legal mit Schulkindern 1 Tag früher in den Osterferien verreisen - möglich?
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ich finde den beitrag von alexa33 auch klasse.
habe mich bisher bei diesem thema zurück gehalten.
die frage war ja, ob man seine ferien einen tag früher antreten kann.
da stellt sich mir die frage, warum man das überhaupt machen muss.
warum muß man seine lebensumstände dem urlaub anpassen.??
es ist doch viel einfacher, den urlaub seinen eigenen lebensumständen anzupassen.
ich kann mir nicht vorstellen, dass es in nrw wirklich keine flüge mehr nach tunesien in den osterferien gibt.
aber wenn dem wirklich so ist, dann sucht man sich entweder einen anderen abflughafen oder aber ein anderes reiseziel.
schade finde ich, gerade was die schule betrifft, dass die eltern immer sehr wohl ihre rechte kennen, leider jedoch nicht immer ihre pflichten.
zum einen heißt es: verlässliche grundschule, die lehrer haben einen erziehungsauftrag, etc.
aber wenn die eltern dann meinen, ein paar cent sparen zu müssen , ist das alles völli unwichtig.
ich möchte mal die berufstätigen eltern sehen, dessen grundschulkind morgends schon unbeaufsichtigt durch die gegend tingelt, weil dem lehrer mal eingefallen ist, dass er keinen bock auf schule hat. -
Ist denn das Wohl des Kindes nicht genauso wichtig wie der Schutz von Verkehrsteilnehmern und umgekehrt?
Die StVO war nur ein Bespiel. Es ging mir nicht um den Inhalt des Gesetzes, sondern wie DomRepperin schon schrieb, darum das Menschen die selbst event. gegen Gesetzen und Verordnungen verstoßen eigentlich ganz ruhig sein sollten und nicht auf anderen vermeintlichen Gesetzessündern rumpicken sollten. Ich hätte hier genauso gut die städtische Müllverordnung als Bsp. nennen können, jedoch wird m.E. gegen die StVo so gut wie von jedem Straßenverkehrsteilnehmer irgendwann mal verstoßen und somit spreche ich hier event. eher die Prädiger an

@holginho: Ich wollte damit niemanden direkt ansprechen, also auch nicht dich
Nur wurde hier geschrieben, dass kinderlose Erwachsene für solche Umstände kein Verständnis haben können, weil es sie nicht betrifft. Ich habe trotzdem Verständnis, auch wenn es mich nicht betrifft.LG PüLo
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Meinst Du die Eltern der Kinder verstoßen zusätzlich zur Schulverordnung nicht auch mal gegen die STVO?
z. B. Kinder von der Schule mit dem Auto abholen und dabei noch im absoluten Halteverbot oder gar in einem Kreuzungsbereich stehen bleiben und sich noch mit anderen Eltern über dies und das unterhalten.
All dies erlebe ich jeden Tag, da ich nicht weit von einer Grund- und Hauptschule und einem Kindergarten weg wohne.
Du nimmst die STVO als Beispiel, weil Du damit meinst Du könntest Kinderlose damit packen. Damit bist Du aber falsch gewickelt.
LG
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Du hast absolut recht
.Wir sind auch einmal im Jahr mit einem Schulkind unterwegs. Die Ferienzeiten sind ja schon ewig lange bekannt. Dann suchen wir uns bei Eröffnung der Flugpläne günstige Flüge, anschließend ein Hotel.
Wir haben dieses Jahr für 10 Tage Mallorca im August in unserem Lieblingshotel mit HP, 5 Erwachsene 1 Kind, 3600 Euro bezahlt. Animation exclusive
. (TUI und Tuifly) -
alos an eurer stelle würde ich einfach dort nachfragen , bei einen tag ist das kein akt für die schule, meine mum hat mich damals auch schon aus der schule genommen 2-3 tage.
bei einer bekannten muss die mutter sogar das kind eine woche befreien lassen, weil sie kein urlaub bekommt in der ferienzeit.
also keine angst, einfach nachfragen! die machen sowieso nix mehr am letzten ´tag vor den ferien.viel erfolg
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Hallo,
also wie schon oft bemerkt in dieser Diskussion, es gibt keinen offiziellen Anspruch auf einen freien Tag wegen Urlaubsplanung , aber unsere Erfahrung ist dass ,wenn man mit der Schule bzw den Lehrern spricht und vor allem das Kind die schulischen Voraussetzungen gut erfüllt , es kein Problem ist sein Kind mal für einen Tag freigestellt zu bekommen. Dafür gibt es ja auch die Notierung auf dem Zeugnis : entschuldigte Fehltage vom Unterricht .
Grundsätzlich sollte es aber bei einer Ausnahmeregelung bleiben

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uli11267 wrote:
und vor allem das Kind die schulischen Voraussetzungen gut erfüllt , es kein Problem ist sein Kind mal für einen Tag freigestellt zu bekommen.Ach ja, und die Kinder, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sollen zu Hause bleiben. Klasse
Schlechtes Zeugnis, kein Urlaub...das ist ja doppelte Bestrafung. -
Ach Holzwurm, du weißt genau was ich mit meinem Beitrag aussagen will, denn nicht umsonst sagt man "getroffenen Hunde bellen".
An die eigene Nase packen, vor der eigenen Tür kehren und dann vllt über andere Menschen urteilen.
Im übrigen will ich keine kinderlosen "packen", da ich ja wie bereits geschrieben (lesen!) selbst kinderlos bin. Ich will damit wohl eher den Moralaposteln aufs Zahnfleisch fühlen, damit ihr mal die Augen öffnet und selbst mitbekommt, das auch ihr nicht immer gesetzestreu und fehlerlos durchs Leben geht.
LG PüLo
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mirius wrote:
Ach ja, und die Kinder, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sollen zu Hause bleiben. Klasse
Schlechtes Zeugnis, kein Urlaub...das ist ja doppelte Bestrafung.Falsch, richtig ist "keine Verlängerung der Sommerferien" !
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Das würde ja bedeuten, Eltern schlechter Schüler müssen mehr bezahlen. Wo bleibt da die Gerechtigkeit??

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Meiner Meinung nach wäre hier mal wieder der Schlüsseldienst fällig, denn die Diskussion dreht sich schon sehr lange im Kreis.
Die Frage war:
legal mit Schulkindern 1 Tag früher in den Osterferien verreisen - möglich?
Das Wort legal scheinen aber einige zu übersehen, oder verstehen den Sinn nicht. -
Lexilexi wrote:
da stellt sich mir die frage, warum man das überhaupt machen muss.
warum muß man seine lebensumstände dem urlaub anpassen.??
es ist doch viel einfacher, den urlaub seinen eigenen lebensumständen anzupassen.Gerade um diese Frage, geht es bei der Eingangsfragestellung nicht. Das muss jeder für sich selber entscheiden. Und zum Thema "Verlässliche Grundschule", welches Lexilexi ebenfalls in ihrem Post anspricht: Es gibt wesentlich mehr Fehltage durch Lehrerausfälle (Krankheit => OK, Fortbildungsmassnahmen => warum nicht in den Schulferien? Auch Lehrer habe nur sechs Wochen Urlaub, allgemeine Lehrerunterversorgung) als durch vorzeitig aus dem Unterricht herausgenommene Kinder. Ich denke, dass ich das beurteilen kann, da ich im Schulvorstand eben einer solchen Schule bin.
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wally/x wrote:
Meiner Meinung nach wäre hier mal wieder der Schlüsseldienst fällig, denn die Diskussion dreht sich schon sehr lange im Kreis.Die Frage war:
legal mit Schulkindern 1 Tag früher in den Osterferien verreisen - möglich?
Das Wort legal scheinen aber einige zu übersehen, oder verstehen den Sinn nicht.Hi Wally,
prinzipiell hast du Recht- aber,
die Definition von legal oder illegal ist in diesem Fall schwer möglich weil
in NRW die Schulbefreiung im Ermessen des Lehrers liegt.
WObei verbilligte Urlaubsreisen ausdrücklich kein Grund für die Befreiung ist. ( Hab Tante google gefragt
)
Demzufolge wären alle NRW'ler die am letzten Schultag am Flughafen sind illegal unterwegs.
Oder der Lehrer gab illegal eine Befreiung

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BIS ZU 3 TAGE KANN MAN SICH BEI DER KLASSENLEHRERIN DIE ERLAUBNIS HOLEN.ANSONSTEN MUß DAS SCHULAMT ZUSTIMMEN.MEINE TOCHTER HABE ICH AUCH SCHON EINEN TAG VOR DEN FERIEN AUS DEM UNTERRICHT GENOMMEN(MIT EINVERSTÄNDNISS DES LEHRERS).DABEI GAB ES KEINE PROBLEME.
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Soweit ich es noch aus meiner Schulzeit weiß, kann die Klassenlehrerin das Kind für 3 Tage vom Unterricht frei stellen. Ich wurde damals auch immer eher aus der Schule genommen zwecks verreisen. Das war nie ein Problem. Ich denke mal, wenn man als Eltern zur Lehrerin einen guten Draht hat, bekommt man auch länger als 3 Tage frei...aber 1 Tag dürfte kein Problem sein.
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Hallo,
habe mir jetzt nicht alles durchgelesen, möchte trotzdem kurz meinen Senf dazugeben.

Also ich habe meine Tochter im Mai auch 2 Tage aus der Schule genommen. Wir waren in Sharm el Sheik und da gab es nur Dienstag oder Donnerstag Flüge. Das passte natürlich nicht mit den Ferien, die bei uns zwar 2 Wochen waren, aber von Mo - Fr.
Meine Tochter wollte zwar nicht richtig, aber 1 Woche fliegen war fast genau so teuer wie 2, also mußte sie durch
Allerdings ist sie auch sehr gut in der Schule (Gymnasium und nur 1 und 2 auf dem Zeugnis).Bei uns ist es aber auch so, dass die Klassenlehrerin 3 Tage erlauben darf und bei bis zu 5 Tagen muß der Direktor zustimmen.
LG Diana