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Rücktrittsmöglichkeit nach Online Buchung bei Billigairline

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  • hantauH Offline
    hantauH Offline
    hantau
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo erstmals alle zusammen aus Wien! 😄

    Meine Frage, auf die ich im Internet keine Antwort finde: Ich habe vor genau einer Woche einen Flug bei Ryanair nach Barcelona online per Kreditkarte gekauft. Der Flug geht erst Ende September. Nun möchte ich den Flug stornieren. Wisst ihr da was: gelten da allgemeine Kaufrücktrittsfristen von 14 Tagen oder so. ANsonsten las ich, dass die Billigairlines kaum Kosten rückerstatten.

    Wäre froh über eine Antwort,

    lg, Hannes

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    • fraenniF Offline
      fraenniF Offline
      fraenni
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo hantau,

      wird sicher sehr schwierig und bei Ryanair vielleicht sogar unmöglich.
      Wenn überhaupt nur die Steuern und Gebühren. 😞
      siehe Link: klick mich

      lg
      fraenni

      "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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      • ADEgiA Offline
        ADEgiA Offline
        ADEgi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        Rücktrittsmöglichkeit gibt es keine. Maximal werden die Steuern un Gebühren ersetzt, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr. Um das aber bei der Ryanair zu erreichen erfordert das Geduld und etwas Geschick.

        Gruß

        Berthold

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • privacyP Offline
          privacyP Offline
          privacy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ist freundlich umschrieben, bei Ryanair liegt die nirgendwo aufgeführte
          Bearbeitungsgebühr allen Informationen nach immer auf der Höhe
          der Steuern und Gebühren. Die schriftlichen Reklamationen sind
          ausschließlich in englisch an die Firmenzentrale zu richten.

          Günstiger wäre ggf. eine Umbuchung auf einen passenderen
          Termin. Ansonsten wenig Erfolgsaussichten - und die Hotline
          verbrennt tatsächlich Dein Geld.

          Gruß privacy

          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
          Bertrand Russell (1872-1970)

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          • soedergrenS Offline
            soedergrenS Offline
            soedergren
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Das ist leider so ein weit verbreiteter Irrglaube, dass es ein allgemeines zweiwöchiges Rücktrittsrecht gibt. Das gibt es nur beim Fernabsatz, also in erster Linie dem (kommerziellen) Versandhandel (na ja, und bei Haustürgeschäften).

            Für Reisebuchungen (zu denen ja auch Flugtickets gehören) gilt das deutsche Reiserecht (hauptsächl. §§ 651 ff BGB) und da gibt es dieses Rücktrittsrecht in dieser Form nicht.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • privacyP Offline
              privacyP Offline
              privacy
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ist ja immer schön, wenn Gesetze durch gute "Lobbyarbeit" recht einseitig
              geprägt verabschiedet werden - aber Gesetz ist halt Gesetz 😉

              Gruß privacy

              Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
              Bertrand Russell (1872-1970)

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