Reisestorno, brauche etwas Hilfe!
-
Hallo Community,
ich brauche euren Rat.
Ich habe eine Reise gebucht, die im September stattfinden sollte. Nun habe ich mich aber von meiner Freundin getrennt, sodass ich diese Reise nicht mehr antreten möchte.Wie ist nun der geschickteste Ablauf?
Ich habe eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Diese greift lt. Police aber nicht in so einem Fall.
Bin weder krank, tot noch Arbeitslos.Reiseveranstalter ist Neckermann.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich die Reise nun bei Neckermann storniere? Muss Neckermann die Reise überhaupt stornieren?Vielen Dank für Eure Hilfe
-
Schau mal in die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Veranstalter
-
voda wrote:
Bin weder krank, totnoch Arbeitslos.Das wäre doch mal was neues. Ein postmortales Posting!

Aber im Ernst:
Wenn es sich um eine normale Pauschalreise handelt und Du aus dem deutschen Katalog gebucht hast, dann sollte Dein aktueller Stornosatz bei 20% liegen. Dieser würde sich dann auch bis 30 Tage vor Abreise nicht ändern. Frage hierzu aber bitte bei Deiner Buchungsstelle genau nach.
Denn wenn Du nicht sofort stornierst, könntest Du ja auch noch den Namen ändern lassen, was vermutlich wesentlich günstiger für Dich ist, so Du eine Ersatzperson findest.
Gruß
Berthold
-
>>>Hier<<< wurde ein ähnlicher Fall bereits diskutiert. Sicherlich findest Du dort schon den ein oder anderen hilfreichen Hinweis.
-
Nun wie storniere ich eine Reise:
Indem ich dies meinem Reiseveranstalter - am besten schriftlich - mitteile.
Der Reiseveranstalter schickt dann eine Stornorechnung. Wobei die Anzahlung in der Regel gleich mit verrechnet wird.
Bei Pauschalreisen beträgt diese 20 Prozent vom Reisepreis bis zu 30 Tagen vor der Abreise. Somit ist die Anzahlung flöten.
LG
holzwurm -
Vielleicht sollte man aber noch ein paar Alternativen aufzeigen.

Kannst du mit einer anderen Person fliegen? Dann kostet es nur den Namenswechsel.
Vielleicht möchten auch Freunde, Verwandte die Reise anstatt euer antreten oder vielleicht etwas anderes aus dem Neckermann Sortiment buchen?
Dann fallen eventuell auch nur Umbuchungsgebühren bzw. Gebühren für den Namenswechsel an.Wir hatten gerade so einen Fall in der Familie, da konnte das Ganze auch noch hingedreht werden, dass die 20 % nicht komplett flöten gingen.
Viele Grüße,
Krissi -
Bisher hat sich noch niemand zum Thema "Personenmehrheit" (vgl. reisemangel.de - Stichwort Reisevertrag) ausgelassen ...
-
Sollte hier tatsächlich eine Familienreisen vorliegen, bei der Reiseanmelder alleiniger Vertragspartner für seine Familie ist?
-
Wäre die Reise nicht eher als Gruppenreise (ok, Kleingruppe) zu bewerten, bei der ein Reiseteilnehmer stellvertretend für den anderen bucht? Demnach hätte die Ex-Freundin wohl auch ein paar Euronen abzugeben.
-
-
Egal ob eine Buchung für eine Familie oder eine Gruppenbuchung.
Es gibt immer einen der für die Buchung verantwortlich ist und auch haftet.
Anders wäre es wenn jeder für sich selber bucht. Da aber nicht jeder Veranstalter halbe Doppelzimmer anbietet, wird es nicht so einfach sein eine entsprechende Buchung zu veranlassen.
LG
holzwurm