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hotel für eine person (von insg. dreien) 3 tage vor abflug wg. überbelegung umgebucht

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • atitom11A Offline
    atitom11A Offline
    atitom11
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    langer betreff, ging nicht anders.

    ich versteh nix mehr..... ❓
    ich habe im nov.07 im reisebüro 1 doppelzimmer zur einzelnutzung pauschal bei neckermann und ein appartement für 2 personen bei thomas cook (flug hierbei "seperat") gebucht.

    hab von th. cook die unterlagen /bestätigung am 31.05.08 und erneut am 17.06.08 erhalten.
    die bestätigung von von neckermann (hotelvoucher) kam ebenfalls am 17.06.08.

    wir 3 haben auf malle das iberostar royal playa de palma gebucht, so dachte ich bis heute mittag, 24.06.08......,
    da erhielt ich einen anruf des reisbüros, dass das einzelzimmer nicht zu "kriegen" sei und somit die 3. person ins iberostar royal christina "verlegt" würde.

    kreisch, wie kann DAS??????
    das reisebüro "behauptet" bei der o.g. buchung darauf hingewiesen zu haben, das wir 3 "zusammen gehören" und überhaupt,
    neckermann und th. cook is der gleiche "verein", is also KEIN PROBLEM!!

    das hab ich aber jetzt,!
    2 können ins playa und "nr. 3" (meine MUTTER!!!!!) soll ins christina, hab das alles mehrfach und ausführlich bei neckermann (hotline!!! /kosten!!!) erklärt, bringt aber nix?!?!? 😞

    kurze frage: hab ich ne chance (WIR HABEN IM NOVEMBER07 GEBUCHT) meine ma in unser gebuchtes zu "kriegen"???? / falls nicht, is das reisebüro "schuld" ??

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    • AntoniaWA Offline
      AntoniaWA Offline
      AntoniaW
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      11/2007 war es noch nicht möglich für eine Reise nach dem 24.06.08 (um mal ein defintives Datum vor der Abreise zu nennen) buchen. Damals waren die Kataloge für diese Saison einfach noch nicht sagen wir mal "fertig".
      Es ist also von einer Vorreservierung auszugehen, die dann mit Saisoneröffnung (31.05.08) zu einem Angebot wurde. In dem Schreiben dürfte von einer 10-Tages-Frist die Rede gewesen sein, um der aktuellen Konstellation zuzustimmen oder eben nicht. Keine Antwort ist auch eine Antwort - es folgte die Bestätigung am 17.06.08.

      Ich stelle hier nur Vermutungen an. So kann ich mir diese Situation erklären. Ein Blick in die vorliegenden Unterlagen wird mich bestätigen oder widerlegen.

      Warum das RB sich erst heute meldet, kann ich nur spekulieren. Späte Infos von Neckermann/Thomas Cook? Tagelange Versuche die Vormerkung/Buchung wie gewünscht zu arrangieren? ...?
      Ein (Mit-)Verschulden würde ich den dortigen Mitarbeitern nicht attestieren wollen. Die "Verknüpfung" zweier Vorgänge bei diesen Veranstaltern ist machbar - so ein Ergebnis nicht zu erwarten.


      Btw, hast Du mal die Lage der beiden Hotels gecheckt? Die liegen nebeneinander. So dramatisch ist diese ganze Choose also gar nicht zu bewerten. Je nachdem, bei wem der Fehler letztendlich liegt, würde ich aber doch um/auf eine kleine "Wiedergutmachung" bitten/drängen.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • DerCavemanD Offline
        DerCavemanD Offline
        DerCaveman
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Es ist dir aber schon klar, dass es sich hierbei um 2 verschiedene Buchungen handelt, die rechtlich nichts miteinander zu tun haben, oder?

        Dass ihr gern zusammen im gleichen Hotel sein wollt, ist zwar verstaendlich, hat aber mit der rechtlichen Beurteilung nichts zu tun. Hier haben wir einfach nur eine Reise (die mit dem Einzelzimmer), bei der das gewuenschte Hotel ploetzlich nicht verfuegbar ist. Eine Ersatzangebot (anderes Hotel) wurde vom Reiseveranstalter gemacht. Nun ist es an der betroffenen Person, dieses Angebot entweder anzunehmen oder kostenlos von der Reise zurueckzutreten. Die anderen 2 Reisewilligen haben hiermit jedoch nichts zu tun, weil bei deren Buchung ja alles okay zu sein scheint.

        Gruss
        Caveman

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        • atitom11A Offline
          atitom11A Offline
          atitom11
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          moin,
          danke für eure schnellen antworten!!

          @ cavemann:
          das wir 2 seperate buchungen haben is klar!
          darum sollte das reisebüro die orga, das wir zusammen in ein hotel kommen (also die buchungen "zusammen gehören"), übernehmen!!!
          ich fahr halt mit meiner ma und die is nicht so ganz fit (sonst wär sie ja auch ALLEINE in den urlaub gefahren und nich mit uns in den sommerferien)...... es gab etliche gespräche und infos diesbezüglich ans reisebüro von meiner seite aus. ich habe mich (leider) darauf verlassen , dass das reisebüro dies auch tut und habe nicht selber in irgendeiner weise kontakt zu neckermann im vorfeld aufgenommen "um auf nummer sicher zugehen". tja, das wäre evtl. besser gewesen (hinterher is man immern schlauer/ich verlass mich zukünftig DEFINITIV nich mehr aufs reisebüro und mach alles lieber selber!)

          aber nach vorne gucken,
          wenn wir in 2 unterschiedlichen häusern, die durchaus nah beieinander liegen, unterkommen, gibt es probleme mit:
          -zusammen essen; (läßt sich evtl. "regeln" aber 1 partei "muss wandern")
          -intern, also von zimmer zu zimmer KOSTENLOS telefonieren
          (tel. zur info weitergabe, nicht zum quatschen;
          -mal eben zum anderen ins zimmer (ggf. nachts!!!!!), jetzt muss ich ganz raus aus meinm hotel und ins andere (fall sich mich nachts "traue")

          dies sind, unter anderem, gründe für die belegung in einemhotel und kann nun nicht wie von mir geplant und GEBUCHT!!, "laufen".
          das ist für mich / uns bereits im vorfeld ein "reisemangel," (oder wie sonst "ausdrücken"??) und ich erfahre keinerlei kulanz von seiten neckermann und schon gar nicht vom reisebüro (das bleibt für mich zum großen teil verantwortlich!!). das reisebüro hat "nur" sorge, dass ich die verantwortung für diese "misere" ihm zulaste. und das tue ich auch! denn meine mutter hätte ja auch durch / bei th. cook die pauschalreise buchen können, wenn dies "sicherer" gewesen wäre!!!!

          lieg ich denn so falsch und bin ich total "machtlos" als kunde???????????

          (ich glaube neckermann hat meine mutter "rausgeworfen" weil sie ein doppelzimmer alleine "hat" und nun "ihr" zimmer nun gewinnbringender an zwei vollzahler "geht"!!!!)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • LexilexiL Offline
            LexilexiL Offline
            Lexilexi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @atitom
            und wenn ihr alle auf das royal christina umbucht?
            klar, ist ärgerlich, weil ihr in das andere hotel wolltet.
            aber so lasst ihr deine mutter wenigstens nicht alleine

            Das "F" in Montag steht für Freude.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • AntoniaWA Offline
              AntoniaWA Offline
              AntoniaW
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              atitom11 wrote:
              das wir 2 seperate buchungen haben is klar!
              darum sollte das reisebüro die orga, das wir zusammen in ein hotel kommen (also die buchungen "zusammen gehören"), übernehmen!!! (...) ich habe mich (leider) darauf verlassen , dass das reisebüro dies auch tut und habe nicht selber in irgendeiner weise kontakt zu neckermann im vorfeld aufgenommen "um auf nummer sicher zugehen". tja, das wäre evtl. besser gewesen (hinterher is man immern schlauer/ich verlass mich zukünftig DEFINITIV nich mehr aufs reisebüro und mach alles lieber selber!)

              Das sehe ich aus der Praxis nicht so. Wie geschrieben, vermute ich schon eine entsprechende Aktivität des RB. Das ist nämlich recht unproblematisch: ein Kommentar, ein Anruf, fertsch!

              atitom11 wrote:
              dies sind, unter anderem, gründe für die belegung in einemhotel und kann nun nicht wie von mir geplant und GEBUCHT!!, "laufen".

              So in etwa habe ich auch gedacht. Diese "Reisemängel" sollten dem Verantwortlichen gegenüber vorgetragen werden. Damit es keine falschen Beschuldigungen gibt, wäre jedoch zu klären, ob a) Du das Gegenangebot vom 31.05. verpennt und damit akzeptiert hast oder b) das RB ein anderes Hotel eingebucht hat (Eigentlich nur so wäre die aktuelle Situation mit dem RB zu verbinden.) oder c) der Veranstalter N. eigenmächtig die Abmachtung (Hotelvertrag) geändert hat.

              atitom11 wrote:
              (ich glaube neckermann hat meine mutter "rausgeworfen" weil sie ein doppelzimmer alleine "hat" und nun "ihr" zimmer nun gewinnbringender an zwei vollzahler "geht"!!!!)

              Das ist schlüssig. Ich habe auch das Gefühl, dass sich sich N/TC mit Einzelzimmern - zumindest in manchen Regionen - schwer tut. Allerdings werden diese "Engpässe" mehr oder weniger offen angesprochen und nicht "heimlich" umgebucht.


              Ich habe mir die Hotelbeschreibungen noch einmal genauer angesehen. Die beiden Häuser werden ja schon als "Schwestern" verkauft. Deshalb ist die Verlegung der werten Mama ins andere Haus erklärlich, aber nicht per se vertraglich.
              Wurde schon versucht, dass eine oder andere Zimmer auf das jeweils andere Hotel umzuändern? Mit Hilfe des RB, direkt über den VA oder ggf. ein anderes RB?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • DerCavemanD Offline
                DerCavemanD Offline
                DerCaveman
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ein Reisemangel kann nur dann auftreten, wenn der Reiseveranstalter (bzw. dessen Erfuellungsgehilfen) seine versprochene Leistung nicht erbringt. Sicher hat dir aber keiner der beiden involvierten Reiseveranstalter eine Kompatibilitaet mit der jeweils beim anderen Reiseveranstalter gebuchten Reise versprochen. Somit kann eine solche Inkompatibilitaet auch keinen Reisemangel darstellen.

                Es haette somit auch keinen Unterschied gemacht, wenn beide Reisen zwar getrennt voneinander, aber beim gleichen Veranstalter gebucht worden waeren. Auch dann waeren es 2 Reisen gewesen, die nichts miteinander zu tun haben. Wenn man mit 3 Personen verreisen will, dann muss man das eben auch fuer 3 Personen zusammen buchen. Nur dann koennte die zu einer raeumlichen Trennung der Reisgruppe fuehrende Ersatzunterbringung eines der Gruppenmitglieder evtl. einen Reisemangel darstellen.

                Eine Haftung des vermittelnden Reisebueros erscheint auch aeusserst fraglich, da dieses ja nicht fuer Versaeumnisse des Reiseveranstalters haftbar gemacht werden kann. Hierfuer ist der Reiseveranstalter zustaendig. Und der hat ja auch eine Ersatzunterkunft sowie wahrscheinlich auch einen kostenlosen Ruecktritt angeboten. Dies natuerlich nur fuer "seinen" Vertrag. Mit dem anderen hat der ja nichts zu tun.

                Du bist als Kunde uebrigens ueberhaupt nicht machtlos. Im Gegenteil, das deutsche Reiserecht gilt wohl als eines der kundenfreundlichsten ueberhaupt. Nur kann man halt niemanden fuer etwas verantwortlich machen, womit der gar nix zu tun hat. Du kannst schliesslich auch nicht beim Baecker die Leberwurst reklamieren, nur weil du bei ihm die Broetchen gekauft hast und die erst zusammen mit der Leberwurst zu nem ordentlichen Fruehstuecksbroetchen werden. Da musst du schon zum Metzger gehen, doch der hat dann wieder nichts mit den Broetchen zu tun.

                Gruss
                Caveman

                Gruss
                Caveman

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • holzwurmH Offline
                  holzwurmH Offline
                  holzwurm
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @antoniaW

                  Die Kataloge für die Sommersaision, welche bereits zum 01.05. eines Jahres und nicht wie Du schreibst zum 31.05. beginnt, erscheinen in der Regel Ende Oktober/ November.

                  @atitom11

                  Dadurch, daß ihr zwei getrennte Buchungen für das DZ und das EZ und dies noch bei zwei verschiedenen Reiseveranstaltern (gehören zwar zu ein und dem selben Konzern, haben aber getrennte Firmenstrukturen) gemacht habt, konnte man Euch wegen der Überbelegung auseinanderreißen. Wäre alles über eine Buchung und bei einem Reiseveranstalter gelaufen und Deine Mutter hätte Euch das Geld gegeben, dann wären entweder alle 3 umgebucht worden oder keiner.

                  Deine Mutter hat nur eine Chance, indem sie ganz klar sagt, daß sie nicht umgebucht werden will und wenn der Reiseveranstalter dies nicht beachtet vom kostenlosen Rücktritt Gebrauch macht.

                  denkt holzwurm

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                  • atitom11A Offline
                    atitom11A Offline
                    atitom11
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    hallo an euch,
                    es ist echt super hier von "fremden" ernstgenommen zu werden und infos / rückmeldungen (und so schnell) zu bekommen!!!!!!!

                    @Lexilexi
                    alle ins christina würde gehen, aber dann "muss" ich in ein "normales" DZ anstelle des von mir bebuchten appartements mit sep. schlafzimmer, meerblick und kochmöglichkeit 😞
                    (den fehlenden, aber so sehr gewünschten blick, könnte ich sicher noch "verschmerzen")
                    @AntoniaW
                    das gegenangebot von neckermann kam GESTERN, 3 tage vor abflug und 7 tage NACH der "ankunft" des hotelvouchers für meine ma!!!!!

                    für mich sieht es nach c) aus!!! kann ich da nix gegen machen????
                    wie an Lexilexi geschrieben, würde im chrsitina ein "normales" DZ für mich "rausspringen".
                    neckermann versucht lt. tel. auskunft einanderes 4 sterne hotel mit unseren kriterien (lage, ausstattung, qualität essen) zu finden ( wir 3 haben selber seeeehr lange gebraucht um uns für playa zu entscheiden). ich glaub nicht das bis 27.06. ein neues hotel gebaut werden kann!!

                    @cavemann
                    o.k., dann sind wohl die veranstalter (evtl.) aus der verantwortung "raus"?!?!?!
                    aber was is mit dem RB?????? das RB hätte doch alle von dir genannten voraussetzungen kennen müssen???wir haben doch vor und bei der buchung im RB ausdrücklich auf unser 3er-team hingewiesen!!!!!!!

                    (und ob der bäcker nicht doch für die in seinem laden verkauften waren die garantie übernehmen muss......?????)

                    naja, ich hab noch mail an neckermann und th. cook geschickt, mal sehen ob sich da was "rührt".......

                    noch mal vielen dank an euch für eure antworten!!!!!!

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • holzwurmH Offline
                      holzwurmH Offline
                      holzwurm
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @atitom11

                      Wieso willst Du das Reisebüro in die Verantwortung ziehen?

                      Das Reisebüro macht doch in der Regel was der Kunde wünscht.

                      Wen Du für Dich bei TC buchst und für Deine Mutter bei NEC sollte doch klar sein, daß dies zwei verschiedene Reiseveranstalter sind. Der eine ist die Mittelklasse und der andere die Premiumklasse.

                      Ich als Reisebüro hätte Euch gleich von vorne herein gesagt, wenn alle 3 Personen zusammen bleiben wollen und sollen, dann darf man dies nur als eine einzige Buchung und nur bei einem Veranstalter einbuchen. Evtl unter der Prämisse daß das Einzelzimmer bei Thomas Cook u. U. 100 Euro mehr gekostet hätte als bei Neckermann.

                      Das wäre der einzige Vorwurf den man einem Reisebüro machen könnte. Natürlich unter der Voraussetzung, daß ihr es so gefordert hattet, daß alle 3 Personen zusammen bleiben sollen.

                      Ich buche ja auch öfters Reisen bei denen uns meine Schwiegermutter begleitet. Wir buchen dann grundsätzlich auf eine Buchung und beim gleichen Veranstalter alle Zimmer.

                      denkt
                      holzwurm

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • atitom11A Offline
                        atitom11A Offline
                        atitom11
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @ holzwurm

                        genau DAS meine ich, das RB wußte das wir zu dritt reisen und hat uns NICHT darauf aufmerksam gemacht das EINE buchung bei einem veranstalter laufen muss, um sicher zu sein das wir zusammen bleiben!!!!!!
                        meiner ma is es doch egal ob neckermann oder th. cook.!!!!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • holzwurmH Offline
                          holzwurmH Offline
                          holzwurm
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Wenn dem so war, dann steht ganz klar das Reisebüro in der Verantwortung und sollte versuchen das Beste daraus zu machen.

                          Jetzt kommt aber gleich die nächste Frage:

                          Wart ihr alle 3 im Reisebüro oder nur einer von Euch?

                          Wenn ihr zu dritt wart, dann steht die Verkäuferin alleine da und wenn nur einer im RB war dann steht Aussage gegen Aussage.

                          meint holzwurm

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • DerCavemanD Offline
                            DerCavemanD Offline
                            DerCaveman
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Das Reisebuero ist mit hoher Wahrscheinlichkeit lediglich als Vermittler aufgetreten und hat euch genau das vermittelt, was ihr haben wolltet. Da hoert's dann auch schon auf mit der Verantwortung des Reisebueros. Dass der Veranstaler einer der beiden Reisen hier nicht so erfuellen kann, wie das vertraglich vereinbart war, ist nun Sache des Veranstalters und nicht die des Reisebueros. Natuerlich nur den Vertrag betreffend, der auch mit ihm geschlossen wurde.

                            AntoniaW scheint bei ihren Ausfuehrungen hingegen davon ausgegangen zu sein, dass das Reisebuero hier selbst als Veranstalter aufgetreten sei. Hierfuer sehe ich aber bislang keinerlei Anhaltspunkte. Eine Falschberatung seitens des Reisebueros ist wohl ebenso auszuschliessen, weil das ja so, wie vom RB empfohlen, auch alles geklappt haette, wenn beide beteiligten Reiseveranstalter korrekt erfuellen wuerden (wovon bei der Buchung wohl auszugehen war). Dass nun einer der beteiligten Veranstalter nicht so erfuellen kann, wie eigentlich vereinbart, ist dem RB aber nicht anzulasten.

                            Man koennte sich jetzt die Frage stellen, ob das RB verpflichtet gewesen waere, auf die moeglichen Konsequenzen im Falle der Nicht- oder Schlechterfuellung durch einen der beteiligten Vertragspartner hinzuweisen. Ausser den beiden Reiseveranstaltern ist hier ja wohl auch noch eine Fluggesellschaft direkter Vertragspartner geworden (Flug wurde seperat gebucht). Ich halte es aber fuer aeusserst unwahrscheinlich, dass ein Richter tatsaechlich so weit gehen wuerde, einem Reisebuero eine derart umfangreiche Informationspflicht aufzubuerden. Schliesslich koennte eine solche dann ja nicht nur fuer euren konkreten Fall gelten, sondern muesste alle denkbaren Eventualitaeten beruecksichtigen. Praktisch nicht durchfuehrbar!

                            Nur am Rande zur Broetchenfrage: Der Baecker muss fuer gar nichts eine Garantie geben. Mit dem Unterschied zwischen Garantie und Gewaehrleistung waeren wir jetzt aber voellig off topic. Das lassen wir jetzt besser. Ausserdem ging ich davon aus, dass die Leberwurst gar nicht beim Baecker sondern beim Metzger gekauft wurde.

                            Gruss
                            Caveman

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • holzwurmH Offline
                              holzwurmH Offline
                              holzwurm
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Natürlich hatte das Reisebüro genau das vermittelt was der Kunde wollte. Nämlich 1 DZ und ein EZ. Ist ja soweit in Ordnung. Aber das RB hatte nicht berücksichtigt, daß die 3 Personen wunschgemäß zusammen bleiben sollen. Und dies geht nun mal nur über den Weg einer einzigen Buchung bei einem einzigen Veranstalter und nicht anders.

                              Doch das Reisebüro steht gerade in diesem Fall als Vermittler in der Verantwortung. Schließlich hatte ja das Reisebüro einen Fehler bei der Beratung gemacht bzw. falsch eingebucht und nicht die beiden beteiligten Reiseveranstalter oder der Kunde. Außer es hatte darauf hin gewiesen, daß z. B. bei TOC gar keine EZ gab bzw. diese schon ausgebucht waren.

                              Schließlich sollte eine gelernte Reiseverkäuferin den Trick kennen, wie sie buchen muß, daß alle 3 Personen zusammen bleiben können.

                              Wenn die Verkäuferin sich nicht sicher gewesen wäre, hätte sie sich ja evtl. bei einer Kollegin oder Vorgesetzten rückfragen und absichern können, was der sinnvollste Weg ist.

                              meint
                              holzwurm

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • atitom11A Offline
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                                atitom11
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @holzwurm

                                wir haben zu zweit im RB gebucht (mein mann + ich)

                                @cavemann
                                das RB hat, nachdem wir unsere wünsche (zeit, hotel, lage, personenkonstellation) genannt haben, exakt diese buchungssituation angeboten:
                                oma: pauschal neckermann
                                wir: "nur" hotel bei th. cook und flug bei condor

                                ich hätte auch pauschal bebucht, wenn icht der "tipp" vom RB bzgl. hotel und flug seperat buchen erfolgt wär......

                                oder meine ma hätte dito meiner buchung gebucht!

                                WIR WOLLTEN ZUSAMMEN IN EIN HOTEL, das wusste das RB und sagte dies auch aufgrund de tatsache, das neckermann und th. cook (wie bereits berichtet) "ein verein" seinen zu!!!! ebenso die orga diesbezüglich!

                                aber auch nochmal die fragen:
                                -wenn das RB nun tatsächlich die veranstalter über uns informiert hat, muss der veranstalter dann bei einer überbuchungssituation darauf nicht achten???
                                -wieso muss die november buchung umziehen und nicht eine spätere buchung (first in; first out)????


                                ok. ich geb mich mit den brötchen und der wurst geschlagen, ich bin nich vom fach "nur" kundin" die wohl immer noch zu naiv ( s. buchungs"verfahren") durchs leben läuft!?

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • holzwurmH Offline
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                                  holzwurm
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Da kann ich nur noch sagen, daß diese Verkäuferin keine Ahnung hatte.

                                  Vielleicht wars sogar eine Auszubildende.

                                  Setze Dich mal schnellstens mit der Büroleitung oder Chef/Chefin des Reisebüros zusammen.

                                  Mir sieht es nach einer kompletten Falschberatung aus. Auch wenn die gewünschten Zimmervarianten gebucht werden konnten.

                                  denkt
                                  holzwurm

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • atitom11A Offline
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                                    atitom11
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    an alle,
                                    bin soeben von neckermann tel. informiert worden, das alles beim alten bleibt!!!!! HURRA!!!!!!! hat (angeblich) ein anderer kunde kurzfristig storniert.

                                    da hat das RB "glück" gehabt!!, das hätte noch stress gegeben (den ich auch nich gebraucht hätte!!) gibt trotzdem noch ne rückmeldung an RB, aber halt unter anderen "voraussetzungen".

                                    jetzt hoff ich nur noch auf erholung................................................

                                    grüße an alle antworterInnen

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Silvia LS Offline
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                                      Silvia L
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hallo atitom11,
                                      es freut mich für Euch, dass es mit den Zimmern jetzt noch geklappt hat. Aber ganz ehrlich auf so eine glorreiche Idee einen gemeinsamen Urlaub bei zwei verschiedenen Veranstaltern zu buchen, wäre ich nie gekommen. Man hört doch so oft, dass ein Hotel überbucht ist und die Gäste manchmal ja einfach vor Ort noch umgebucht werden.
                                      Einen schönen Urlaub
                                      Silvia

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • holzwurmH Offline
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                                        holzwurm
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Glückwunsch, daß alles in Deinem Sinne geklappt hat.

                                        Wechsel bei der nächsten Buchung das Reisebüro bzw. gebe ganz klar und eindeutig vor, daß alle Personen auf eine Buchung gebucht werden sollen.

                                        Diesen Tip kann ich Dir und allen anderen die mit mehreren Personen und Zimmervarianten gemeinsam in den Urlaub wollen nur für die Zukunft mit auf den Weg geben. Dann gibt es diesen Streß nicht mehr.

                                        LG
                                        holzwurm

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • atitom11A Offline
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                                          atitom11
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          hallo silvia,
                                          ja jetzt weiß ich "das" auch!!!!!
                                          wir sind sonst eher individuell bucher... / vielleicht deshalb 😉

                                          ich muss noch ein ganz dickes lob über die kundenbetreuerinfr. becker von neckermann loswerden
                                          (unabhängig von dem "ausgang"!!)
                                          sie war stets sachlich, freundlich und kompetent (und ich hab lange mit ihr tel. und viele fragen gehabt!!)

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