Umbuchung wegen Sturm / Hurrikane Aktualisiert
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Hallo,
wir wollen vom 19.09. bis zum 30.09. in die Dom.Rep. fliegen.
Da es jetzt aber doch verstärkt zu Stürmen kommt überlegen wir wie es mit einer Umbuchung aussieht.Hat einer da ne Idee wie so was von Statten geht und wie es da mit den Kosten aussieht?
Vorab Danke für Eure Hilfe.
(Sorry für die überzogene Formulierung in meinem anderen Thread
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Hallo Marlonh,
grundsätzlich sind doch immer die Meldungen des Auswärtigen Amtes entscheidend. Wird von dort vor Reisen ins Land X gewarnt, bieten die Reiseveranstalter kostenfreie Umuchungen an. Ohne solche Warnungen ist alles Kulanz oder die Umbuchung selbst zu finanzieren.
Die Umbuchung selbst nimmst Du in Deinem Reisebüro vor. Alternatives Reiseziel aussuchen, Mehrpreis inkl. Umbuchungsgebühr zahlen, fertig!
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Hallo Marlonh,
da du bereits innerhalb der 30-Tage-Frist vor der Abreise bist, heißt für dich Umbuchen = Storno und Neubuchung.
Dir verbleiben noch 19 Tage, die besagen, daß die Stornokosten etwa bei 40 % liegen.
Bleibt eigentlich nur abzuwarten, ob das Ausw. Amt eine Warnung rausgibt oder nicht. Oft ist es ja so, daß nicht alle Küsten betroffen sind. Die Dom. Rep. ist ein großes Land und auch alle Hotels müssen nicht beschädigt werden.
September ist nun mal die Hurrican-Season für die Karibik, das solle man eigentlich wissen.
Wir waren aber auch mal 3 Wochen im September dort, meist hat es nachmittags heftig geregnet, da steht auch mal 10-20 cm hohes Wasser auf Straßen und Wegen. Ich habe dann meine Schuhe in die Hand genommen. 1/2 Stunde später ist es dann wieder trocken.
Wir haben trotzdem einen sehr schönen Urlaub dort verbracht, mach dich einfach nicht verrückt.Gruß Reisemarie
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@reisemarie
wenn vom auswärtigen Amt eine Warnung rausgegeben wird, bieten dann die RV eine Umbuchung ohne Storno trotzdem an? -
Hallo Malonh.
Deine Sorge ist nicht einmal unberechtigt.Schau mal hier:
http://www.nhc.noaa.gov/Es bahnen sich tatsächlich weitere Stürme an.
LG
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Tja, ich würde mal ausrechnen, was es finanziell bedeutet. Im September ist Hurricane Saison, was sagt der Veranstalter dazu? Wenn Hurricanes kommen, sind sie deshalb nicht überall. Was am 19.09. sein wird, kann heute noch keiner sagen. Möglicherweise ist alles ruhig. Aber es ist schon so, ab Juni bis Oktober können in dem Gebiet Hurricanes auftauchen.
Grüße
Elke -
Hallo Elke!
Wir sind begeisterte Florida-Urlauber und fliegen derzeit in den großen Ferien dorthin, mit dem Wissen dass es Stürme geben kann. Das hält uns deshalb aber nicht ab, dorthin zu fliegen. Abwarten und Tee trinken, wenns einen erwischt, kann man eh nichts machen.
Panik würde ich vorher auch nicht machen, denn wie du bereits schriebst, die Stürme sind nicht überall.
Dieses Mal hatten wir wirklich Glück. Wir waren weg und Fay kam
LG -
Und das sollte eigentlich jeder wissen, der sich mit solchem Reiseziel befaßt. Nicht umsonst ist in dieser zeit der Urlaub in diesen Ländern unter anderen am günstigsten.
Das wissen auch die Leute im RB und werden Dich auch darauf hinweisen.
Die einzige Chance ist das Auswärtige Amt, diese werden aber nicht 2 Wochen bevor ein Sturm losbricht eine Warnung für´s Land rausgeben, so etwas geschieht in der Regel ein paar Tage vorher.
Aber mach Dir mal nicht all zu sehr nen Kopf... bis dahin ist sicher wieder schönster Sonnenschein mit etwas Regen, aber ohne Stürme.
Das wünsche ich Dir auf jeden Fall.LG Nadine
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Soweit schonmal danke an alle für die Infos.
Ich selbst seh es eigentlich eher gelassen, auch weil wir uns schon seit Monaten mit dem Zeitraum und der Gefahr hin beschäftigen, aber meine Frau wird nun in letzter Zeit doch etwas nervös...

Ich werd einfach mal das Auswärtige Amt im Auge behalten und darauf hoffen das es wie meistens ist, und das die Dom. Rep. verschont bleibt...
Hier im Forum liest man ja auch von vielen Urlaubern die trotz September einen schönen Urlaub dort verbracht haben.
THX soweit schonmal!
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Kündigungsrecht des Reisenden wenn für Eintritt eines schädigenden Ereignisses erhebliche objektive Wahrscheinlichkeit besteht AG Neuwied, vom 31.03.2006, Az. 4 C 27/06
Der Reisende hat ein Kündigungsrecht, wenn ihm unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der Vertragspartner schlechterdings nicht zugemutet werden kann, sich an einem Reisevertrag festhalten zu lassen, dessen Durchführung mit einer konkreten, schon bei Vertragsabschluss im Regelfall nicht vorhersehbaren Gefahr einer Schädigung verbunden ist. Für den Eintritt des schädigenden Ereignisses reicht bereits erhebliche, objektive Wahrscheinlichkeit, überwiegende Wahrscheinlichkeit ist nicht gefordert. Es besteht dann eine Pflicht des Reiseveranstalters zur Informationsbeschaffung und -weitergabe an den Reisenden. (swe)
BGB § 651e, BGB § 651jHurrikan, Tropensturm und Taifun: Kostenfreie Vertragslösung vom Reisevertrag für Reisende
Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Hurrikane-George-Entscheidung die Rechte von Pauschalurlaubern gestärkt. Das Amtsgericht Neuwied hat diese Entscheidung bekräftigt und die Informationspflichten von Reiseveranstaltern ausgeweitet. Urlauber können den Pauschalreisevertrag bei gefährlichen Wirbelstürmen, Tropenstürmen, Hurrikanen, Taifunen, und sonstigen Naturkatastrophen kostenfrei kündigen. Der Reiseveranstalter darf keine Stornierungsgebühren oder sonstige Entgelte verlangen.
(...)
Verfasst von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht)>Hier< der komplette Artikel.
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Dylan wrote:
Der Reisende hat ein Kündigungsrecht, wenn ihm unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der Vertragspartner schlechterdings nicht zugemutet werden kann, sich an einem Reisevertrag festhalten zu lassen, dessen Durchführung mit einer konkreten, schon bei Vertragsabschluss im Regelfall nicht vorhersehbaren Gefahr einer Schädigung verbunden ist.Gerade das "Unvorhergesehene" ist doch aber nicht der Fall. Reiseziel, Reisezeit, Reisepreis und selbst die Reisenden sprechen für die Bekanntheit der Stürme.
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Ich finde die Punkte sind nicht zwangsläufig gegeben. Die Dom.Rep. ist bisher eher selten von Stürmen erwischt wurden, anders finde ich sieht es da zum Beispiel mit Kuba aus....
Und der Preis ist nicht zwangsläufig günstiger als im Januar bis April, dazu würd ich einfach mal hier die Preisvergleiche heran ziehen.Aber ein "Riesendanke" an Dylan für seine ausführliche Info, falls jetzt in der nächsten Woche sich noch was zusammenbraut überlegen wir mal ob wir eine Umbuchung in Betracht ziehen.
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Kurze Definition der Wahrscheinlichkeiten:
Die objektive Wahrscheinlichkeit beschreibt die relative Häufigkeit zukünftiger Ereignisse, die auf Basis statistischer Beobachtungen gebildet werden.
Bei einer überwiegende Wahrscheinlichkeit wird mehr für das Für als für das Gegen beim Vorliegen eines Sachverhaltes plädiert.
Die subjektive Wahrscheinlichkeit beschreibt die Wahrscheinlichkeiten, die aufgrund von Vermutungen oder innerer Überzeugung gebildet werden.
AntoniaW wrote:
Gerade das "Unvorhergesehene" ist doch aber nicht der Fall. Reiseziel, Reisezeit, Reisepreis und selbst die Reisenden sprechen für die Bekanntheit der Stürme.
In meiner Einleitung zur "Hurrikane-George-Entscheidung" des Bundesgerichtshofes schrieb ich doch folgendes: "Für den Eintritt des schädigenden Ereignisses reicht bereits erhebliche, objektive Wahrscheinlichkeit, überwiegende Wahrscheinlichkeit ist nicht gefordert."
In unserem Falle wäre die kostenfreie Vertragslösung der Sachverhalt.
Diese Vertragslösung wäre rechtens, da gemäß der objektiven Wahrscheinlichkeit Hurrikans in jener Jahreszeit und in jenem Reiseland erfahrungsgemäß und statistisch beobachtet wurden und werden.
Auch wenn wir dieses Wissen über das Wetter persönlich besitzen, der Reiseveranstalter uns aber nicht speziell darauf hingewiesen hat, wird die überwiegende Wahrscheinlichkeit nicht zur Geltung kommen – egal, wie hoch das Für und das Gegen im Bezug zum Sachverhalt steht.
Hört sich jetzt alles ein bissel verzwackt an – aber ich kann es leider nicht anders erklären oder formulieren...
...ich bräuchte dafür mehr Zeit – obwohl dann ein Referat daraus entstehen würde.
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Hossa.... jetzt muss ich erst mal den Knoten aus dem Hirn winden...

DANKE für diese ausführliche Schilderung, ich denke wenn meine Frau weiterhin Angst hat, werde ich mich mal mit dem Reisebüro in Verbindung setzen. Deine Schilderungen können mir, denke ich, da noch sehr hilfreich sein falls es zu Problemen kommt.Jetzt mal eine Frage offtopic: Hast du sowas in der Richtung studiert?
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Hallo zusammen,
ob der Reiseveranstalter dies auch so sieht? Es ist eigentlich so, weigert dieser sich, kostenlos zu stornieren, weil das Ausw. Amt keine besondere Gefahr sieht, will er seine Stornokosten und die betragen nächste Woche bereits an die 50 %.
Wenn Marlonh prozessieren will, braucht er viel Puste, denn es kann lange dauern, bis und ob überhaupt er zu seinem Recht kommt.
Solange sind die Stornokosten erst mal futsch und was ist dann mit Urlaub?
Recht haben und Recht bekommen sind immer 2 Paar Schuhe.
Gruß Reisemarie
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Dylan wrote:
In meiner Einleitung zur "Hurrikane-George-Entscheidung" des Bundesgerichtshofes schrieb ich doch folgendes: "Für den Eintritt des schädigenden Ereignisses reicht bereits erhebliche, objektive Wahrscheinlichkeit, überwiegende Wahrscheinlichkeit ist nicht gefordert.Also ein rein statistischer Wert, oder was soll das Kriterium der objektiven Wahrscheinlichkeit erfüllen?
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AntoniaW wrote:
Also ein rein statistischer Wert, oder was soll das Kriterium der objektiven Wahrscheinlichkeit erfüllen?Ja, ein rein statistischer Wert; begründet auf Erfahrungen und Beobachtungen.
Nicht jeder Bürger besitzt diese Erfahrungen und Beobachtungen. Nicht jeder Reisende weiß, dass es zu gewissen Jahreszeiten zu Unwettern kommen kann. Wissen muss es der Reiseveranstalter und ist zur Information und Aufklärung verpflichtet. Deswegen müssen diese nichtwissenden Bürger/Reisenden durch das Gesetz vor einem schädigenden Ereignis geschützt werden.
Erkläre ich aber vor dem Gesetz, dass mir diese Wetterereignissen bekannt waren bzw. bekannt sind...
...dann war das natürlich alles für die Katz und ich bleibe auf meinen Kosten sitzen, da ich den Vertrag nun nicht mehr kostenfrei auflösen kann.Viele Reiseveranstalter schreiben in den Länderinformationsseiten ihren Katalogen, dass es in den und den Monaten zu verstärkten Unwettern (z.B. Hurrikans) kommen kann...
...und somit ist der Reiseveranstalter seiner Aufklärungspflicht nachgekommen.Nun kann es aber sein, dass der eine oder andere Bürgen des Lesens nicht mächtig ist, trotz alledem aber voll Geschäftsfähig ist. Dann muss der Reiseveranstalter einen anderen Weg finden, um ihn aufzuklären (z.B. mündlich). Ist dies jedoch nicht erfolgt und es tritt ein schädigendes Ereignis ein, muss der unwissende Bürger durch das Gesetz geschützt werden.
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Dylan wrote:
Viele Reiseveranstalter schreiben in den Länderinformationsseiten ihren Katalogen, dass es in den und den Monaten zu verstärkten Unwettern (z.B. Hurrikans) kommen kann...
...und somit ist der Reiseveranstalter seiner Aufklärungspflicht nachgekommen.Nun kann es aber sein, dass der eine oder andere Bürgen des Lesens nicht mächtig ist, trotz alledem aber voll Geschäftsfähig ist.
Genau an diese Katalogangaben (Klimatabellen, Wetterhinweise) habe ich auch gedacht. Durch deren Abdruck ist doch jeder Veranstalter "aus dem Schneider" ...
Wie plausibel ist im Übrigen ein Kunde, der bspw. die Hotelbeschreibung und die Buchungsbestätigung nicht lesen konnte und daher auch diese Hinweise nicht wahrgenommen/verstanden hat? (Unserem Threaderöffner würde ich ohne Zögern das Gegenteil bestätigen.) Wäre solch ein Vertrag nicht auch ganz klimaunabhängig schon anfechtbar?