Angekündigte Einschränkung im Hotel
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Ende September startet die Reise nach Thailand, Bangkok, Rundreise, Bangkok, Koh Samui. Letzte Woche erhielt ich vom Reisebüro auf meine Mailbox die Nachricht, dass geplante Baumaßnahmen im Hotel nicht im September beendet sein würden, sondern sich bis Ende Oktober hinziehen. Die Bauarbeiten hätten keinerlei Auswirkungen auf unseren Aufenthalt. Ein persönliches Gespräch hat nicht stattgefunden.
Mein Frage, hat diese Vorabinformation Auswirkungen auf eine spätere vielleicht doch notwendige Reklamation? Kann ich, wenn es während meines Aufenthaltes doch Einschränkungen gibt, nachher vielleicht keine Minderung mehr geltend machen, weil der reiseveranstalter sagt, ich sei ja vorab informiert gewesen?
Wer hat schön ähnliche Erfahrungen gemacht? Und wie ist die Reklamation ausgegangen?
Schöne Grüße
igger
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Hallo,
ja und nein. Du kannst sicher keine Reklamation mehr beanspruchen wenn es sich bei Einschränkungen um rein optische Dinge handelt. Denn das ist Dir ja nun bekannt.
Sofern es sich aber um Lärm oder andere gravierende Dinge geht, kannst Du aber immer noch reklamieren. Denn es hieß ja ausdrücklich, daß sonst keinerlei Auswirkungen zu erwarten sind.
Ich würde mir die Information aber dennoch schriftlich geben lassen.
Gruß
Berthold
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Auf Koh Samui wirst Du im Oktober eher Stress mit dem Wetter haben, Regenzeit!