dann hetzt gegen Kindeprostitution in den Ländern in die ihr alle so OFT hinfliegt...
...so belassen? -
Ich würde auf gar keinen Fall Kegelschnecken, Korallenstückchen oder Muscheln mitnehmen. Es wird teilweise streng kontrolliert. Mir ist es selber schon passiert, dass mein Gepäck gründlich gefilzt wurde. Auch habe ich mehrmals beobachtet, dass nach Kofferaufgabe etwas gefunden wurde und die Besitzer dieser Koffer ausgerufen wurden.
Zu dem Argument: "Kinder sammeln nun mal" möchte ich noch anmerken, dass man Kindern, die alt genug sind, in die Karibik zu fliegen, auch vermitteln kann, dass man nicht alles, was man am Strand findet, mitnehmen darf. Lasst die Muscheln da, wo sie hingehören! Das Artenschutzgesetz ist berechtigt, damit die nächste Generation auch noch Freunde an der Natur hat. -
Ich würde die Muscheln auch dalassen. Als wir in der Dominikanischen Republik waren (ist allerdings schon ein paar Jährchen her), hat auch jemand versucht Muscheln mitzunehmen - wurde dann vom Zoll rausgewunken und war komischerweise auf dem Rückflug nicht dabei.
Außerdem ist es genau so wie immer: Jeder sagt "ich nehme doch nur wenige mit, aber die Masse macht es dann aus“. Aber es gibt halt leider immer wieder „Unbelehrbare“, welche überhaupt kein Argument gelten lassen.Grüße Ute
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Dylan nein, der Bezug war nicht gemeint, sondern das festhalten an der Mitnahme von Schnecken- und Muschelschalen oder auch die Einfuhr von Waren oberhalb der Freigrenzen.
Es ist müßig darüber weiter zu diskutieren, wenn die Rechtslage zu diesen Punkten negiert wird. -
Auf Jamaika werden die großen rosa Conch Muscheln zu hunderten am Strand als Souvenir angeboten. Ich habe mich bisher nie groß dafür interessiert, aber als eine Bekannte überlegt hat, sich so eine Muschel zu kaufen, haben wir im Internet nachgeforscht und ich war sehr überrascht, dass es sich bei der Conch Muschel um besagte unter Artenschutz stehende Fechterschnecke handelt...!
Wenn man diese Mengen von Muscheln sieht und außerdem in jedem Restaurant Conch Gerichte angeboten werden, kommt man wirklich nicht auf die Idee, dass diese Muschel (Schnecke) geschützt sein könnte. Gilt der Artenschutz nur in Deutschland?
Auch von einem früheren Florida Urlaub erinnere ich mich, dass Conch Gerichte dort sehr beliebt sind (conch fritters, Conch Chowder usw.)
Also ist es dort ja scheinbar erlaubt, sie zu fangen. Viele Jamaika -Urlauber aus den USA kaufen diese "Souvenirs", also ist es wohl auch erlaubt, sie dort einzuführen.Auch die Bahamas sind bekannt für ihre Conch Spezialitäten..!
Wie passt das alles zusammen?? Was macht denn der Artenschutz da für einen Sinn? Wir schützen und die anderen essen sie! Erschreckend...!
Gruß, Likkle
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Likkle wrote:
Wie passt das alles zusammen?? Was macht denn der Artenschutz da für einen Sinn? Wir schützen und die anderen essen sie! Erschreckend...!Laut EG-Artenschutz-Verordnung dürfen Fechterschnecken nicht in die EU eingeführt werden – also auch nicht in Deutschland.
In den karibischen Ländern, wo sie zu den traditionellen Grundnahrungs-Lebensmitteln gehören, ist der Fang erlaubt. Diese Länder dürfen durch autorisierte Händler die Schalen mit staatlich genehmigtem Zertifikat auch als Souvenir verkaufen.
Obwohl in der deutschen Zollvorschrift steht, dass zum persönlichen Gebrauch bis zu drei Gehäuse der Fechterschnecke pro Person genehmigungsfrei (im persönlichen Gepäck transportiert) in Deutschland (EU) eingeführt werden darf, ersetzt und bestimmt das übergeordnete Gesetz folgendes:
"Die Ein- und Ausfuhr in die und aus der Europäischen Union ist reglementiert und erfordert grundsätzlich die vorherige Genehmigung einer Artenschutzbehörde eines EU-Mitgliedstaates. Die Ein- bzw. Ausfuhr von toten Exemplaren zum persönlichen Gebrauch erfordert in der Regel Genehmigungen des Herkunftslandes.
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Werden Exemplare ... der EG-Artenschutz-Verordnung in die EG eingeführt, ist der Einfuhrzollstelle eine vom Bundesamt für Naturschutz zuvor erteilte Einfuhrgenehmigung vorzulegen."Dadurch ist es möglich, diese Schnecken in begrenzter Zahl pro Person in die EU einzuführen.
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Hallo!
HILFE! Ist jemand online?
Wir fliegen morgen ab Santo Domingo Richtung Heimat, aber auch hier im Threat kann mir keiner eine Antwort geben:
Kann man Muscheln aus der Dom. Rep. mitnehmen?
Ist es offiziell verboten oder nicht? Wie streng wird das gehandhabt? Wenn man zwei kleine Muscheln im handgepaeck hat, kann man die dann eben einfach da lassen oder gibt es sofort eine Strafe?
Bitte, bitte um schnelle Antworten. Ich rede nicht von einer Tuete voll, aber meine Kinder haben zwei vielleicht 5cm grosse gedrehte Muscheln geschenkt bekommen und wollen die unbedingt mitnehmen.....