Diazepam AbZ im Handgepäck und Einfuhr DomRep
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Hallo zusammen,
kann mir jemand etwas dazu sagen, ob ich Diazepam im Handgepäck mitnehmen kann und ob ich Probleme bei der Einfuhr in die DomRep bekommen kann. Diazepam fällt unter die BTM's
Gruß Lutz u. Birgit
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Hallo,
am besten du lässt dir von deinem Hausarzt attestieren, dass du dieses Medikament nehmen musst. Kenne das Problem von meiner Mutter her und wir sind damit eigentlich immer gut gefahren. Bis jetzt hat es noch niemanden interessiert, auch in der DomRep hat keiner genauer nachgesehen.
Aber am sichersten ist denke ich, einen Medikamentenplan (am besten noch in englisch) erstellen lassen und einstecken, dann kann dir nichts passieren

LG Steffi
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Schade, etwas zu spät. Aber zumindest hatten wir dieselbe Idee

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Hi,
jawohl, es hat weitergeholfen. Habe auch schon das entsprechende Formular vom Auswärtigen Amt heruntergeladen. Dann hat der Hausarzt was zu schreiben
Danke an alle.
Gruß Lutz u. Birgit -
Hallo!
Schaut mal unter www.wikipedia.de!!
suchmaschine: Diazepam eingeben!
Da steht es fällt teilweise unter das BTMG!
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Lutz und Birgit, sollte dem wirklich so sein (was ich aber nicht denke) könnt Ihr hier mal nachsehen!
Gruß, Silvi!
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Diazepam fallen nicht unters BTM. Diazepam gehört zu der Gruppe Benzodiazepine. Das sind ua Beruhigungs/ schlaftabletten. Normal dürfte man die Dinger ohne Probleme mit ins Handgepäck nehmen. Ein Rezept zur Sicherheit müsste eigentlich ausreichen.
Man schleppt ja in der Regel keine 5 oder 10 Packungen mit, sodass der Verdacht entstehen könnte, man wolle die Tabletten irgendwo verkaufen.LG
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Diazepam ist der Wirkstoff u.a. von Valium, inzwischen ein Allerweltsberuhigungsmittel (obschon das Mittel durchaus seine Tücken haben kann). Das Mittel wird von der Häufigkeit her vermutlich so verwendet wie Aspirin. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Diazepam unter das BTM-Gesetz fällt.
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Der Stoff Diazepam unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz (BTMG)!
Für die Verschreibung von Diazepam-haltigen Arzneimitteln gilt aber eine Ausnahmeregelung. Die in Deutschland üblichen Packungsgrößen fallen unter diese Ausnahmen und die Packungen können daher "ganz normal" verschrieben werden.So harmlos ist das "Allerweltsberuhigungsmittel" dann doch nicht wie landläufig angenommen wird.
Auf den Seiten des BMG (Gesundheitsministeriums) ist nachzulesen, für welche Stoffe ein ärztliches Attest empfohlen wird. In USA zählt Diazepam z.B. zu den "controlled substances". Das ist zwar nicht das gleiche wie ein Betäubungsmittel, aber wird stärker kontrolliert als "normale" rezeptpflichtige Stoffe. Also etwa eine Zwischenstufe zwischen den beiden Sachen.
Beste Grüße!