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Recht bei nichtinformierter Flugzeitenverschiebung

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23 Beiträge 11 Kommentatoren 7.4k Aufrufe
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  • HarabeliH Offline
    HarabeliH Offline
    Harabeli
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Du hast Recht. 😱 Diese Klausel ist tatsächlich noch da und beinhaltet, dass die Reservierung verfallen kann, wenn der Kunde nicht min. 24h vor dem Rückflug rückbestätigt. Ich habe das einmal tatsächlich gemacht, in 2007 in der Türkei habe ich das türkische Call Center angerufen. Die freundliche Dame wollte meine Buchungsnummer nicht entgegennehmen und versicherte mir nur, die Flugzeit habe sich nicht geändert. Damit sei alles OK, befand sie.

    Übrigens steht nirgendwo geschrieben, dass man das deutsche Call Center anrufen muss. In der TR zum Beispiel hat man es mit einer ganz normalen Istanbuler Nummer zu tun, die aus jeder Telefonzelle für einen Kleckerbetrag zu erreichen ist.

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    • tripplexXxT Offline
      tripplexXxT Offline
      tripplexXx
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      😱 Das hab ich noch nie!!!! gemacht. Au weia 😞 ....
      Und ich fliege nächste Woche wieder mit GW. Gilt das auch für innerdeutsche Flüge?

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      • HarabeliH Offline
        HarabeliH Offline
        Harabeli
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Das gilt für alle Flüge. Anscheinend dient es dem Zweck, aus der Haftung bei Überbuchungen rauszukommen. Ich kenne aus eigener Erfahrung bzw. Berichten anderer Leute bei 4U allerdings nur einen Fall, und das auf einer bestimmten Route, wo sowas vorgekommen ist, das ist knapp zwei Jahre her. Auf der Strecke werden die weitaus meisten Tickets als Kontingent an einen RV vergeben. Es waren dann nur Paxe, die über den RV gebucht hatten, auf der Liste. Wer online auf der HP von Germanwings gebucht hatte, stand nicht drauf. Das Verhalten des Handlingpartners von 4U am Zielort war skandalös ('Interessiert uns nicht, rufen Sie Germanwings in Köln an').

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