Messer ins Gepäck?
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Hallole
Taschenmesser immer in den Koffer.
Und Messer über 8,5 cm Klingenlänge sowie Schmetterlingsmesser oder Butterflys sind generell im Gepäck verboten.
Bei Ausnahmen z.B. ein Fischmesser mit längerer Klinge einfach mal vorher beim Zoll anfragen wie man dann eine Erlaubnis bekommen kann.Grüßle Ralf
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Moin,
also ich nehme regelmäßig lange Küchenmesser im Koffer für meine Freunde nach Mallorca mit, weil die dort sehr teuer sein sollen und von schlechterer Qualität. Das sind so ganze Sets. Das Brotmesser hat eine Klingenlänge von 21 cm und das Küchenmesser eine von 20 cm. Und das gleich mehrere und schon öfter mit TUIfly. Hatte noch nie Probleme, obgleich diese sich sehr gut und klar erkennbar im Schirm abzeichneten.
Nur einmal fragte eine nette Dame am Gerät was ich denn mit all den Messern mache? Als ich dann antwortete , dass die gegenüber Mallorca gut und preiswert wären, gab sie mir Recht! Jetzt kommen auch noch 2 Keramikmesser dazu mit 12 cm Klingenlänge.
Ich würde aber mal denken, wenn jemand Messer dabei hat, die nicht als Küchengebrauchsmesser erkennbar sind, sondern auch solche deren Umgang auch hier verboten, bzw. genehmigungspflichtig ist (alle Sorten von Kampfmessern und z. T. auch Jagdmesser), wohl Probleme oder unliebsame Frgen bekommen könnte. Auf jeden Fall wohl: Koffer öffnen!Gruß Dieter
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Mein Tip: Das bekannt, berühmte "Schweizer Messer".
Da ist alles dran, vom Messer bis zum Korkenzieher und im Koffer gibt es damit keine Probleme.
Wir packen aber auch immer noch ein Brötchenmesser mit in den Koffer.(weil in den meisten Hotels die Messer derart stumpf sind, dass man damit morgen seine Brötchen nur zerreißen aber nicht schneiden kann). Auch damit haten wir noch nie Probleme.
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JulieL. wrote:
Taschenmesser wurden meinem Vater im handgepäck jedes Mal abgenommen, sie sollten in den Koffer.
Jedes Mal?
Der Gute ist anscheinend "beratungsresistent". Mir ist das nur ein Mal passiert, hab nicht an mein Leatherman Tool gedacht. Die "Sonderbehandlung" mit Polizei usw. war ziemlich peinlich am Flughafen auf Bali. :? -
Ich habe auch immer ein "schweizer Messer" dabei. Normalerweise kommt es in den Koffer.
Bei der Abreise, packe ich den Koffer in der Regel, "alles rein, wie ...das ist egal" zu Hause muss eh alles gewachsen werden. Da passierte mir ein blöder Fehler. Mein "schweizer Messer" landete, aus besagten (schlamper) Gründen im Beauty case ...Handgepäck. Gepäck durch den Röntgenapparat....Alarm
...und ich war sofort, von x türkischen Sicherheitskräften umzingelt. Panik kam auf. "Messer ...wo ist Messer?" wurde ich gefragt.
An mein schweizer Messer dachte ich im ersten Moment überhaupt nicht und da ich überzeugend unschuldig wirken wollte, habe ich den gesamten Beautycase auf dem Förderband einfach ausgeschüttet und da lag es. "Jetzt nehmen sie dich mit und du landest im türkischen *********" dachte ich
Mitnichten. Eine Polizistin sagte, ich solle meinen Koffer öffnen und ich dachte, "jetzt nehmen sie dich auseinander". Wieder mitnichten. Sie steckte mein schweizer Messer hinein und wünschte mir einen guten Rückflug mit einem 
War mir eine Lehre. Nichts, aber auch gar nichts, was irgendwie nach "Waffe" aussieht, kommt noch ins Handgepäck.
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@Brigitte:
Am Flughafen passiert das ständigt. So viel Platz haben die in türkischen Gefängnissen nicht. Aber klar, mir wurde damals auch ein bissl mulmig.Leatherman Tool ist ja noch schlimmer. Damit könnt ich - theoretisch - den gesamten Flieger zerlegen.

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Aussteiger wrote:
Wir haben immer so ein kleines Set mit zwei Löffeln, Korkenzieher und zwei Messer mit Klingenlänge 7 cm im Koffer dabei.Hatten noch nie Probleme. Sind allerdings noch nie in die Türkei geflogen sondern auf die Kanaren, Festland Spanien,Griechische Inseln.
Es kommt nicht drauf an wo man hinfliegt, sondern von wo man wegfliegt.
Das Handgepäck wird nur beim Abflug kontrolliert.dreckbacke wrote:
Bei Ausnahmen z.B. ein Fischmesser mit längerer Klinge einfach mal vorher beim Zoll anfragen wie man dann eine Erlaubnis bekommen kann.Dem Zoll ist es relativ wurscht ob man Messer im Handgepäck hat.
Das interessiert wenn dann die Sicherheitskontrolle bzw. die Polizei.bigmanager wrote:
Da ist alles dran, vom Messer bis zum Korkenzieher und im Koffer gibt es damit keine Probleme.Genau! Es gibt aber viele, die einfach vergessen das sie eins mithaben, ist halt dann weg

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Bei der "Chriwi- Geschichte", fällt mir eine Begebenheit von meiner Tochter ein.
Sie und ihre Freundin sind um den "berüchtigten 11. September nach Schweden geflogen. Ihre Freundin studiert irgendwas mit Modedesign. Dafür hat sie sich eine s**teure Schneiderschere gekauft und weil ihr die extrem wichtig ist, wollte sie die nicht in den Koffer geben. Dafür gibt´s so eine Art, "Gepäck das nicht ins Handgepäck darf und auf das die Flugbegleiter aufpassen". So genau, weiß ich jetzt den Begriff nicht. Das witzige an der Geschichte. Diese Schüssel stand offen bei der FB und jeder Fluggast hätte sich während des Fluges bedienen können. :Angstsmilie:
Ich fand und finde das ja immer noch ungewöhnlich. Vielleicht war es ja eine absolute Ausnahme dieser Fluggesellschaft.
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Brigitte wrote:
... eine s**teure Schneiderschere gekauft und weil ihr die extrem wichtig ist, wollte sie die nicht in den Koffer geben.
Das geht vielen Leuten so. Der Koch, der ein besonderes Verhältnis zu seinen Messern hat, oder Sportler, die zu einem Wettkampf fahren und ihr Sportgerät einchecken müssen. Hab mir in England mal ein Snooker-(Billard)-Queue gekauft. Das musste ich auch einchecken. Der "nette" Mann am Schalter hat gemeint: "You have no options!" :? -
@krikri
Und ob es den Zoll interessiert:Mitwirkung der Zollstellen
Während die Erteilung waffenrechtlicher Genehmigungen und Erlaubnisse in den Zuständigkeitsbereich der gemeindlichen Ordnungsämter oder der Kreisverwaltungsbehörden fällt, wirkt die Zollverwaltung durch die Kontrolle des Warenverkehrs an den Außengrenzen der Europäischen Gemeinschaft und durch mobile Kontrollen im Binnenland bei der Überwachung der Ein- und Ausfuhr von Waffen und Munition mit. Dadurch soll sichergestellt werden, dass diese Gegenstände nur durch Berechtigte und in Übereinstimmung mit den sonstigen waffenrechtlichen Bestimmungen in die Bundesrepublik und in die Gemeinschaft verbracht werden. Waffen und Munition sind bei der Einfuhr den Zollstellen stets unaufgefordert anzumelden. Die Nichtbeachtung der waffenrechtlichen Bestimmungen führt grundsätzlich zur Einleitung eines Strafverfahrens und zur Beschlagnahme der eingeführten Gegenstände oder Waffen.Gefunden auf Zoll.de
Grüßle Ralf