Rückflug 18 Stunden früher
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Hallo, ich habe schon viel gelesen hier über Flugzeitenänderungen, aber nichts passenes für mich gefunden. Vielleicht kann ja jemand helfen.
Ich buchte am 03.08.08 eine Pauschalreise im Internet bei ITT Touristik für meine Tochter. Am 06.08.2008 23.10 Uhr sollte es losgehen in die Türkei. Rückflug war geplant am 13.08.08, 19.20 Uhr. Als wir die Unterlagen am Flughafen abholten wurde uns mitgeteilt, dass der Abflug sich auf 1.15 Uhr verschoben hat, also am nächsten Tag.
Der Rückflug änderte sich noch viel viel extremer. Meine Tochter bekam am 12.08. 20.45 Uhr zufällig bescheid, dass sie 21.30 Uhr vom Hotel abgeholt wird und 2.10 Uhr abfliegen wird. Also ganze 18 Stunden früher. Somit fehlt ihr ein ganzer Urlaubstag.
Ich habe von ITT schon eine Ablehnung bekommen, aber ist das wirklich einfach so hinzunehmen? Kann mir jemand vielleicht helfen? Ich würde mich sehr freuen.Liebe Grüsse Conny
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Hallo!
Uns ist´s ähnlich ergangen.Allerdings nur beim Hinflug.Der hat sich nämlich um knapp 15 Stunden verschoben. Verschob sich von 5 auf 20 Uhr!
Anbieter hat einen Verrechnungsscheck geschickt.Ging auf Toleranz.Haben wir wahrscheinlich Glück gehabt.Das wünsche ich Euch auch.
LG
Mary

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Vielen Dank euch dreien,
@ Berthold
dieser Thread ist so umfangreich
, ich lese und lese und lese und finde doch nicht das Passende, kannst du, falls du genau weißt wo es steht, vielleicht es mir mal mailen

ConnyAnm. d. Admins: Mail-Adresse lt. Forenregeln entfernt !
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Hallo,
also konkret sieht es so aus, daß bei einer Pauschalreise der Flug am gleichen Tag, als ausgeschrieben erfolgen muß. Somit ist der Rückflug außer Frage, da hier ja keine festen, sondern vorläufige Flugzeiten gebucht werden. Der Rückflug erfolgte am angegebenen Tag.
Beim Hinflug kann das aber anders aussehen. Denn der tatsächliche Abflug war ja erst am nächsten Tag. Hier hängt es aber auch davon ab, ob der Flug schon planmäßig erst um 1.15 Uhr abgehoben ist, oder ob einfach soviel Verspätung vor Ort war. Faktisch wären das zwar nur etwas über zwei Stunden, ich denke aber trotzdem, daß hier ein Anspruch bestehen könnte. Denn wie gesagt, wurde der eigentlich geschlossenen Reisevertrag nicht erfüllt.
Hier solltest Du aber vielleicht einfach mal Kontakt mit unserem Reiserechtsexperten aufnehmen.
Der Anspruch wäre im Maximalfall ein Tag im Hotel. Nur Hotelpreis (ohne Flug) für eine Woche geteilt durch sieben. Das aber nur dann, wenn die Argumentation mit dem geänderten Flugtag greift.
Gruß
Berthold