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Schadenersatzansprüche wegen Todesängste bei einer Notlandung?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • mosaikM Offline
    mosaikM Offline
    mosaik
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Das Landgericht Duisburg stellte mit seinem Urteil vom 31. Mai 2007 - 12 S 116/06 klar, dass technische Mängel beim Rückflug zu einer Reisepreisminderung für die Dauer dieses Mangels (= Dauer des Rückflugs) berechtigt.

    Nicht aber zu einer Entschädigungszahlung aufgrund von erlittener Todesangst (seelischen Qualen).

    Dazu muss aber gesagt werden, dass die Kläger nur eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in der Höhe von € 72.-- pro Person und Tag in ihrem Klageschreiben begehrten. Nicht aber Schmerzensgeld.

    Folgerichtig musste der Richter urteilen, dass der Urlaub nicht "vertan" war, sondern lediglich mangelhaft in der Leistung des Rückflugs. Also die Argumentation, 14 Tage Erholen, Baden, Genießen seien im Eimer, weil am letzten Tag alles schief lief, fand bei Gericht keine Gegenliebe. Daher gab es auch keine € 72.-- pro Person und Tag.

    Und Schadenersatzansprüche waren auch keine vorliegend, weil der Kläger keinen materiellen Schaden gemäß §§ 651f Abs. 1, 249 BGB, erlitten hatte bzw. nachweisen konnte. Eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit käme nur in Betracht, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt (im allgemeinen mindestens 50 %) gewesen wäre. Beides traf aber nicht zu.

    Hätte der Kläger in seiner Klage auch Schmerzensgeld eingeklagt, wäre es möglicherweise zu einem anderen Urteil gekommen. Das hat der Kläger aber ausdrücklich in seiner Klageschrift (wie auf Seite 11 derselbigen vermerkt) nicht verfolgt.

    Merke:
    Sich mit einem guten auf Reiserecht spezialisierten Anwalt VOR Klagserhebung über alle relevanten Dinge informieren: Gewährleistung, Schadenersatz, Schmerzensgeld ...

    meint
    Peter

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    • Paul-UHP Offline
      Paul-UHP Offline
      Paul-UH
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Interessantes Urteil. Wie du schon schreibst, ist es sicher sinnvoller einen Anwalt mit dem Fachgebiet Reiserecht zu nehmen, als einen Anwalt der mehrere Rechtsgebiete unter seinen Fingern hat.

      Die Frage ist jedoch auch, ob man wegen allem gleich klagen sollte, auch wenn man einen "Seelischen Schaden" erlitten hat. Man sollte es vllt. auch als 2. Chance im Leben betrachten. 🙂

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      • Rathaus01R Offline
        Rathaus01R Offline
        Rathaus01
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,
        leider ist es ja so, dass die Leute schon wegen fehlendem Toilettenpapier usw klagen. Nach dem Motto: Vor Gericht und auf See bist du in Gottes Hand. Die gleichen Personen, die wegen Kleingeistigkeit klagen (natürlich gibt es auch wirkliche Klagegründe) regen sich aber dann auf, wenn die Urlaubsreisen immer teurer werden.
        Wenn man sich im Urlaub manche Meckerer ansieht und anhöhrt, weiss man, aus welcher Asi-Ecke die stammen.
        Gruß
        Hubert

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        • Paul-UHP Offline
          Paul-UHP Offline
          Paul-UH
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Rathaus01 wrote:
          Hallo,
          leider ist es ja so, dass die Leute schon wegen fehlendem Toilettenpapier usw klagen. Nach dem Motto: Vor Gericht und auf See bist du in Gottes Hand. Die gleichen Personen, die wegen Kleingeistigkeit klagen (natürlich gibt es auch wirkliche Klagegründe) regen sich aber dann auf, wenn die Urlaubsreisen immer teurer werden.
          Wenn man sich im Urlaub manche Meckerer ansieht und anhöhrt, weiss man, aus welcher Asi-Ecke die stammen.
          Gruß
          Hubert

          Auch wenn nicht so gepflegt ausgedrückt, kann ich dir hier nur Recht geben ! Es ist schon oft sehr peinlich wie sich andere Urlauber benehmen und natürlich ist es meiner Meinung nach schon recht "krass" wegen was allem geklagt wird.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ADEgiA Offline
            ADEgiA Offline
            ADEgi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Peter,

            hier gibt es doch einen anderen Thread, der wie ich meine genau mit diesem Urteil zu tun hat. Dort wurde es allerdings als riesiger Sieg gewertet, wenn ich mich recht erinnere. Auslöser war übrigens ein Bericht der Bildzeitung.

            Schau doch mal. ob man diese beiden Threads nciht zusammenfügen kann.

            Gruß

            Berthold

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            • ADEgiA Offline
              ADEgiA Offline
              ADEgi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,

              ich habe gerade einmal nachgeforscht und bin im Ägypten Forum fündig geworden.

              Thread Titel: Feuer im Grand Resort.
              Der Hinweis mit dem Link findet sich auf Seite 41 unten.

              Man kann nur sagen: Anderes Gericht - anderes Urteil!

              Betonung: Es muß im Einzelfall entschieden werden..... 😉

              Gruß

              Berthold

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              • mosaikM Offline
                mosaikM Offline
                mosaik
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Den Thread mit dem Feuer habe ich auch gelesen. Da bin ich allerdings der Meinung, dass Schaden - also durch Rauch unbrauchbare oder zu reinigende Wäsche, usw. zu ersetzen wären.

                Wobei ich mir aber eben nicht sicher bin, ob hierfür der Reiseveranstalter einstehen muss oder nur das Hotel.

                Was @Berthold anreisst, war ja der Grund, weshalb ich da der Sache nachgegangen bin. Eben weil - soweit ich das im Kopf habe - in jenen "Zeitungsmeldungen" stand, dass man eben Anspruch erstritten hätte.

                Nun wäre es natürlich möglich, dass es einen weiteren Fall zwischenzeitlich gegeben hätte. Und wie ich schon mehrmals schrieb: man muss im Reiserecht oft jeden Fall einzeln betrachten (und kann zu unterschiedlichen Urteilen gelangen).

                Meint
                Peter

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                • ADEgiA Offline
                  ADEgiA Offline
                  ADEgi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo Peter,

                  der angesprochene Link führt zuu einem BGH Urteil. Allerdings mit dem expliziten Hinweis darauf, daß dies immer im Einzelfall bewertet werden muß.

                  Gruß

                  Berthold

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                  • LexilexiL Offline
                    LexilexiL Offline
                    Lexilexi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    es stellt sich hier doch die frage: gab es todesängste, weil es eine notlandung war? oder hatte der gast grundsätzlich "flugangst" und hat bei starts und landungen immer ein komisches gefühl?
                    wie soll man denn "angst" in einer summe beziffern?
                    wo der eine gast angst hat, hat der andere vielleicht spaß in den backen.
                    kann man nun alles auf die airlines abwälzen?
                    na dann "gute nacht" für die billigen flugpreise.
                    was mic persönlich so maßlos ärgert: alle wollen für 19,99 eur billig fliegen.
                    wundern sich dann aber, wenn man nicht so billig mal eben stornieren kann, oder evtl. am service gespart werden muss.
                    ich kann nicht für den wert von 4 schachteln zigaretten verreisen und noch ein 5 gänge menü samt persönlicher betreuung mit 5 versch. zeitschriften, kissen, decken und 1a bord entertainment erwarten.
                    das geht nicht

                    Das "F" in Montag steht für Freude.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Erika1E Offline
                      Erika1E Offline
                      Erika1
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ich erinnere mich, dass es deshalb einen großen Thread im Forum gegeben hat. Ich finde ihn nicht, wohl im Archiv verschwunden oder wegen der nicht funktionierenden Suche.

                      Zur Sache.

                      So leicht sollte man die Beschwerden von Kunden nicht abtun.

                      Einerseits wird ihnen - auch hier - pausenlos vorgeschlagen, einen Anwalt zu Rate zu ziehen - andererseits wird ihnen vorgeworfen, wegen jedem kleinen Mist einen Anwalt zu konsultieren. Ja, wie denn nun?

                      Ich zitiere aus dem Spiegel:

                      Bei Gesamtkosten von 1100 Euro errechnete das Gericht einen Tagesreisepreis von 79,29 Euro. Weil der Kläger als Ausgleich für Wartezeiten bereits einen Scheck über 280 Euro erhalten hatte, besaß er keine weiteren Ansprüche. Wegen seiner Angstzustände seit dem Flug hätte das Ehepaar zwar eventuell Schmerzensgeld fordern können. Diese Forderung hatte es mit der Klage jedoch ausdrücklich nicht gestellt.
                      Landgericht Duisburg, Aktenzeichen 12 S 116/08

                      Es lag bei dieser Klage offensichtlich ein Versäumnis des Anwalts vor, denn hätte dieser Schmerzensgeld gefordert, hätte das Ehepaar es möglicherweise auch bekommen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • gummiadlerG Offline
                        gummiadlerG Offline
                        gummiadler
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Also ich würde nach einer heil überstandenen Notlandung was sinnvolleres
                        zu tun wissen als auf irgendwas klagen. Nämlich das überstandene feiern und auf die paar Kröten verzichten.....das Leben ist (mir zumindest) mehr wert.

                        Faulheit ist die Kunst, sich auszuruhen, bevor man müde wird !!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Erika1E Offline
                          Erika1E Offline
                          Erika1
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Mir auch. Wir haben ja nur eines. Ich bin sicher, dass ich für mich die Sache auf sich beruhen lassen würde.

                          Aber nicht alle Menschen sind gleich.

                          Nach dem ersten Schock wird überlegt... ob man nicht doch in irgendeiner Weise profitieren könnte.

                          Andere leiden wirklich, sind über die 6-Wochen-Lohnfortzahlung arbeitsunfähig und haben deswegen finanzielle Einbußen, für die sie entschädigt werden wollen.

                          Wie oft einigen sich die Leute am Unfallort eines mickrigen Auffahrunfalles - zwei Wochen später kommen die Forderungen des Unfallgegners durch einen Anwalt. Weil man sich nach dem Schreck überlegt hat, ob man da nicht etwas "herausholen" könnte. Nur ein Beispiel.

                          Damit will ich durchaus nicht die Prozesshansels in Schutz nehmen, jedoch denke ich, man sollte differenzieren.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • nanne2007N Offline
                            nanne2007N Offline
                            nanne2007
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @ Erika1
                            Genau so sehe ich das auch, Du hast es auf den Punkt gebracht.
                            Lg. Marianne

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • ADEgiA Offline
                              ADEgiA Offline
                              ADEgi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo,

                              es kommt natürlichj eweils auf den Kunden persönlcih an. Ich bin beispielsweise jemand, den so etwas zwar sehr aufregt und der tortzdem eher dazu neigt das Richtige zu tun. Auf die Idee Schadenersatz zu verlangen käme ich aber nie, sofern mir durch so etwas kein materieller Schaden entstanden wäre.

                              Ich steige prinzipiell nur in Flugzeuge ein, von deren Airlines ich überzeugt bin. Alles andere sehe ich dann als höhere Gewalt an. Außerdem weiß ich natürlich zwischen eine sinmplen Sicherheitslandung und einer Notlandung zu unterscheiden.

                              Insofern kann ich mir auch nur vorstellen überhaupt zu Klagen wenn ein krasses Fehlverhalten der Airline nachzuweisen wäre. Ansonsten ist das halt das ganz normale Lebensrisiko.

                              Gruß

                              Berthold

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Erika1E Offline
                                Erika1E Offline
                                Erika1
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Ja, das war das Thema damals: Sicherheits- oder Notlandung?

                                Dem Passagagier wird zunächst erklärt, es sei eine Sicherheitslandung. Das dient der Beruhigung. So wurde es m.E. seinerzeit auch von der BFU dargestellt.

                                Aber das, was das BFU in seinen Bulletins veröffentlicht, nämlich die sachliche Untersuchung der Vorkommnisse, wird von einem Passagier i.d.R. nicht so empfunden. Er weiß nicht um die Gegebenheiten, die Technik, die tatsächliche Gefahr.

                                Ohne Dir zu nahe treten zu wollen... Du kannst eine Notlandung von einer Sicherheitslandund unterscheiden??? Das glaube ich Dir nicht. Das kann nicht mal das Kabinenpersonal.

                                P.S.
                                Man kann nur ein Jahr zurück suchen, diese Begebenheit spielte sich vor etwas mehr als einem Jahr ab.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • mosaikM Offline
                                  mosaikM Offline
                                  mosaik
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Das Thema Notlandung oder Sicherheitslandung hatten wir schon.

                                  Den mir vorliegenden Unterlagen entnehme ich, dass die Maschine nachdem sie die Reisehöhe erreicht hatte, plötzlich links rechts zu schwanken begann, sich Plastikteile im Inneren lösten und in den Passagierraum fielen und die hintere Türe drohte sich zu öffnen / aus der Verankerung zu reissen. Die dortige Stewardess rief um Hilfe, laut Gerichtsprotokoll: "helft mir, ich kann sie nicht mehr halten".

                                  Also sehe ich in so einer Situation keine "Sicherheitslandung", gell 😉

                                  Peter

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • ginusG Offline
                                    ginusG Offline
                                    ginus
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hallo Peter,

                                    soweit ich weiß haben die Kläger gegen dieses Urteil Revision eingelegt. Die Revision wurde vom BGH angenommen und unter Az: X ZR 93/07 an das Berufungsgericht zurückverwiesen und wird dort nochmal neu verhandelt werden müssen.

                                    Gab es diese Neuverhandlung schon. Mir ist nichts bekannt. Die dortigen Richter (LG Duisburg) werden sich nun damit auseinandersetzen und bewerten müssen, ob die Kläger tatsächlich Todesängste ausgestanden haben und auch, ob dies zu einer Rückzahlung des gesamten Reisepreises führen kann. Das BGH hat dazu lt.Pressemitteilung ausgeführt:
                                    dass bei besonderer Schwere ein Ereignis, das zu einem Mangel führt, eine Minderung rechtfertigen kann, die nicht auf den anteiligen Reisepreis für die Dauer des Ereignisses beschränkt ist. Ob dies der Fall ist, muss auf Grund einer wertenden Betrachtung im Einzelfall entschieden werden. Diese wird das Berufungsgericht nunmehr nachzuholen haben.

                                    Hat diese Revisionsverhandlung nunmehr schon stattgefunden, ist dir irgendetwas neues dazu bekannt??

                                    LG Ginus

                                    Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

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