Brauche dringend Hilfe! Anschlussflug verpasst.
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Ich kenne einen Fall von Deutschland über Paris nach Bogota mit der Air France. Dort hatte auch der Zubringerflug Verspätung. Die Frau bekam eine Übernachtung in Paris und über den Klageweg die 600 Euro zugesprochen.
Die 600 Euro mußten trotz verlorenem Gerichtsurteil bei der Air France per Gerichtsvollzieher eingetrieben werden.
LG
holzwurm -
bernhard707 wrote:
Nur wenn man die EU Entscheidung nicht richtig gelesen oder verstanden hat.Weshalb sich stoin ja auch hilfesuchend ans Forum gewandt hat.... Siehe Eingangspost.
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Das hier ist noch deutlicher:
http://www.rechtstipps.de/?softlinkID=9781 -
Kathrin22 wrote:
Tja, Hamburg über Paris und Atlanta nach Salt Lake City ist eben nicht Dus-AMS - Almaty...600 Euro hat offenbar das Ticket gekostet!
Was soll dieser Blödsinn.
Letztendlich ist maßgebend, daß der komplette Flug bei nur einer Airline gebucht wurde.
Und dies trifft hier in beiden Fällen zu.
Somit steht der TE die 600 Euro zu.
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bernhard707 wrote:
@stoin
@holzwurmBeide Entscheidungen hat ein Amtsgericht teils vor mehr als einem Jahr gefällt. Es ist eher unwahrscheinlich, dass die Airlines dieses akzeptiert haben und nicht in die höhere(n) Instanz(en) LG oder gar OLG gegangen sind.
Schon wegen des Präzedenzfalles.
Und der Fall von der Air France wurde erst dieses Jahr abgeurteilt.
am 27. Februar 2008 urteilt das Amtsgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 29C2567/07-85
Von dem her ist es sehr aktuell.
LG