Beratungsfehler?
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Musstest du das jetzt loswerden, bevor ich meine Tippfehler korrigieren konnte!
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Bulgarienfan wrote:
Mal zu einer der Fragen:Ein Reisebüro muss keine Versicherungsberatung durchführen. Der Hinweis auf die Möglichkeit, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, genügt völlig. Mehr kann man nicht verlangen. Den Link zu diesem Urtel hab ich hier vor zwei oder drei Jahren gepostet.
Wenn allerdings ausdrücklich verlangt wird, gegen alle Eventualitäten versichert zu sein, hätte meines Erachtens der Hinweis kommen müssen, sich von einem Versicherunsfachmann beraten zu lassen.
Gruß
Manfred
Welcher Versicherungsfachmann soll so eine Versicherung verkaufen?
Reiseversicherungen sind nur entweder über ein Reisebüro oder online im Internet buchbar.
Somit ist der Reiseverkäufer der Fachmann und hat entsprechend den Weisungen des Kunden dies zu buchen.
Ebenso hat jedes gutes Reisebüro eine entsprechende Haftpflichtversicherung, die für Beratungsfehler aufkommt.
Somit haftet das Reisebüro und nicht die Ex-Mitarbeiterin.
LG
holzwurm -
Reiseversicherungen werden auch in Sparkassen verkauft, ohne Beratung, denn meist ist das nur ein einfacher Zahlkartenantrag, an dem die Bedingungen hängen.
Reiseversicherunggen kann man in jeder Versicherungsagentur abschließen, mit Beratung, obwohl auch da i.d.R. nur ein einfacher Zahlkartenantrag, ausgenommen teilweise bei Jahresverträgen.
Empfehlenswert ist es, sich an "seinen" Versicherungsagenten zu wenden, bei dem man auch seine anderen Verträge hat.
Alternativ ein Abschluss per Internet, wo man die Bedingungen vorher genau nachlesen kann.
Niemals würde ich eine Reiseversicherung per Klick oder Kreuzchen bei der Reisebuchung abschließen. Das sind meist standardisierte Pakete oder auch Einzelverträge, die nicht einmal besonders günstig sind.
Die Reiseabbruch-/Feriengarantie-/Vollschutz - oder wie immer sich das nennt - ist ein Bestandteil der Reiserücktrittskostenversicherung und da zusätzlich wählbar. Standard ist sie meist nicht.
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Holzwurm, du irrst dich. Nach diesem Urteil ist das Reisebüro nicht zu einer Versicherungsberatung verpflichtet. Hier liegt meines Erachtens kein Beratungsfehler vor.
Edit:
Lest mal >hier<
Gruß
Manfred
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So, Mann im Krankenhaus versorgt, Kinder bei Oma.
Also, das ich wohl auch einen Fehler gemacht habe, habe ich ja schon geschrieben.
Die Versicherung ist die Elvia, gebucht hatten wir über Neckermann.
Die Erkrankung hat es schon einmal gegeben, ist jetzt wieder neu aufgetreten. Da wir so kurzfristig auf Teneriffa keinen Darmspezialisten auftreiben konnten, haben wir uns (Sonntagabend) zur Heimreise entschlossen. Lt. Aussagen der hiesigen Ärzte der absolut richtige Schritt, mein Mann wurde gestern operiert.
Herzlichen Dank, der Link auf den Focus-Artikel sagt ja wohl alles.
Trotzdem werde ich noch einmal den Anwalt aufsuchen. Bin halt auch arg enttäuscht über die Reaktion des Reisebüroinhabers (er könne ja nicht bei jeder Buchung zuhören oder die Buchung auf Richtigkeit überprüfen..)
Eine Auskunft, ob er eine Versicherung hat, habe ich nicht bekommen.
Maxl02 -
ich war 8 Jahre als Versicherungsfachfrau tätig (mit allen staatl. Prüfungen - ich bin also kein "Möchte-gern-Agent"
)
und auch wir haben Reiseversicherungen (über Elvia bzw. Mondial) verkaufen (müssen).Dazu gab es jährlich eine Kompaktschulung von der Vers.anstalt und dann rein ins Getümmel!
GUTE Versicherer bieten dies auf alle Fälle an, insbesonders Kompositversicherer!
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Ach so, jetzt ist mir erst aufgefallen, dass Dein Mann schon vorher einmal genau diese Erkrankung hatte!
Da musst Du aufpassen: oft sind Vorerkrankungen auch ausgenommen!!!!!!!
Somit hast Du - auch bei entsprechendem Versicherungsantrag - keine Chance, Dein Geld wieder zu bekommen!!!!!!!!!!!!!
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Hallo Manfred,
der Artikel ist zwar richtig, jedoch bezieht er sich nur darauf, daß diese Versicherung vom Reisebüro aus selbständig angeboten wird. Wenn der Kunde jedoch explizit nach dieser Versicherung verlangt, dann hat er natürlich auch einen Anspruch darauf, daß diese korrekt abgeschlossen wird.
Trotzdem glaube auch ich, daß hier vermutlich keine Chance auf eine Erstattung besteht, da zum einen die Versicherung ja auch so bestätigt wurde, wie sie abgeschlossen war und vor allem wird das Problem des Nachweises der Haken an der Sache sein.
So wie die Story hier geschrieben ist, kann man nicht ausschließen, daß auch die Verkäuferin hier die Bedingungen als "nur bis zum Reiseantritt" verstanden haben kann. Sicher ein Fehler und Nachfragen hätte nicht nur Geld gespart, sondern auch Provision erzielt. Nachzuweisen dürfte das aber wohl kaum sein.
Gruß
Berthold
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Ein gutes Reisebüro weist auf alle Versicherungsmöglichkeiten bei Pauschalreisen hin.
Ich weise jedenfalls meine Kunden auf eine Reiserücktritt-, Reiseabruch- und Auslandskrankenversicherung hin.
Entscheiden muß der Kunde, was er haben will.
80 Prozent meiner Kunden schließen eine Jahrespolice mit allem Drum und Dran ab, weil sie dann bei weiteren Buchungen in dem Jahr nicht mehr daran denken müssen und unterm Strich kommt es auch noch günstiger als die Einzelreiseversicherung beim RV für die jeweilige Reise.
Jetzt erst wieder ganz akutell:
126 Euro mit 20 Prozent Selbstbehalt bei einem Reisepreis von knapp über 2000 Euro.
Jahrespolice ohne SB 111 Euro.
Beide Angebote enthalten die gleichen Leistungen und sind vom gleichen versicherer.
LG
holzwurm -
Ach so, jetzt ist mir erst aufgefallen, dass Dein Mann schon vorher einmal genau diese Erkrankung hatte!
Da musst Du aufpassen: oft sind Vorerkrankungen auch ausgenommen!!!!!!!
Ja, aber vor 3 Jahren. Es handelt sich um Darmpolypen, die können immer wieder auftreten. Kein Arzt kann sagen, wann.
Ich denke, ich werde mich jetzt mal um eine Jahresversicherung kümmern und mir natürlich vorher die Bedingungen durchlesen.Maxl02
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Berthold,
ich hatte auch in meinem vorherigen Beitrag geschrieben, dass ich eine Versicherungsberatung angeregt hätte. Wenn jemand pauschal nach einer "allumfassenden" Absicherung fragt, hätte ich die Frage als Reisebüromitarbeiter auch nicht selbst beantwortet. Denn wer kann schon an alle Eventualitäten denken?
In diesem Fall hätte eine Reiseabbruchversicherung genügt. In einem anderen Fall vielleicht nicht. Wie gesagt, der BGH verlangt keine Versicherungsfachberatung von einem Reisebüro.
Speziell in diesem Fall wird es auch eine Frage der Beweislast sein, wer konkret wonach gefragt hat.
Gruß
Manfred
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Maxl02, das haben Vorerkrankungen leider so an sich, dass man nie sagen kann, ob es wieder auftauchen wird, wann genau etc.!
Schau, wenn ich z.Bsp. vor 10 Jahren einen Bandscheibenvorfall gehabt hätte, dann muss ich das auch bei Abschluss einer Versicherung (Kranken- Unfall oder Leben, egal wo!) anmerken!
Denn dann wird genau dieses Risiko ausgeschlossen!!!!
Aber, nur weil ich das mal hatte, heißt es ja noch lange nicht, dass es wieder passieren wird, nur rechnen muß man damit! So ist das eben.
Kann sein, dass in Deutschland andere Bedingungen gelten, aber ganz sooooo anders wirds wohl nicht sein, oder?
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puffel wrote:
@holzwurm:ich war 8 Jahre als Versicherungsfachfrau tätig (mit allen staatl. Prüfungen - ich bin also kein "Möchte-gern-Agent"
)
und auch wir haben Reiseversicherungen (über Elvia bzw. Mondial) verkaufen (müssen).Dazu gab es jährlich eine Kompaktschulung von der Vers.anstalt und dann rein ins Getümmel!
GUTE Versicherer bieten dies auf alle Fälle an, insbesonders Kompositversicherer!
Auch die Reisebüros werden entsprechend geschult, wenn man eine Agentur bei einer Reiseversicherungsgesellschaft hat.
Diese Versicherungen sind daran interessiert, daß wenn beraten wird, dies dann auch entsprechend richtig erfolgt.
Vielleicht gibt es in Österreich andere Regelungen.
LG
holzwurm -
Hallo maxl,
hast du nicht zufällig eine MasterCard oder VisaCard Gold?
Je nach Kreditinstitut ist da auch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung enthalten, die bei Abbruch der Reise die zusätzlichen Rückreisekosten übernimmt.
Ansonsten könntest du Dich wirklich mal an die Auslandsreise-Krankenversicherung wenden. Evtl. übernehmen die ja zumindest einen Teil der Kosten.
Du könntest ja so argumentieren, dass du durch den Reiseabbruch weitere Behandlungskosten im Ausland gespart hast.Viel Erfolg........
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Hallo,
danke für die Genesungswünsche. Meinem Mann geht es so 3- 4.Nein, leider habe ich auch keine goldene Kreditkarten, nur die normalen und da ist keine Versicherung drin.
Aber mein Mann hat eine Plusmitgliedschaft beim ADAC, da ist auch ein Krankenrücktransport drin und so etwas ähnliches wie eine Abbruchversicherung. Ich gehe heute nachmittag zum ADAC und werde euch dann berichten, was die sagen.
LG
Maxl02 -
Hallo,
derADAC übernimmt mit großer Wahrscheinlichkeit enen Teil der entstandenen Kosten. Die Mitarbeiterin konnte bzw. durfte hier keine Zusae machen, weil die Kollegen in München die Schadenssachbearbeitung machen.
Also, Formular ausgefüllt und nach München geschickt. Und nun, abwarten und Tee trinken oder wie war das?
Vielleicht haben wir ja doch Glück.
Herzlichen Dank für all die informativen Anworten.
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puffel wrote:
Ach so, jetzt ist mir erst aufgefallen, dass Dein Mann schon vorher einmal genau diese Erkrankung hatte!Da musst Du aufpassen: oft sind Vorerkrankungen auch ausgenommen!!!!!!!
Somit hast Du - auch bei entsprechendem Versicherungsantrag - keine Chance, Dein Geld wieder zu bekommen!!!!!!!!!!!!!
@Puffel
Hallo,
also beim ADAC sind Vorerkrankungen nicht ausgeschlossen. D.h. wenn etwas akut wieder auftritt. Die übernehmen natürlich auch nichts, wenn man vorher schon wusste, das man behandelt werden muss.
Also hier stehen unsere Chancen recht gut.Mein Aha-Erlebnis: alles, aber auch wirklich alles besser überdenken und kontrollieren.
LG
Maxl02 -
Hallo maxl02,
ich habe den ADAC schon mehrfach recht kulant erlebt. Wo andere vielleicht auf unzählige Bestätigungen etc. bestehen um sich vor einer Zahlung zu drücken, habe ich auch schon Erstattung erhalten mit dem Hinweis ".... obwohl das und das nicht vorliegt, zahlen wir aus Kulanzgründen....." Also ich denke, ihr könnt mit Zuversicht die Antwort abwarten.
LG chepri
P.S. Eine Info, wie die Sache rausging wäre schön