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Recht bei nichtinformierter Flugzeitenverschiebung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
23 Beiträge 11 Kommentatoren 7.4k Aufrufe
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  • Sue1975S Offline
    Sue1975S Offline
    Sue1975
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hi, was passiert eigentlich, wenn man als Reisender über eine nach VORN geschobene Flugzeitenveränderung NACHWEISLICH nicht oder für den Reisenden zu spät informiert wird und eben demzufolge zu spät am Flughafen ankommt und der Flieger ist schon weg???

    LG Sue

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    • holzwurmH Offline
      holzwurmH Offline
      holzwurm
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Was soll ich jetzt dazu sagen?

      Ich persönlich empfehle jedem sich in diesem Punkt nicht auf seinen Veranstalter zu verlassen, daß er sich meldet sondern selbst sein Hinterteil zu lupfen und dies spätestens ab Vorlage der Tickets auf Änderungen zu prüfen.

      Dank Internet und Flugnummer sollte es doch kein Problem sein. Und sollte sich was geändert haben kann man gleich mal beobachten wie lange der Veranstalter für seine Meldung braucht.

      In der Regel sind die Reisevermittler, bei denen die Reise gebucht wurde auch dabei behilflich.

      Ich mache es, sofern der Kunde das wünscht.

      denkt
      holzwurm

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      • Sue1975S Offline
        Sue1975S Offline
        Sue1975
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        ich sage ja gerade, wenn es dem reisenden nicht mehr möglich ist sich zu informieren bzw. nicht mehr informiert werden kann... es ist auch nur rein theoretisch gemeint. natürlich weiß ich, dass man sich selbst auch informieren MUSS...

        LG Sue

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        • gastwirtG Offline
          gastwirtG Offline
          gastwirt
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          aber sie wollte doch wissen, was passiert wenn... ❓

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Sue1975S Offline
            Sue1975S Offline
            Sue1975
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            ich seh den beitrag hier eh gleich wieder als gelöscht 😉

            ok also beispiel: internetlose omma fährt von hamburg nach münchen mitm zug, weil sie dort nachmittags oder abends einen flieger nach dingsbums erwischen muss und ist nicht im besitz eines handys!

            im übrigen muss das keine omma sein - das könnte meiner mutter genauso passieren 😉 😆

            SOWAS mein ich !

            LG Sue

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • holzwurmH Offline
              holzwurmH Offline
              holzwurm
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              In der Regel ändert sich nichts, sobald die Ticket vorliegen.

              Jedenfalls hatte ich noch keine solchen Fälle.

              Aber mal grundsätzlich fährt man auch nicht auf den letzten Drücker auf den Flughafen.

              Ich bin je nach Entfernung zum Flughafen bis zu ca. 5 Stunden vor Abflug auf dem Flughafen. Egal ob mit dem Auto oder mit dem Zug bzw. suche mir in Flughafennähe eine günstige Übernachtungsmöglichkeit und nutze u. U. sogar schon mal den Vorabend-Check-In.

              Dann kann ein solcher Fall wie Du schilderst erst gar nicht auftreten.

              Und wenn sowas passieren würden, dann müsste Dich der RV auf die nächste Maschine buchen sowie zumindest die ausgefallene Zeit (Hotel) wieder erstatten.

              LG
              holzwurm

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              • ADEgiA Offline
                ADEgiA Offline
                ADEgi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,

                also hierbei verlasse ich mich ganz auf den Veranstalter bzw. die Airline. Ich schaue prinzipiell nicht nach den Flugzeiten. Wie ja viele hier schon schreiben gibt es immer massig Leute, die ganz verzweifelt sind, daß Sie Ihren Flug nicht finden. Also was solls. Früher gab es auch kein Internet oder andere Informationsmöglichkeiten.

                Ich schaue einfach, daß ich rechtzeitig am Flughafen bin. In der Regel ca. zwei Stunden vor Abflug, je nachdem auch schon mal drei, bei Fernreisen auch mit Übernachtung, sofern nötig und wenn man sich vertut auch mal erst eine knappe Stunde vorher.... 😆

                Sollte die Flugzeit nicht stimmen, dann liegt das nicht in meinem Verantwortungsbereich und der Veranstalter hat sich darum zu kümmern, daß ich an meinen Urlaubsort komme. Sollte das nicht, oder nur mit erheblicher Verspätung klappen, wird halt entsprechend reklamiert.

                Mir aber vorher darüber Sorgen zu machen käme für mich nie in Frage.

                Gruß

                Berthold

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Sue1975S Offline
                  Sue1975S Offline
                  Sue1975
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  ja ADEgi, so sehe ich das nämlich auch !!! ich nehm mal beispiel AYT, da geht ein flug um sechs und der nächste halb drei nachmittags... selbst, wenn ich fünf stunden vorher am flughafe wäre, ich würde den flug verpassen...

                  LG Sue

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                  • holzwurmH Offline
                    holzwurmH Offline
                    holzwurm
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Bei einem 6 Uhr Flug würde ich sowieso in einem Hotel in Flughafenähe übernachten.

                    Bei einem 17 Uhr Flug würde ich schauen, daß ich mindestens 2 Stunden vorher auf dem Flughafen wäre. je nach Anreisemöglichkeit ohne Zwischenübernachtung.

                    LG
                    holzwurm

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                    • HarabeliH Offline
                      HarabeliH Offline
                      Harabeli
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Die Frage der Thread-Eröffnerin, wer haftet, wenn der Kunde nicht über eine kurzfristige Vorverlegung eines Fluges informiert wurde und deshalb den Flug verpasst, wurde nooch nicht beantwortet. Stattdessen gab es gute Ratschläge, wie f-ü-n-f Stunden oder eine ganze Nacht vor Abflug auf dem Flughafen anzutanzen.

                      Sowas stelle ich mir auf einem Flughafen wie PAD extrem spaßig vor. 😱

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • privacyP Offline
                        privacyP Offline
                        privacy
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        PAD hat ein neues Airporthotel 😉

                        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                        Bertrand Russell (1872-1970)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • juanitoJ Offline
                          juanitoJ Offline
                          juanito
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          holzwurm wrote:
                          In der Regel ändert sich nichts, sobald die Ticket vorliegen.

                          Jedenfalls hatte ich noch keine solchen Fälle.

                          LG
                          holzwurm

                          Ich bekam mein Ticket vor 3 Wochen und fliege erst in der 33. KW.

                          Was sich da noch ändern kann! 😱

                          En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • hema2812H Offline
                            hema2812H Offline
                            hema2812
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Über Änderung der Flugzeiten hat ganz eindeutig der Reiseveranstalter bzw. das Flugunternehmen zu unterrichten.
                            Und somit ist die Haftungsfrage auch klar.
                            Der Fluggast kann mitwirken, hat aber keine Mitwirkungspflicht,
                            wenn er vor Antritt der Reise Unterlagen mit genauen Flugzeiten in Händen hält.
                            Bei der Rückreise ist der Fluggast verpflichtet, ob Charter oder Linienflug,
                            1-2 Tage vorher sich über eventuelle Änderungen zu erkundigen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • HarabeliH Offline
                              HarabeliH Offline
                              Harabeli
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Nein, hema2812, bei Linienflügen sind die Flugzeiten Bestandteil des Reisevertrags. Deswegen muss man sie auch nicht rückbestätigen. Es ist ratsam, um sich Ärger zu ersparen, aber verpflichtet ist man nicht. Auch wenn manche Billigairlines das gern hätten. 😛

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • hema2812H Offline
                                hema2812H Offline
                                hema2812
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Wenn es so klar ist:
                                Warum schreiben dann Airlines etwas Anderes in ihre Agb?
                                AB etwa bei internationalen Nurflügen?
                                Oder Lufthansa unter Punkt 9.

                                Da hättest du aber vor Gericht schlechte Karten, wenn du den Rückflug verpassen würdest.
                                Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass Abflugzeiten fest sind.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • HarabeliH Offline
                                  HarabeliH Offline
                                  Harabeli
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Dass ich bei Gericht schlechte Karten hätte, bezweifle ich:

                                  17.1 Das LG Düsseldorf hat im Anschluß an das LG Frankfurt a.M.darauf hingewiesen, daß die Bestätigung des Rückfluges allein den Zweck hat, der Fluggesellschaft eine optimale Auslastung ihrer Kapazität zu ermöglichen, indem sie nicht bestätigte Plätze an andere Reisende vergibt. Zweck der Rückbestätigung sei es aber nicht, der Fluggesellschaft mehr Flexibilität durch die Verlegung der Abflugzeiten zu verschaffen. Ebenso hat das AG Hamburg115 entschieden.

                                  17.2 Das AG Charlottenburg hat die Auffassung vertreten, daß ein Reiseveranstalter über seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Pflicht des Reisenden zur Rückbestätigung des Fluges nicht wirksam vereinbaren kann. Das Urteil wurde vom LG Berlin bestätigt. Beide Gerichte vertreten die Auffassung, daß eine Klausel, wonach der Reisende seinen Anspruch auf Rückbeförderung verliert, wenn er sich den Rückflug nicht binnen einer bestimmten Frist hat bestätigen lassen, gegen § 9 Abs. 1 AGBG verstößt.

                                  Quelle: http://www.ronald-schmid.de/p1998_NJW_29.html

                                  Die können in ihre AGBs viel reinschreiben, aber Gesetze können sie damit nicht außer Kraft setzen.

                                  Die Lufthansa bestreitet zwar in ihren AGBs http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/cmn/generalinfo?l=de&nodeid=1761532#9 , dass die Flugzeiten Teil des Vertrags seien, eine Pflicht zur Rückbestätigung ist aber nicht in den AGBs enthalten. Vielmehr verspricht die Lufthansa unter Punkt 9.1.2:

                                  Wenn Sie uns eine Kontaktadresse mitteilen, so werden wir uns bemühen, Sie über solche Änderungen zu informieren. Wenn wir nach dem Flugscheinkauf eine nennenswerte Änderung der Abflugzeit vornehmen, die für Sie nicht annehmbar ist und wir Sie nicht auf einen für Sie annehmbaren Flug umbuchen können, so haben Sie Anspruch auf Erstattung nach den Bestimmungen des Artikels 10.2

                                  Übrigens: Es wäre sehr hilfreich, wenn du deine Verweise auf die AGBs von AB (Air Berlin?) und Lufthansa verlinken könntest. Das erspart Sucherei.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Erika1E Offline
                                    Erika1E Offline
                                    Erika1
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    hema, ich habe hier drei Lufthansa-Bestätigungen greifbar, auf allen dreien steht:

                                    "Eine Rückbestätigung des Fluges ist nicht erforderlich."

                                    Habe ich bei LH bisher auch nie getan.

                                    Meine Güte, die Leute schreiben mir ne E-mail, wenn sich die Flugzeit auch nur um 5 Minuten ändert!

                                    Sollte sich tatsächlich ein Rückflug um 5, 10 oder 15 Minuten (früher oder später) verschieben, was noch nicht vorkam, hätte ich damit auch kein Problem. Auf unseren Fahrten zum Flughafen bauen wir einen Zeitpuffer ein - und 10 Minuten warten ist wirklich nicht der Rede wert.

                                    Harabeli,

                                    das kann ich nicht ganz nachvollziehen:

                                    "...daß die Bestätigung des Rückfluges allein den Zweck hat, der Fluggesellschaft eine optimale Auslastung ihrer Kapazität zu ermöglichen, indem sie nicht bestätigte Plätze an andere Reisende vergibt."

                                    Mache ich eine Rückbestätigung telefonisch, wird weder nach Name oder sonstwas gefragt, sondern nur nach der Flugnummer. Und dann wird mir gesagt, dass der Flug pünktlich (oder auch nicht) ist.

                                    Mache ich die Rückbestätigung per Internet, gehe ich z.B. bei Condor auf "Flug on time" und sehe da, ob der Flieger wie vorgesehen startet.

                                    In beiden Fällen weiß die Fluggesellschaft nicht, ob ich an Bord sein werde - wie könnte sie da Plätze vergeben?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • HarabeliH Offline
                                      HarabeliH Offline
                                      Harabeli
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Tja Erika, dass ist eines der Mysterien...

                                      Kann ich dir auch nicht erklären, vielleicht haben sie ihre Praxis der Rechtsprechung angepasst. Vor einem Jahr drohte z.B. Germanwings noch in seinen AGBs, ohne Rückbestätigung gebe es keinen Anspruch auf Beförderung. Ein deutliches Indiz für die Richtigkeit der Annahme des LG Düsseldorf. So könnte man nämlich 24 Stunden vor Abflug die Plätze von Kunden, die nicht rückbestätigt haben, nochmal verkaufen.

                                      Jetzt ist diese Klausel aus den ABBs von Germanwings verschwunden und sie sind genauso zuckersüß wie die der LH.

                                      9.1.1 Die Flugzeiten, die in den Flugplänen angegeben sind, können sich zwischen dem Datum ihrer Bekanntmachung und dem tatsächlichen Abflugdatum ändern. Wir können sie Ihnen nicht garantieren.

                                      9.1.2 Bevor wir Ihre Buchung entgegennehmen, werden wir Ihnen die flugplanmäßige Flugzeit, die zu diesem Zeitpunkt gültig ist, mitteilen und sie wird auf Ihrem Flugschein angegeben. Möglicherweise müssen wir die flugplanmäßige Flugzeit nach Übermittlung Ihrer Buchungsbestätigung jedoch ändern. Wenn Sie uns eine Möglichkeit angeben, Sie zu kontaktieren, werden wir uns bemühen, Ihnen solche Änderungen mitzuteilen. Wenn nach Erwerb Ihres Flugscheins eine gravierende, für Sie nicht annehmbare Änderung im Flugplan vorgenommen wird und es uns nicht möglich ist, Sie auf einen entsprechenden anderen Flug umzubuchen, haben Sie in Übereinstimmung mit Artikel 10.2 Anspruch auf eine Rückerstattung des Beförderungsentgeltes.

                                      http://www.germanwings.com/de/Allgemeine-Befoerderungsbedingungen-Germanwings.htm

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • hema2812H Offline
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                                        hema2812
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Harabel

                                        Deine Verweise auf Urteile sind ja toll.
                                        Ohne zu streiten wird die Airline entstandene Kosten wohl nicht zahlen.
                                        Statt mich auf gerichtliche Auseinandersetzungen einzulassen, die ich absolut hasse, frage ich lieber mal nach.
                                        Jedem das Seine.

                                        Harabeli wrote:
                                        Übrigens: Es wäre sehr hilfreich, wenn du deine Verweise auf die AGBs von AB (Air Berlin?) und Lufthansa verlinken könntest. Das erspart Sucherei.

                                        Ich kenne mich hier im Forum noch nicht gut aus. Deshalb bin ich sehr vorsichtig mit Setzen von Links.
                                        Könnte ja unerlaubte Werbung sein oder Porn....... sich dahinter verstecken? 😞

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • joydealerJ Offline
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                                          joydealer
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Harabeli wrote:
                                          Tja Erika, dass ist eines der Mysterien...

                                          Kann ich dir auch nicht erklären, vielleicht haben sie ihre Praxis der Rechtsprechung angepasst. Vor einem Jahr drohte z.B. Germanwings noch in seinen AGBs, ohne Rückbestätigung gebe es keinen Anspruch auf Beförderung. Ein deutliches Indiz für die Richtigkeit der Annahme des LG Düsseldorf. So könnte man nämlich 24 Stunden vor Abflug die Plätze von Kunden, die nicht rückbestätigt haben, nochmal verkaufen.

                                          Jetzt ist diese Klausel aus den ABBs von Germanwings verschwunden und sie sind genauso zuckersüß wie die der LH.

                                          9.1.1 Die Flugzeiten, die in den Flugplänen angegeben sind, können sich zwischen dem Datum ihrer Bekanntmachung und dem tatsächlichen Abflugdatum ändern. Wir können sie Ihnen nicht garantieren.

                                          9.1.2 Bevor wir Ihre Buchung entgegennehmen, werden wir Ihnen die flugplanmäßige Flugzeit, die zu diesem Zeitpunkt gültig ist, mitteilen und sie wird auf Ihrem Flugschein angegeben. Möglicherweise müssen wir die flugplanmäßige Flugzeit nach Übermittlung Ihrer Buchungsbestätigung jedoch ändern. Wenn Sie uns eine Möglichkeit angeben, Sie zu kontaktieren, werden wir uns bemühen, Ihnen solche Änderungen mitzuteilen. Wenn nach Erwerb Ihres Flugscheins eine gravierende, für Sie nicht annehmbare Änderung im Flugplan vorgenommen wird und es uns nicht möglich ist, Sie auf einen entsprechenden anderen Flug umzubuchen, haben Sie in Übereinstimmung mit Artikel 10.2 Anspruch auf eine Rückerstattung des Beförderungsentgeltes.

                                          http://www.germanwings.com/de/Allgemeine-Befoerderungsbedingungen-Germanwings.htm

                                          Das ist leider falsch.
                                          Unter 5.4.1. der ABB von Germanwings heißt es:

                                          "5.4.1 Beachten Sie bitte, dass die Aufrechterhaltung von Reservierungen für Rückflüge von der Rückbestätigung Ihrer Flugreservierung abhängig sein kann. Die Rückbestätigung hat bis spätestens 24 Stunden vor dem Rückflug bei unserem Call Center oder unserem Counter am Abflughafen des Rückfluges zu erfolgen. Die Rufnummer entnehmen Sie Ihrer Buchungsbestätigung oder unserer Homepage. Eine Rückbestätigung ist nicht erforderlich, wenn zwischen der Ankunft am Zielort und dem Rückflug weniger als 24 Stunden liegen. Wenn Sie nicht rückbestätigen, obwohl dies erforderlich ist, können wir die Reservierung Ihres Rückfluges stornieren. Benachrichtigen Sie uns jedoch nachträglich darüber, dass Sie den Rückflug wie geplant antreten wollen, werden wir Ihre Reservierung wieder aktivieren und Sie befördern, wenn auf dem gewünschten Flug noch freie Plätze vorhanden sind. Ist das nicht der Fall, werden wir uns in zumutbarer Weise bemühen, Sie zu Ihrem Zielflughafen zu befördern. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich dadurch das Beförderungsentgelt erhöhen kann und wir die Weiterbeförderung von der vorherigen Zahlung des Mehrbetrages abhängig machen können. Artikel 4.1 wollen Sie bitte beachten."

                                          Ich fliege morgen mit Germanwings und ärgere mich seit meiner Buchung über diese Airline.
                                          Im Normalfall hätte ich mit einer Rückbestätigung kein Problem. Allerdings ist bei Germanwings dann die Hotline anzurufen, die mit knapp 1 EUR/ Minute zu Buche schlägt (Mobilfunk-Aufschlag noch nicht hinzugerechnet).

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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