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Problem mit Reisestornierung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
64 Beiträge 18 Kommentatoren 36.1k Aufrufe
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  • mosaikM Offline
    mosaikM Offline
    mosaik
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    DerCaveman wrote:
    Also muss der Kunde dazu gezwungen werden, die AGB zu lesen, um diesen in den Genuss der fuer diesen meist guenstigeren Stornobedingungen kommen zu lassen. Weigert sich der Kunde, dann gelten die auch nicht und es ist nach BGB § 651i Abs. 2 zu verfahren.

    Bei allem Respekt, Peter, aber das ist natuerlich nicht richtig. Es reicht voellig, wenn dem Kunden Gelegenheit gegeben wird, die AGB zu lesen. Ob dieser das aber tut oder nicht, ist dann egal. Wie sollte man ihn auch dazu zwingen koennen?

    Ich zitiere nun zwar Erläuterungen zum österreichischen Reiserecht, jedoch handelt es sich um EU-Recht, das in jedem Land gleich ist. Basis dafür sind die Richtlinien des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen
    (90/314/EWG), die zwingend vorschreiben, dass der Kunde nachweislich die AGB erhalten hat - er muss nicht lesen! nur erhalten!

    Also:

    1. Der Begriff der detaillierten Werbeunterlage (§ 6 der Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe, § 7 RSV) ist in Übereinstimmung mit der Fachliteratur sowie der einschlägigen Judikatur dahingehend auszulegen, dass darunter ein Angebot zu verstehen ist, das jene wesentlichen Merkmale der Pauschalreise enthält, die eine Buchung durch den Kunden ermöglichen, ohne dass dieser weitere Informationen
      benötigt. Dazu gehört auch, dass der Konsument vor der Buchung ein einfaches Mittel zur Hand haben muss, die zur Anwendung gelangenden Geschäftsbedingungen samt deutlicher Darstellung deren allfälliger Abweichung von den ARB 1992 zur Kenntnis gebracht zu erhalten.

    2. Es ist in diesem Zusammenhang nicht darauf abzustellen, ob sämtliche Merkmale, die nach den Rechtsvorschriften für die Prospektangaben vorgesehen sind, tatsächlich vorliegen, sondern darauf, ob so viele Merkmale enthalten sind, dass eine ausreichende Individualisierung der Reise eine rechtswirksame Buchung durch den Konsumenten ermöglicht.

    3. Es ist nicht erforderlich, dass die jeweils anwendbaren Reisebedingungen
      untrennbar mit dem Reiseangebot physisch verbunden sind, sodass Katalogteile, die wiederum in anderen Teilen enthalten oder beigelegt sind, handelsüblich ebenfalls als eine Ankündigung gelten, wenn diese gleichzeitig angeboten werden und dem Konsumenten gleichzeitig zugehen, ohne untrennbar verbunden zu sein. Dem gleichzuhalten ist, wenn dem Konsumenten in den Geschäftsräumen befugter Gewerbetreibender die Einsichtmöglichkeit in die zur Anwendung gelangenden Reisebedingungen geboten wird(etwa durch Aushang oder Auflage) bzw. im Geschäftslokal anwesende geschulte Kräfte dafür sorgen, dass dem Konsumenten getrennte Informationen, von denen nur ein Werbeträger die Reisebedingungen und die Angaben nach der RSV enthält, gemeinsam zukommen.

    4. Dem Konsumenten muss ein leichtes Auffinden aller benötigten Informationen möglich sein. Das Angebot gleich mehrerer Geschäftsbedingungen in einem Katalog bei nicht klar zuordenbaren Produkten, Markennamen oder Veranstaltern erfüllt diese
      Voraussetzung nicht und widerspricht dem Transparentgebot nach § 6 Abs. 3 KSchG
      . ...

    soll ich noch mehr gesetzliche Stellen suchen, um den Nachweis zu erbringen, dass es eindeutig heißt "nachweislich" und "leicht auffindbar" - es ist in keiner nationalen oder EU-weiten Regelung etwas darüber zu finden, dass sich ein Konsument halt durch Kürzeln fretten muss...

    meint
    Peter

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      privacy wrote:
      Und ? Hat man diese "vorher" erhalten, in diesem Fall vom Reisebüro?
      Klingt nicht danach, da das Reisebüro selbst von den Stornobedingungen
      überrascht ist. Theorie und Praxis.

      In die Reisebestätigung gehört ein ausdrücklicher Hinweis
      bzw. Ausdruck der gültigen Stornogebühren.
      Da blickt sonst kaum noch Jemand durch.

      Gruß privacy

      genau genau genau!

      Peter

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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Aber in der Praxis wurde BGB § 651i Abs. 2 meines Wissens nach noch nie angewandt.

        Auch müsste der Veranstalter den Nachweis erbringen a) dass er schon gebucht hat ... b) diese Buchung tatsächlich nicht mehr ändern kann --> was, wenn der VA ein Kontingent hatte? Was wenn der VA bei den Betten eine Release-(Rückgabe)-Frist von nur vier Wochen hatte?

        Eben dazu hat man pauschalierte Stornobedingungen.

        Ob in diesem Fall die AGB rechtskräftig einbezogen wurden ist allerdings - richtig - bestritten bzw. von uns hier nicht klärbar.

        Meines Erachtens aber reichen die Hinweise auf der Buchungsbestätigung, dass es sich um eine Pauschalreise aus dem Malta-Katalog handelt. Denn wie oben zitiert, wäre der Veranstalter verpflichtet, DEUTLICH auf allfällige Abweichungen hinzuweisen!.

        Somit ergibt sich für mich die Anwendbarkeit der "normalen" Malta-Pauschalreise-AGB's. Gell!

        Meint
        Peter

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        • froggyViviF Offline
          froggyViviF Offline
          froggyVivi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Hallo,
          habe seit Donnerstag nun auch irgendwie ein Problemchen mit dem Urlaub und ein paar Fragen offen, die vielleicht anhand von Erfahrungen klären lassen könnten.

          In 18 Tagen geht es in den Urlaub. Gebucht wurde mit FTI Touristik für 3 Personen.
          Montag hat diejenige, die die Reise auf sich genommen hat, ihren Platz storniert. Gesagt hat sie uns das erst Donnerstag. Wie wir im Reisebüro erfahren haben, wissen weder wir noch die den Grund dafür.
          Der Urlaub ist komplett bezahlt worden. Nun sagte man uns aber, dass der Preis für uns 2 Verbleibende hoch gehen könnte und ich wollte nun wissen, ob dadennenn sein kann?
          Schließlich haben wir ein Doppelzimmer mit Zustellbett gebucht und auch bezahlt. Ist es auch möglich, dass wir ein einfaches Doppelzimmer ohne Zustellbett bekommen?

          Noch eine Frage.. Eine Freundin von uns würde gerne an der Stelle der Stornierenden mitfliegen. Hätten wir von vornherein über den Entschluss der Stornierung gesprochen, hätte man die Namen ja ändern können. Da dies aber leider nicht der Fall ist, möchte ich wissen, ob dies trotzdem irgendwie gehen würde (denn gebucht war ja ein DZ+Zustellbett, welches uns doch eigentlich noch zur Verfügung stehen müsste?)?

          Hoffe auf ein paar Antworten..
          LG

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • MühlengeistM Offline
            MühlengeistM Offline
            Mühlengeist
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Seit ihr euch sicher, das überhaupt noch eine Buchung besteht? Un das wirklich nur eine Person storniert hat?

            Birgit

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • bernhard707B Offline
              bernhard707B Offline
              bernhard707
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Die Frage ob die Reisebuchung überhaupt noch besteht, ob und welche Optionen der Umbuchung möglich sind, kann nur das Reisebüro oder der Reiseveranstalter beantworten. Vermutlich ist aber die komplette Reise storniert.

              Life is too short to limit your vision ... indeed

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • LexilexiL Offline
                LexilexiL Offline
                Lexilexi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                @froggyvivi

                hallo. hier mal eine beurteilung aus meiner sicht der dinge:
                vorausgesetzt, du hast bei fti (und nicht beim xler) eine pauschalreise gebucht, kann ein teil der buchenden oder auch alle buchenden jederzeit den vertrag stornieren.
                angaben von gründen braucht es dafür gegenüber dem reiseveranstalter nicht.
                warum allerdings die eine person euch gegenüber nichts von ihrem vorhaben gesagt hat und euch einfach so hängen lässt, steht auf einem anderen blatt.
                ich teile die einschätzung des reisebüros, dass für die verbleibenden 2 personen der urlaub nun teurer werden kann.
                denn bei einem doppelzimmer mit 3 betten wird der gesamtpreise des zimmers durch die 3 personen geteilt. fällt nun eine person weg, wird der preis für die restlichen 2 personen teurer.
                allerdings müßte das meiner einschätzung nach schon längst passiert sein, und zwar direkt nach dem teilstorno eurer dritten person.
                da diese person, wie du schreibst, die reiseanmelderin ist, müßte diese eigentlich die geänderten reisedokumente samt evtl. neuer rechnung erhalten haben.
                insofern ist wirklich fraglich, ob die reise für euch 2 wirklich noch besteht.
                ich würde an deiner stelle die 3. person mal dazu befragen.(so schwer, wie es auch fällt, denn ich kann mir vorstellen, dass ihr richtig richtig sauer seid).

                eine umbuchung der 3.person auf eine weitere 4. person wäre vor dem teilstorno (wenn es denn nur ein teilstorno war) möglich gewesen.
                hätte nur eine gebühr gekostet.
                jetzt im nachhinein - geht man davon aus, dass die dritte person ihren teil storniert hat-ist das nicht mehr möglich.

                das alles hätte meiner einschätzung nach dein reisebüro auch alles beantworten können. ich finde es ein bißchen schade, dass die dich da so hängen lassen. zudem dürfte es für die buchungsstelle doch kein problem sein, in erfahrung zu bringen, was genau storniert wurde und ob euer teil der reise noch besteht.

                Das "F" in Montag steht für Freude.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • froggyViviF Offline
                  froggyViviF Offline
                  froggyVivi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Hallo,
                  schonmal ein Danke für eure Antworten.
                  Im Reisebüro konnte uns schon gesagt werden, dass wir 2 Verbleibenden noch fliegen können. War also nur ein Teilstorno. Allerdings wollten/konnten die uns nicht viel mehr sagen, weil a) die Reiseanmelderin dabei sein müsse, da diese alles unterschrieben hat und b) weil die Stelle, die etwas mit den Fluglinien (keine Ahnung wie das heißt) zu tun hat, an einem Samstag schlecht besetzt ist.
                  Dass wir nun mehr bezahlen sollen, ist doch echter Beschiss?! Wir können ja nichts dafür, dass die Reiseanmelderin storniert und uns nicht über ihr Vorhaben informiert hat. Das treibt die Stimmung natürlich nochmal weiter in den Keller.. Kann man nichts machen.
                  Auch Super, dass das mit der "Ersatzperson" wohl nicht klappen wird.
                  Laut Reisebüro wird die Reiseanmelderin am Dienstag ihre Unterschriften abgeben, sodass wir die Reiseunterlagen bekommen (die sind nämlich schon im Reisebüro geändert angekommen). Ich bin gespannt, was wir noch alles erfahren..

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • bernhard707B Offline
                    bernhard707B Offline
                    bernhard707
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Was ist daran 'Beschiss' wenn ihr jetzt für eine 2-er Belegung eines Doppelzimmers je Person mehr bezahlen müsst als für eine 3-er Belegung mit Zustellbett? ❓ :?

                    Life is too short to limit your vision ... indeed

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • reiseheinzlR Offline
                      reiseheinzlR Offline
                      reiseheinzl
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      ...wirklich wahr, jetzt werden wieder "Fehler" überall gesucht, nur bei sich selbst natürlich nicht. Nein, es wird "besch......" usw. Und schnell überall erzählt, wie übel einem mit-
                      gespielt wird heutzutage.....

                      Roger

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • froggyViviF Offline
                        froggyViviF Offline
                        froggyVivi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Die 2 Reisenden bezahlten ihren Preis fürs Doppelzimmer mit Zustellbett. Was können wir für die Stornierung, die nichtmal mit uns abgesprochen war? DZ+Zustellbett wurde komplett bezahlt, gewinnbringend nach der Stornierung nicht 100% aber dafür hat man doch eine Versicherung?

                        Und was soll der blöde Kommentar mit dem Fehler suchen? Nie kann man hier eine normale Frage stellen und seine Meinung zur Tatsache abgeben, ohne gleich persönlich angekackt zu werden. Einfach ätzend. -.- bin nicht hier um blöde Kommentare zu kriegen, sondern um Antworten zu bekommen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV 1
                          vonschmelingV 1
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Ich lese Ärger, allerdings keinen einzigen reiserechtlich kritischen Aspekt ... ❓
                          Die Kosten einer Reise für 3 Personen teilen sich - je nach gebuchtem Leistungsumfang - anders auf als für 2, das ist kein "Beschiss".
                          Zudem ist offenbar noch gar nicht klar, ob und ggf. um welchen Betrag sich die Kosten für die verbleibenden Reisenden erhöhen!?

                          Mein pauschaler Rat zu dieser Erfahrung:
                          Wenn man zu dritt eine Reise bucht und nicht als engste Familie aneinander gebunden ist, sollte jeder für sich buchen mit einer Verknüpfung der Reisedaten.
                          Vermeidet ggf. Folgesorgen wenn dann doch Wolken am Freundinnenhimmel aufziehen - was wohl nicht so ganz selten vorkommt in Anbetracht der hier schon vorgestellten Fälle ...
                          😉

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • froggyViviF Offline
                            froggyViviF Offline
                            froggyVivi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Was mich so an dem Geld stört ist, dass ich keines mehr habe. Kein Problem an welches zu kommen, abrr ich verdiene noch kein Geld, hab mir den Urlaub selbst zusammengespart und hätte ihn so ohne Hilfe von meinen Eltern selbst bezahlen können. Und dass es damit nun anders aussieht und auch so die Tatsache ärgert mich total. Bloß weil da einer n Furz in den Kopp bekommt.

                            Eine Person ganz allein alles unterschreiben zu lassen wird uns defintiv eine Lehre sein. Da wir letztes Jahr schon zusammen im Urlaub waren, haben wir mit sowas nie gerechnet 😞 naja.
                            Dass wir noch nicht wissen, was auf uns geldlich zukommt, stimmt.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • curiosusC Offline
                              curiosusC Offline
                              curiosus
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              froggyVivi, mäßige mal bitte Deine Wortwahl. Wir sind hier schließlich in einem Reiseforum und können auf Fäkalsprache damit gerne verzichten!

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • LexilexiL Offline
                                LexilexiL Offline
                                Lexilexi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                @froggyvivi

                                die frage mit dem fehler suchen ist allerdings berechtigt.
                                du fragst dich bzw. uns, was ihr dafür könnt, wenn eure freundin auf einmal ihr eigenes ding macht und ihr übrigen 2 das nachsehen habt.
                                die antwort auf die frage lautet: nichts.
                                allerdings kann das reisebüro, der reiseveranatalter, der hotelier, die fluggesellschaft oder der pilot, etc. etc. genau so wenig dafür.

                                einen - um es mit deinen worten auszudrücken - "beschiss" kann ich hier auch ganz klar erkennen.
                                allerdings seitens der 3. person an euch 2 verbleibenden.
                                und von niemandem sonst.

                                aufgrund der recht unklaren sachlage würde ich vorschlagen, dass wir erst einmal abwarten, was der termin am dienstag im reisebüro ergibt.
                                vielleicht ist der aufpreis nur marginal. vielleicht auch gar keiner.
                                es nützt jetzt nichts, den puls auf tausend zu bringen, wenn noch nicht alle fakten auf dem tisch sind.
                                vielleicht ist ja alles gar nicht so schlimm.
                                ich drück dir die daumen.

                                Das "F" in Montag steht für Freude.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • froggyViviF Offline
                                  froggyViviF Offline
                                  froggyVivi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Ich möchte gar nicht von euch wissen was wir dafür können, habe mich da wohl etwas unvorteilhaft ausgedrückt. Den "Fehler" unsererseits kann nur sie selbst uns nennen, das ist klar. Ich verstehe jedoch nicht, wieso die 2 Verbleibenden jetzt evtl. höhere Kosten tragen müssen, denn der volle Betrag ist ja bezahlt worden. Für so einen Fall macht man ja eine Reiserücktrittsversicherung. Diese schein ich aber ebenso nicht verstanden zu haben. Ich verstehe es so, dass der Stornierende 20% des Betrages selbst zahlen muss und den Rest die Versicherung, sodass kaum bis keine Umkosten bzw keinerlei Verlust entsteht. Zahlt man die Versicherung also nur für sich selbst, damit man glimpflich aus der Sache rauskommt?

                                  Wie es nun schlussendlich weiter geht erfahren wir dann ja morgen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • MühlengeistM Offline
                                    MühlengeistM Offline
                                    Mühlengeist
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Die RRV zahlt nur in bestimmten Fällen wie z.B.  unvorhersehbare Krankheit, dem Tod eines nahen Angehörigen usw - aber keinesfalls dann wenn jemand keine Lust mehr auf Urlaub hat. Da hstdu/ihr wirklich was falsch verstanden. Aber warte doch erstmal den morgigen Tag und das Gespräch im Reisebüro ab.

                                    Birgit

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                                    • bernhard707B Offline
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                                      bernhard707
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      Sehr sinnvoll erst mal im Reisebüro zu klären was, bzw. wie überhaupt gebucht wurde, was nun storniert werden soll und ob eine Buchung überhaupt noch besteht.
                                      Eine Denkfehler übrigens, für Stornokosten wegen einer "Laune" tritt keine Reiserücktrittsversicherung ein!

                                      Life is too short to limit your vision ... indeed

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        Doch, aber nur zu erheblichen Vorkosten.
                                        Wie auch immer - strubbeliger Sachverhalt und für mich bisher kein Reiserecht gefordert.
                                        Lediglich Klärung vertraglicher Übereinkünfte und ihrer Tragweite ... :? 😉

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • HC-Mitglied985931H Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          "froggyVivi" wrote:
                                          Ich verstehe jedoch nicht, wieso die 2 Verbleibenden jetzt evtl. höhere Kosten tragen müssen, denn der volle Betrag ist ja bezahlt worden.

                                          Um Dir diesen Punkt mal zu verdeutlichen, ein kleines Beispiel und um es ganz einfach zu machen, auch nur anhand der Übernachtungskosten:

                                          Ihr habt zu dritt eine Unterkunft für 900€ insgesamt gebucht, also entfallen 300€ auf jeden Teinehmer. Jetzt storniert ein Teilnehmer, bezahlt dafür 30% Stornogebühren, also 90€, bekommt 210€ zurück. Dann bleiben für die Unterkunft/den Hotelier nur noch 690€ für genannte Unterkunft und im Extremfall müssten die beiden verbleibenden Teilnehmer dann pro Person 405€ bezahlen.

                                          Wie gesagt, das war jetzt seeehr vereinfacht, nur um Dir mal zu zeigen, wie es zu erhöhten Kosten für Euch Zwei kommen kann, in der Praxis spielen da noch viel mehr Faktoren eine Rolle...

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