Feuer im Grand Resort?
-
@royalplanet.
behauptet das es keine rauchmelder gibt, hat hier doch keiner oder? wir haben lediglich mitgeteilt das sie nicht funktioniert haben. Feuerlöscher habe ich auch in jedem Flur hängen sehen. Die Frage ist nur ob sie funktionieren sprich ob sie regelmäßig gewartet werden. und ja du kannst es nicht nachvollziehen weil du eben nicht dabei warst.@habebti.
es gebe dir vollkommen recht. wenn ich die ersten seiten dieses threads durchlese und sehe wie viele von diesen betroffenen sich nicht mehr hier melden spricht das doch nur für sich oder. Schade drum.
lg -
Guten Morgen,
heute morgen stand in der Bildzeitung ein Bericht über
die Notlandung eines Flugzeuges. Es wurd niemand
verletzt. Die Urlauber haben geklagt. Die Reisegesellschaft
wurde zur vollen Rückzahlung des Reisepreises verurteilt"wegen erlittener Todesangst".Kann jeder nachlesen.
kurt -
ich dachte ihc hätte gelesen, dass sie einige beschwerten dass es keine sicherheitsvorkehrungen gab.
mag jetzt nur ungern alles nochmal durchlesen
ich geh jetzt mal davon aus, dass die geräte NICHT regelmässig gewartet werden...was natürlich falsch ist...aber wie gesagt, andere länder...
ich meine, sogar am flughafen nehmen die das ja nicht so ernst mit der sicherheit...da piepts beim durchgehen..und die interessiert das garnicht..lol
ich finde halt dass sich einige betroffene über dinge aufregen, die würde ich garnicth erwähnen wenn ich z.b. dabeigewesen wäre...
das meinte ich z.b. mit "übertreiben" -
agricola wrote:
heute morgen stand in der Bildzeitung ein Bericht über
die Notlandung eines Flugzeuges.Hallo Kurt,
sei bitte so nett und nenne doch den Vorfall genau. Wann, wo und welche Airline? Welcher Zwischenfall? Wer wurde zur Zahlung verurteilt? Da ich keine Bildzeitung lese, kann ich leider sonst auch nciht antworten, so ich etwas dazu zu sagen hätte.
Danke
Berthold
-
..., habe ich gerade gelesen, allerdings in unserer Tageszeitung:
--Bei "besonderer Schwere" könne ein Ereignis, das zu einem Mangel führe, eine Minderung des Reisepreises rechtfertigen. Ob dies der Fall sei, müsse im Einzelfall entschieden werden.
Klingt irgendwie anders, oder?
-
...., Az.XZ93/07, bezieht sich aber nicht auf ein Gerichtsurteil! sondern auf die angelegte Akte über diesen Streitfall
-
Danke Ute,
also wie üblich viel Lärm um nichts! Bild Zeitung halt.
Das Ganze entspricht aber im wesentlichen meiner hier, oder im anderen Thread getätigten Einschätzung, daß eine komplette Rückzahlung nur dann in Frage käme, wenn sich der Brand in den jeweiligen letzten Urlaubstagen des Reisenden ereignet hätte. Denke das deckt sich in etwa.
Schön wäre jetzt nur noch genau zu wissen um welchen Flugvorfall es sich gehandelt hat. Interessant auch, daß es anscheinend nur einen einzigen Kläger gibt, bei einem beinahe Absturz.
Aber schauen wir einmal, ob hier noch mehr Fakten geliefert werden können.
Gruß
Berthold
-
Hallo,
also ich habe mich mal der Datenbank bedient und bin auf folgenden Zwischenfall gestoßen.
DATE: 09.10.2005 LOCAL TIME: - LOCATION: Istanbul-Intl AP (LTBA) COUNTRY: Turkey AIRLINE: MNG Airlines TYPE: Airbus A300B4 REGISTRATION: - C/N: - AGE: - OPERATION: INP FLIGHT No.: MNG 297 FROM: Istanbul TO: Cologne VIA: - OCCUPANTS: PAX: 257 CREW: x FATALITIES: PAX: 0 CREW: 0 OTHER: 0 INJURIES: PAX: 0 CREW: 0 OTHER: 0 DAMAGE TO AIRCRAFT: minor/none On take off rotation one of the aft passenger doors opened causing some kind of panick among passengers. The pilots safely returned to land. SOURCE(S): -
Ich kann nur vermuten ob es sich um diesen handelt. Hört sich zwar irgendwie nicht anch Alltours an und von einem Absturz war das Ding auch ncoh meilenweit entfernt, aber ich werde mal versuchen mich weiter schlau zu machen. Vielleicht gibt es ja auch noch etwas anderes.
Gruß
Berthold
-
Oder vielleicht der?
Wäre aber kein beinahe Absturz.
DATE: 18.06.2005 LOCAL TIME: 09:48 LOCATION: Cologne-Intl AP (EDDK) COUNTRY: Germany AIRLINE: Air Berlin (?) TYPE: Boeing 737-800 REGISTRATION: - C/N: - AGE: - OPERATION: - FLIGHT No.: - FROM: - TO: Cologne VIA: - OCCUPANTS: PAX: - CREW: - FATALITIES: PAX: 0 CREW: 0 OTHER: 0 INJURIES: PAX: 0 CREW: 0 OTHER: 0 DAMAGE TO AIRCRAFT: minor/none Whilst landing on runway 32R, a Cessna 421C took off on runway 07 without clearance forcing the pilots to make an emergency braking maneuvre to avoid a potential collission. The 737 came to a stop 200 m before both runways intersection. SOURCE(S): bfu
Gruß
Berthold
-
Ähm...auch wenn gewisse Parallelen zum Brandfall vorliegen, bitte ich Euch, die Flugzeuggeschichte ggf. in einem anderen Thread nochmal aufzunehmen, denn hier bewegen wir uns langsam zu weit vomThema weg.
Danke im Sinne der Übersichtlichkeit...
-
Hallo,
trotzdem muß ich noch die vergessene Quellangabe nachreichen.
Diese wäre: www.jacdec.de
Gruß
Berthold
-
Danke Sina1!!!
@ ADEgi und agricola: Könntet Ihr Eure private Korrespondenz bitte auf einem anderen Wege durchführen? Kann mir nämlich nicht vorstellen, dass ich die Einzige hier bin, die es nicht interessiert, welche Zeitung ihr wann und wo lest! :?
-
Hallo Freunde,
zu meinem Beitrag heute morgen 1O Uhr.
Dieie Meldung steht in der Bildzeitung Seite 1, links, Mitte
und lautet original:Geld zurück bei Beinahe-Absturz
Karlsruhe - Mehr Rechte für
Pauschalurlauber! Ein Ehepaar,
dessen Maschine auf dem Flug
von Antalya nach Köln/ Bonn in
Istanbul notlanden mußte, bekommt
den kompletten Reisepreis erstattet.
Grund: ausgestandene Todesängste.
Das entschied der Bundesgerichtshof.
(Az.: X ZR 93/O7. (Artikel Ende).Auch im Grand Resort haben Urlauber Todesängste
ausgestanden.
Bei der Notlandung des Flugzeuges kam es nicht
auf ein Verschulden an. Es zählte nur die Todesangst.
Das bedeutet meines Erachtens. Im Grandresort
hat es gebrannt und diese Tatsache allein reicht.
Weiteres braucht möglicherweise nicht bewiesen
werden.
Viel Spaß Freunde beim Nachlesen der Details.kurt
-
Hallo,
und die Details besagen, daß in diesem Urteil lediglich die ausgestandene Todesangst nicht gewürdigt wurde und daher wurde das Verfahren wieder an das zuständige Gericht zurückgegeben. Die Bild Meldung ist also mal wieder komplett falsch. richtig ist, daß festgestellt wurde, daß es sein könne, daß ein Reisender den vollen Preis erstattet bekommt. Wie der zitierte Fall aber ausgeht ist immer noch offen
Der N-TV Link gibt das Ganze dann korrekt wieder. Denn die Neue Entscheidung muß nicht besser sein als die alte!
Gruß
Berthold
p.s. Somit ist das an sich zwar OT, hat aber sehrwohl etwas mit dem Thema hier zu tun. Allensfalls könnte man die Postings in das Reiserecht zum schon bestehenden Thread verschieben. Die Frage ist aber, wo eventuell um rat suchende wohl am ehesten schauen dürften.
-
Hier wäre der Link zur Pressemittelung des BGH
Link repariert!