Entschädigung bei Flugstreichung im Oktober 2008 LTU/AirBerlin
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habe vor einigen monaten bei air berlin/ltu meine flüge Berlin-Bangkok und zurück gebucht. habe nun die reisedaten mal in die suche auf der hp bei den eingegeben, um zu den aktuellen preis dafür zu sehen. nun ist der rückflug bkk-txl nicht mehr buchbar. habe dann die hotline angerufen, die mir nach einigem hin und her diese streichung heute bestätigt hat.
kann lt. hotline kostenfrei auf andere verfügbare flüge umbuchen.
da kein rücklug am selben tag mit ab/ltu von bkk nach deutschland geht, muss ich einen tag eher (auch direkt nach berlin) oder später (mit zwischenstop in düsseldorf) zurück fliegen.
der hinflug ist für anfang oktober 2008 (derzeit noch nicht gestrichen) unde der rückflug war für ende oktober 2008 gebucht.habe ich dafür anrecht auf eine entschädigung und wie hoch ist diese??
danke schon mal für die antworten
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@Ronny87
am selben tag (28.10.2008) gibt es keinen rückflug von bangkok nach deutschland mit der airberlin/ltu. einen tag eher ist ein direktflug nach berlin möglich oder einen tag später via düsseldorf. da blieben dann nur andere fluggesellschaften wie lufthansa z. b. -
Die werden dich nicht auf eine andere Fluggesellschaft umbuchen, wenn sie dich selbst einen Tag frueher oder auch einen Tag spaeter befoerdern koennen. Eine solche Umbuchung koenntest du vielleicht gerichtlich erstreiten, doch wird das wohl kaum vor Oktober gelingen. Der Ausgang waere auch recht ungewiss.
Wenn dir durch die Umbuchung auf einen Tag frueher bzw. spaeter irgendelche nachweisbaren und trotz der langen "Vorlaufzeit" nicht mehr vermeidbaren Schaeden entstehen, koenntest du versuchen, diese gerichtlich geltend zu machen. Aber was fuer Schaeden sollten das sein?
Gruss
Caveman -
@DerCaveman
danke für die antworthabe nicht vor dies vor gerichen auszutragen.
denke nur an die zahlung einer entschädigung (übernachtung/verpflegung) für die zwangsweise verlängerung des urlaubs um einen tag.
oder die gezwungene verringerung um einen tag los/urlaub.durch die streichung des fluges wird ab/ltu sicher einige euro einsparen.
da sollten doch ein paar für mich als rabatt drin sein.zahlen fuggesellschaften in diesen fällen entschädigung und wie hoch wird diese ca. sein????
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Du hast Anspruch auf einen Flug am gebuchten Tag.
Somit würde ich AB entsprechende Alternativen vorlegen und um Umbuchung auf diese Airline bitten.
Sollte der Flug mehr kosten, geht die Differenz zu Lasten Air Berlin.
Lass Dich nicht unterkriegen.
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Darüber ist ja schon in anderen Threads diskutiert worden.
Ich war auch von Flugstreichungen bei AB betroffen.
Das Schema läuft wahrscheinlich ähnlich ab. Man streicht zwar die Flüge, informiert aber nicht die Passagiere. Dann schickt man beizeiten, mindestens 2 Wochen vorher, eine Buchungsbestätigung mit neuen Daten.
Wenn man sich nicht schnell meldet oder widerspricht, ist die Umbuchung "geglückt". Vielleicht gibt es dann noch eine Erklärung, warum der gebuchte Flug nicht stattfinden kann. Da beruft man sich auf einen schönen Passus in den AGB. Über die Rechte wird man nicht aufgeklärt, wenigstens war das bei mir nicht der Fall.
Unstreitig ist das Recht, dass du vom gebuchten Flug zurücktreten kannst und der Flugpreis zurückerstattet wird. Obwohl nicht rechtens, dauert das in der Regel einige Zeit. Vielleicht überlegt sich der Kunde das doch noch einmal und akzeptiert die neuen Flugzeiten.
Ob du weitere Ansprüche durchsetzen kannst, wage ich zu bezweifeln, zumindest nicht ohne gerichtliche Auseinandersetzung. -
@ DerCaveman,
deine Aussage ist schlichtweg nicht korrekt.
Wie Holzwurm erneut schon geschrieben hat, steht dir Beförderung am Rückflugtag zu, wie die das handeln ist die ihr Problem, du kannst z. B. einen Flug vorschlagen!
Es gibt genug Anbiete täglich, die über FRA oder MUC fliegen!
LG
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danke erst mal für die antworten.
die alternativen der ltu lt. hotline sind einen tag eher (auch direkt nach berlin) oder später (mit zwischenstop in düsseldorf) zurück fliegen.
lufthansa fliegt am gebuchten tag, fast zeitgleich wie die gubte ltu/ab-maschine.muss ltu/ab die umbuchung lt. " EU-Verordnung " für mich kostenftei auf lufthansa vornehmen??
wenn ich die lt. hotline angebotene kostenfreie umbuchung auf den ltu/ab-flug via düsseldorf am folgetag annehmen, habe ich denn lt. " EU-Verordnung " noch anrecht auf eine entschädigung?? und wie hoch wird diese ausfallen??
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Bei dem ganzen was ich so in letzter Zeit über die Airberlin Langstrecke bzw. Ltu Langstrecke lese hier im Forum ist im Moment fast niemand zufrieden über das was die so abwickeln, sind es Verspätungen, nicht beachtete Sitzplatzreservierungen, stornierte Flüge und dergleichen.
Frage? Ist es möglich, sollten die so weiterwirtschaften, dass sich viele Gäste nicht mehr für einen Airberlinflug entscheiden aus diesem genannten Grund, oder gibt es einfach so viele Neubucher, auch über eine Veranstalter, dass Airberlin (Ltu) keine Angst haben braucht, Kunden zu verlieren???
Ich glaube an das zweite.
Okay, sie haben ja auch Strecken gestrichen, böse gesagt "Pech für denjenigen" solche Gäste werden Airberlin sicher den Rücken kehren, aber:
Wie sagte schon jemand in diesem Forum, niemand fliegt mehr mit einer bestimmten Airline, und doch sind die Flugzeuge von denen nahezu ausgelastet.
Hoffe das wirkt so wie ich es meine, möchte niemandem zu nahe treten

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Laut EU-Verordnung 261/2004 muss die Luftfahrtgesellschaft, die dich ja mehr als zwei Wochen vorher informiert hat, nur ein Angebot auf anderweitige Beförderung unterbreiten. Du hast Recht am gebuchten Tag zu fliegen, also kannst du ein Angebot an dem Tag erbeten. Falls du das andere Angebot wahrnimmst, sind deine Rechte abgegolten und du hast es angenommen und gut ist.
LG
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Hallo Jürgen,
oftmals gibt es gar keine große Alternative (außer eventuell Condor), bzw. nur umständliche Alternativen, gerade wenn ich da in Richtung Karibik wie Kuba und Dom. Rep. schaue, das wird denke ich auch einen Großteil dazu beitragen. In Gegenden wie Bangkok, wo täglich zig Linienflüge gehen ist es kein Problem, aber wie du schreibst, oftmals auch Veranstalter-Buchungen, wo du es far nicht groß als Kunde beeinflussen kannst.
LG
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Ronny87 wrote:
Laut EU-Verordnung 261/2004 muss die Luftfahrtgesellschaft, die dich ja mehr als zwei Wochen vorher informiert hat, nur ein Angebot auf anderweitige Beförderung unterbreiten. Du hast Recht am gebuchten Tag zu fliegen, also kannst du ein Angebot an dem Tag erbeten. Falls du das andere Angebot wahrnimmst, sind deine Rechte abgegolten und du hast es angenommen und gut ist.LG
Gilt mit Einschränkungen!
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Ronny87 wrote:
@ DerCaveman,
deine Aussage ist schlichtweg nicht korrekt.Schon klar, Ronny, aber kaempfe das mal durch!
Ich gehe davon aus, dass die Fluggesellschaft sich Flugplanaenderungen vertraglich vorbehalten hat (mittels AGB, hier Allgemeine Befoerderungsbedingungen). Eine solche ist nun eingetreten und 3 Monate vor dem gebuchten Termin mitgeteilt worden. Ersatzweise wurde die Befoerderung wahlweise einen Tag vorher oder auch einen Tag nachher angeboten. Der Fall ist also nicht vergleichbar mit dem vor ein paar Tagen an anderer Stelle dikutierten, bei dem ueberhaupt keine Ersatzbefoerderung angeboten, eine solche sogar schlichtweg abgelehnt wurde.
Wie wird ein Richter hier wohl entscheiden? Vermutlich wird hier festzustellen sein, dass es sich hier um eine aufgrund der vertraglich hoechstwahrscheinlich vereinbarten Moeglichkeit einer Flugplanaenderung durchaus hinnehmbare, weil relativ geringfuegige und zudem lange vorher mitgeteilte Leistungsaenderung handelt. Fuer nachgewiesene Schaeden, die dem Passagier durch diese Leistungsaenderung entstanden und trotz der langen Vorlaufzeit auch nicht mehr vermeidbar sind, duerfte die Fluggesellschaft aber ersatzpflichtig sein. Da die aber freiwillig sicher nichts bezahlen wird, duerfte der Klageweg zu beschreiten sein.
Eine Pauschalzahlung nach EU Fluggastverordnung faellt flach, also muss dann konkret nachgewiesen werden, welcher Schaden denn ueberhaupt entstanden ist.
Viel Spass dabei!
Gruss
Caveman -
Ich kann es nur sagen wie es ist und wie es bei mir damals geklappt hat. Die EU-Fluggastverordnung 261/2004 ist ganz klar geregelt und wenn man als Passagier an der entsprechenden Stelle seinen Mund aufmacht, klappt es auch ohne große Probleme sein Recht ohne Anwalt oder Richter durchzusetzen.
Außerdem hilft auch das LBA bei Problemen.
LG