8 Stunden Flugverspätung- kann ich eine Reisepreisminderung vom Reiseveranstalter verlangen???????
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Hallo,
habe folgendes Problem:Wir waren Anfang Juli für ca. 3 Wochen auf Bali.
Der Rückflug mit Thai Airways ging planmäßig von Denpassar nach Bangkok und sollte dann 23.45 Uhr weiter mit Thai nach Frankfurt gehen.
In Bangkok angekommen teilte man uns mit, dass unser Weiterflug nach Frankfurt erst am nächsten Tag um 7,30 Uhr starten soll, da wegen Wartungsproblemen erst auf eine Maschine aus Deutschland gewartet wird und die erst am nächsten Morgen ankommen sollte. Für uns bedeutet dass 12 Stunden warten. Zwar hat man uns in Bangkok in einem Hotel untergebracht,
jedoch kamen wir letztendlich statt früh um 6.oo Uhr erst nachmittags um 14.oo Uhr in Frankfurt an. Da wir dann noch einige Stunden Zugfahrt hatten, konnte mein Mann abends seine Nachtschicht nicht antreten und außerdem haben wir enorme Handykosten wegen der ganzen Sache zu verzeichnen.Ist es möglich vom Reiseveranstalter Schadenersatz zu verlangen?
Da wir dadurch einige Unannehmlichkeiten hinnehmen mussten und die Erhohlung sehr schnell wieder verflogen war. Hat diesbezüglich Jemand Erfahrung, ob sich eine Beschwerde beim Reiseveranstalter lohnt?Gruß Reisegern67
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Hallo Reisegern,
bezüglich des Arbeitsausfalles deines Mannes kann ich nur leider sagen: Pech gehabt! Wer so eine Reise mit solch kurzen Zeitabständen bis zur Arbeit bucht, ist ein wenig Selbst schuld! Dazu stelle ich mir noch die Frage, als was dein Mann arbeitet, denn nach dem Jetlag, was mit solch einer Reise verbunden ist, könnte es schon grob fahrlässig sein ein paar Stunden später arbeiten zu gehen!
Sieh das bitte nicht als Angriff, ist nur meine Meinung 
Wichtig wäre zu wissen, ob ihr am Flughafen einen Zettel über eure Rechte erhalten habt? Darin ist festgeschrieben, dass euch zwei Telefonate zustehen bzw. E-Mail oder Fax, die kosten könnt ihr sicherlich geltend machen, zumindestens für zwei kurze Gespräche!
Wichtig wäre noch zu wissen, ob ihr eine Pauschalreise gebucht habt oder es sich um einen Nur-Flug handelt? Deiner Überschrift entnehme ich, dass es sich um eine Pauschalreise handeln könnte? Demnach kannst du den Tagessatz der Reise mal 8 Stunden nehmen, das kannst du als Entschädigung erhalten, z. Bsp.: Reisepreis: 1.500,- € pro Person bei 14 Tagen = 1.500,- € : 14 Tage : 24 Stunden x 8 Stunden = 35,71 € pro Person.
LG

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Hallo Ronny,
es handelt sich um eine Pauschalreise.
Am Flughafen haben wir keinerlei Extrainfos zu unseren Rechten udgl. bekommen.
Gruß Reisegern
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Hallo Reisegern,
dann würde ich an deiner Stelle den Veranstalter darauf aufmerksam machen und ein Reklamationsschreiben an den Reiseveranstalter richten und dort den oben genannten Sachverhalt freundlich aber bestimmend formulieren, am besten per Einschreiben und das spätestens vier Wochen nach Reiseende!
Dann würde ich die euch entstandenen Gespräche, für jeden zwei kurze Gespräche, laut Handyrechnung in Rechnung stellen und zudem auf die EU-Fluggastverordnung 261/2004 mit der Bitte um Entschädigung verweisen.
Wie gesagt, viel wird es nicht werden, aber es steht euch natürlich zu und ich würde es auch einfordern.
LG
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Hallo Ronny,
vielen Dank für die Hinweise.
Werde also in den nächsten Tagen den Reiseveranstalter kontaktieren.
Da unser Sohn (13) auch mit war und zudem den vollen Reisepreis und zur Rundreise wegen Einzelzimmerzuschlag (3er Belegung war wohl Vorort nicht möglich) sogar noch mehr bezahlt hat als wir, werde ich auch für 3 Personen eine Reisepreisminderung verlangen. Hoffe, dass unser Anliegen Gehör findet.
Gruß Reisegern67
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Ronny87 wrote:
z. Bsp.: Reisepreis: 1.500,- € pro Person bei 14 Tagen = 1.500,- € : 14 Tage : 24 Stunden x 8 Stunden = 35,71 € pro Person.Nicht ganz richtig.
Bsp. EUR 1.500 : 14 Tage x 5% (für Verspätung) x 4 Stunden (Anzahl der Stunden über 4 Std. hinaus) = EUR 21,43
Aber kein wirklich grosser Unterschied. Ob in diesem Fall auch für den RV trotz Flug mit Thai der EU-Veranstalter, bzw. Ziel in der EU gilt, habe ich ehrlich keine Ahnung.
Die Spezialisten werden es wissen.

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Ansprueche auf Basis der EU Fluggastverordnung sind immer bei der Fluggesellschaft selbst geltend zu machen, nicht beim Reiseveranstalter. Die greift hier aber sowieso nicht (keine Fluggeserllschaft mit Sitz in der EU und auch kein Abflug von einem Flughafen innerhalb der EU).
Reisepreisminderung duerfte hier auch nicht moeglich sein, da ihr ja am urspruenglich geplanten Ankunftstag auch wirklich angekommen seid. Aus den paar Stunden Verspaetung laesst sich wohl nix rausholen. Mit sowas muss man bei Fernreisen ohnehin immer rechnen.
Hotel wurde gestellt, Verpflegung sicher ebenfalls. Somit ginge es hier nur noch um ein kurzes Telefongespraech, also um 2 oder 3 Euro. Die koenntet ihr wohl tatsaechlich einfordern, mehr aber kaum.
Gruss
Caveman -
Hallo,
ich hatte Ende März auch eine fast 12-stündige Verspätung bei einem Flug mit Thai von BKK nach FRA. Der Start wurde abgebrochen, nach 3 Stunden im Flieger ins Hotel usw. Ich habe nach meiner Rückkehr in Deutschland mit meinem Reisebüro gesprochen, da die Reise auch eine Pauschalreise war. Dort hat man ein Schreiben aufgesetzt und mit Bordkarte und Ticketkopie aus den Reiseunterlagen an den Reiseveranstalter geschickt. Von Thai Airways ist jetzt nach doch längerer Wartezeit ein Gutschein über 200 $ angeboten worden.
Gruß
Annelie -
Hallo
danke für diese Information. Einen Gutschein von der Thai, den kann man doch aber nur auf einem der nächsten Flüge mit der Thai einlösen, oder?
Wie war das bei euch.Gruß Reisegern 67